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In den Mist gegriffen mit VW Golf 3 GT Special

VW Vento 1H
Themenstarteram 3. November 2009 um 12:51

Hallo,

ich bin ja eigentlich schon ein etwas älterer Sack, jedoch ist man dadurch nicht von impulsiver Dummheit gefeit.

Gestern im strömenden Regen habe ich von einem Hinterhofbastler -händler unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung einen Golf 3 GT Special gekauft, für 1000€.

Auf den ersten Blick nur 1% Rost, an den Typischen Stellen kaum.

Heute habe ich den auf der Bühne gehabt und es ist mir schleierhaft, wie der Wagen im Juni für 2 Jahre TüV bekommen hat 08/2011.

Äußerlich ist er vom Rost verschont geblieben, jedoch wurden die Schweller von unten schon beidseitig mit Reparaturblechen ca 5x25cm geschweißt.

Im Beifahrerfußraum ist ein Gumminippel zum Wasserablassen, der Nippel schwebt wegen Durchrostung quasi magisch in der Untergruppe.

Andere braune Stellen weisen auf Mißstände hin und damit meine ich nicht das NPD-Politbüro.

Das Glasschiebedach ist weder dicht noch funktionsfähig. Einseitig ist eine Halterung weggebrochen und die Laufschiene ist krumm, so daß ein Kippmechanismusdingsi nicht mehr greift.

An dem Auto sind so Schwellerverbreiterungen angebracht, bei denen das Innenteil, was das Metall betrifft weggerostet sind.

Hört sich an, als wenn man auf eine Tüte Chips drückt..

Heckklappe ließ sich heute nicht mehr öffnen, Schloß dreht nicht, öffnungsstange abgebrochen.

Am Krümmer wäre eben noch etwas zu schweißen, ein paar Punkte(Verkäuferaussage), jedoch ist dieser Metallteil(Flexrohr/Hosenrohr) zwischen Krümmer und Mitteltopf abgerostet und zwar komplett, wie es scheint.

Benzinfilter(vor dem Hinterrad), ist undicht.

Servolenkung verliert Öl.

An den Rückleuchten läuft irgendwo auf beiden Seiten Wasser in den Kofferraum, der aber nicht rostig ist.

Eigentlich hätte ich da problemlos noch etwas reingesteckt um den wieder hübsch zu machen, jedoch befürchte ich ein Faß ohne Boden.

Ich bezweifle daß mich der Motor so mit 270000 noch zwei Jahre trägt.

Es gibt Ölverlust, jedoch ist mir noch nicht klar, ob das von einer def. Kopfdichtung oder vom undichten Ölgeber herrührt.

Erst mal Motorwäsche machen.

Eigentlich hatte ich nicht vor, den Karren komplett nackig zu machen und komplett aufzuarbeiten, aber sieht aus als wenn sowas auf mich zukommt.

Wie kann ich kostengünstig den Kram erstmal instandsetzen, z.B. das Schiebedach, gibt es außer zukleben/austauschen noch was anderes, bis ich mir im klaren bin?

Das mit dem Tüv ist mir ein Rätsel..

Nein, sonst bin ich kein Vollidiot, habe sogar einen Job und nein, nicht kloputzen :( .

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DvD0815

Er gibt die Fahrzeuge immer als sein eigenes aus, was er privat verkauft.

Mal ist es seins, mal das von seiner Oma, etc..

Hatte zwei Inserate gefunden, die den gleichen Stil haben und von ihm sind.

Ja heute denke ich auch, daß man es hätte sehen können, aber er wirkte sehr gewissenhaft und zuverlässig, bot mir auch von selbst an für wenig Geld bei aufkommenden Problemen zu helfen, jedoch ist heute nur die Mobilbox dran und er ruft nicht zurück(wunder?).

Ja hätte ich ihn gestern auf der Bühne gehabt, hätte ich es wohl gesehen, hatte ich aber nicht.

Der Kofferraum war z.B. von ihm geöffnet worden, kam da gar nicht auf manipulation.

Im Motorraum ist eine wachsartige klebrige Flüssigkeit, mit der er angeblich die Schläuche konservieren wollte, so hat man das Öl weder gesehen, noch schmierte es.

Beim Anfassen klebte das Zeuch, an Öl dachte ich da gar nicht, gelblich am schimmern, wie Wachs halt.

Unter der Adresse kann ich seinen Namen auch nicht finden, wir trafen uns an seiner Werkstatt, dort wohnt er nicht.

Dumm gelaufen und hätte mir gestern nicht jemand ein anderes prima gepflegtes Auto vor der Nase weggekauft, hätte ich diesen unüberlegten Frustkauf wohl nicht getätigt.

Jammern hilft da wohl nicht, jeden Tag stehen drei doofe auf, gestern war ich mindestens dumm genug für zwei.

Gerade mit unserer Hauswerkstatt geschnackt und alleine der Flammrohrkram kostet min. 150 inc. Einbau, 80 wenn ich selber brutzle.

Äußerlich ist er echt gut in Schuß, wenigstens auf den ersten doofen Blick..

Warum schaust du dann nicht in den Brief? Wenn da keiner seiner Familie drin steht, kannst du mal freundlich aber bestimmt fragen, ob es ihm was ausmacht, wenn das Finanzamt einen Tipp bekommt.

Waren kaufen, um sie (direkt bzw. nach Aufbereitung) wieder zu verkaufen fallen eindeutig unter "Gewerbetreibender". Vor allem, wenn er das mehrmals / Jahr macht....Anhand seiner Reaktion wirst du schon sehen, ob er nichts zu verbergen hat - oder plötzlich verhandeln will...

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51 Antworten

Hast du von einem Händler gekauft?

Dann ist der Gewährleistungsausschluss wohl unwirksam.

Außerdem hört sich der Wagen so schrottreif an, dass jeder Laie erkenn müsste, was das für Mist ist.

Zitat:

Original geschrieben von progphunk

Hast du von einem Händler gekauft?

Dann ist der Gewährleistungsausschluss wohl unwirksam.

Außerdem hört sich der Wagen so schrottreif an, dass jeder Laie erkenn müsste, was das für Mist ist.

Auch ein Händler darf meines Wissens einen heruntergekommenen Wagen als "Bastlerware" verkaufen - dabei wird ja im Speziellen hingewiesen, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit ist.

Des Weiteren vermitteln viele Händler, anstatt zu verkaufen. Somit kann die Gewährleistung auf Grund eines Privatverkaufs ausgeschlossen werden.

Themenstarteram 3. November 2009 um 13:31

Er gibt die Fahrzeuge immer als sein eigenes aus, was er privat verkauft.

Mal ist es seins, mal das von seiner Oma, etc..

Hatte zwei Inserate gefunden, die den gleichen Stil haben und von ihm sind.

Ja heute denke ich auch, daß man es hätte sehen können, aber er wirkte sehr gewissenhaft und zuverlässig, bot mir auch von selbst an für wenig Geld bei aufkommenden Problemen zu helfen, jedoch ist heute nur die Mobilbox dran und er ruft nicht zurück(wunder?).

Ja hätte ich ihn gestern auf der Bühne gehabt, hätte ich es wohl gesehen, hatte ich aber nicht.

Der Kofferraum war z.B. von ihm geöffnet worden, kam da gar nicht auf manipulation.

Im Motorraum ist eine wachsartige klebrige Flüssigkeit, mit der er angeblich die Schläuche konservieren wollte, so hat man das Öl weder gesehen, noch schmierte es.

Beim Anfassen klebte das Zeuch, an Öl dachte ich da gar nicht, gelblich am schimmern, wie Wachs halt.

Unter der Adresse kann ich seinen Namen auch nicht finden, wir trafen uns an seiner Werkstatt, dort wohnt er nicht.

Dumm gelaufen und hätte mir gestern nicht jemand ein anderes prima gepflegtes Auto vor der Nase weggekauft, hätte ich diesen unüberlegten Frustkauf wohl nicht getätigt.

Jammern hilft da wohl nicht, jeden Tag stehen drei doofe auf, gestern war ich mindestens dumm genug für zwei.

Gerade mit unserer Hauswerkstatt geschnackt und alleine der Flammrohrkram kostet min. 150 inc. Einbau, 80 wenn ich selber brutzle.

Äußerlich ist er echt gut in Schuß, wenigstens auf den ersten doofen Blick..

am 3. November 2009 um 13:32

hmmmm das ist schwierig aber nicht unmöglich.

hast du einen kaufvertrag? wenn net verkauf den wagen gleich wieder weiter oder frag nahc ob er den wagen zurück nimmt?

hast du bar bezahlt?

edit:

man lernt aus fehlern!

Themenstarteram 3. November 2009 um 13:41

Zitat:

wenn net verkauf den wagen gleich wieder weiter oder frag nahc ob er den wagen zurück nimmt?

man lernt aus fehlern!

Das Erste kann ich nicht mit meiner dummen Lebenseinstellung vereinbaren und wenn ich den so mit allen Mängeln verticke und die erwähne kriege ich ja nix mehr dafür, jedenfalls nicht mal 50% befürchte ich.

Ja ich würde ihm sogar anbieten mir 850€ zurückzugeben und den Kauf rückgängig zu machen, jedoch erreiche ich ihn ja nicht..

Zu dem Dritten, irgendwie mache ich manche Fehler öfter, weil ich immer hoffe auf Gegenüber zu treffen, die so aufrichtig sind wie ich es versuche zu sein.

Ja Bar, cash Kralle.

Manchmal hat mir das Leben perfekte Überraschungen mit dieser Einstellung bereitgehalten, manchmal eben..

Zitat:

Original geschrieben von DvD0815

Er gibt die Fahrzeuge immer als sein eigenes aus, was er privat verkauft.

Mal ist es seins, mal das von seiner Oma, etc..

Hatte zwei Inserate gefunden, die den gleichen Stil haben und von ihm sind.

Ja heute denke ich auch, daß man es hätte sehen können, aber er wirkte sehr gewissenhaft und zuverlässig, bot mir auch von selbst an für wenig Geld bei aufkommenden Problemen zu helfen, jedoch ist heute nur die Mobilbox dran und er ruft nicht zurück(wunder?).

Ja hätte ich ihn gestern auf der Bühne gehabt, hätte ich es wohl gesehen, hatte ich aber nicht.

Der Kofferraum war z.B. von ihm geöffnet worden, kam da gar nicht auf manipulation.

Im Motorraum ist eine wachsartige klebrige Flüssigkeit, mit der er angeblich die Schläuche konservieren wollte, so hat man das Öl weder gesehen, noch schmierte es.

Beim Anfassen klebte das Zeuch, an Öl dachte ich da gar nicht, gelblich am schimmern, wie Wachs halt.

Unter der Adresse kann ich seinen Namen auch nicht finden, wir trafen uns an seiner Werkstatt, dort wohnt er nicht.

Dumm gelaufen und hätte mir gestern nicht jemand ein anderes prima gepflegtes Auto vor der Nase weggekauft, hätte ich diesen unüberlegten Frustkauf wohl nicht getätigt.

Jammern hilft da wohl nicht, jeden Tag stehen drei doofe auf, gestern war ich mindestens dumm genug für zwei.

Gerade mit unserer Hauswerkstatt geschnackt und alleine der Flammrohrkram kostet min. 150 inc. Einbau, 80 wenn ich selber brutzle.

Äußerlich ist er echt gut in Schuß, wenigstens auf den ersten doofen Blick..

Warum schaust du dann nicht in den Brief? Wenn da keiner seiner Familie drin steht, kannst du mal freundlich aber bestimmt fragen, ob es ihm was ausmacht, wenn das Finanzamt einen Tipp bekommt.

Waren kaufen, um sie (direkt bzw. nach Aufbereitung) wieder zu verkaufen fallen eindeutig unter "Gewerbetreibender". Vor allem, wenn er das mehrmals / Jahr macht....Anhand seiner Reaktion wirst du schon sehen, ob er nichts zu verbergen hat - oder plötzlich verhandeln will...

Themenstarteram 3. November 2009 um 13:52

Zitat:

 

Warum schaust du dann nicht in den Brief? Wenn da keiner seiner Familie drin steht, kannst du mal freundlich aber bestimmt fragen, ob es ihm was ausmacht, wenn das Finanzamt einen Tipp bekommt.

Waren kaufen, um sie (direkt bzw. nach Aufbereitung) wieder zu verkaufen fallen eindeutig unter "Gewerbetreibender". Vor allem, wenn er das mehrmals / Jahr macht....Anhand seiner Reaktion wirst du schon sehen, ob er nichts zu verbergen hat - oder plötzlich verhandeln will...

Ja danke, das hört sich gut an für mich.

Wenn ich ihn erreiche werde ich das testen.

Zitat:

Original geschrieben von JKL05

Zitat:

Original geschrieben von progphunk

Hast du von einem Händler gekauft?

Dann ist der Gewährleistungsausschluss wohl unwirksam.

Außerdem hört sich der Wagen so schrottreif an, dass jeder Laie erkenn müsste, was das für Mist ist.

Auch ein Händler darf meines Wissens einen heruntergekommenen Wagen als "Bastlerware" verkaufen - dabei wird ja im Speziellen hingewiesen, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit ist.

Des Weiteren vermitteln viele Händler, anstatt zu verkaufen. Somit kann die Gewährleistung auf Grund eines Privatverkaufs ausgeschlossen werden.

Es ist schon etwas komplizierter. Ich möchte aber jetzt nicht das ganze Gewährleistungsrecht im Kaufrecht erklären.

Der Gesetzgeber/Rechtsprechung ist sehr hinterher, dass der Gebrauchtwagenverkäufer nicht die Gewährleistungsrechte umgeht.

EIN PAUSCHALISIERTER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IST UNWIRKSAM!!!! Siehe § 475 I BGB

Ein Händler kann das Auto nur als sog. "Bastlerfahrzeug" verkaufen, wenn eine sog. negative Bechaffenheitsvereinbarung vorliegt. Da müssen aber die Mängel ganz konkret benannt sein. Ich gehe davon aus, dass dies im vorliegenden Sachverhalt nicht vorliegt.

Das Auto muss zum Händler zurück!!! Droh notfalls mit dem Anwalt.

Und ein Händler kann nicht einfach alles privat verkaufen. Das steht in § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB. Wenn er durch Agenturgeschäfte oder "Privatverkauf" die Gewährleistungsrechte umgeht, erhält der Käufer trotzdem Gewährleistungsrechte. Diese sind Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.

Zitat:

Original geschrieben von progphunk

Zitat:

Original geschrieben von JKL05

 

Auch ein Händler darf meines Wissens einen heruntergekommenen Wagen als "Bastlerware" verkaufen - dabei wird ja im Speziellen hingewiesen, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit ist.

Des Weiteren vermitteln viele Händler, anstatt zu verkaufen. Somit kann die Gewährleistung auf Grund eines Privatverkaufs ausgeschlossen werden.

Es ist schon etwas komplizierter. Ich möchte aber jetzt nicht das ganze Gewährleistungsrecht im Kaufrecht erklären.

Der Gesetzgeber/Rechtsprechung ist sehr hinterher, dass der Gebrauchtwagenverkäufer nicht die Gewährleistungsrechte umgeht.

EIN PAUSCHALISIERTER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IST UNWIRKSAM!!!! Siehe § 475 I BGB

Ein Händler kann das Auto nur als sog. "Bastlerfahrzeug" verkaufen, wenn eine sog. negative Bechaffenheitsvereinbarung vorliegt. Da müssen aber die Mängel ganz konkret benannt sein. Ich gehe davon aus, dass dies im vorliegenden Sachverhalt nicht vorliegt.

Das Auto muss zum Händler zurück!!! Droh notfalls mit dem Anwalt.

Und ein Händler kann nicht einfach alles privat verkaufen. Das steht in § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB. Wenn er durch Agenturgeschäfte oder "Privatverkauf" die Gewährleistungsrechte umgeht, erhält der Käufer trotzdem Gewährleistungsrechte. Diese sind Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.

Wenn das Auto Herrn Meier gehört, dieser es dann aber durch das Autohaus Müller verkaufen lassen will, ist das Autohaus Müller folglich nur Vermittler und muss keine GL geben, da der Verkäufer Herr Meier ist....

Themenstarteram 3. November 2009 um 14:16

Zitat:

 

EIN PAUSCHALISIERTER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IST UNWIRKSAM!!!! Siehe § 475 I BGB

Wow vielen Dank :)

Zitat:

 

Wenn das Auto Herrn Meier gehört, dieser es dann aber durch das Autohaus Müller verkaufen lassen will, ist das Autohaus Müller folglich nur Vermittler und muss keine GL geben, da der Verkäufer Herr Meier ist....

Das stimmt auch nur bedingt. Das ist quasi die Alternative zu klassischen Inzahlungnahme. Die Rechtsprechung stellt darauf ab, wer das wirtschaftliche Risiko trägt.

Nur weil da steht, "ich verkaufe das Auto für Herr Meier und übernehme keine Gewährleistungsrechte", ist nicht zwingend ein wirksamer Gewährleistungsausschluss gem. § 444 BGB gegeben.

Vorsicht bitte mit Stammtisch-Jura!

Themenstarteram 3. November 2009 um 14:49

Ich habe jetzt über seine Telefonnummer insgesamt 5 Inserate gefunden.

Einmal Auto von Oma, einmal von Opa, zweimal von ihm und meiner dessen Inserat rausgenommen ist, der ja auch angeblich ihm gehörte.

Wie soll ich jetzt am schlauesten vorgehen?

Ich würde in etwa folgendermaßen auf seine Mobilbox quaken.

------------------------------

"Ich möchte gerne Stress vermeiden und hoffe es geht Ihnen genauso.

Es existieren mehrere Inserate von Ihnen und das läßt mich von einem gewerbsmäßigen Handel ausgehen, was ja bedeutet daß ein allgemeiner Gewährleistungsausschluß nicht gültig ist.

Sie können nur ausschließen, wenn die Mängel genannt wurden, wie z.B.:

Schiebedach mechanismus zerbrochen, undicht.

Tropfender Benzinfilter.

Servopumpe leckt

Ölverlust.

Heckklappe Schloß und Verriegelungsmechanismus defekt.

Schweller teilweise geschweißt, teilweise durchgerostet.

etc..

Da aber im Brief nicht Ihr Name eingetragen ist und hier aufgrund von mehrfachverkäufen auch nicht der Auftragsverkauf greift, liegt scheinbar gewerbsmäßiger Handel vor..

Ich möchte Ihnen deshalb einen Vorschlag zur gütlichen Einigung unterbreiten.

Sie holen das Fahrzeug hier wieder ab, und geben mir mein Geld zurück.

 

Sollten sie es bis morgen Mittag 04.11.09 12.00MEZ nicht für nötig erachten auf meine Ansage zu reagieren, so werde ich das tun.

Nach Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen zu einem Anwalt zu gehen und parallel dazu geht an das für Sie zuständige Finanzamt eine entsprechende Mitteilung, mit den von mir gesicherten Verkaufsinseraten.

--------------------------

Klappern gehört zum Handwerk, oder nicht?

bitte mach dir vorher ausdrucke von den inseraten.. nicht, dass er auf die idee kommt sie zu löschen und du ihm nichts mehr nachweisen kannst :)

Zitat:

Original geschrieben von progphunk

Zitat:

 

Wenn das Auto Herrn Meier gehört, dieser es dann aber durch das Autohaus Müller verkaufen lassen will, ist das Autohaus Müller folglich nur Vermittler und muss keine GL geben, da der Verkäufer Herr Meier ist....

Das stimmt auch nur bedingt. Das ist quasi die Alternative zu klassischen Inzahlungnahme. Die Rechtsprechung stellt darauf ab, wer das wirtschaftliche Risiko trägt.

Nur weil da steht, "ich verkaufe das Auto für Herr Meier und übernehme keine Gewährleistungsrechte", ist nicht zwingend ein wirksamer Gewährleistungsausschluss gem. § 444 BGB gegeben.

Vorsicht bitte mit Stammtisch-Jura!

Zitat:

...In Kenntnis dieser Umstände versucht manch ein Händler, seine Tätigkeit als die eines bloßen Vermittlers auszugeben: Der Kaufvertrag zwischen "Kunde und Kunde" ist ein Privatkauf, ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung hier also möglich. Nur im Ausnahmefall - d.h. wenn das wirtschaftliche Risiko des Kaufvertrages eigentlich beim Händler liegt - macht die Rechtsprechung eine Ausnahme.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsfragen-beim-gebrauchtwagenkauf_001944.html

Wie ich schon erwähnte, hat der Händler die Möglichkeit, als Vermittler aufzutreten. Du widersprichst mir und erwähnst was von "Stammtisch Jura". Wenn dem so sein sollte, dann zeige mir bitte auf, was an meiner Aussage nicht korrekt ist.

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