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import audi e-tron sportback von DE nach AT NoVa
hallo,
ich liebäugle mit dem neuen sportback .....
die preise in DE sind nach wie vor besser als die in AT hier.
ich werde also einen nach AT importieren so wie´s aussieht.
ich kenne mich mit dem import von verbrennern aus da ich meinen derzeitigen A6 auch schon aus DE geholt habe, nicht aber mit elektroautos.
aus den div. nova rechnern werde ich leider auch nicht schlau.
meine frage(n):
1.) wenn ich einen e-tron von DE nach AT importiere dann fällt ja bei e-autos die NoVa weg - richtig?
2.) muss ich wenn der wagen nagelneu ist zuerst die 20% mwst in AT bezahlen und mir dann die 19% DE steuer wieder zurückholen?
erst wenn das auto mind. 6000km und 6 monate alt ist fällt das ja weg, aber wie sieht es bei einem neuen e-auto aus?
3.) bekomme ich die ganzen förderungen auch wenn ich im ausland kaufe oder muss ich dafür das auto im jeweiligen land kaufen?
oh mann ist das alles kompliziert mit den e-dingern ;-)
vielen lieben dank!
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7 Antworten
also soweit ich weiß - die UST zahlst du in Deutschland (19%), musst in Österreich nicht nachzahlen, das eine % ist bis jetzt unter den Tisch gefallen - schlimmsten Falls musst du das nachzahlen.
Nova fällt weg.
Müsste also ganz einfach gehen.
Hatte ich mir auch überlegt. kommt aber nur bei Barzahlung in Frage, Leasing in Österreich ist zwar möglich, aber die deutschen Händler rücken die Fahrzeuge mit Leasingvertrag über Österreich nicht raus.
Da gibts wohl Absprachen Ö/D...
Wie das mit den Förderungen ist - keine Ahnung, trifft aber sowieso nur den 50er
Zitat:
@oliver1867 schrieb am 8. Juni 2020 um 11:11:30 Uhr:
also soweit ich weiß - die UST zahlst du in Deutschland (19%), musst in Österreich nicht nachzahlen, das eine % ist bis jetzt unter den Tisch gefallen - schlimmsten Falls musst du das nachzahlen.
das stimmt bei gebrauchten über 6000km und 6 monate alt - nicht aber bei neuwagen.
so wie ich das verstanden habe muss man da wirklich die 20% in AT drauflegen und sich die 19% in DE wieder holen.
Zitat:
Wie das mit den Förderungen ist - keine Ahnung, trifft aber sowieso nur den 50er
gut, dann wird das nichts, denn wenn schon der 55er.
Wenn du nicht in DE wohnst, bekommst du auch keine Förderung
von uns.
Österreich fördert auch, aber eben nur bis zu einer Neupreis Grenze, da ist der 50er genau reingepreist, 55 ist drüber...
Ich schrieb DE.
Dort kauft er den Wagen ja auch, was er woanders bekommt, kann ich nicht sagen.
Kann auch gut sein, dass die Bestimmungen wieder anders sind, es war aber so.
Zitat:
@marc4177 schrieb am 8. Juni 2020 um 12:42:12 Uhr:
Wenn du nicht in DE wohnst, bekommst du auch keine Förderung
von uns.
Wäre ja noch schöner ...
Dann sagen wir so, noch steht dort, also jetzt.
Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
Wenn sich nicht wieder was verändert, was ja jedesmal so ist, muss er es auf jeden Fall bei uns anmelden.
Nachzulesen auf der BAFA Seite.