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importierten US Oldie für TÜV umrüsten

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 18:42

Hi,

 

Ich überlege nächstes Jahr einen US Oldie zu holen.

Oft werden welche von Holländern angeboten die nur verzollt sind.

Ich möchte es in der Richtung trans am, c3, Challenger, cuda. Die coolen Dinger halt ;)

 

Was müsste ich bei den Autos denn umrüsten und wie läuft das mit den deutschen Papieren?

 

Gruß

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14 Antworten

Als wichtiges Dokument brauchst du den amerikanischen Title. Ist das Auto mindestens 30 Jahre alt, lass ein H-Gutachten machen, wenn du dich nicht an Steuern dämlich zahlen willst. Die TÜV Abnahme ist nicht so schlimm. Hauptsache, das Auto ist nicht zu laut wird und die Sealed Beam Scheinwerfer sind gegen deutsche ausgetauscht. ASU klappt mit ein paar Einstellungen meist ganz gut. Ist das Auto mindestens 40 Jahre alt, fällt die meines Wissens ganz weg. Viel Glück

Übrigens habe ich ein schöne C3 zu verkaufen. Bj. 77, 330 DIN PS. Ist ein Crate Motor von GM Performance Parts. Handschaltung, hellblau metallic mit weißem Leder und dunkelblauem Teppich. Top restauriert

Themenstarteram 31. Dezember 2018 um 12:48

Und was ist mit roten blinken, Seitenleuchten usw?

Muss ich ausserdem irgendwas umrüsten? Warnblinker?

Warnblinker ist im Regelfall drin und rote Blinker werden im Regelfall nach Ausnahme § 72 oder doch 79, müsste ich in die Papiere schauen eingetragen.

Erkundige dich vorher, macht die Prüfstelle das nicht auf zur Nächsten. Bis enschließlich Bj 1969 darf man eh rot Blinken :-) gab es nämlich auch hier Mercedes und andere :-)

Was Keiner versteht ist alles um uns rum außer AT darf auch bei Neuwagen rot blinken. Auch der Aufstand mit dem kleinen Kennzeichen, unverständlich.

Nichts desto trotz, im Regelfall bekommt man das bei H und roten Blinkern hin.

Wunder dich nur nicht wenn einige rot blinken nicht mehr verstehen und hupen.

Einige sind damit überfordert......

Moin...les das hier grade...

AU ist seit 1.7.69 pflicht..

Rote Blinker ab Bj. 1.1.70 nicht zulässig,

Warnblinkanlage pflicht,mit Vorrangschaltung für Warnblinker.

Beim Bremsen "steht"bei diesen älteren Amis meist die Warnblinkanlage beim Bremsen, dazu leuchtets/"stehts" vorn sogar noch mit..,ist nicht zulässig.

Guten Rutsch.

Zitat:

@Jenz38 schrieb am 31. Dezember 2018 um 18:07:43 Uhr:

Moin...les das hier grade...

AU ist seit 1.7.69 pflicht..

Rote Blinker ab Bj. 1.1.70 nicht zulässig,

Warnblinkanlage pflicht,mit Vorrangschaltung für Warnblinker.

Beim Bremsen "steht"bei diesen älteren Amis meist die Warnblinkanlage beim Bremsen, dazu leuchtets/"stehts" vorn sogar noch mit..,ist nicht zulässig.

Guten Rutsch.

Stimmt er hat Recht, aber :) wie geschrieben vorher nachfragen und dann kann hinten alles so bleiben wie es ist.

Unsere drei haben 0 Änderungen an der Warnblinkanlage, den Blinkern hinten usw. 2 haben sogar die Blinker Vorne als zusätzliches Standlicht.

Wir haben sogar einen Bekannten dessen 2005er Shelby hat gar keine Änderung auch nicht am Licht Vorne. Alles eingetragen.

AU den Quatsch hatte ich vergessen, nicht wundern hat dein Oldie einen Kat so kann es sein, das er bessere Abgaswerte hat als jeder Neuwagen.

Kein Witz, bei einer Untersuchung meinte der Prüfer, komm wir messen den wie einen Neuwagen zum Spass.

Bj. 76 zwei ungeregelte Kats, so alt wie der Wagen, alles weit unter den Grenzwerten, zum Teil sogar 0. Wollte es selbst nicht glauben

Wenn du Pech mit dem Unsinn der Vorrangschaltung bei der Warnblinkanlage hast, da gibt es bei Kfz Frost Schaltungen.

Moin...frohes Neues..

Also wenn ihr das alles eingetragen kriegt,habt ihr Sauglück, bzw. nimmt der Prüfer dass auf seine sympathische ,unwissende Kappe .

Lt. Gesetz ists aber nicht zulässig..

In Bremen z.B. wurden eine Zeit lang geziehlt Autos mit Bj. über 70 ,mit originaler , anscheinend nicht umgerüsteter US-

Beleuchtung, vom SVA schriftlich zu einer Überprüfung zum TüV "eingeladen".

Dies kam zustande, weil sich Mitarbeiter des SVA ,privat, von zufällig im Verkehr oder auch Treffen, gesichtete Autos die Kennzeichen notierten...

Wenn da u.a. auffällt daß , "alles eingetragen" ist, bei nem z.B.'78er mit relativ frischer Vollabnahme,dann kann es zu Überprüfung der Richtigkeit kommen... ,da haben schon so manche Prüfer ( im bremer Raum weiß ich von 2) mitmal übel Knüppel zwischen die Beine bekommen und backten danach ganz kleine Brötchen.

Also wiegt Euch lieber nicht in Sicherheit , nach dem Motto .." Ist ja alles eingetragen "... ;-)...

Zur Abgasuntersuchungsgeschichte,... solange der Auspuff (und nat. Intake + Vergaser!) kpl intakt ist.., das Auto nicht (wie oft hirnrissig) zu laut ist ,gibts bei der AU nie Probleme... ,die Werte werden dann immer nach nem Tune Up, problemlos eingehalten...

Noch zu der Blinkerumrüstung :

wenn eine Serienwarnblinanlage schon drin ist ,machts keinen Sinn da eine Frost-oder Schröderbox zwischenzubauen, da ein Warnblinkrelais ja schon vorhanden ist.

Daß macht nur Sinn, wenn ab Werk keine WBA im Frzg verbaut ist.

Bei Mehrkammerrückleuchten beginnend mit den '60er Kisten , ists einfacher..., da hier einer der meisst zwei 21 W-Fäden nur Bremslicht bleibt und der andere, äussere , zum nur Blinker wird (Bedarf einer Zusatzleitung vom Bremslichtschalter ).

Bei Einkammerleuchten wirds aufwändiger, da geht eine Vorrangschaltung nur durch eine Relaisschaltung..

Und ja genau... ,daß betrifft ALLE Frzge. ...,egal ob vor 1.7.69 oder danach.. ;-)

Für mich macht ne Warnblink-Vorrangschaltung übr. keinen Sinn, weil ichs beim Abschleppen schon sinnvoller finde, wenn beim Bremsen auch umgeschaltet wird vom monotonen an-aus-an- aus, aus aufs Dauer-an .

Gesetzteslage will es aber leider anders..,zumindest hier oben in unseren Nord-Bundesländern.

Armer Kerl, hier am Niederrhein geht's , nur Deutschland schlägt sich mit so einem Unsinn rum. NL, B, L, alles kein Thema, rote Blinker selbst bei Neuwagen.

Eben noch überholte uns ein neuer RAM mit NL Zulassung rote Blinker usw....

Bei der Eintragung ist wichtig das der §72 mit allem Unterparagraphen bemüht wurde und die roten Blinker usw. nach diesen Ausnahmeparagraphen eingetragen wurde, nur entspricht in etwa oder solche Eintragungen nicht akzeptieren, das führt dann irgendwann bei den Hauptuntersuchungen zu derben Problemen.

In Hessen z.B. mussten M151a2 Jeeps auf sealed beam Lampen zurück gerüstet werden ansonsten gab es kein H Kennzeichen..... ein Hoch auf die Gleichbehandlung .....

Viel Glück bei der Suche

Ja, stimmt... traurig dass es da keine einheitliche Regelung gibt..

Rückrüsten auf sealed Beam im Zuge der 23 ?... sowas hab ich auch noch nicht gehört...,oh mann...

Ich war da auch platt, M151A2 mussten zurück gerüstet werden, da hätte ich mich geweigert bei dem S....Licht. War im Raum Frankfurt.

Raum Kleve lassen auch Neue so zu wie sie sind.

Aber im Regelfall ist hier rote Blinker und die Warnblinkanlage so wie sie ist also Bremsen und hinten leuchtet es nur noch kein Thema, bis Mitte 90iger Fahrzeuge. Das wird dann akribisch nach §72 folgend eingetragen. Das ist dann auch rechts sicher, es soll, soll ich kenne die Person nicht schon jemand geklagt haben, den man zwingen wollte bei einer späteren Hu umzurüsten. Der hat dann gewonnen, sagt man....

Wundern nachdem ich bei einer Hu mal keinen TÜV erhalten habe Ölverlust, dann den Wagen so wie er war zum nächsten gefahren habe und null Fehler hatte, ne da wundert dich nix mehr.

" Beleuchtung, vom SVA schriftlich zu einer Überprüfung zum TüV "eingeladen".

Dies kam zustande, weil sich Mitarbeiter des SVA ,privat, von zufällig im Verkehr oder auch Treffen, gesichtete Autos die Kennzeichen notierten...

Wenn da u.a. auffällt daß , "alles eingetragen" ist, bei nem z.B.'78er mit relativ frischer Vollabnahme,dann kann es zu Überprüfung der Richtigkeit kommen... ,da haben schon so manche Prüfer ( im bremer Raum weiß ich von 2) mitmal übel Knüppel zwischen die Beine bekommen und backten danach ganz kleine Brötchen.

Also wiegt Euch lieber nicht in Sicherheit , nach dem Motto .." Ist ja alles eingetragen "... ;-)..."

Denunziantentum wie man es eigentlich aus der DDR kennt, oder von dem Opa der Falschparker meldet.Eigentlich wundert man sich über die Vorgänge in diesem Land gar nicht mehr...

Warum sollen die "sealed beam" Scheinwerfer so mieses Licht abgeben?? Ich fahre die seit Jahren und bin bis jetzt immer ohne Probleme angekommen.

Das das keine Xenon's oder Led's sind ist klar aber es ist auch kein Kerzenlicht.

Geht nicht um die Lichtstärke, sondern um die unterschiedlichen Lichtkegel.

Zitat:

@zz road schrieb am 2. Januar 2019 um 16:58:24 Uhr:

Warum sollen die "sealed beam" Scheinwerfer so mieses Licht abgeben?? Ich fahre die seit Jahren und bin bis jetzt immer ohne Probleme angekommen.

Das das keine Xenon's oder Led's sind ist klar aber es ist auch kein Kerzenlicht.

Habe den M151A2 am Anfang mit roten und den sealed beam bewegt, eben die Lichtkegei sind nix selbst bei 24 Volt.

Im Merc sind die noch als zusätzliches Fernlicht dran, gegenüber den H4 sind sie eher dunkel. man merkt gar nicht das sie mit an sind :)

Also von den Dingern überzeugst du mich nicht mehr :)

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