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ihr glaubt nicht was ich heute gehört habe

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 2. Dezember 2008 um 19:40

Ich war heute auf der Essen Motorshow und ich kam da an nem stand vorbei xenon legal mit entragung usw . Ich denk wow mit der alten legst dich jetzt an und fragst mal nach wie das gehen soll. Wie wir alle wissen ist es verboten xenon bei einem alten golf 2 usw nachträglich einzubauen. Denn man darf ja einmal die scheinwerfer bauart bedingt nicht verändern usw. Doch was erzählt die alte mir das würde man legal eingetragen bekommen man muß das nur in seine scheinis einbauen dazu deren set wie swr und automatische leuchtweiten regulierung usw. Dann würde man zum tüv fahren und die nehmen das ab . Ich habe mit der geredet und versucht zu erklären das es verboten ist und ich die scheinwerfer nicht einfach so auf xenon umbauen darf . Da sagt die du mußt zu einem guten tüv gehen und der macht das schon und der lichtkegel müßte richtig ausgerichtet werden dann hat man keinerlei probleme usw . Jetzt frage ich euch ist das nicht der hammer was die da für einen scheiß reden und lügen das sich die balken biegen. Ich hätte mal gerne eure meinung dazu gehört solche leute wie die.die das vertreiben die sollte man doch eigentlich melden oder .

Beste Antwort im Thema
am 2. Dezember 2008 um 22:10

ich kann es echt nicht mehr hören lesen.

"habe ich eingetragen bekommen"*

gefälligkeitseintragungen sind wie

klopapier. für´n ars++!

 

 

 

 

 

*mit zickiger und trotziger schulmädchenstimme.

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Hallo.

Fakt ist:

Es war, ist und bleibt Illegal!

Egal was einigie Leute erzählen! Die wollen ja auch nur verkaufen, und suchen leichtgläubige Leute, die den Schei... kaufen.

Melden? Wo willst Die melden...?

Gruß.

Melden? Na ganz einfach - hier schööööön fett den Namen von dem Kackladen reinschreiben und dann erledigt sich das.....

Themenstarteram 2. Dezember 2008 um 20:00

wenn ich weiß ob ich das dürfte dann würde ich es rein schreiben aber das ist ja ruf schädigung auch wenn es verboten ist. normal hätte ich mit der nen vertrag eingehen müssen . ich hätte den scheiß gekauft und sie haftet dafür wenn ich ärger mit den freundlichen und co bekommen hätte usw .

Zitat:

Original geschrieben von Raser6

wenn ich weiß ob ich das dürfte dann würde ich es rein schreiben aber das ist ja ruf schädigung auch wenn es verboten ist. normal hätte ich mit der nen vertrag eingehen müssen . ich hätte den scheiß gekauft und sie haftet dafür wenn ich ärger mit den freundlichen und co bekommen hätte usw .

Hallo,

du hast recht das ist verboten und laut dem "neuen" internet Gesetz würdest du und der Forenbetreiber zur Rechenschaft gezogen werden also lass mal lieber wir verstehen dich und leiden mit.

 

MfG Frank

am 2. Dezember 2008 um 20:49

hm also soviel ich weiss ist es so das man die bauart der scheinwerfer nicht verändern darf das ist soweit korrekt , es gibt aber wie gesagt besagt umbausets verschiedener hersteller bei der zum Bleistift in einen Golf 2 ein Brenner und ein Brennweitenregulierer eingebaut wird richtet man das aus kann man die sachen auch eintragen lassen.

So is abern schweine aufwand und nicht ganz billig wenn das Set von nem seriösen hersteller kommt.

Ausserdem sind nicht alle Xenon lichtstärken vorhanden geht glaube nur bis 6000 .

Soweit der Stand der dinge , hab mir das von meinem Onkel ma verklickern lassen auf einfachem deutsch nebenbei der is kfz Mechatroniker und hat deswegen ma den freundlichen Menschen von der DEKRA angequatscht.

Zitat:

...in einen Golf 2 ein Brenner und ein Brennweitenregulierer eingebaut wird...

Ist eine Bauartbedingte Änderung des SW!

SW ist geprüft und zugelassen mit H4.

--> Illegal!

 

Es geht auch zum 1.000.000x kein Weg dran vorbei!

Und das wird sich auch erst dann ändern wenn ein Leuchtenhersteller (z.B. Hella), Xenon-SW für den Golf 2 entwickelt, baut, begutachten und dann diese Bauart GENEMIGEN lässt!

Diese dürfte mann dann auch nur mit entsprechender (automatischer) LWR und SRA verbauen und DANN WÄREN sie wohl eintragungsfähig und danach LEGAL!

--> aber diesen Aufwand (und die damit in Verbindung stehenden Kosten für Entwicklung/Herstellung/Abnahme) treibt kein Hersteller für ein paar "Verrückte" die ein "uraltes Auto" fahren...:D

Gruß.

Gruß.

Ists nicht so,das wenn man ein komplettes Xenonsystem INKLUSIVE den dazugehörigen Scheinwerfern verbaut,man doch eine legale Zulassung dafür bekommen kann...Stichwort Mercedes G-Klasse!!

Machen würd ich dat so oder so nicht,für was auch,ein gescheiter Relaissatz,gute Birnen und wenns hoch kommt noch Corradoscheinis...mehr braucht kein Mensch.

Also ein Kumpel von mir hat eine Rally Front verbaut.. mit Xenon... elektr Lwr und Scheinwerferreinigungsanlage....

Der hat das aber auch eingetragen bekommen...

Allerdings weiss ich nicht wann und auf welchem Weg.. aber es ist abgenommen...

war aber auch ne sehr teure Angelegenheit...

Mfg

Hallo.

Rallye Front --> Geprüft mit H2.

Xenon-Brenner --> Illegal!

Und auch wenn es eingetragen ist, heißt es nicht, das es Legal ist!

Meinst Du, diese "Eintragung" hält einer nachträglichen Überprüfung durch den TÜV stand?

...und warum wohl, war es eine "sehr teure Angelegenheit..." ??? ;)

Ich bin raus...!

Jedes mal das gleiche bei diesen Xenon-Diskusionen...! :(

Gruß.

am 2. Dezember 2008 um 22:10

ich kann es echt nicht mehr hören lesen.

"habe ich eingetragen bekommen"*

gefälligkeitseintragungen sind wie

klopapier. für´n ars++!

 

 

 

 

 

*mit zickiger und trotziger schulmädchenstimme.

Zitat:

Original geschrieben von Herr Weber

Ists nicht so,das wenn man ein komplettes Xenonsystem INKLUSIVE den dazugehörigen Scheinwerfern verbaut,man doch eine legale Zulassung dafür bekommen kann...Stichwort Mercedes G-Klasse!!

 

Machen würd ich dat so oder so nicht,für was auch,ein gescheiter Relaissatz,gute Birnen und wenns hoch kommt noch Corradoscheinis...mehr braucht kein Mensch.

Das Thema MB-G-Xenon-SW im IIer gabs hier doch schon oft genug, ebenso die Beweisbilder, dass die NICHT passen.

Zitat:

Original geschrieben von -theMSX-

 

Das Thema MB-G-Xenon-SW im IIer gabs hier doch schon oft genug, ebenso die Beweisbilder, dass die NICHT passen.

Hi,

ja die G-Scheinis passen hinten und vorne net,sollen hinter dem sichtbaren Breich groß sein wie Bratpfannen:D

Aber selbst wenn man original Xenon scheinwerfer verbaut und die Front entsprechend umbaut könnte einem der Tüv immer noch ein strich durch die Rechnung machen weil man nie die genaue Einbaulage hin bekommt. Entweder sind die Fremdscheinwerfer zu tief,oder zu hoch,sitzen zu eng zusammen usw.

Ist aber doch eh nur angeberei. Ordentliche Birnen,neuwertige saubere Scheinwerfer und evtl. noch die H4 Booster Schaltung dann hat man auch im IIer ordentliches Licht.

Natürlich ist Xenon nochmal was anderes (fahre derzeit für 2 Tage einen SL500mit saugeilem Xenon Licht) aber wenn man aus den H4 das maximum rausholt reicht das locker um sicher zu Fahren,auch bei schlechtem Wetter.

 

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Zitat:

Original geschrieben von -theMSX-

 

 

Das Thema MB-G-Xenon-SW im IIer gabs hier doch schon oft genug, ebenso die Beweisbilder, dass die NICHT passen.

Hi,

 

ja die G-Scheinis passen hinten und vorne net,sollen hinter dem sichtbaren Breich groß sein wie Bratpfannen:D

 

Gruß Tobias

Eben, da weiß man, weswegen die KF beim MB G so groß sind :D .

Themenstarteram 3. Dezember 2008 um 1:12

naja auf jedenfall sind es holländer und die meinen und behaupten sie hätte viele deutsche kunden die das alles legal eingetragen bekommen hätten. Ich meinte nur ich möchte nur einen bericht sehen wo das der tüv nord legal eingetragen hat . Ich kann auch zu hot wheel und co fahren lege den ein paar 100 euro auf den tisch und habe es auf dem papier eingetragen bekommen . und doch wäre es nicht legal und wenn mich die polizei anhält legen sie einem das auto sofort still da braucht den nur der spiegel komisch vor kommen und schon ist dein auto weg. Ich hätte heute eigentlich zum tüv nord gehen sollen und einen von denen mit zu diesem stand mit nehmen sollen . Mal sehen was der der frau erzählt hätte und sie ihm .

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