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in Italien beim zu schnell fahren erwischt...
hallo comunity...
habe gestern ein Einschreiben von der italienischen Polizei erhalten...
war über ostern in italien und bin halt bei der rückfahrt bei einer geschwindigkeitsmessung nach aller abzüge 171khm gefahren.
511 € und einen 60 tägigen ausweisentzug...in italien?!?
also ich will mich weder rausreden oder die Zeche nicht bezahlen...deshalb jetzt keine Polemiker die mir jetzt klar machen wollen, dass man nicht so schnell fahren darf usw. war blödsinn und bei langen reisen tendiert man des öfteren schneller als erlaubt zu fahren...ja ist keine entschuldigung...aber eben...
Ich wohne in der Schweiz und frage mich nun ob der Ausweisentzug nur für Italien gilt oder ob ich da noch post von den schweizer behörden erhalten werde...sprich den ausweis dan hier noch abgeben muss?!
hat da jemand schon erfahrungen gemacht...?!?
ich danke schon mal für infos im voraus!!!
Beste Antwort im Thema
Warum stellst du diese Frage nicht in Italien oder der Schweiz ?
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26 Antworten
Warum stellst du diese Frage nicht in Italien oder der Schweiz ?
tja...gute frage...habe den account hier und ich weiss dass da auch ein paar schweizer unterwegs sind...
somit habe ich hier gepostet...möchte nicht in 100foren mitglied sein...nur bei den guten... ;-)
Na ja, vielleicht findest du ja jemanden.Viel Glück.
Zitat:
511 € und einen 60 tägigen ausweisentzug...in italien?!?
Meinst Du "Ausweisentzug....oder Führerscheinentzug????
sorry...führerscheinentzug...aber eben nur per post "angedroht"...
den führerschein hab ich noch bei mir... ;-)
Ich denke, daß Du klären solltest, ob die Schweiz u. Italien ein Rechtshilfeabkommen haben. Bist Du Schweizer, oder arbeitest Du nur dort?
Kannst Du evtl. in den nächsten 5-10 Jahren auf eine Fahrt nach Italien verzichten?
Der Entzug gilt nur in Italien. Du darfst dort fuer 60 Tage nicht Auto fahren. Dazu muss dein Fuehrerschein erstmal nach Italien zurueck. Dort wird dann ein vermerk gemacht und ab dem Zeitpunkt gilt das Fahrverbot. Den Schein bekommst wieder zurueck geschickt. Allerdings kann das gut und gerne 2 Wochen dauern.
ja das scheint irgendwie nicht ganz klar zu sein...und ich möchte hier nicht zuviel wind machen, sonst kommt dann noch jemand auf die idee...
also ich lebe in der schweiz habe aber die italienische staatsangehörigkeit...
na ja...5 bis 10 jahren...ich glaub das wäre ein bisschen krass...aber wie gesagt ich will die strafe zahlen doch weiss ich nicht ob es hier auch noch konsequenzen zu tragen gäbe...
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Der Entzug gilt nur in Italien. Du darfst dort fuer 60 Tage nicht Auto fahren. Dazu muss dein Fuehrerschein erstmal nach Italien zurueck. Dort wird dann ein vermerk gemacht und ab dem Zeitpunkt gilt das Fahrverbot. Den Schein bekommst wieder zurueck geschickt. Allerdings kann das gut und gerne 2 Wochen dauern.
Qualifizierte Antwort .
Aber den Lappen mal so mir nichts Dir nichts nach Italien schicken und der Dinge harren ? Ich weiß nicht ...
Frage vielleicht auch mal beim ADAC. EDIT: ACS / TCS
@manitoba
Danke für die Info...
also den führerschein werde ich kopieren...auf keinen fall das original schicken...
woher hast du diese info...?!? meinst du das gilt auch für die schweiz?!?
ist irgendwie auch im netz nicht ganz klar...entweder voll auf panikmacherei oder eben alles sehr "locker" von wegen nix zahlen und überhaupt...wie gesagt ich bin schuld und das auch noch selber... ;-)
ja....eben wenn ich hier mal frage habe ich "angst" dass es ev. irgendwelche freizeitsheriffs gibt (nein ich bin nicht paranoid ;-D) die sich dann gerne solcher sachen annehmen...und in der CH ist eh alles gegen das AUTO!!!
Zitat:
Original geschrieben von roechel
ja das scheint irgendwie nicht ganz klar zu sein...und ich möchte hier nicht zuviel wind machen, sonst kommt dann noch jemand auf die idee...
also ich lebe in der schweiz habe aber die italienische staatsangehörigkeit...
na ja...5 bis 10 jahren...ich glaub das wäre ein bisschen krass...aber wie gesagt ich will die strafe zahlen doch weiss ich nicht ob es hier auch noch konsequenzen zu tragen gäbe...
Hallo roechel,
die 5 bis 10Jahre sind von mir einfach einmal so eine Annahme. Wie lang in diesem Fall die Verjährungsfrist ist, weiß ich nicht.
Aber da Du ja Italiener bist, hast Du vermutlich auch Verwandte/ Bekannte in Italien. Außerdem kann man dort sehr schön Urlaub machen.
Könntest Du evtl. 60 Tage Urlaub in Italien machen, dort Deinen Schein abgeben und vor der Rückreise in die Schweiz wieder abholen?
Hast Du in Italien irgendwelches Eigentum, auf das der italienische Staat Zugriff nehmen könnte?
Viele Grüße
quali
danke quali
also...eigentum haben nur meine eltern...ich habe da gar nix...und meine verwandten habe ich sicher seit 15 oder mehr jahre nicht mehr gesehen...
hhmmm...na ja...solange ich den wisch nicht hier abgeben muss und ich nicht noch zusätzliche strafen hier zahlen muss...würde ich wohl oder übel die 5 -6 jahre mit risiko in kauf nehmen...
eigentlich wollen die ja, dass ich denen eine kopie meines ausweises zukommen lasse...und die texte sind sowas von unverständlich...juristensprache = bahnhof in jeder sprache...
Hast du einen Schweizer oder einen Italiænischen Fuehrerschein? Den Italiænischen wærst in dem Fall los und kannst auch nicht mehr in der Schweiz fahren. Den Schweizer bekommst wieder.
schweizer fühererausweis....nur die staatsangehörigkeit ist italienisch...bin hier geboren und so...