1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E46
  7. Info für "geblitzte" !!

Info für "geblitzte" !!

BMW 3er E46
Themenstarteram 23. November 2006 um 15:43

Hallo zusammen !

Ich wurde im letzten Jahr Oktober auf der A59 richtung Düsseldorf geblitz !!

Ich fuhr damals richtung ausfahrt.......

da war 120..........dann 100...........dann 80........dann 60.........

 

ich habe meine (damals noch Audi) ausrollen lassen.

auf einmal machte es BLITZ !!!! ich am fluchen und wartete auf den Bescheid !

der blitzer stand bei 80..... ich war bei knapp 100 bisken drunter !

Der Bescheid kahm...... 31 km/h ZUVIEL !!!!!!!

ich wieder ausgeflippt !! Ab zum Anwalt ! Rechtschutz zahlt !

Das ende vom Lied. Ein gutachter hat die ganze geschichte unetrsucht und ist zu folgendem ergebnis gekommen !!

DER BLITZER HAT 8 km/h ZUVIEL GEMESSEN !!!!!!!!!

Das heißt, ich bin wie ich vermutet habe 23 km/h zu schnell gewesen und nicht 31 km/h !!!!!!!!!!!!!!

Also minus 3 toleranz macht 20 km/h !!!!

30 EUR und die Sache ist vom Tisch ohne Punkte ohne nix !!

Wieder mal das beste beispiel von Moderner Bußgeldeintreiberei !!!!!!!!!!!!

Gruß,

Danijel

Ähnliche Themen
36 Antworten
am 23. November 2006 um 15:58

Da kann man's wieder mal sehen.

Wenn ich ein Busgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren bekomme, verlang ich immer "Einsicht in das Eichprotokoll das Blitzer Gerätes", die nennen das Travi Pax. Hatte schon einige Male Glück, und habe dann nichts mehr von der Sache gehört. Allerdings hab ich auch schon gezahlt, und zwar dann, wenn die Bullen ein neueres Eichprotokoll von ihrem Scheißgerät haben.

Eure KITTEN190980

Bin auch geblitzt worden, gestern kam der Brief.

Ich hab jedoch eigentlich keine Zweifel an der Geschwindigkeit. Wie kann ich jetzt Einsicht in das Eichprotokoll verlangen? Schriftlich oder wie läuft das? Kann ja sein, dass da doch etwas nicht stimmt. Schauen kann man ja mal.

Wenn alles richtig ist, werde ich halt bezahlen und gut ist.

Gruß

Chris

Zitat:

Original geschrieben von kitten190980

Da kann man's wieder mal sehen.

Wenn ich ein Busgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren bekomme, verlang ich immer "Einsicht in das Eichprotokoll das Blitzer Gerätes", die nennen das Travi Pax. Hatte schon einige Male Glück, und habe dann nichts mehr von der Sache gehört. Allerdings hab ich auch schon gezahlt, und zwar dann, wenn die Bullen ein neueres Eichprotokoll von ihrem Scheißgerät haben.

Eure KITTEN190980

Ohne Rechtsanwalt bekommst Du doch keinen Einblick in diese Protokolle?????

Zitat:

Original geschrieben von rogger2

Ohne Rechtsanwalt bekommst Du doch keinen Einblick in diese Protokolle?????

Wenn das natürlich so ist... sch**** drauf :D

am 23. November 2006 um 16:05

in deutschland gibt es nur 1 behörde die diese geräte eichen tut und zwar in bochum... hatte auch schon mal glück gehabt als ich den eichbericht verlagt hatte. also immer fleißig eichbericht verlangen :) alle geräte können nicht geeicht werden auch deren "Tüv" läuft mal ab und die behörde in bochum hat alle hände voll zu tun.

am 23. November 2006 um 16:08

Du erhältst sowieso keine Akteneinsicht, wenn dann dein Anwalt...

Zitat:

Original geschrieben von 323ci_uk

in deutschland gibt es nur 1 behörde die diese geräte eichen tut und zwar in bochum... hatte auch schon mal glück gehabt als ich den eichbericht verlagt hatte. also immer fleißig eichbericht verlangen :) alle geräte können nicht geeicht werden auch deren "Tüv" läuft mal ab und die behörde in bochum hat alle hände voll zu tun.

Was denn jetzt?`! Könnt ihr euch mal bitte entscheiden :D

Jetzt mal ernsthaft: Kann ich den Eichbericht verlangen oder nicht? Bei mir hat der Kreis geblitzt, kann also sein, dass das Gerät falsch war...weil der Kreis eh kein Geld hat :D

Gruß

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Suppamaehn

Was denn jetzt?`! Könnt ihr euch mal bitte entscheiden :D

Jetzt mal ernsthaft: Kann ich den Eichbericht verlangen oder nicht? Bei mir hat der Kreis geblitzt, kann also sein, dass das Gerät falsch war...weil der Kreis eh kein Geld hat :D

Gruß

Chris

Kann nur ein Anwalt!!! DEFINITIV!!!

Zitat:

Original geschrieben von rogger2

Kann nur ein Anwalt!!! DEFINITIV!!!

Könnte ich mir auch ehrlich gesagt net anders vorstellen ;)

Auch wenn manch andrer es gerne hätte :)

Bislang hatte nur der Rechtsanwalt Anspruch auf Einsicht in die Akten ( Meß- bzw. Eichprotokolle, etc.)

In der Zwischenzeit ist allerdings § 49 OWiG dahingehend geändert worden ..

--> nun können auch dem Betroffenen Akteneinsicht in den Diensträumen der Behörde gewährt werden .. ;)

 

Siehe auch ..

§ 49 Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
(2) Ist die Staatsanwaltschaft Verfolgungsbehörde, so ist die sonst zuständige Verwaltungsbehörde befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder im gerichtlichen Verfahren vorzulegen wären, einzusehen sowie sichergestellte und beschlagnahmte Gegenstände zu besichtigen. Die Akten werden der Verwaltungsbehörde auf Antrag zur Einsichtnahme übersandt.

Es reicht aus,wenn man gegen den Bescheid Einspruch einlegt und Akteneinsicht verlangt ..

am 23. November 2006 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von karakus48

 

Es reicht aus,wenn man gegen den Bescheid Einspruch einlegt und Akteneinsicht verlangt ..

Genau so sieht's aus

Eure KITTEN190980

D.h. Brief schreiben, dass man Einspruch einlegt und Akteneinsicht verlangt und gut?

Müsste das mal etwas genauer wissen, zumal ich von sowas keine Ahnung hab.

Wie gesagt, ich denke schon, dass die Geschwindigkeit stimmt, schliesse aber nicht aus, dass ich beim blitzen auf die Bremse gegangen bin!!

Gruß

Chris

Hallo zusammen,

ich hätte mal ne frage an euch. Ich bin mitte August mit 26kmh zuviel geblitzt worden, am 11.09. bekam ich dann so ein schreiben, wo man dazu stellung nehmen kann, habe aber nichts ausgefüllt und nicht zurück geschickt. Stimmt das eigentlich, dass die ganze sache am 11.12. verjährt wäre, wenn ich nischt mehr bekomm???

Zitat:

Original geschrieben von Suppamaehn

D.h. Brief schreiben, dass man Einspruch einlegt und Akteneinsicht verlangt und gut?

Das bringt dir NULL. Weil du das, was dort steht, gar nicht kapierst, geschweige denn Formfehler darin findest, genau so wenig wie ich. :(

Also Fachanwalt (wenn es um etwas geht), sonst den Denkzettel zahlen.

Gruß, Timo

Deine Antwort
Ähnliche Themen