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In der verlängerten Probezeit geblitzt
Hallo
Hab da ein kleines Anliegen welches mich nicht schlafen lässt..
Ich bin in der Probezeit auffällig geworden weil ich 50 Kmh zu schnell außerots geschnappt wurde.
Fazit war damals 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot plus Anordnung zu einem aufbauseminar.
Hab das aufbauseminar im August 2015 abgeschlossen und hatte dadurch eine Probezeitverlängerung auf insgesamt 4 Jahre, seitdem nicht mehr auffällig geworden außer einige ordnungswiedrigkeiten von maximal 10 Euro weil Führerschein nicht mitgeführt oder ähnliches.
Heute Nacht wurde ich gelasert ich bin in der Stadt wo 50 erlaubt sind mit 84 gelasert worden, nach Toleranzabzug sind es immer noch 81kmh sprich 31kmh zu schnell.
Was kommt auf mich zu ? Außer 160 Euro sowie ein Monat Fahrverbot ?
Kommt da erst noch eine Verwarnung wie es im Buch aus dem aufbauseminar steht oder sofort mpu?
Zwischen letzten vergehen und diesem liegen 1 Jahr und 2 monate auseinander
Beste Antwort im Thema
Na das tut mir aber leid für Dich, dass das Aufbauseminar mit den verbundenen Kosten und Stunden so für die Katz` war.
Nach diesen Auffälligkeiten und Seminar weiter mit Tacho 90 durch die Stadt fahren
Der eine lernt`s früher, der andere später, der andere nie. Du hast jetzt zumindest noch die Chance auf später...
Bevor Fußgänger zu Schaden kommen, ist eine Beratung auch in Deinem Interesse empfehlenswert.
Der Effekt, dass man nach dem geblitzt werden längere Zeit sein Fahrverhalten genau beobachtet- und die geänderte Fahrweise zur Normalität wird, hat ja nicht eingesetzt.
Viel Erfolg...
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78 Antworten
Ist alles geregelt und steht auch in deinem "Buch".
Zitat:
Wird der Fahranfänger nach dem Aufbauseminar erneut auffällig (1 x A oder 2 x B) wird eine Verwarnung ausgesprochen und die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Kommt es nach Ablauf von 2 Monaten nach der Verwarnung zu einer weiteren Auffälligkeit (1 x A, 2 x B) wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Somit dürfte für dich die MPU bevorstehen. Das klingt hart, macht aber Sinn.
Hier mehr:
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/probezeit/
Nein, die "verkehrspsychologischen Beratung" ist keine MPU.
Es ist tatsächlich nur ein Beratungsgespräch, und es ist tatsächlich nur eine Empfehlung.
Ob er dran teilnimmt, oder nicht bleibt ihm überlassen.
Im Prinzip hat der Verstoß jetzt keine direkten Folgen auf die Probezeit, beim nächsten A Verstoß ist der Führerschein aber weg.
Na das tut mir aber leid für Dich, dass das Aufbauseminar mit den verbundenen Kosten und Stunden so für die Katz` war.
Nach diesen Auffälligkeiten und Seminar weiter mit Tacho 90 durch die Stadt fahren
Der eine lernt`s früher, der andere später, der andere nie. Du hast jetzt zumindest noch die Chance auf später...
Bevor Fußgänger zu Schaden kommen, ist eine Beratung auch in Deinem Interesse empfehlenswert.
Der Effekt, dass man nach dem geblitzt werden längere Zeit sein Fahrverhalten genau beobachtet- und die geänderte Fahrweise zur Normalität wird, hat ja nicht eingesetzt.
Viel Erfolg...
Zitat:
@little-boy 22 schrieb am 5. Juni 2016 um 07:13:54 Uhr:
Na das tut mir aber leid für Dich, dass das Aufbauseminar mit den verbundenen Kosten und Stunden so für die Katz` war.
Nach diesen Auffälligkeiten und Seminar weiter mit Tacho 90 durch die Stadt fahren![]()
Der eine lernt`s früher, der andere später, der andere nie. Du hast jetzt zumindest noch die Chance auf später...
Bevor Fußgänger zu Schaden kommen, ist eine Beratung auch in Deinem Interesse empfehlenswert.
Der Effekt, dass man nach dem geblitzt werden längere Zeit sein Fahrverhalten genau beobachtet- und die geänderte Fahrweise zur Normalität wird, hat ja nicht eingesetzt.
Viel Erfolg...
Besser kann es nicht gesagt werden.
Erstaunlich wie lasch die Strafen innerhalb der Probezeit sind. Hatte das irgendwie schlimmer in Erinnerung von früher.
@TE,
offensichtlich bist du lernunfähing bzw. nicht in der Lage aus deinen Fehlern zu lernen.
Wenn du wirklich etwas für dich und deine Mitmenschen tun willst solltest du freiwillig den FS abegeben.
Damit wäre allen geholfen, insbesondere den Mitmenschen.
rzz
Lern unfähig oder lern unwillig ist hier nicht die Frage. Der TE ist aber auf dem besten Weg seinen FS zu verlieren. Ihm ist dann hoffentlich klar, das der Lappen nach einer weiteren Aktion nicht nach ein paar Monaten zurückkommt sondern irgendwann vermutlich in ein paar Jahren nach einer MPU neu gemacht werden darf oder auch nicht.
Es ist dem TE zu wünschen, dass er jetzt endlich mal die Gehirnzellen aktiviert und sein Fahrverhalten komplett überdenkt. Es ist 1 Min. vor Zwölf.
Bisz du nach dem ersten erwischen 1jahr 2mon. nicht erwischt worden?oderhast du dir wirklich mühe gegeben?wer mit 50 außerorts zu schnell erwischt wird dann später innerorts mit 84 erwischt wird dem gehört die fleppe weg.wie würdest du darüber denken wenn du n7cht erwischtworden wärst sondern hättest einen menschen schaden zugefügt.dann wäre die einsicht glaube ich trotzdem nicht da..in deinen aucen hätte der andere schuld weill mann dir die geschwindigkeitsüberschreitung ja nicht nachweisen kann.geb den FS besser freiwillig ab bevor du dir oder einen anderen schaden zufügst
Tipp: die Aufforderung zu der Beratung kommt erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Du hast danach 6 Wochen Zeit, in der Du die dritte Stufe (Entzug) noch nicht erreichen kannst. Durch einen taktischen Einspruch gegen den BGBescheid (2 Wochen Frist) kannst Du die Rechtskraft verzögern. Irgendwann kommt die Anordnung zur Gerichtsverhandlung. Vier Wochen vor dem Termin den Einspruch zurückziehen, kostet 15,-€ und bringt Zeit.
Da wird ein Gesetzesuntreuer noch fleissig unterstützt.........*kopfschüttel*
Wenn man Mist baut, einfach dazu stehen.......
Hier hat sich in den letzten Jahren echt nix geändert. Neue Namen, aber immer noch dieselbe gequirlte Ka.... die abgesondert wird.
Muss doch den besserwissenden Moralisten hier etwas entgegensetzen Rechtlich übrigens völlig korrekt meine Vorgehensweise, wer könnte also etwas dagegen haben?
Ja, es ist schon interessant, wie manche Leute immer versuchen, den Täter zum Opfer zu machen. Typisch deutsches Gutmenschentum.
rzz
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Juni 2016 um 17:59:49 Uhr:
Muss doch den besserwissenden Moralisten hier etwas entgegensetzenRechtlich übrigens völlig korrekt meine Vorgehensweise, wer könnte also etwas dagegen haben?
Du warst ja garnicht gemeint
