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INFOS zu LASIERTEN RÜCKLEUCHTEN! WICHTIG!!

Audi 80 B3/89
Themenstarteram 6. Dezember 2004 um 10:53

Nachdem z. B. bei ebay immer mehr davon angeboten wird muss ich mal was dazu sagen was viele nicht wissen:

Jede lasierte Rückleuchte ist in jedem Fall ungültig. Warum? Weil Leuchten Bauartgenehmigungen benötigen und sobald an einer bauartgenehmigungspflichtigen Leuchte irgendwas verändert wird (z. B. lasiert, Vergrößerung des Lochausschnitt für andere Birnen, Abkleben etc.) ist die EG/ECE-Zulassung/Bauartgenehmigung erloschen. Weiterhin gibt es keine Möglichkeit (z. B. durch ein Gutachten, Änderungsabnahme etc.) eine veränderte und damit unzulässige Leuchte wieder zulässig zu machen – außer durch eine neue Bauartgenehmigung für die man u. a. ein lichttechnisches Gutachten vom Lichttechnischen Institut in Karlsruhe oder Berlin benötigt (die Kosten allein dafür liegen laut DEKRA im 4-stelligem Bereich). D. h. selbst wenn ein „Gutachten“ zu den Leuchten mitgeliefert wird, ändert das nichts an der Unzulässigkeit. Vor allem weil es sich dabei fast immer das berühmt berüchtigte „Muschwitz-Gutachten“ (G4-FBT/P) handelt, welches laut TÜV-Süddeutschland für diesen Fall gleich aus mehreren Gründen ungültig ist, somal darin vom Austausch der Serienleuchte und nicht von der Veränderung derselben die Rede ist – mal abgesehen davon dass es sich dabei nur um ein Vorabgutachten handelt. Ich hab auch schon DEKRA-Änderungsabnahmen gesehen die sich auf dieses Gutachten beziehen und die die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges bestätigen. In einem solchen Fall hat der Prüfer einen Fehler gemacht, weshalb die Eintragung/Änderungsabnahme rein rechtlich betrachtet auch ungültig ist. Für viele langt eine Eintragung/Änderungsabnahme um das Gewissen zu beruhigen, aber die Versicherungen sind im Falle eines Falles knallhart -> gefundenes Fressen wenn es ums Bezahlen geht. Die Zettel kann man also höchstens zur Blendung von Polizeibeamten bei einer Kontrolle benutzen.

Also: Wer eine lasierte Leuchte hat, hat eine ungültige Leuchte! Auch wenn sie eingetragen ist, ihr euch zusätzlich Rückstrahler ans Auto pappt und die Durchleuchtung an sich gut ist.

Falls ihr euch fragt warum ich mich so genau damit befasst habe -> ich hab mir selber solche Leuchten andrehen lassen, angeblich mit ABE, stattdessen waren diese windigen Zettel dabei.

Also seid vorsichtig....

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18 Antworten

RICHTIG!!!

Mein Vater ist selber beim TÜV-Nord. Das Gutachten ist der Witz.

ALLE bei ebay angebotenden Leuchten sind ohne ABE. Die Versicherung zahlt nullkommanull!!!! bei einem Unfall.

Auf die Frage wegen der Ungültigkeit des Gutachtens und das man ein Lichttechnisches Gutachten braucht bekommt man bei allen 5 Anbietern bei ebay nur eine plumpte Antwort, und man sollte mit sowas vorsichtig sein!!!!

Also, nichts kaufen!!!!

Grundsätzlich habt Ihr recht....aber eingetragen ist eingetragen........da muss "lediglich der TÜV" oder sonstwas für eine Prüfstelle für gerade stehen....

Denn DIE müssen ja die bauartprüfungen Eintragen......

Wenn es na klar nicht eingetragen ist.......pech gehabt...

Gruß

Wolle

Jede Eintragung kann von jedem Polizisten auf der Straße angezweifelt werden und der Wagen wird stillgelegt. Dann kann es teuer werden......für beide Parteien.

Das würde dann ja bedeuten, dass der Poliobeamte davon ausgeht, dass der Bauratboy seinen Job nicht versteht.....

Hätte nicht gedacht, dass das möglich ist.

Denn allzu krasse Sachen bekommt man, denke ich, nicht mal gegen ne Menge Geld eingetragen.....

oder doch?

Wie ist denn dass in einem Schadensfall? Der Polizist sieht etwas an dem Auto nach einem Unfall und zweifelt die Eintragung an....

Was ist denn dann mit dem Versicherungsschutz?

Wolle

Themenstarteram 7. Dezember 2004 um 9:47

@campingwolle: Der TÜV/DEKRA sind keine Bauartboys in dem Fall, weil sie bei Leuchten ohne weiteres keine Bauartgenehmigung erteilen können (lichttechnisches Gutachten wird benötigt). Wenn du ganz normal was eintragen lässt, entweder anhand eines Teilegutachtens oder per Einzelabnahme (in dem Fall nicht möglich). Und das kostet immer das selbe ;-) egal wie krass das jeweilige Teil ist...

Fakt ist jedenfalls dass dein Fahrzeug mit solchen Leuchten nicht verkehrssicher ist. Entweder bist du dann der Ar..., oder du schaffst es dem TÜV oder DEKRA anzuhängen.

Aber an den Kosten für Stilllegung bleibt man selbst hängen. Abschleppwagen usw. sind ja auch nicht gerade billig.

Im Falle eines Unfalls erlischt natürlich der Versicherungsschutz......

@imhotep

das eine Eintragung immer das selbe kostet ist mir schon irgendwie klar...ich meinte dass mehr im Sinne von

"ich kenne jemanden, der kennt jemanden, der macht das für nen kleinen Extralohn"

Nicht auf mich bezogen, sondern nur als Beispiel im Bezug auf das Anzweifeln einer Eintragung. Nicht nur auf Beleuchtungseintragungen bezogen.

Aber das ist wohl ohnehin eher die Seltenheit.

 

@all

Eigentlich ja der Hammer. Da lässt man sich etwas eintragen (OHNE Extralohn!!) und ist guter Dinge und dann fährt man DOCH ohne Betriebserlaubnis.....

Wie soll man das als Normalbürger denn beurteilen? Dafür gehe ich ja zum Baurat, bezahle den und so weiter.....und dann sowas.....

Ich will Eure Ausführungen nicht anzweifeln. Versteht das also bitte nicht falsch. Aber DAS ist nun nwirklich etwas, was irgendwie beunruhigend ist.

Meiner Meinung nach müsste sich die betroffene Versicherung im Schadensfall an den zuständigen TÜV/Baurat wenden und den in Regress nehmen. Der Autofahrer kann das im Normalfall nicht wirklich beurteilen.

Jungs, lasst euch diese Dinger einfach nicht andrehen. Jeder Polizist kann eure Karre stilllegen, wenn er eine vermutung hat das was nicht ok ist. Und wenn er dich nur ärgern will. egal!

am 9. Dezember 2004 um 21:40

aber du musst zugeben, dass diese lasierten Dinger total gut aussehene :)...

Viele Sachen die gut aussehen, sind verboten ;) :(

Bei der Beleuchtung kann man das aber schon nachvollziehen. Es geht in diesem Fall ja wirklich und die Verkehrssicherheit.

jetzt muss ich meinen senf auch mal dazugeben.

kein polizist ist in der lage ein kraftfahrzeug an dem augenscheinlich alles eingetragen ist stillzulegen!

wenn er meint das tun zu dürfen, wir hatten in unserer klicke auch mal den fall der meinte nämlich auch ich polizei du nix, so kann die zugehörige dienststelle alle anfallen kosten nebst nutzungsausfall tragen!

was einmal bei einem sachverständigen eingetragen ist ist gültig, für mich, denn ich bin ja laie und kein experte!, denn sonst bräuchte ich ja keine abnahme.

das die dinger mist sind ......wohl klar, aber wer sie eingetragen hat......ist erstmal auf der sicheren seite.

in unserem fall, es handelte sich um einen golf GTI meinte der bereits erwähnte herr er müsse das fahrzeug stilllegen und zum tüv transportieren und den affen machen, denn das fahrzeug hatte, wie viele kennen, ein Bonrath Power Rohr.

natürlcih handelte es sich laut polizist um einen geheimnissvollen Turbolader.....ohne worte.

jedenfalls, konnte alles am ersten werktag der woche, denn es war ja samstag durch die vorstellung beim tüv und telefonate mit bonrath geklärt werden.

fazit, die transportkosten, den nutzungsausfall eine sache für die dienstelle, ach ja, der gute polizist durfte als belohnung dann erstmal zu fuß gehen und fahrräder konrollieren.

mein tipp wir sind ja alle nicht blöd, finger weg von den dingern.

auch wenn man auf der sicheren seite zu sein schein, ärger zieht das allemal nach sich und wenn eine eintragung annuliert wird, habt ihr die kohle aus dem fenster geworfen.

gruß patrick

Themenstarteram 10. Dezember 2004 um 10:53

Ich kenne einen Fall da hat die Dekra die Änderungsabnahme für lasierte Leuchten zurückgenommen. Drauf gekommen ist sie weil sich jemand nach der Gültigkeit informiert hat...

Wenn der Tüv etwas einträgt ist die Eintragung noch lange nicht zulässig. Sowas kann einem auch im NAchhinein aberkannt werden. theoretisch könnte der Tüvmann ja alles eintragen wenn er gute Laune hat. Das selbe gilt im Umkehrschluss, wenn einem Farzeug die TüV-Plakette erteilt wird und 2 Tage später baut man einen unfall durch einem vom Prüfer nicht erkannten Defekt. Der Prüfer muss für soetwas nicht haften am Ende muss man für alles selber gerade stehen.

 

Und ein polizist kann auf Verdacht jedes Fahrzeug stillegen wenn er das möchte. Man hat hinterher auch keinerlei Regressansprüche, wenn sich auch nur die kleinste Unregelmäßigkeit herausstellt.

Aber in der Regel macht die polizei das nicht. ich hab schon Wagen mit lasierten Rückleuchten gesehen, wo die Lämpchen nur noch schwach erkennbar durchgeschimmert haben. Wenn man jemanden mit sowas erwischt dann wird eben die KArre stillgelegt und gut.

Richtig so!

@ Tim80

Du vergleichst gerade Äpfel mit Birnen.

Wenn du vor zwei Tagen Tüv Hattest und es war noch alles in Ordnung, aber jetzt baust du ein Unfall mit der Kiste durch ein Teil, dass nicht vom Tüv kontolliert wurde(wie z.B Stoßdämpfer) ist der TÜV bestimmt nicht schuld. Da hast du recht.

Wenn du aber was einträgst, dann fährst du genau wegen dem Teil zum TÜV und nichts anderes.

Der TÜV Mensch schaut sich genau das Teil an und trägt es ein.

Wenn du jetzt kontrolliert wirst und die Polizei behauptet das Gegenteil, was so gut wie nicht vorkommen wird, dann hast du gar nichts zu befürchten!

Es mag sein das die Eintragung wieder rückgängig gemacht werden kann, aber du musst weder erwas beim Unfall befürchten noch einen Strafe bezahlen.

Wenn dir ein Elektriker eine Verbotene Sicherung einbaut und in deinem Viertel fällt der Strom aus, dann bist du auch nicht haftbar. (tolles Beispiel gell

:) )

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