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Im Fahrzeugschein als einzige Größe eingetragen 235/50R18 101Y?

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 29. September 2011 um 20:47

Hallo Zusammen,

 

da ich gerade meinen Dicken beim Tüv hatte, muste ich auch einmal in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 schauen.

Wobei mir die einzige eingetragene Reifengröße 235/50R18 101y ins Auge stach.

 

Jetzt meine Frage an die Gemeinde:

 

Ich Fahre aber auf dem Dicken original VW Felgen einmal im Sommer 255/45R18 103 Y und im Winter auf den original 17 Zöllern 235/55 R17 99 h. Müssen diese Reifengrößen auch eingetragen werden?

 

Gruß

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15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von phaeton123

[...]

Ich Fahre aber auf dem Dicken original VW Felgen einmal im Sommer 255/45R18 103 Y und im Winter auf den original 17 Zöllern 235/55 R17 99 h. Müssen diese Reifengrößen auch eingetragen werden?

Gruß

Nein.

Wirf mal einen Blick in die "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" dort steht unter "50. Anmerkungen" der Rest.

Die 235 er die hier beschrieben werden ist die Mindestgröße.

Alles was von VW danach größer serienmäßig, also ab Werk ausgeliefert wird ist automatisch oK.

Zu beachten gilt, wenn man einen V10 hat sind höhere Traglasten für Felge und Reifen zu beachten.

...und wenn Traglast 101 eingetragen ist - muss mindestens Traglast 101 gefahren werden, könnte sonst dem Herren von der Rennleitung nicht gefallen, ebenso das Y - deshalb habe ich bei den 285igern das W eintragen lassen, sind einige Euronen, die dadurch nicht nötig sind, und W ist immerhin noch bis 270 km/h geeignet....und hat für den fall der Fälle auch gute Reserven, solange man nicht hunderte km schneller als W erlaubt fährt !

Was die Traglast angeht, hat Heizölrenner Recht. Ebenso hinsichtlich des Geschwindigkeitsindexs.

Allerdings galt zumindest früher die Regelung, dass man Winterreifen auch fahren darf, wenn sie für geringere Geschwindigkeiten zugelassen sind. Man musste nur für den Fahrer deutlich sichtbar am Armaturenbrett ein kleines Klebeschild anbringen, auf dem die für die Reifen zulässige Maximalgeschwindigkeit angegeben war. Und man durfte natürlich dann auch nicht mit diesen Reifen schneller fahren.

Ich glaube, diese Regelung gilt auch heute noch.

Themenstarteram 30. September 2011 um 8:40

Vielen dank für die Infos.

 

leider habe ich keine EWG Übereinstimmungsbescheinigung.?

Wo bekomme ich die.?

 

Ich Fahre einen V6 TDI und war bis jetzt immer der Meinung, das die Mindestbereifung zumindestens für den Winter die 235/55R17 99 H/V sind.

 

Kann es jetzt sein, das die 99 Traglast zu niedrig ist.?

Diese ist doch ausgelegt für 775kg pro Reifen wenn ich mich nicht Täusche.?

 

Ich habe auf der Vorderachse eine Last von 1440 kg und hinten ca. 1000kg und ein paar zerkwetschte.

 

wurde beim TÜV gemessen beim Stoßdämpfertest.

 

Habe mir gerade ein paar Pirelli Sotto Zero in 235/55 r17 99H für den Winter gekauft.

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von phaeton123

Vielen dank für die Infos.

leider habe ich keine EWG Übereinstimmungsbescheinigung.?

Wo bekomme ich die.?

[...]

IMO braucht man diese Bescheinigung für die Zulassung. Sie sollte auf jeden Fall vorhanden sein!

Die Reifen sollten o.k. sein. Nur der Index für die Geschwindigkeit könnte einen Aufkleber am Armaturenbrett erfordern. "H" ist freigegeben bis 210 km/h.

Ich habe diese hier:

Pirelli W240 Sotto Zero

235/55R17 99V

Schneller läuft die Diva nur bergab mit Rückenwind - oder wenn sie Angst hat ;)

Ach ja, falls jemanden die Bezeichnungen auf den Reifen interessieren:

235/55 R17 99 H

235/ Reifennennbreite (in mm)

55 Höhen- Breitenverhältnis (in %)

R Bauart (in diesem Fall Radial

17 Felgenmaß oder Reifeninnenmaß (in Zoll)

99 Tragfähigkeitssymbol Lastindex 99=775kg/100=800kg/101=825kg

H Geschwindigkeitssymbol (Speedindex) H=210/V=240/ZR=>240/km/h

Zitat:

Original geschrieben von phaeton123

Vielen dank für die Infos.

leider habe ich keine EWG Übereinstimmungsbescheinigung.?

Wo bekomme ich die.?

Ich Fahre einen V6 TDI und war bis jetzt immer der Meinung, das die Mindestbereifung zumindestens für den Winter die 235/55R17 99 H/V sind.

Kann es jetzt sein, das die 99 Traglast zu niedrig ist.?

Diese ist doch ausgelegt für 775kg pro Reifen wenn ich mich nicht Täusche.?

Ich habe auf der Vorderachse eine Last von 1440 kg und hinten ca. 1000kg und ein paar zerkwetschte.

wurde beim TÜV gemessen beim Stoßdämpfertest.

Habe mir gerade ein paar Pirelli Sotto Zero in 235/55 r17 99H für den Winter gekauft.

Gruß

Hmmm...775kg und 775kg sind, äh, moment....1550kg abzüglich 1440kg Gewicht vorne....sollten 110 kg zu Deinen Gunsten sein.... ! Somit als Angler mal vermutet - dat passt !

Und ich denke, im Zweifel bekommt man das bei VOLKSWAGEN ...oder täuscht der Angler sich da ?!

Ach, und das mit den Winterreifen ist immer noch soooooo.... @hhkov8 !

Themenstarteram 30. September 2011 um 10:23

Zitat:

Original geschrieben von Roadrunner91

Zitat:

Original geschrieben von phaeton123

Vielen dank für die Infos.

 

leider habe ich keine EWG Übereinstimmungsbescheinigung.?

Wo bekomme ich die.?

[...]

IMO braucht man diese Bescheinigung für die Zulassung. Sie sollte auf jeden Fall vorhanden sein!

 

Die Reifen sollten o.k. sein. Nur der Index für die Geschwindigkeit könnte einen Aufkleber am Armaturenbrett erfordern. "H" ist freigegeben bis 210 km/h.

 

Ich habe diese hier:

Pirelli W240 Sotto Zero

235/55R17 99V

 

Schneller läuft die Diva nur bergab mit Rückenwind - oder wenn sie Angst hat ;)

 

Ach ja, falls jemanden die Bezeichnungen auf den Reifen interessieren:

235/55 R17 99 H

235/ Reifennennbreite (in mm)

55 Höhen- Breitenverhältnis (in %)

R Bauart (in diesem Fall Radial

17 Felgenmaß oder Reifeninnenmaß (in Zoll)

99 Tragfähigkeitssymbol Lastindex 99=775kg/100=800kg/101=825kg

H Geschwindigkeitssymbol (Speedindex) H=210/V=240/ZR=>240/km/h

Ich habe jetzt alles abgesucht, aber ich habe keine EWG Übereinstimmungsbescheinigung.?

 

Kann man die beim :) nachbekommen oder muss ich mich woanders darum kümmern.? Seltsam.

 

Gruß

Themenstarteram 30. September 2011 um 11:58

Habe gerade mit der Freundlichen VIP Hotline von VW gesprochen, wegen der EU-Übereinstimgsbescheinigung die ich nicht besitze. Die freundlichen Dame verwies auf folgende Internetseite coc.volkswagen-logistics.de dort kann ich diese Bescheinigung bestellen für 50,,€ + Märchensteuer.:p

Ich Denke, als erstes kann sich mein :) darum kümmern wo der Dicke her ist bevor ich die Auslagen dafür habe.

Gruß

am 30. September 2011 um 12:45

Mal wieder ein toller Service von VW, zumal sie es über eine Webseite schon automatisiert haben.

Bei Lexus konnte ich jemanden anrufen, der mir die Unterlagen kostenlos postalisch geschickt hat.

am 30. September 2011 um 14:06

such mal in diversen Downloadforen oder einfach mal bei Google nach der Erklärung.

Bei einigen Reifen und Felgenhändlern gibts die auch kostenlos zum Download.

Das mit dem Aufkleber ist immernoch so. Hab meinen aber nie aufgeklebt weil der so häßlich ist und nicht wieder richtig abgeht. Also immer hinter der Sonnenblende, falls mal ne Kontrolle ist kann man ihn immer noch aufkleben. Wenn nicht dabei gibts Geldstrafe.

Gruss capdoc

Zitat:

Original geschrieben von phaeton123

Habe gerade mit der Freundlichen VIP Hotline von VW gesprochen, wegen der EU-Übereinstimgsbescheinigung die ich nicht besitze. Die freundlichen Dame verwies auf folgende Internetseite coc.volkswagen-logistics.de dort kann ich diese Bescheinigung bestellen für 50,,€ + Märchensteuer.:p

Ich Denke, als erstes kann sich mein :) darum kümmern wo der Dicke her ist bevor ich die Auslagen dafür habe.

Gruß

Der Freundliche sollte sich aber ganz wacker und unverzüglich kümmern!

Die Bescheinigung gehört zwingend zu den Unterlagen für das Fahrzeug; u.a. ist die Fahrgestellnummer

in dieser Bescheinigung enthalten. Ist somit für jedes Fahrzeug ein Unikat!

Mein Freundlicher hat mir geraten, eine Kopie der Bescheinung im Auto mitzuführen, um bei evtl.

Fahrzeugkontrollen der Polizei rechtssicher die Zulässigkeit meiner Felgen-und Reifengrößen

nachweisen zu können.

Laß dir auf keinen Fall Kohle für das nachträgliche Besorgen der Bescheinigung abnehmen.

LG

Udo

 

 

 

Themenstarteram 30. September 2011 um 18:31

Zitat:

Original geschrieben von A346

Zitat:

Original geschrieben von phaeton123

Habe gerade mit der Freundlichen VIP Hotline von VW gesprochen, wegen der EU-Übereinstimgsbescheinigung die ich nicht besitze. Die freundlichen Dame verwies auf folgende Internetseite coc.volkswagen-logistics.de dort kann ich diese Bescheinigung bestellen für 50,,€ + Märchensteuer.:p

Ich Denke, als erstes kann sich mein :) darum kümmern wo der Dicke her ist bevor ich die Auslagen dafür habe.

Gruß

Der Freundliche sollte sich aber ganz wacker und unverzüglich kümmern!

Die Bescheinigung gehört zwingend zu den Unterlagen für das Fahrzeug; u.a. ist die Fahrgestellnummer

in dieser Bescheinigung enthalten. Ist somit für jedes Fahrzeug ein Unikat!

Mein Freundlicher hat mir geraten, eine Kopie der Bescheinung im Auto mitzuführen, um bei evtl.

Fahrzeugkontrollen der Polizei rechtssicher die Zulässigkeit meiner Felgen-und Reifengrößen

nachweisen zu können.

Laß dir auf keinen Fall Kohle für das nachträgliche Besorgen der Bescheinigung abnehmen.

LG

Udo

Danke Udo werde ich auch erstmal nicht. Da bin auch eurer Meinung, das Ding gehört nun mal zum Fahrzeug

wie ich hier gerade erfahren habe. Allerdings habe ich mir nie einen Kopf über diese Bescheinigung gemacht.

Warten wir es ab.

Schönes WE an alle Gleiter.

Gruß

Jörg

Themenstarteram 14. Oktober 2011 um 9:37

Habe heute von meinem :) die EWG-Übereinstimmungserklärung kostenlos erhalten.;)

 

Gruß

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