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Importieren aus Belgien

Audi A6 C6/4F

Hallo, habe da mal einige Fragen.
Möchte mir ein Fahrzeug als Privatperson aus Belgien importieren. Was kommt da auf mich zu? Spielt es eine Rolle ob der Verkäufer eine Privatperson ist oder ein Gewerbe angemeldet hat...? Wie ist es mit dem zulassen und vor allem mit dem Tüv? Hab keine Ahnung ob die Autos in Belgien auch immer alle 2 Jahre zum Tüv müssen...
Wäre für informationen sehr dankbar...
MfG Alexander Lui

Beste Antwort im Thema

Also hier scheinen noch einige Missverständnisse vorzuliegen was die USt = MwSt angeht:
Der Erwerb eines gebrauchten PKW im EU-Ausland ist kein umsatzsteuerpflichtiger oder zollpflichtiger Vorgang in Deutschland. Gebraucht im Sinne des UStG ist der Wagen dann, wenn er mindestens 6000km Fahrleistung aufweist oder mehr als 6 Monate alt ist.
Wenn man also einen Gebrauchtwagen im Ausland kauft muss man unterscheiden, ob von privat oder vom Händler:
1. Von Privat
Man zahlt den Kaufpreis ohne USt/MwSt. Der Verkäufer muss keine USt abführen, in Deutschland fallen ebenfalls keine Steuern an, weder Umsatzsteuer, noch Einfuhrumsatzsteuer, noch Zoll o.ä.
2. Vom Händler
Sollte man im Ausland bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kaufen, bei dem die Mehrwertsteuer noch gesondert ausgewiesen ist, so zahlt man dort den Brutto-Preis (inkl. Steuer) und führt den Wagen nach D ein. Der ausländische Händler muss die USt abführen, der Käufer in D muss keine weiteren Steuern oder Zoll zahlen.
Auch irgendwelche Erstattungen von MwSt aufgrund von unterschiedlichen Steuersätzen im Kaufland gibt es nicht.

Das ist was ganz anderes als beim Neuwagenkauf.
Gruß
Patrick

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Würde mich auch intressieren. Ich hab das Ehlend mit dem Export eines KFZ nach Serbien miterlebt. Der Export war nicht das Ding, nur der Kampf um die ausweisbare Märchensteuer.........

Ich habe mein Fahrzeug nicht von Belgien nach D importiert, sondern von D nach Schweiz.
Die MwSt habe ich "vor Ort" ausweisen lassen, mit der Bedienung das der Verkäufer die Ausfuhrbestättigung innerhalb von 14Tagen geschickt bekommt.
Also habe nur den Preis ohne MwSt gezahlt. Von 119% nur 100% gezahlt.
Da Belgien zur EU gehört solltest du 0 probleme mit dem Tüv haben. (ausser das Fahrzeug hat Mängel)
Der Verkäufer muss zwingend ein Gewerbe (Eigenständig) sein und das Fahrzeug auch als Firmenfahrzeug angemeldet haben.

Privatpersonen können keine MWST ausweisen.
Ansonsten ist das COC Papier ganz wichtig, sonst muss du eine Einzelabnahme machen.
Sonst mit einem Ausfuhrkennzeichenn kriegst du alles relativ schnell udn einfach geregelt.

MfG: ILIR

das heißt also, der verkäufer muss ein gewerbe haben und das fahrzeug als firmenwagen angemeldet haben? was wäre denn wenn es nicht so ist? Muss ich als Privatperson dann auch noch mal 19% mwst in deutschland auf das auto zahlen...? Ich als privatperson kann also keine ezahlte mwst in belgien zurück verlangen, seh ich das richtig...?

Das ist inzwischen sehr einfach, egal ob privat oder gewerblich.
Ein A6 4F hat auf jeden Fall bereits eine sogen. COC bzw. EG-Übereinstimmungserklärung, d.h. die Zulassung hier aus einem anderen EG-Land ist "pillepalle"!
Die MwSt/USt wird natürlich nur 1x bezahlt!
Als gewerblicher Käufer ist man Vorsteuerabzugsberechtigt, steuerlich wird dann in D die Einfuhr-USt in Höhe von 19% - meines Wissens - fällig.
Entrichtung der Mehrwertsteuer für Privatpersonen:
Spätestens zehn Tage nach "Erwerb" des Fahrzeugs nach Deutschland müssen sie die deutsche Mehrwertsteuer auf den Nettokaufpreis inklusive Nebenkosten des Händlers entrichten. Das hierfür notwendige Formular "USt 1 B - Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" erhalten Sie bei ihrem örtlichen Finanzamt. Ein freundlicher Finanzbeamter wird ihnen das Formular sicherlich mit der Post zusenden. Neben dem Formular benötigen sie eine Rechnungskopie. Diese sollte ihnen ihr Verkäufer bereits mindestens eine Woche vor Auslieferung des Wagens zusenden.

Guggst Du hier (gilt natürlich nicht nur für die Zul. in Aachen!):
http://www.strassenverkehrsamt-ac.de/.../import.html
Bei einem gebrauchten A6 4F sind besonders folgende Punkte zu beachten: 1, 4-8.
... und hier:
http://www.langzeittest.de/opel-zafira/checklisten/eigenimport.php

Naja es handelt sich um einen BMW 3er E46 Coupe...Bj 2001 mit 67.000 km und einem Preis von 5500 Euro...Das ist schon nen recht günstiges Angebot. Wenn ich alles richtig verstanden habe kommen zusätzlich noch 19% Mwst in Deutschland auf mich zu und das wars dann auch schon...oder seh ich das falsch...?
Insgesamt wäre ich dann bei 6545 Euro. Anschließend muss ich dann das Auto wie gewohnt anmelden und vorab eine HU/AU machen, welche nochmals ca. 100 Euro beiträgt...Dann wäre doch alles Perfekt...oder etwa nicht...:confused:

Dieser 2001er BMW hat mit ziemlicher Sicherheit bereits die sogen. COC/EG-Üereinstimmungserkl.!
Von wem wird dieser BMW denn verkauft, von privat oder gewerblich? Dann kann man das mit der USt nochmals checken.

Zitat:

Original geschrieben von mik222


Dieser 2001er BMW hat mit ziemlicher Sicherheit bereits die sogen. COC/EG-Üereinstimmungserkl.!
Von wem wird dieser BMW denn verkauft, von privat oder gewerblich? Dann kann man das mit der USt nochmals checken.

von gewerblich so viel ich weiss...

Also hier scheinen noch einige Missverständnisse vorzuliegen was die USt = MwSt angeht:
Der Erwerb eines gebrauchten PKW im EU-Ausland ist kein umsatzsteuerpflichtiger oder zollpflichtiger Vorgang in Deutschland. Gebraucht im Sinne des UStG ist der Wagen dann, wenn er mindestens 6000km Fahrleistung aufweist oder mehr als 6 Monate alt ist.
Wenn man also einen Gebrauchtwagen im Ausland kauft muss man unterscheiden, ob von privat oder vom Händler:
1. Von Privat
Man zahlt den Kaufpreis ohne USt/MwSt. Der Verkäufer muss keine USt abführen, in Deutschland fallen ebenfalls keine Steuern an, weder Umsatzsteuer, noch Einfuhrumsatzsteuer, noch Zoll o.ä.
2. Vom Händler
Sollte man im Ausland bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kaufen, bei dem die Mehrwertsteuer noch gesondert ausgewiesen ist, so zahlt man dort den Brutto-Preis (inkl. Steuer) und führt den Wagen nach D ein. Der ausländische Händler muss die USt abführen, der Käufer in D muss keine weiteren Steuern oder Zoll zahlen.
Auch irgendwelche Erstattungen von MwSt aufgrund von unterschiedlichen Steuersätzen im Kaufland gibt es nicht.

Das ist was ganz anderes als beim Neuwagenkauf.
Gruß
Patrick

Zitat:

Original geschrieben von cobra427os


Also hier scheinen noch einige Missverständnisse vorzuliegen was die USt = MwSt angeht:
Der Erwerb eines gebrauchten PKW im EU-Ausland ist kein umsatzsteuerpflichtiger oder zollpflichtiger Vorgang in Deutschland. Gebraucht im Sinne des UStG ist der Wagen dann, wenn er mindestens 6000km Fahrleistung aufweist oder mehr als 6 Monate alt ist.
Wenn man also einen Gebrauchtwagen im Ausland kauft muss man unterscheiden, ob von privat oder vom Händler:
1. Von Privat
Man zahlt den Kaufpreis ohne USt/MwSt. Der Verkäufer muss keine USt abführen, in Deutschland fallen ebenfalls keine Steuern an, weder Umsatzsteuer, noch Einfuhrumsatzsteuer, noch Zoll o.ä.
2. Vom Händler
Sollte man im Ausland bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kaufen, bei dem die Mehrwertsteuer noch gesondert ausgewiesen ist, so zahlt man dort den Brutto-Preis (inkl. Steuer) und führt den Wagen nach D ein. Der ausländische Händler muss die USt abführen, der Käufer in D muss keine weiteren Steuern oder Zoll zahlen.
Auch irgendwelche Erstattungen von MwSt aufgrund von unterschiedlichen Steuersätzen im Kaufland gibt es nicht.

Das ist was ganz anderes als beim Neuwagenkauf.
Gruß
Patrick

Danke Patrick,

ich weise jedoch darauf hin, das ich eigentlich nichts anderes gemeint hatte - war jedoch nicht so klar auf- bzw. ausgeführt wie Du es hiermit gemacht hattest! Danke!

Zitat:

Original geschrieben von mik222



Zitat:

Original geschrieben von cobra427os


Also hier scheinen noch einige Missverständnisse vorzuliegen was die USt = MwSt angeht:
Der Erwerb eines gebrauchten PKW im EU-Ausland ist kein umsatzsteuerpflichtiger oder zollpflichtiger Vorgang in Deutschland. Gebraucht im Sinne des UStG ist der Wagen dann, wenn er mindestens 6000km Fahrleistung aufweist oder mehr als 6 Monate alt ist.
Wenn man also einen Gebrauchtwagen im Ausland kauft muss man unterscheiden, ob von privat oder vom Händler:
1. Von Privat
Man zahlt den Kaufpreis ohne USt/MwSt. Der Verkäufer muss keine USt abführen, in Deutschland fallen ebenfalls keine Steuern an, weder Umsatzsteuer, noch Einfuhrumsatzsteuer, noch Zoll o.ä.
2. Vom Händler
Sollte man im Ausland bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kaufen, bei dem die Mehrwertsteuer noch gesondert ausgewiesen ist, so zahlt man dort den Brutto-Preis (inkl. Steuer) und führt den Wagen nach D ein. Der ausländische Händler muss die USt abführen, der Käufer in D muss keine weiteren Steuern oder Zoll zahlen.
Auch irgendwelche Erstattungen von MwSt aufgrund von unterschiedlichen Steuersätzen im Kaufland gibt es nicht.

Das ist was ganz anderes als beim Neuwagenkauf.
Gruß
Patrick

Danke Patrick,
ich weise jedoch darauf hin, das ich eigentlich nichts anderes gemeint hatte - war jedoch nicht so klar auf- bzw. ausgeführt wie Du es hiermit gemacht hattest! Danke!

Ok, kein Problem. Mein Post sollte nicht oberlehrerhaft klingen. Bin nur gerade zufällig in dem Thema drin, da ich selber im Januar 2010 einen A6 (4F) Bj.2006 aus einem EU-Land importieren werde.

Deshalb bin ich trotz des BMW in meiner Signatur auch in diesem Forum unterwegs. Werde also bald, nach einem Audi A6 (4B) bis 2007 und einem 3-jährigen Abstecher zu BMW wieder zur Audi-Gemeinde zurückkehren. :-)

Gruß

Patrick

Deshalb bin ich trotz des BMW in meiner Signatur auch in diesem Forum unterwegs. Werde also bald, nach einem Audi A6 (4B) bis 2007 und einem 3-jährigen Abstecher zu BMW wieder zur Audi-Gemeinde zurückkehren. :-)
Gruß
Patrick

Na dann ein herzliches Willkommen!!!:D:D:D

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