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Ich will TÜV überziehen

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 8. Januar 2008 um 17:07

N´namd!

Ich hab im Garten einen Anhänger stehen, den ich nicht wirklich nutze. Der is im Feb. dran mit TÜV, nu will ich den aber nich extra "ausgraben", weil da die ganzen Sommersachen drauf liegen. Im Juli bin ich mit`m Dicken sowieso beim TÜV und würde da den Anhänger gleich mit vorstellen wollen. Nu die Frage:

Verlangt der TÜV da zusätzlich Gebühren/Srafe weil ich zu spät erscheine?

Hitergrund:

Ich weiß beim Personalausweis ist das so, wenn der abgelaufen ist und Du kommst zu spät zum Amt um neu zu beantragen kost das gleich mal 35€ Stafe.

Gruß Jaro.

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21 Antworten
am 8. Januar 2008 um 17:23

Dem TÜV ist das meist "egal". Er ist ja keine Verwaltungsbehörde im Sinne des OWiG. Wenn der TÜV dich nicht verpetzt bei deiner Zulöassungs-/Bußgeldstelle passiert da nix.

Der TÜV wird die Plakette aber "zurückkleben" (auf den regulären Termin) Februar wenn du im Juli erscheinst. Ist im Gesetz so vorgegeben ("Hausnummer" fällt mir gerade nicht ein). Du verlierst also vier oder fünf Monate zum nächsten Termin.

Darfst dich aber auch nicht wundern, wenn dich die Rennleitung mit deinem Gespann auf dem Weg zum TÜV nochmal kurz zur Kasse bittet ob des abgelaufenen Tüv am Hänger. Die Chance ist gering ... aber alles kann, nichts muß. :D

Noch eine Frage zum deutschen TÜV (rein als Interesse für einen Ösi):

Wie oft muss man mit dem Auto zu TÜV? Sind das nicht am Anfang 3 Jahre und dann jeweils 2 Jahre bis der Wagen 10 Jahre alt ist?

Ist das mit der Abgasuntersuchung auch so, oder ist die separat zu machen?

MfG

Hannes

am 8. Januar 2008 um 17:54

Es ist so, wie du schreibst.

Erstmals nach dem dritten Jahr, dann alle zwei Jahre, quasi ein Autoleben lang.

Einzig nachgewiesene Oldtimer (sog. 07-er Nummer oder H-Kennzeichen) haben da Ausnahmen.

Diese aber erst ab dem 25. bzw. 30. (Auto-)Lebensjahr.

AU läuft absolut parallel, nach dem 25. (Auto-)Lebensjahr aber nicht mehr vorgeschrieben/zu machen.

Edit:

Wobei es noch einige Fahrzeuge gibt, die aktuell noch (oft) im Straßenbild zu finden sind, die die Abgasnorm EUR2/3 (da bin ich mir nicht sicher) noch nicht erfüllen, die müssen noch jährlich zur AU. TÜV aber bleibt alle zwei Jahre.

Danke für die Info. Also ist es schon etwas anders als hier in Österreich, da gibt es das vergleichbare "Pickerl" zuerst für 3, dann 2 und dann ist es alle Jahre fällig.

Also sind TÜV und AU mittlerweile gekoppelt, war ein wenig verwirrt, nachdem ich bei div. Autoverkaufsbörsen öfters verschiedene Angaben für TÜV und AU gibt.

MfG

Hannes

Zitat:

Original geschrieben von Bärenvater

Darfst dich aber auch nicht wundern, wenn dich die Rennleitung mit deinem Gespann auf dem Weg zum TÜV nochmal kurz zur Kasse bittet ob des abgelaufenen Tüv am Hänger. Die Chance ist gering ... aber alles kann, nichts muß. :D

Zum TÜV darf man doch fahren?!?! Was wolln se also machen?

am 9. Januar 2008 um 8:17

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.

Zitat:

Original geschrieben von Bärenvater

 

Darfst dich aber auch nicht wundern, wenn dich die Rennleitung mit deinem Gespann auf dem Weg zum TÜV nochmal kurz zur Kasse bittet ob des abgelaufenen Tüv am Hänger. Die Chance ist gering ... aber alles kann, nichts muß. :D

 

Zum TÜV darf man doch fahren?!?! Was wolln se also machen?

 

Dir ein "drüberziehen" weil der TÜV - Termin überschritten ist.

Wobei ich denke das jeder Beamte einen so wieder fahren lässt wenn ihm nachgewiesen wird das man jetzt zum TÜV fährt.

 

Sanfter Riese

am 9. Januar 2008 um 8:21

Solange das Fahrzeug nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wird passiert absolut garnichts.

Wenn Du dann im SOmmer zum TÜV damit fährst ist es auch kein Problem solange es angemeldet ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bärenvater

Dem TÜV ist das meist "egal". Er ist ja keine Verwaltungsbehörde im Sinne des OWiG. Wenn der TÜV dich nicht verpetzt bei deiner Zulöassungs-/Bußgeldstelle passiert da nix.

Der TÜV wird die Plakette aber "zurückkleben" (auf den regulären Termin) Februar wenn du im Juli erscheinst. Ist im Gesetz so vorgegeben ("Hausnummer" fällt mir gerade nicht ein). Du verlierst also vier oder fünf Monate zum nächsten Termin.

Darfst dich aber auch nicht wundern, wenn dich die Rennleitung mit deinem Gespann auf dem Weg zum TÜV nochmal kurz zur Kasse bittet ob des abgelaufenen Tüv am Hänger. Die Chance ist gering ... aber alles kann, nichts muß. :D

 

Nabend Herren der Ringe !

 

kleine Anektode am Rande:Gestern abend hatte ich eine Begegnung mit der Rennleitung,TÜV und AU seit 9 Tagen abgelaufen,schei... dachte ich noch dat kostet bestimmt was ! Doch der "freundliche" in Ziviluniform hat es nicht einmal erwähnt,Tschüß und gute Fahrt wünschte er noch zum Abschied.

4 Monate drüber ist für die Rennleitung schon 'ne Ansage,darüber sollte sich der TE im klaren sein...;)

 

A6le

Zitat:

Original geschrieben von Sanfter Riese

 

Zitat:

Original geschrieben von Sanfter Riese

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.

 

 

Zum TÜV darf man doch fahren?!?! Was wolln se also machen?

 

Dir ein "drüberziehen" weil der TÜV - Termin überschritten ist.

Wobei ich denke das jeder Beamte einen so wieder fahren lässt wenn ihm nachgewiesen wird das man jetzt zum TÜV fährt.

 

Sanfter Riese

Aha... und wenn du ein länger stillgelegtes Fahrzeug kaufst musst du's in der Hosentasche zum TÜV bringen??? ;-)

Fahrten zum TÜV sind wohl gestattet.

Bin mal mit abelaufenem TÜV ein Unfallzeuge gewesen :(

Da ich aber 2 Stunden im Regen stand und den Verkehr "regelte" haben sie nur kurz auf die Plakette gedeutet als kleinen Hinweis... aber nix gemacht. Da hatte ich aber auch Muffe da der Termin übermorgen gewesen wäre.

Hallo Jaro!

Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, dann kontaktiere Zipfeklatscher (der ist bei der Rennleitung).

Gruß Fabian

am 10. Januar 2008 um 13:33

Ha!

 

Tatvorwurf bei abgelaufener HU ist eben das bewegen im öffentlichen Verkehrsraum.

Egal ob zum TÜV.

Bei der Geschichte zum TÜV etc. sind nur nicht angemeldete Fahrzeuge gemeint. Die dürfen bei Fahrten, die mit der Zulassung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, auch ohne Kennzeichen, sprich Zulassung bewegt werden. Versicherung ist jedoch Pflicht.

Allerdings, wenn du erklären kannst, dass du zum TÜV unterwegs bist und der Anhalteort auf direktem Weg zwischen Wohnort und TÜV liegt, KANN der Beamte von einer Verwarnung absehen bzw. diese mündlich verhängen.

Garantie hast du aber nicht.

Wenn man die HU ein bis zwei Monate überzieht passiert nix..

Wenn man die HU zwei bis vier Monate überzieht kostets € 15,--

Wenn man die HU vier bis acht Monate überzieht kostets € 25,--

Und mehr als acht Monate: € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg..

Vom TÜV wird jedoch nichts "verfolgt".. Das heisst wenn du 8 monate überziehst und dann zum TÜV kommst kriegst du halt nur die 8 Monate abgezogen... (HU war 01/08 fällig und du kommst am 09/08 hin.. Dann kleben sie dir die Plakette logischerweise auf 01/10..) Ansonsten passiert nix.. Strafen werden nur von Police abkassiert.. ^^

Meiner Meinung kann man dir in so einem Fall generell nix.

Was willst du denn bitte anderes machen??? Nicht jeder hat nen Autoanhänger+2.Fahrzeug mit Anhängerkupplung daheim und kann den Wagen aufm Hänger zum TÜV transportieren.

Es ist so wie Zipfel schreibt: Du darfst ein Fahrzeug mit einer abgelaufenden TÜV-Plakette nicht im öffentl. Verkehrsraum bewegen. Und wenn Du es tust - Deine Entscheidung.

Man hat ja schließlich zwei Jahre lang Zeit, sich um einen rechtzeitigen Termin zu kümmern. ;)

Gruß Fabian

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