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In Spanien gemeldetes Auto zum deutschen TÜV ?

Themenstarteram 17. Mai 2010 um 19:13

Salve liebe Motortalker.

Egal welche der zahlreichen Suchmaschinen ich auch füttere, ich bekomme immer nur Links zu Beiträgen, welche sich mit in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen Spanien beschäftigen.

Auch dieses Sub-Forum scheint mir nicht unbedingt der richtige Ansatz zu sein, aber vielleicht findet sich ja doch jemand mit ein wenig Erfahrung?

Das Problem:

Ich habe im April einen VW-Golf III aus Frankreich nach Deutschland gefahren, dieser soll im Juni/Juli zurück in die Normandie.

Das Fahrzeug gehört meiner Mutter (wir sind deutsche Staatsbürger, meine Mutter ist seit 20 Jahren Resident in Spanien und hat dort auch den entsprechenden Steuerstatus etc.pp.), ich bin bei der Versicherung als zusätzlicher Fahrer eingetragen worden.

Der Wagen ist frisch versichert, jedoch ist die ITV (analog zum TÜV o.ä.) Ende April abgelaufen.

Nun versuche ich herauszufinden, ob ich das Fahrzeug in Deutschland (Niederrhein) einer Prüfstelle vorstellen kann, um dort bei Mängelfreiheit ein innerhalb Europas gültiges Dokument zu erhalten, mittels welchem ich das Fahrzeug innerhalb der EU bewegen darf.

Wie eingangs erwähnt: Auf meiner Suche finde ich unzählige Beiträge zum Thema "Deutsches KFZ in Spanien ... blablabla".

Für die Neugierigen:

Meine Mutter pendelt regelmäßig zwischen Spanien (Erstwohnsitz) und Frankreich (Zweitwohnsitz).

Der Golf ist eigentlich das Einkaufsauto in Frankreich und wurde einmal im Jahr nach Spanien gefahren.

Im vergangenen Jahr ging dies aus persönlichen Gründen nicht und der Wagen blieb sechs Monate in Frankreich, wurde von den Nachbarn immer wieder mal bewegt und so fit gehalten.

 

Ein Import nach Frankreich lohnt sich nicht wirklich (da gibt es auch schöne Autos für einen guten Kurs mit allen Papieren ;) ).

Bestenfalls wird der Wagen im Oktober von Frankreich nach Spanien überführt und dann dort verkauft.

Den Wagen auf einen Trailer und dann direkt von D nach E?

Das kostet, aber ordentlich, wäre also nicht wirtschaftlich.

Ist der Golf nun in D gestrandet, oder gibt es die Möglichkeit der Erlangung einer EU-weit gültigen Prüfbescheinigung?

Vielen Dank für eure Mühen im Voraus ;)

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28 Antworten

Es gibt eine spezielle Ausfuhr- HU, frag mich nicht nach Namen und §. Der dient dazu ein Fzg. auszuführen. Da sind nicht alle Teile so wichtig. Der Prüfer gibt eine Empfehlung wie lange sich die Ausfuhr ziehen darf- z.B. 6 Monate, de Frist legt dann aber die Zulassungsstelle fest. Damit kann man dann nach Spanien und dort die nationale HU machen lassen.

am 17. Mai 2010 um 19:31

auf wen die kiste zugelassen ist und wo derjenige steuerpflichtig ist - relevant ist der aufenthaltsort der kfz. wird der pkw überwiegend in D genutzt, fallen auch in D steuern an...

Themenstarteram 17. Mai 2010 um 20:19

Okay, zur Klarstellung:

Das Fahrzeug wird (!für gewöhnlich!) nur zwischen Spanien und Frankreich bewegt.

Also quasi sechs Monate in Spanien, sechs Monate in Frankreich.

Steuerpflicht besteht wohl in Spanien weil Hauptwohnsitz.

Worum es im Grunde geht:

 

Auto muss von D nach F nach E ...

am 17. Mai 2010 um 20:23

Zitat:

Original geschrieben von mark29

Es gibt eine spezielle Ausfuhr- HU, frag mich nicht nach Namen und §. Der dient dazu ein Fzg. auszuführen. Da sind nicht alle Teile so wichtig. Der Prüfer gibt eine Empfehlung wie lange sich die Ausfuhr ziehen darf- z.B. 6 Monate, de Frist legt dann aber die Zulassungsstelle fest. Damit kann man dann nach Spanien und dort die nationale HU machen lassen.

Die "Ausfuhr-HU" ist schon seit Jahren Geschichte, zudem ohne deutsche Papiere da auch nicht viel gegangen wäre...trotzdem ist es noch möglich ein Ausfuhrkennzeichen zu bekommen. Nur sich dann der Zoll auch für den Wagen interessieren.

Die HU ist wie die ITV eine rein nationale Geschichte, da muss kein Land die Berichte eines anderen anerkennen...

Was spricht eigentlich dagegen mit dem Wagen wieder zurück nach Spanien zu fahren??

der Habicht

Themenstarteram 17. Mai 2010 um 20:25

Was dagegen spricht?

Kein TÜV --- ergo im Falle eines Falles Versicherungsprobleme?

am 17. Mai 2010 um 20:29

Ende April ist doch gerade erst gewesen... wäre es nicht eine Option, in nächster Zeit einen Kurzurlaub in Spanien einzuschieben und dann ganz regulär dort zur HU zu fahen?

Meines Wissens kann die Versicherung die abgelaufene HU nur zur Leistungsverweigerung "nutzen", wenn ein technischer Defekt für den Unfall ursächlich ist UND dieser bei einer HU aufgefallen wäre - was die Versicherung auch beweisen müsste. Ob das bei spanischen Versicherungsverträgen auch so ist, weiß ich nicht.

am 17. Mai 2010 um 20:35

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht

 

Die HU ist wie die ITV eine rein nationale Geschichte, da muss kein Land die Berichte eines anderen anerkennen...

Moin:)

Jaein, in Spanien gibt es in Marbella die DEKRA die deutsche Fahrzeuge in Spanien abnimmt;)

Dem TE empfehle ich ein Zoll- Kurzzeitkennzeichen zur Überführung zum TÜV/ITV in Spanien.

Gruss TAlFUN

p.s.

Im Notfall gibt es noch die Möglichlkeit des Fahrzeugtransports nach Spanien, liegt zwischen 400 und 800€ je nach Entfernung.

Edit:

Interessant wäre noch zu wissen welches Kennzeichen das Fahrzeug hat;)

am 17. Mai 2010 um 20:38

sollte keine moralkeule sein. :)

wenn das fahrzeug aber gewöhnlich zwischen FR und ESP bewegt wird - warum holt man sich dann nicht den fr-ausfuhr-tüv?

würden sich wohl auch die deutschen ämter fragen, wenn es den ausfuhr-tüv in D noch gäbe.

Themenstarteram 17. Mai 2010 um 20:46

Zoll-Kurzzeitkennzeichen.

Das ist ein guter, recht praktikabler Vorschlag.

Allerdings stehen auch hier Kosten und Nutzen in argem Kontrast.

Meine Mutter hat einen 2er Berlingo Saugdiesel mit einem NP von knapp 6,5k Euro von D nach Spanien exportiert.

Versicherung plus Zollkennzeichen kamen auf gut 400,-€ ... und wir reden hier über einen Golf III !

150,- bis 250,-€ für ein EU-weit gültiges Gutachten wären ja im Rahmen.

Aber im Ernst: Ausfuhrkennzeichen plus notwendiger HU (???) plus Versicherungskosten ... dann doch lieber zum Schrottie.+

@turbocivic:

Weil der Wagen in D steht?

Ich bin mit meiner Mutter mit dem Berlingo von Spanien nach Frankreich gefahren, dann mit dem Golf von Frankreich nach Deutschland.

Hier steht er nun und der "TÜV" ist abgelaufen.

am 17. Mai 2010 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von Andrea850

 

Aber im Ernst: Ausfuhrkennzeichen plus notwendiger HU (???) plus Versicherungskosten ... dann doch lieber zum Schrottie.+

Naja Andrea850,

falls der Wagen eine spanische Zulassung hat muss er in Spanien "exmatrikuliert" werden und die Verschrottung nachgewiesen werden;)

Gruss TAlFUN

p.s.

Nähere Einzelheiten gerne per PN.

nö, ich sach mal, das ist alles Quatsch. Fahr in Deutschland zum TÜV (DEKRA) und laß eine "Untersuchung im Umfang einer HU" machen. Das ist, wie der Name schon sagt, sozusagen eine ganz normale Hauptuntersuchung. Du kriegst einen offiziell abgestempelten Untersuchungsbericht, auf dem alle vorhandenen oder auch nicht vorhandenen Mängel stehen. Das sollte in jedem Fall für die Versicherung reichen, zumindest habe ich aus versicherungsrechtlichen Gründen sowas schon oft für Schweizer und Franzosen gemacht, und es war immer ausreichend.

Hope this helps.

Gardiner

Wenn du den Wagen im Moment nicht brauchst kann ich dir noch folgendes Vorschlagen:

Stell die Karre jetzt ab, bis du wieder runter nach spanien/frankreich fährst. Paar Tage vorher holst du dir dann auf der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen (Das mit dem gelben Rand). Das ist im Prinzip wie die rote Nummer. Da kannste im Prinzip dann alles fahren, was 4 Räder, ein Chassi und n Motor hat.

Kosten liegen bei rund 15€ zzgl. Schilder machen...

Weiß jetzt aber leider nur nicht genau, ob das Deutsche Kennzeichen dann auch im Ausland gültig ist, sollte aber eig schon sein wegen EU und so weiter.

Grüße

am 17. Mai 2010 um 22:26

Zitat:

Original geschrieben von Andrea850

 

Weil der Wagen in D steht?

Ich bin mit meiner Mutter mit dem Berlingo von Spanien nach Frankreich gefahren, dann mit dem Golf von Frankreich nach Deutschland.

Hier steht er nun und der "TÜV" ist abgelaufen.

erkläre das der steuerfahndung, warum du mit einem wagen, dessen tüv jeden moment abläuft nach D fährst.

versuche dabei glaubwürdig zu wirken. :)

wenn der wagen hier steht, wird er auch hier genutzt - bezahlen, bitte.

am 17. Mai 2010 um 22:40

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

 

erkläre das der steuerfahndung, warum du mit einem wagen, dessen tüv jeden moment abläuft nach D fährst.

versuche dabei glaubwürdig zu wirken. :)

wenn der wagen hier steht, wird er auch hier genutzt - bezahlen, bitte.

Moin:)

Die 6Monatsregelung ist dir aber bekannt oder? ;)

Gruss TAlFUN

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