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In Italien mit Mietwagen vor fast 2 Jahren geblitzt. Heute Post angekommen
Hallo zusammen,
ich war beruflich in Italien unterwegs und wurde am 07.03.2023 mit dem Mietwagen von Sixt DE geblitzt. Das ist schon fast zwei Jahre her & ich dachte da wird nichts mehr kommen. Überraschenderweise erhielt ich aber letzte Woche eine Mail von SIXT, dass ich noch einen Strafzettel offen hätte und unteranderem eine Bearbeitungsgebühr, die 33€ Beträgt.
Im Internet wird man ja schnell fündig, dass die Strafzettel aus Italien nach 360 Tagen verjähren, falls in dieser Zeit kein Brief kommt und man einen Sitz im Ausland hat. Was bei mir der Fall ist. Man muss lediglich binnen 60 Tage Einspruch auf Italienischer Sprache einlegen.
Jedoch als ich an SIXT eine Mail schrieb, um zu erfahren wie ich denn deren Bearbeitungskosten begleichen kann & nebenbei erwähnte dass ich Einspruch einlegen werde gegen den Italienischen Strafzettel, sagten die noch folgendes:
"Bezüglich Ihres Einspruchs einer Verjährung informieren wir Sie wie folgt: Die Verjährung bezieht sich nach dem Recht des Staates, auf dessen Territorium das angemietete Fahrzeug zum Gebrauch überlassen wurde. Gestützt darauf, sind die Verjährungsfristen für zivilrechtliche Ansprüche nach italienischem Recht einschlägig. Der Zahlungsanspruch unterliegt der Regelverjährung (prescrizione ordinaria), welche gem. Artikel 2946 Codice Civile 10 Jahre beträgt."
Wollen die mir jetzt sagen, dass die Sache erst nach 10 Jahren verjährt?
Viel Text, eine Frage: Ist der Strafzettel verjährt?
Den Strafzettel habe ich mal zensiert angehängt.
Danke im Voraus
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25 Antworten
Naja sie haben Zeit dir den Wisch 360 zuzustellen. Die Frist ist aber nicht dein Empfang, sondern der Poststempel. Ich gehe mal davon aus, dass das der 18.11.2024 ist und nicht das zweite Datum 0x.04.2024.
Und dann haben sie Zeit 5 Jahre die Kohle einzutreiben.
Bußgeldbescheide an Personen mit Auslandswohnsitz müssen binnen 360 Tagen ab Datum des Verkehrsverstoßes zugestellt werden. Entscheidend ist nicht das Datum des Eingangs im Briefkasten des Empfängers, sondern der Poststempel. Die Frist ist gewahrt, wenn die Bußgeldbehörde den Bescheid rechtzeitig absendet.
Ein Einspruch gegen einen italienischen Bußgeldbescheid hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Bescheid von der italienischen Behörde erst nach Ablauf der 360-Tagefrist an die Post übergeben wurde.
Kopiert vom ADAC
Zitat:
@Subleex schrieb am 16. Dezember 2024 um 16:39:22 Uhr:
Entscheidend ist nicht das Datum des Eingangs im Briefkasten des Empfängers, sondern der Poststempel. Die Frist ist gewahrt, wenn die Bußgeldbehörde den Bescheid rechtzeitig absendet.
Die kennen die Laufzeiten ihrer Post...
Zitat:
@lestarplaya schrieb am 16. Dezember 2024 um 16:18:27 Uhr:
Der Zahlungsanspruch unterliegt der Regelverjährung (prescrizione ordinaria), welche gem. Artikel 2946 Codice Civile 10 Jahre beträgt.
Wollen die mir jetzt sagen, dass die Sache erst nach 10 Jahren verjährt?
Ja, das hast du richtig interpretiert.
Sixt hat wohl fristgemäß die Strafe bezahlt und möchte dich nun an den Kosten beteiligen. Und dafür haben sie eben 10 Jahre Zeit, da es sich jetzt um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt.
So deute ich den Text.
Die Verfolgungsverjährung in Italien beträgt 360 Tage, wenn bis dahin der Bussgeldbescheid nicht unterwegs ist, ist die Angelegenheit verjährt.
Die Vollstreckungsverjährung (übrigens 5 Jahre und nicht 10 Jahre, wie Sixt schreibt, auch ist es kein zivilrechtlicher Anspruch) tritt erst nach einem rechtlich wirksamen Bussgeldbescheid in Kraft, wenn keine Vollstreckungsansprüche bestehen, läuft auch keine Frist.
Sixt hat also bezahlt, obwohl die Verfolgungs-Verjährung eingetreten ist, das sollte man mit denen mal klären.
Ansonsten hilft nur der Anwalt.
Hier auch mal der Hintergrund für die späten Bussgeldbescheide und Erklärung der rechtlichen Voraussetzungen:
https://www.haufe.de/.../bussgeldbescheide-aus-italien_212_633300.html
Die schreiben dir sogar die gesetzlichen Grundlagen für den Bußgeldbescheid darein.
Zitat:
@lestarplaya schrieb am 16. Dezember 2024 um 16:18:27 Uhr:
Hallo zusammen,
............
Wollen die mir jetzt sagen, dass die Sache erst nach 10 Jahren verjährt?
Viel Text, eine Frage: Ist der Strafzettel verjährt?
Den Strafzettel habe ich mal zensiert angehängt.
Danke im Voraus
Hier die Italieniesche StVO (Codice della Strada) zum selber nachlesen auf Deutsch und Italienisch. In Artikel 209 steht was zur Verjährung, man muss alledings das entsprechende Gesetz dazu lesen. Das liegt leider nur auf Italienisch vor, der maßgebende Text steht unter Nr. 28, Prescrizione.
Kurzfassung: die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres des Verkehrsverstoßes und beträgt fünf Jahre. Die Unterbrechung der Verjährungsfrist ist in der StVO beschrieben. Demnach ist der Strafzettel nicht verjährt.
das gilt nur, wenn der Bussgeldbescheid rechtmäßig zugestellt wurde, und das ist hier nicht passiert.
Ja, du hast Recht. Dann würde ich das einem Anwalt übergeben, alleine gegen Sixt und/oder die Italienische Bürokratie kämpfen macht sicher wenig Spaß.
sehe ich genau so, da ist einiges anders oder komplizierter als in DE
Ob man dafür einen Anwalt findet - ist zwar ein interessanter Rechtsstreit (ich glaube mit wenig Erfolgsaussicht für den TE) - das Honorar des Anwalts dürfte sehr überschaubar niedrig sein.
Ich würde es als Anwalt nicht machen wollen...
In Deutschland werden Anwälte wegen geringerer Beträge bei Geschwindigkeitsverstößen beauftragt, warum soll man das für Italien nicht machen. Anwälte, welche darauf spezialisiert sind, dürften einfach, z.B. über den ADAC zu finden sein. Oder hier.
Hallo,
danke für die zahlreichen Aussagen!
Ich sehe das genau wie moto-tubby:
Zitat:
@moto-tubby schrieb am 16. Dezember 2024 um 17:47:50 Uhr:
das gilt nur, wenn der Bussgeldbescheid rechtmäßig zugestellt wurde, und das ist hier nicht passiert.
Das Ding wurde nicht binnen 360 Tage zugestellt:
Feststellung der Strafübertretung: 07.03.2023 +360 Tage = spätestens bis zum 01.03.2024 hatten die Zeit, den Brief loszuschicken. Wenn man auf das Datum schaut, wurde der Brief erst am 18.11.2024 erstellt & einen Tag danach am 19.11.2024 losgeschickt. So laut Sendungsverfolgung. Wenn mann es dann berechnet ist der Brief 262 Tage überfällig und somit verjährt. So laut meinem Verständnis.
Jetzt die Sache mit Sixt:
Sixt hat den Strafzettel meines Wissens nach nicht bezahlt. Die haben ledeglich mir den Strafzettel eingescannt & per Mail weitergeleitet. Dafür wollen die eine Bearbeitungspauschale von 33€ haben. Kein Problem. Was mich aber irritiert hat und wahrscheinlich den ein oder anderen hier, war deren Aussage mit den 10 Jahren Verjährung.
Auf dem Brief stehen einmalige Anmeldedaten welche ich auf einer Italienischer Seite angeben muss, um den Betrag zahlen zu können.
Ich werde Sixt aber mal sicherheitshalber mal nachfragen, ob die da hoffentlich wirklich nichts bezahlt haben...
Und bezahlen, weil man geblitzt wurde, kommt nicht in Betracht?
Ich meine, der ganze Aufwand, für eine Sache, die du ja offensichtlich auch begangen hast?
Wenn du genau darüber nachdenkst, und die ganze Zeit zusammenrechnest, welche du jetzt hier im Internet(-Forum) und vielleicht mit Anwälten/Schreiben zu tun hast, bringt das nichts.
dann kansst du auch die Behörden in Italien fragen, warum die nicht einfach den Zettel in den Müll geschmissen haben.
Dieser ganze Aufwand für die paar Euro und dann legt der blöde Verkehrssünder womöglich auch noch berechtigt! Widerspruch ein.