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Import Niederlande nach Deutschland

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 23:26

Hallo,

hab ein super Angebot in den Niederlanden für ein Auto bekommen, meine Frage ist jetzt. Was genau muss ich alles bei der Überführung beachten ? lieber Auto mit Hänger holen ? Fallen Gebühren an und wie viel ?

freue mich über jeden Tipp und jede Antwort.

vielen Dank schonmal

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wpp07 schrieb am 26. Dez. 2019 um 09:52:12 Uhr:

Mit Sicherheit muss ich wohl auch das Auto an der Grenze beim Zoll anmelden.

Nein, die steuerliche Abwicklung in Bezug auf Mehrwertsteuer erledigst Du bei der Zulassung. Dem Händler in NL zahlt man nur den Netto Preis, und die MwSt an das örtliche Finanzamt.

Ich würde mir da auch keine so grosse Gedanken machen, was das Anbringen der deutschen Schilder in NL für die Heimfahrt nach D machen.

- Wen soll das interessieren?

- Wer wuerde das in NL kontrollieren? Den Kollegen in NL sollte es doch völlig egal sein?

 

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Neuwagen? Ist in der EU eigentlich ganz problemlos. Habe auch mal in NL einen Polo gekauft. Nach Vertrag und Bezahlung bekommt man ein COC-Papier und geht zur deutschen Zulassungsstelle. Deutsche Nummernschilder machen lassen und damit das Auto abholen.

Nein, mit deutschen Nummernschildern darf man in NL kein Auto abholen. Überführung nur auf einem Hänger oder mit holländischen Kurzzeitkennzeichen (die sind weiß). Ansonsten deutschen TÜV machen und anmelden, ist sehr unkompliziert.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Dezember 2019 um 15:22:31 Uhr:

Nein, mit deutschen Nummernschildern darf man in NL kein Auto abholen. Überführung nur auf einem Hänger oder mit holländischen Kurzzeitkennzeichen (die sind weiß). Ansonsten deutschen TÜV machen und anmelden, ist sehr unkompliziert.

Ist das eine neue Regelung? Ich hatte es in 2006 exakt so durchgeführt wie weiter oben von Handschweiß beschrieben. Den Papierkram und Zulassung in D erledigt, und dann beim Händler den Wagen bezahlt, meine mitgebrachten Schilder drangeschraubt und nach Hause gefahren.

Das ist eine illegale Fernzulassung, funktioniert in der Praxis natürlich trotzdem ändert aber trotzdem nix daran das es eigentlich nicht zulässig ist.

 

Warum sollte das bei einem Neuwagen illegal sein? Gibt es da eine entsprechende Vorschrift zu?

Themenstarteram 24. Dezember 2019 um 9:38

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Dezember 2019 um 15:22:31 Uhr:

Nein, mit deutschen Nummernschildern darf man in NL kein Auto abholen. Überführung nur auf einem Hänger oder mit holländischen Kurzzeitkennzeichen (die sind weiß). Ansonsten deutschen TÜV machen und anmelden, ist sehr unkompliziert.

also kann ich dann quasi von Holland bis zu mir nach Hause mit dem holländischen Kurzkennzeichen fahren oder wie ?

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 24. Dezember 2019 um 07:21:25 Uhr:

Das ist eine illegale Fernzulassung, funktioniert in der Praxis natürlich trotzdem ändert aber trotzdem nix daran das es eigentlich nicht zulässig ist.

Den Begriff "Fernzulassung" kannte ich noch gar nicht.... Heisst das, ich habe bei meinen anderen Neuwagen, die von einem deutschen Händler in einer anderen Stadt als der ich wohne an mich ausgeliefert wurden, ebenfalls illegal gehandelt, als ich in meinem Zulassungsbezirk vorab die Zulassung erledigt habe?

Das befestigen des Kennzeichen ist ein nationaler Verwaltungsakt, in Deutschland also zulässig.

 

Im Ausland aber nicht.

 

Sinnvoll wäre hier ein Europäisches Kurzzeitkennzeichen aber das kriegen sie einfach nicht auf die Reihe.

 

Es kam vereinzelt auch schon vor das die Mitarbeiter der Zulassungsstelle bei EU Importen die Fahrzeuge in Augenschein nehmen wollen. Ist aber wohl Recht selten.

 

 

 

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 24. Dezember 2019 um 19:39:28 Uhr:

Das befestigen des Kennzeichen ist ein nationaler Verwaltungsakt, in Deutschland also zulässig.

Im Ausland aber nicht.

Sinnvoll wäre hier ein Europäisches Kurzzeitkennzeichen aber das kriegen sie einfach nicht auf die Reihe.

Es kam vereinzelt auch schon vor das die Mitarbeiter der Zulassungsstelle bei EU Importen die Fahrzeuge in Augenschein nehmen wollen. Ist aber wohl Recht selten.

Der Amtsschimmel wiehert.

Darf dann der Holländer sein holländisches Kennzeichen in Deutschland entfernen? Sonst bringt es ja wieder nichts mit dem holländischen Kennzeichen nach Deutschland zu fahren.

Ich denke man darf zumindest mit einem In der EU zugelassenen Auto, als Deutscher, fahren. Früher war das mal Steuerhinterziehung.

Mit Sicherheit muss ich wohl auch das Auto an der Grenze beim Zoll anmelden.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 26. Dez. 2019 um 09:52:12 Uhr:

Mit Sicherheit muss ich wohl auch das Auto an der Grenze beim Zoll anmelden.

Nein, die steuerliche Abwicklung in Bezug auf Mehrwertsteuer erledigst Du bei der Zulassung. Dem Händler in NL zahlt man nur den Netto Preis, und die MwSt an das örtliche Finanzamt.

Ich würde mir da auch keine so grosse Gedanken machen, was das Anbringen der deutschen Schilder in NL für die Heimfahrt nach D machen.

- Wen soll das interessieren?

- Wer wuerde das in NL kontrollieren? Den Kollegen in NL sollte es doch völlig egal sein?

 

...es könnte höchstens sein, dass der niederländische Händler etwas quer schießt und das Auto nicht zum Netto-Preis herausgibt oder dass er evtl. eine Kaution in Höhe der Steuer haben will.

So kenne ich das zumindest, wenn alte Zugmaschinen zum Netto-Preis ins Ausland verkauft werden. Verbleibt das zum Netto-Preis veräußerte Fahrzeug nämlich im Land, dann hast du als Verkäufer plötzlich das Finanzamt auf der Matte stehen und kannst die Steuer aus eigener Tasche nachzahlen. Daher wird in der Regel eine Kaution in Höhe der Steuer verlangt, die einbehalten wird bis der Export tatsächlich mit entsprechenden Frachtpapieren belegt erfolgt ist.

In diesem Fall hätte man als Beleg, dass das Fahrzeug nicht in NL bleibt / geblieben ist sondern in D seinen zukünftigen Standort hat z.B. auch die deutsche Zulassung mit entsprechenden Fahrzeugpapieren... die ganz nebenbei auch belegen, dass das Fahrzeug in D versteuert wurde - da in dem Fall gilt ohne Zahlung der MwSt. ans dt. Finanzamt auch keine dt. Zulassung.

Die Frage, die sich zunächst stellt, ist die, um welchen PKW es sich handelt: Neufahrzeug oder Gebrauchtwagen?

Beim Kauf eines Gebrauchtwagen (älter als 6 Monate/mehr als 6000 km gelaufen) innerhalt der EU fällt für Privatkäufer keine MWSt an.

Einen in der EU gekauften Neuwagen kann ich als Privatkäufer in D nur zulassen, wenn ich bei der Zulassungsstelle auch gleichzeitig ein Formblatt für die Mitteilung an das deutsche Finazamt zur Erhebung der in D zu zahlenden 19% MWSt. mit einreiche.

Thema wurde schon hier behandelt:

https://www.motor-talk.de/.../...d-kaufen-mehrwertsteuer-t5869280.html

am 28. Dezember 2019 um 20:36

Keine Kurzzeitkennzeichen, sondern ganz normal Ausfuhrkennzeichen machen lassen. Dazu gibt es auch eine Versicherung. Dann in D zulassen.

 

Ausfuhrkennzeichen helfen auch verschiedene Läden: https://www.diks.nl/autoverzekering/auto-importeren/exportkenteken/

 

Wenn es ein Gebrauchtwagen ist muss der NL-Besitzer beim RDW das Ding zur Ausfuhr abmelden, aber das kann der besser auf deren Website selbst nachlesen.

 

Amen

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