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ID3 - keine Leasingbestätigung - Rechtsstreit lohnenswert?

VW ID.3 (E1)
Themenstarteram 26. Mai 2024 um 13:29

Hallo Community.

Ich habe in der Valentinsaktion einen ID3 Leasingantrag unterschrieben. In den AGBs steht, dass der Vertrag zu Stande komme, wenn der LG innerhalb von 4 Wochen die Annahme in Textform bestätigt. Ich hab innerhalb dieser Frist keine Bestätigung erhalten und habe dann anschließend schriftlich erklärt kein Interesse mehr an dem Angebot zu haben. Mehrere Wochen keine Rückmeldung. Nun behauptet die VW Leasing die Bestätigung postalisch an mich gesendet zu haben, erbringt aber keinen Nachweis diesbezüglich.

Lohnt es sich hier rechtliche Schritte einzuleiten? Ich möchte das Fahrzeug nicht übernehmen.

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13 Antworten

Warum unterschreibst du einen Leasing Vertrag den du gar nicht möchtest? Ich würde aber meinen das man vor Übernahme des Fahrzeuges noch mit Zuzahlung zurücktreten kann aber Experte bin ich da nicht. Ob es lohnenswert ist kann dir aber nur ein Anwalt nach Beratung sagen können.

Anwälte berechnen ihre Gebühren nach der Höhe des Streitwerts, könnte sich also lohnen.

Die Annahmeerklärung wäre eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Und wenn die nicht per Einschreiben abgesandt wurde, wüsste ich nicht, wie VW da den Zugang beweisen möchte. Aber vielleicht steht in den AGB auch zu dem Thema was.

Typisch deutsch, willst du Kohle machen oder ein Auto. Ist eben dumm gelaufen, ich würde es lassen. Aber man streitet sich ja gern aus Gier.

Themenstarteram 26. Mai 2024 um 16:01

Zitat:

Typisch deutsch, willst du Kohle machen oder ein Auto. Ist eben dumm gelaufen, ich würde es lassen. Aber man streitet sich ja gern aus Gier.

Ich möchte kein Geld machen, ich möchte nur das Leasing nicht antreten.

Hast du eventuell schon mal mit VW Leasing geredet? Oder den Leasing Vertrag auf weitere Rücktrittsklauseln durchsucht? Anwalt sollte das letzte Mittel sein. Mir war so das man zu Beginn zurück treten könne. Müsste mal selbst nachlesen.

Ich hatte selbst mal angefragt meinen ID.3 6 Monate vor Leasing Ende mit weniger Kilometer zurück zu geben und sogar die Raten weiter zu zahlen, dennoch will weder die Leasing oder der Händler den Wagen vorab haben. Daher erwarte ich kaum einlenken von deren Seite.

Themenstarteram 26. Mai 2024 um 16:38

Zitat:

@dr-ami schrieb am 26. Mai 2024 um 18:32:03 Uhr:

Hast du eventuell schon mal mit VW Leasing geredet? Oder den Leasing Vertrag auf weitere Rücktrittsklauseln durchsucht? Anwalt sollte das letzte Mittel sein. Mir war so das man zu Beginn zurück treten könne. Müsste mal selbst nachlesen.

Ich hatte selbst mal angefragt meinen ID.3 6 Monate vor Leasing Ende mit weniger Kilometer zurück zu geben und sogar die Raten weiter zu zahlen, dennoch will weder die Leasing oder der Händler den Wagen vorab haben. Daher erwarte ich kaum einlenken von deren Seite.

VW Leasing behauptet die Leasing Bestätigung (welche lt. AGB innerhalb von 4 Wochen in Textform zu mir gelangen muss, damit Vertrag zu Stande kommt) am 09.03 an mich gesendet zu haben. Einen Nachweis darüber können/wollen sie aber nicht vorweisen.

Ich bin mir nicht sicher ob die Bestätigung das letzte Mal bekommen habe. Selbst wenn es aber im Vertrag steht heißt das nicht das damit der Vertrag widerrufen werden kann. Mein aktueller VW Leasing Vertrag zeigt keinerlei Rücktrittsmöglichkeiten außer der 14 tägigen Widerrufsmöglichkeit die es ja immer gibt.

Einen Anwalt damit zu betrauen würde ich als wenig aussichtsreich ansehen. Die Verantwortung für die Unterschrift lag bei dir, so in etwa könnte ich die Begründung eines Gerichts vorausahnen. Aber ich bin kein Jurist.

Warum möchtest du zurück treten wenn man fragen darf? Nach meiner Erfahrung mit einem Tesla Model 3 Highland für 70k Euro würde ich dir nicht zu Tesla raten, Qualität ist bei genauem hinsehen wirklich mies.

Kann dir VW die Bestätigung nicht einfach nochmal zukommen lassen?

Die Konditionen der Sonderaktion hast du ja bekommen, da VW sagt die Bestätigung ging raus.

Er will das Auto und den Leasingvertrag doch nicht mehr.

Falls du nicht aus den Vertrag heraus kommst gibt es aber immer die Möglichkeit eine andere Person zu finden die das Leasing übernimmt. Hier ist das Problem das man da etwas entgegen kommen muss also drauf legt bzw. jemanden findet der sehr schnell das Auto braucht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Mai 2024 um 20:13:43 Uhr:

Er will das Auto und den Leasingvertrag doch nicht mehr.

Ja aber warum? Für mich liest es sich so als ob der OP fürchtet seine Aktionsraten nicht zu bekommen.

Das kann man ja klären ohne großes Tamtam.

Er möchte das Auto nicht mehr und sucht nach wegen da heraus zu kommen. Scheinbar ist er gewerblich siehe hier:

https://www.motor-talk.de/.../...ng-196-netto-233-brutto-t7611058.html

Bei Verträgen zwischen Gewerbetreibenden gelten soweiso andere Spielregeln als bei Verbrauchern.

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