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In den Bus gekotzt, wer kommt für die Reinigung auf?

Themenstarteram 1. Juli 2013 um 7:07

Hallo Gemeinde,

 

ich weiss nicht ob das Thema hier rein passt, eventuell soll es ein Mod ins Nutzfahrzeugforum verschieben.

Ich hatte in der Nacht von Samstag auf Sonntag den Nightlinerbus zu fahren.

Welches Klientel hier hauptsächlich zum chauffieren ist, ist ja hinlänglich bekannt. Genervt vom nahezu unerträglichem Lärm und Gerölle im Bus, verspätet noch dazu, hat mir dann als Draufgabe noch einer eine volle Ladung in den Bus gekotzt.

Leider ist es in unserem Unternehmen so, dass der Fahrer auch für die Reinigung des Buses zuständig ist. Ich war derart erbost, dass ich dem Täter zwei Möglichkeiten zur Auswahl gab. Entweder er bezahlt sofort 50€ für die Reinigung oder es erwartet ihn an der Endhaltestelle die Polizei, die dann die Taten von ihm aufnimmt um eventuell Schadenersatzforderungen zu stellen.

Der Betrunkene überlegte nicht lange und bezahlte die 50€ an mich.

 

Als sich dann meine Aufregung wieder etwas legte, hatte ich sogar Gewissensbisse und fragte mich, ob ich hier eventuell rechtswiedrig gehandelt habe? Ich sehe es aber absolut nicht ein, warum ich die Kotze eines Besoffenen ohne Kostenersatz entfernen muss!

 

Wie sieht hier den die genaue Rechtslage und Vorgehendsweise aus?

Hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrung?

 

Gruss jacky

Beste Antwort im Thema
am 1. Juli 2013 um 8:07

Finde ich richtig so. Ich war mal in einer Disco, wo ein spätpubertierender 17-18 jähriger Jüngling auf der Toilette in einer Kabine auf dem Boden lag und sich und die ganze Kabine vollgebrochen hatte.

Der Türsteher kam, hat die Tür von außen aufgeschlossen und den Bub zur Sau gemacht und ihn dazu genötigt der Putzfrau,die sichtlich betreten daneben stand, auf der Stelle 20 oder 30 Euro zu geben.

Finde ich absolut richtig. Brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben.

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Hallo,

ich kenne das von Taxi und Funkmietwagen auch nicht anders, als das der Fahrgast zahlt.

Vielleicht wäre das Taxi Forum das bessere Forum gewesen um ein Thread zu eröffnen.

Wilfried

am 1. Juli 2013 um 7:25

Du solltest mal deine Fahrweise überdenken, wenn den Passagieren schlecht wird!:D

Oder bei der nächsten Tour ausreichend Spucktüten auslegen.

50,- Euro ist ein wenig viel. 30,- Euro fänd ich angemessen. Auch die Option mit Polizei war wohl ein wenig heftig.

Ich hab das früher (bei Touren mit Kumpels) immer so gehalten: Wer ins Auto kotzt, kommt am nächste Morgen um 8 Uhr zum saubermachen. Haben immer alle mit dem Kopf aus dem Fenster geschafft. :)

MFG Thomas

So stehts in den Beförderungsbedingungen unseres Nahverkehrs

"6) Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen werden vom Unternehmer festgesetzte

Reinigungskosten erhoben; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt."

Sollte also ansich festgelegt sein, was es kostet.

Selbst kassieren geht ansich so nicht, und Polizei ist auch unnötig, wenn sich die Personalien vor Ort feststellen lassen (Lichtbild-Ausweis) - mit dem was du gemacht hast begehst du durchaus schon eine Nötigung - bei allem Unmut den man dir zugestehen kann.

Eigentlich hätte der Arbeitgeber hier Vorsorge treffen müssen, wenn er schon einen solchen Transportservice im Programm hat.

Schlechtes Gewissen musst du nicht haben, der Alkohol war auch nicht kostenlos, dafür großteils umsonst. Wer dafür Geld hat und noch 50 € übrig, der braucht das.

Frag am besten bei deinem Arbeitgeber, ob es eine offizielle Regelung gibt und was nun mit den 50 € zu tun ist.

Ich denke schlecht ausgehen könnte es höchstens, wenn der Typ das groß rumerzählt und dann nachher noch (mit einem Anwalt) ankommt. Für den Fall sollte man eben wissen was in der offiziellen Regelung steht und du sollstest das Geld nicht unterschlagen haben.

50 € finde ich persönlich angemessen. Ist ja nicht nur der Arbeitsaufwand sondern auch der Ekel, vor allem auch die Belästigung der anderen Gäste.

Wenn du den Vorfall öffentlich gemacht hast und die 50 € beim Arbeitgeber hinterlegt sind (könnte man vielleicht in die Kaffeekasse geben oder wie auch immer), kann der dem Saufbold, falls dieser sich nochmal melden sollte (wenn er ein wenig Anstand hat, versinkt er aus Scham im Boden, aber Anstand, der ist heute nicht mehr so weit verbreitet), eine Quittung ausstellen.

Warum er die Quittung nachts nicht haben wollte, das muss dich nicht interessieren. Du hast schließlich nur die interne Richtlinie umgesetzt. ;)

am 1. Juli 2013 um 8:07

Finde ich richtig so. Ich war mal in einer Disco, wo ein spätpubertierender 17-18 jähriger Jüngling auf der Toilette in einer Kabine auf dem Boden lag und sich und die ganze Kabine vollgebrochen hatte.

Der Türsteher kam, hat die Tür von außen aufgeschlossen und den Bub zur Sau gemacht und ihn dazu genötigt der Putzfrau,die sichtlich betreten daneben stand, auf der Stelle 20 oder 30 Euro zu geben.

Finde ich absolut richtig. Brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Ich hab das früher (bei Touren mit Kumpels) immer so gehalten: Wer ins Auto kotzt, kommt am nächste Morgen um 8 Uhr zum saubermachen. Haben immer alle mit dem Kopf aus dem Fenster geschafft. :)

MFG Thomas

Also ich handhabe das so:

Wenn ich zur Party gefahren bin hab ich meinen Kumpels klipp und klar erklärt, dass ich den oder diejenigen ab einem gewissen Alkoholpegel nicht mehr mit nach Hause zurück nehme und sie so schauen können wie sie wieder Heim kommen.

Ich kenne das von ein paar Taxiunternehmen hier in der Gegend... die verlangen für eine Innenraumreinigung nach dem Spuckerle 500 €.

Wenn der Mageninhalt den Weg in die Lüftungsschlitze findet, dann kostet die Reinigung locker einen vierstelligen Betrag.

50 € für das Entfernen fremder Kotze halte ich für zu billig.

Bei extremer Verschmutzung hilft nur noch die folgende Methode:

http://www.motor-talk.de/.../...el-eines-mecedes-cls-t3534252.html?...

am 1. Juli 2013 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Finde ich absolut richtig. Brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben.

das problem ist nicht das schlechte gewissen!

das problem ist, das der te sich hier u.u. in mehreren punkten strafbar gemacht hat... :eek:

...er sollte also im eigenen interesse schnellstens die angelegenheit mit seinem chef besprechen! der kann nämlich auch rechtliche schritte gegen den te einleiten, wenn der te ihm das geld unterschlägt!

Themenstarteram 1. Juli 2013 um 11:22

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

...er sollte also im eigenen interesse schnellstens die angelegenheit mit seinem chef besprechen! der kann nämlich auch rechtliche schritte gegen den te einleiten, wenn der te ihm das geld unterschlägt!

wieso unterschlagen? ich musste die Kotze doch selbst wegputzen, dem Unternehmen ist dadurch kein Schaden entstanden, warum hätte ich die fünfzig € dem chef geben sollen, wenn ich selbst sauber machen muss? Wäre eine Fremdfirma für diese Reinigung zuständig gewesen, dann würde es Unterschlagung sein. Der einzige Tatbestand den ich mir vorwerfen muss ist ev. der der Nötigung.

Wobei fünfzig € meines Erachtens noch günstig ist. Ich hätte den Bus auch sofort reinigen können, weil es eben unzumutbar gegenüber andere Fahrgäste ist, mehr als 15 min Verspätung aufreisen können, damit gilt dies als Kursausfall und diesen Kursausfall den Kotzer in Rechnung stellen :( Damit wären Kosten in vierstelliger Summe auf den Besoffenen zugekommen. Aber werde ich das nächste mal machen, dann brauch ich mir nicht den Vorwurf der Nötigung machen!

am 1. Juli 2013 um 11:29

Jacky,

leg Kotztüten aus. Ist einfacher.

MFG Thomas

am 1. Juli 2013 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Jacky,

leg Kotztüten aus. Ist einfacher.

MFG Thomas

Ob so ein Besoffski die noch trifft?

am 1. Juli 2013 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von jacky34

wieso unterschlagen?

weil es dir i.d.r. nicht freigestellt ist, kosten & gebühren nach eigenem ermessen festzulegen und im namen des busunternehmens zu erheben!

Zitat:

ich musste die Kotze doch selbst wegputzen,

ganz salopp gesagt gehört dies (wenn du schreibst das du als fahrer für die sauberkeit verantwortlich bist) nunmal zu deinem aufgaben für die du von deinem chef bezahlt wirst...

...hier einfach selbst irgendwelche gebühren zu verlangen, kann böse enden, wenn das finanzamt davon wind bekommt!

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