1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. In Probezeit 3 Punkte was nun

In Probezeit 3 Punkte was nun

Themenstarteram 4. Juni 2011 um 8:38

Hey,

Ich wurde mit meinem Auto angehalten da haben sie bemängelt das bei einem Reifen der Reifenprofil unter 1,6mm war und die Tieferlegungsfedern sowie die Felgen nicht eingetragen waren.

Also habe ich alles eingetragen und vorgezeigt. Jetzt ist Post gekommen mit einem Bußgeld für mich 85,00€ und mein Vater 100€. Außerdem steht in klein gedruckt das es mit 03 Punkten bewertet wird.

So wie es aussieht muss ich ja eine Nachschulung machen aber Ich habe nicht gewusst das die Federn nicht eingetragen waren, das Auto habe ich vor ca. 3 Monaten so gekauft auf dem Tüv zettel stand das die Federn mit den Reifen durchgekommen ist und der Verkäufer meinte auch ist alles eingetragen, deswegen habe ich ja gedacht das es eingetragen ist.

Bei dem Reifenprofil habe ich gewusst das die nicht mehr so Top sind deswegen habe ich die nochmal außen nachgemessen und 3,4mm raus bekommen der Zöllner hat mir gesagt das bei Tierfergelegten Autos sich der Reifen innen mehr abnutzt -_- bekommt man ja nirgends gesagt.

Und ist es eine Gute Idee wenn ich dahingehe und sage das es eigentlich mein Auto ist und es nur auf mein Vater angemeldet ist damit er die Punkte usw. nicht bekommt.(was ja auch stimmt)

Komme ich mit diesen Aussagen dort weit oder geht das denen am A**** vorbei.

Beste Antwort im Thema

und jetzt? pech gehabt!

was bringt dir ein reifen der aussen volle 9mm profil hat aber innen glatze ist? mal abgesehen davon das dann an deiner achse was komplett verbogen ist/wäre.

aber fassen wir mal zusammen:

1) tiefergelegte autos und die reifen das passt schon. du veränderst deine achsgeometrie. und wen du nicht ein sündhaft teures gewinde fahrwerk kaufst wo man alls einstellen kann dann bist du an diversen sachen eben einfach am ende und musst damit leben das a) dein reifen schräg steht, b)der reifen einen extrem hohen verschleiss hat und c) NATÜRLICH an der "kleinsten" stelle das profil gemessen werden muss! es bringt nix aussen zu messen und innen schaut der draht raus. mit der ausrede kannst nicht kommen! sowas sollte schon in deinem persönlichen interesse sein!

somit sind die 3 punkte schonmal 100% RICHTIG und SINNVOLL verteilt!

2) "alles eingetragen"....ja was jetzt? scan mal alle papiere die du hast. der witz ist:

wen du felgen eintragen lässt dann steht unter den auflagen "nur mit serien federn". änderst du nun auch die federn so MUSST du das ganze "in verbindung mit" abnehmen lassen. in den meisten fällen ist das dann eine einzelabnahme im sinne von §21. und das bedeutet das du mit dem wisch vom tüv SOFORT zur zulassungsstelle gehen MUSST und neue papiere benatragen MUSST. das steht ja auch riesengross drauf: "antrag auf erteilerung einer neuen betriebserlaubniss". somit ist zwar alles abgenommen und rein optisch gesehen alles ok, ABER dein fahrzeug fährt ohne betriebserlaubniss weil man eben verpent hat die neuen papiere zu beantragen. somit ist alles eingetragen und du bist trotzdem fällig!

somit sind die punkte und die strafe auch zu 100% RICHTIG und SINNVOLL!

fazit:

es ist einzig und allein deine schuld da DU es vergessen hast oder keinen bock gehabt hast dich darum zu kümmern. wen ich zu dir sage "das is schon ok wen in den laden da drüben gehst und geld aus der kasse nimmst" dann is also alles roger? keiner hinterfragt was? und natürlich is alles eingetrage. schliesslich will der verkäufer ja was verkaufen und keine technische leiche rumstehen ham!

das dein vater auch punkte bekommt is auch richtig da er der halter des wagens ist. und erzählen kannst du das alles deinem frisör. mit der "ey aldär isch schwöre" nummer kannst du keinen blumentopf gewinnen. es gibt papiere. die klipp und klar aussagen wer der halter ist. und steht eben (warscheinlich aus versicherungstechnischen gründen) dein vater drinne. btw wen sowas nun deine versicherung spitz bekommt wo der eintrag "fahrer unter 23 jahren" bestimmt (damits noch billiger wird) mit NEIN angekreuzt ist dann is da der nächste supergau vorprogrammiert.

die nachschulung hast eben aus unwissenheit/faulheit zu 100% berechtigt gewonnen.

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten

Da du noch in der Probezeit bist, sollte die Fahrschulzeit noch nicht so lange her sein, oder ?

Verantwortlich bist du als Fahrer !

Wenn du dir ein Auto leihst, dann ebenso.

Wenn die der Verkäufer Blödsinn erzählt und du das glaubst, dann hast halt Pech.

Wenn sich ein Reifen ungleich abnutzt, dann stimmt meist mit Spur/Sturz etwas nicht.

Wie tief ist denn das Fahrzeug ? Bild ?

Wenn der Verkäufer sagt es sei alles eingetragen, dann wirst ja sicherlich in den Papieren nachgesehen haben, oder ?

Nein ? Selber schuld....

Zu diesem Thema kann man nur eines sagen: Unwissenheit schützt nicht vor einer Strafe.

 

Grüsse.

Themenstarteram 4. Juni 2011 um 9:13

Ja hab ja nachgeschaut da war der Tüv zettel dabei und da stand drauf: Tieferlegungsfedern mit Reifen 215/40/17 gem. §... zugelassen.

deswegen bin ich davon ausgegangen das alles eingetragen war.

Bild is unten mit dabei

am 4. Juni 2011 um 9:13

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Wenn sich ein Reifen ungleich abnutzt, dann stimmt meist mit Spur/Sturz etwas nicht.

...oder der Sturz ist absichtlich nicht neutral, sondern (in diesem Fall) negativ eingestellt. So oder so musst du aber, wenn du schon die Profiltiefe misst, außen, mittig UND innen messen.

Und abgesehen davon kann ich nur meinem Vorredner zustimmen: Wenn der Vorbesitzer sagt "Ist alles eingetragen!", dann ist zumindest die Prüfung, ob zumindest irgendetwas eingetragen ist, ganz einfach: Schein aufklappen, nachgucken. Wenn da was steht, musst du halt im Zweifelsfall noch abgleichen, ob die verbauten Teile auch tatsächlich die eingetragenen sind.

und jetzt? pech gehabt!

was bringt dir ein reifen der aussen volle 9mm profil hat aber innen glatze ist? mal abgesehen davon das dann an deiner achse was komplett verbogen ist/wäre.

aber fassen wir mal zusammen:

1) tiefergelegte autos und die reifen das passt schon. du veränderst deine achsgeometrie. und wen du nicht ein sündhaft teures gewinde fahrwerk kaufst wo man alls einstellen kann dann bist du an diversen sachen eben einfach am ende und musst damit leben das a) dein reifen schräg steht, b)der reifen einen extrem hohen verschleiss hat und c) NATÜRLICH an der "kleinsten" stelle das profil gemessen werden muss! es bringt nix aussen zu messen und innen schaut der draht raus. mit der ausrede kannst nicht kommen! sowas sollte schon in deinem persönlichen interesse sein!

somit sind die 3 punkte schonmal 100% RICHTIG und SINNVOLL verteilt!

2) "alles eingetragen"....ja was jetzt? scan mal alle papiere die du hast. der witz ist:

wen du felgen eintragen lässt dann steht unter den auflagen "nur mit serien federn". änderst du nun auch die federn so MUSST du das ganze "in verbindung mit" abnehmen lassen. in den meisten fällen ist das dann eine einzelabnahme im sinne von §21. und das bedeutet das du mit dem wisch vom tüv SOFORT zur zulassungsstelle gehen MUSST und neue papiere benatragen MUSST. das steht ja auch riesengross drauf: "antrag auf erteilerung einer neuen betriebserlaubniss". somit ist zwar alles abgenommen und rein optisch gesehen alles ok, ABER dein fahrzeug fährt ohne betriebserlaubniss weil man eben verpent hat die neuen papiere zu beantragen. somit ist alles eingetragen und du bist trotzdem fällig!

somit sind die punkte und die strafe auch zu 100% RICHTIG und SINNVOLL!

fazit:

es ist einzig und allein deine schuld da DU es vergessen hast oder keinen bock gehabt hast dich darum zu kümmern. wen ich zu dir sage "das is schon ok wen in den laden da drüben gehst und geld aus der kasse nimmst" dann is also alles roger? keiner hinterfragt was? und natürlich is alles eingetrage. schliesslich will der verkäufer ja was verkaufen und keine technische leiche rumstehen ham!

das dein vater auch punkte bekommt is auch richtig da er der halter des wagens ist. und erzählen kannst du das alles deinem frisör. mit der "ey aldär isch schwöre" nummer kannst du keinen blumentopf gewinnen. es gibt papiere. die klipp und klar aussagen wer der halter ist. und steht eben (warscheinlich aus versicherungstechnischen gründen) dein vater drinne. btw wen sowas nun deine versicherung spitz bekommt wo der eintrag "fahrer unter 23 jahren" bestimmt (damits noch billiger wird) mit NEIN angekreuzt ist dann is da der nächste supergau vorprogrammiert.

die nachschulung hast eben aus unwissenheit/faulheit zu 100% berechtigt gewonnen.

Zitat:

Original geschrieben von Berni02

Jetzt ist Post gekommen mit einem Bußgeld für mich 85,00€ und mein Vater 100€. Außerdem steht in klein gedruckt das es mit 03 Punkten bewertet wird.

So wie es aussieht muss ich ja eine Nachschulung machen...

...dabei handelt es sich um einen B-Verstoß, wenn dies deine erste Auffälligkeit war passiert probezeitmäßig erst mal nichts, erst bei einem weiteren B-Verstoß oder einem A-Verstoß kommt ein aufbauseminar und Probezeitverlängerung auf dich zu.

 

Zitat:

Original geschrieben von Berni02

 

Und ist es eine Gute Idee wenn ich dahingehe und sage das es eigentlich mein Auto ist und es nur auf mein Vater angemeldet ist damit er die Punkte usw. nicht bekommt.(was ja auch stimmt)

Komme ich mit diesen Aussagen dort weit oder geht das denen am A**** vorbei.

Das spielt keine Rolle es bekommt der Fahrer sowie der eingetragene Halter ein Bußgeld.

 

am 4. Juni 2011 um 11:26

So, nun habt ihr alle erklært und auch teilweise zusammen geschissen;) aber! endlich mal einer der sagt ,,ok, wenn dann meine schuld und nur ich die punkte!``hut ab. die meisten hier fragen wie man es am besten dreht das man selber nix bekommt. leider bekommst du und dein vater punkte. aber um selbst in der versicherung runter zu kommen wære es sinnvoller ein eigenes auto anzumelden und selbst zu versichern. da das teuer ist wie ich vermute bei deinem fahrzeug wære als einstieg was simples billiges in der vs sinnvoller gewesen.

 

gruss

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wen du felgen eintragen lässt dann steht unter den auflagen "nur mit serien federn". änderst du nun auch die federn so MUSST du das ganze "in verbindung mit" abnehmen lassen. in den meisten fällen ist das dann eine einzelabnahme im sinne von §21. und das bedeutet das du mit dem wisch vom tüv SOFORT zur zulassungsstelle gehen MUSST und neue papiere benatragen MUSST. das steht ja auch riesengross drauf: "antrag auf erteilerung einer neuen betriebserlaubniss". somit ist zwar alles abgenommen und rein optisch gesehen alles ok, ABER dein fahrzeug fährt ohne betriebserlaubniss weil man eben verpent hat die neuen papiere zu beantragen

Das ist so nicht richtig. Es kommt schlicht und einfach drauf an, was der TÜV reinschreibt. Entweder sind die Papiere sofort zu korrigieren oder bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren. Sind zwei vollkommen verschiedene Sachen und auch nicht an eine bestimmte technische Untersuchung gebunden. Von daher wäre ich mal vorsichtig mit so pauschalen Anschuldigungen :rolleyes:

@TE: was den Reifen betrifft, da muss ich allerdings auch sagen, leider selbst schuld. Denn so etwas muss man wissen und kann man auch ganz einfach selbst nachschauen. Unabhängig davon, dass eben wie schon angedeutet Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Aber formell ist da aus meiner Sicht bei deiner Schilderung alles absolut korrekt gewesen.

Gruß Tecci

Themenstarteram 4. Juni 2011 um 13:03

OK,

Die drei Punkte wo ich bekommen habe sind also nur für den abgefahrenen reifen oder wie??

Das das ein B-Verstoß ist habe ich schon herausgefunden. Und ja ist mein erster Verstoß überhaupt.

Wenn das so ist habe ich 1 B-Verstoß mit 3 Punkte und somit kommt nur Bußgeld.

Und was ist mit dem anderen das die federn und felgen nicht eingetragen waren?? Jetzt sind die ja eingetragen im FS sowie FB ist das auch geklärt.

Was mich noch wundert das ich ein Bußgeld von 60 habe und mein Vater 75 dann hat jeder noch 23,50€ andere gebüren. ist bei meinem Vater die 15€ Differenz noch Bußgeld wegen dem tieferlegen drinnen oder wie??

Zitat:

Original geschrieben von Berni02

Jetzt sind die ja eingetragen im FS sowie FB ist das auch geklärt.

Seit wann wird sowas denn im Fahrzeugbrief eingetragen?? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Berni02

Was mich noch wundert das ich ein Bußgeld von 60 habe und mein Vater 75 dann hat jeder noch 23,50€ andere gebüren. ist bei meinem Vater die 15€ Differenz noch Bußgeld wegen dem tieferlegen drinnen oder wie??

Vermutlich schon. Steht aber doch genau aufgeschlüsselt in den Bescheiden drin, wie sich die Summen zusammensetzen...einfach mal lesen...

Themenstarteram 4. Juni 2011 um 13:39

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Berni02

Jetzt sind die ja eingetragen im FS sowie FB ist das auch geklärt.

Seit wann wird sowas denn im Fahrzeugbrief eingetragen??

da wurde glaub nur son Buchstabe geändert aber auch komplett neu ausgedruckt.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Berni02

Was mich noch wundert das ich ein Bußgeld von 60 habe und mein Vater 75 dann hat jeder noch 23,50€ andere gebüren. ist bei meinem Vater die 15€ Differenz noch Bußgeld wegen dem tieferlegen drinnen oder wie??

Vermutlich schon. Steht aber doch genau aufgeschlüsselt in den Bescheiden drin, wie sich die Summen zusammensetzen...einfach mal lesen...

Finde nix bei mir steht Geldbuße 60€ bei ihm 75€ mehr finde ich nicht

am 4. Juni 2011 um 13:45

Rückseite/zweites Blatt?

Themenstarteram 4. Juni 2011 um 13:56

finde nirgends was einscannen kann ich es leider auch nicht.

wenn ein Bußgeld wie hier sowohl Halter als auch Fahrer eines KFZ trifft, so ist das Bußgeld für den Halter immer höher, da er eine größere Sorgfaltspflicht hat, das KFZ STVZO-konform zu halten, wohingegen der Fahrer "lediglich" für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen hat, also funktionierendes Licht, fahrtüchtige Bereifung, gültige TÜV-Plakette etc. Das Fahrwerk korrekt eintragen zu lassen obliegt dem Halter, nicht dem Fahrer.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit