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ich wurde geblitzt mit Handy am Ohr!
Hallo,
habe da mal kurz eine Frage. Ich wurde mit 17 km/h zu schnell geblitzt, nun habe ich aber gerade in dieser Sekunde telefoniert.
Heute kam das schreiben, es ist ein Bußgeldbescheid und beide Sachen werden darin erwähnt und tateinheitlich behandelt, muss ich nun für beide Strafen gerade stehen oder nur für eine?
Danke für Hilfe.....
Beste Antwort im Thema
Jammer nicht - stirb wie ein Mann.
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14 Antworten
[OT]: Beim nächsten Auto Freisprechanlage mitbestellen.
Wenn es ein Bußgeldbescheid ist, dann ist das wohl beides drin. Für die reine Geschwindigkeitsübertretung gibt es in dem Bereich eigentlich nur Verwarnungsgeld.
Erlassen werden sie die sicher keines der beiden Delikte.
Für beide, es gibt keinen Mengenrabatt.
Einem Kollegen ging es auch so.
Jammer nicht - stirb wie ein Mann.
Die rennleitung ist da hart, die haben mich am ortseingang mobil gebiltzt, 30 drüber+nicht angeschnallt+beifahrer nichtangeschnallt+führerschein nicht dabei+Punkte vorher ins flens!
Jetzt hab ich gesagt "das war alles NUR weil ichs eilig hatte" und hab auf tat-einheit gehofft, nix da, die wichser haben mir soghar die 10eu fürs führerschein nicht dabei haben abgehalten.....
also nimms hin und zahl den mist
Noch garnicht so lange her da stand ich genau vor dem selben Problem. Ich hab es einfach drauf ankommen lassen und gewartet bis der Brief zuhause war.
Auf dem Foto war einwandfrei zu erkennen das ich das Handy am Ohr hatte bzw. das ich am telefonieren war...und schau an, es war nur von der Geschwindigkeitsüberschreitung die Rede. Ich kann dir jetzt nicht sagen ob das der Regelfall ist oder ob ich einfach nur Glück gehabt habe, aber ich hoffe dir ein wenig Angst genommen zu haben.
In diesem Sinne....weiterhin gute Fahrt!! :-)
ne freundin wurde unangeschnallt und mit handy am ohr geblitzt. gezahlt hat sie nur die geschwindigkeitsüberschreitung.
man kann also auch glück haben.
ich würde es aber wie michaelN handhaben: nimm es hin und stirb wie ein mann!
Oftmals kommt es vor, dass ein Verkehrsteilnehmer durch eine äußerlich einheitliche Handlung gleichzeitig mehrere Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände verwirklicht. So kann beispielsweise ein Kfz-Führer alkoholisiert einen Verkehrsunfall verursachen, ohne im Besitz de erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, wobei auch das von ihm geführte Fahrzeug nicht versichert war. Oder ein Kfz-Führer telefoniert im Auto mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung und fährt dabei gleichzeitig zu schnell.
Liegen in solchen Fällen die Voraussetzungen der sog. Tateinheit vor, dann erfolgt lediglich eine einzige Ahndung nach der strengsten Sanktionsnorm. Muss man hingegen davon ausgehen, dass die Handlung in mehrere selbständige Taten "zerfällt", dann liegt sog. Tatmehrheit vor und eine Bestrafung erfolgt für jede Tat gesondert. Entfernt sich beispielsweise im oben genannten Beispiel der alkoholisierte Fahrzeugführer nach dem Unfall unerlaubt vom Unfallort, dann liegt eine weitere Trunkenheitsfahrt (in Tatmehrheit zur vorangegangenen) vor, die in Tateinheit mit der Unfallflucht steht. Es erfolgt also eine Bestrafung wegen zweier selbständiger Handlungen (Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führen eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeugs einerseits und Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führen eines nichtversicherten Fahrzeugs andererseits). Es wird dann eine sog. Gesamtstrafe verhängt, wobei die Einzeleinsatzstrafen für die beiden tatmehrheitlichen Handlungskomplexe mit einem gewissen "Mengenrabatt" versehen werden.
Wann jeweils Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen ist, ist in der Theorie oftmals sehr umstritten.
Nur weil du nen Rocco 3 fährst, fragst du hier sowas??? Schonmal google benutzt?
oder ist das hier ein Lebenshilfe-forum?
Sorry, musste mal gesagt werden.
Zitat:
Original geschrieben von rigo1985
Die rennleitung ist da hart, die haben mich am ortseingang mobil gebiltzt, 30 drüber+nicht angeschnallt+beifahrer nichtangeschnallt+führerschein nicht dabei+Punkte vorher ins flens!
Jetzt hab ich gesagt "das war alles NUR weil ichs eilig hatte" und hab auf tat-einheit gehofft, nix da, die wichser haben mir soghar die 10eu fürs führerschein nicht dabei haben abgehalten.....
also nimms hin und zahl den mist
für diese dösige antwort hätten sie dir noch vorsatz reinwürgen können= verdoppelung des regelsatzes. also eher glück gehabt
Selber Schuld! Vielleicht beim nächsten mal nicht so schnell fahren und nicht telefonieren
tateinheit=mehrere delikte die einem gleichzeitig vorgewofen werden können, werden aber zu deinem zeitpunkt einheitlich gesehen, d.h, der verstoß mit dem höchsten bußgeld aus deiner ordnungswidrigkeit muß bezahlt werden.
gruß von der polizei
Zitat:
Original geschrieben von polizeibekannt
tateinheit=mehrere delikte die einem gleichzeitig vorgewofen werden können, werden aber zu deinem zeitpunkt einheitlich gesehen, d.h, der verstoß mit dem höchsten bußgeld aus deiner ordnungswidrigkeit muß bezahlt werden.
gruß von der polizei
Hast du schon nachschauen können, was mir blüht?
Innerort mit 27 zuviel?
Zitat:
Original geschrieben von vw_halter
Zitat:
Original geschrieben von polizeibekannt
tateinheit=mehrere delikte die einem gleichzeitig vorgewofen werden können, werden aber zu deinem zeitpunkt einheitlich gesehen, d.h, der verstoß mit dem höchsten bußgeld aus deiner ordnungswidrigkeit muß bezahlt werden.
gruß von der polizei
Hast du schon nachschauen können, was mir blüht?
Innerort mit 27 zuviel?
sorry, dich hab ich ganz vergessen, hols morgen nach, hab mir nen zettel geschrieben...
Ich denke, für Fragen dieser Art gibt es bessere Foren, im Fachbereich des Scirocco III ist der Thread jedenfalls absolut deplatziert, weswegen ich ihn auch an dieser Stelle beende.
Gruß Tecci
MT-Moderation