Inhalt 110-Punkte Check/ neue Bremsen?
Hallo liebe Gemeinde,
ich hole am Mittwoch meinen gebrauchten A6 3.0l Quattro vom Audi Gebrauchtwagen Händler ab, das gute Stück hat 111t runter. Der letzte Service war bei 88t, der nun anstehende ist schon 8t km überfällig und wird nun gemacht. Fraglich ist nur, in welchem Umfang!? Handelt es sich um die 120ter Inspektion?
TÜV wird ebenfalls neu gemacht.
Im Bericht von letzter Woche steht:
Bremsen HA Verschleißgrenze beachten, Bremsscheiben VA eingelaufen, Reifen Verschleißgrenze beachten.
Die Reifen werden durch Neue ersetzt. Der Verschleiß war vorher schon bekannt und der Austausch vertraglich festgeschrieben.
Die Sache mit den Bremsen wurde erst durch den TÜV „aufgedeckt“.
Kann ich vom Händler verlangen,dass er bei den Bremsen kostenlos vor Verkauf nachbessert um ein technisch einwandfreies Fahrzeug zu übergeben? Gerade in Hinsicht auf den 110-Punkte Check?
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22 Antworten
Hallo, ich würde den Wagen ohne die vorherige Beseitigung der aufgeführten Mängel nicht nehmen, zur Not besteht ja auch ein befristetes Rücktrittsrecht vom abgeschlossenen Kaufvertrag.
Normalerweise ist es aber selbstverständlich für ein seriöses Autohaus, den Wagen ohne Mängel zu übergeben, bzw erkannte Mängel vor der Übergabe natürlich zu Lasten des Autohauses zu beseitigen.
Wenn nicht, siehe oben......
Gruß Stefan
...wie kommst Du drauf,daß der letzte Service 8t Km überfällig ist?...die Serviceintervalle sind alle 30 000 Km(ausser Du hast Inspektionsservice[festen Wartungsintervall],dann ist alle 15 000 ein Ölwechsel fällig)die Wartungsarbeiten sind aber trotzdem fest...60 000..90 000..120 000..usw.
Wenn das Auto durch die Beanstandungen bei der HU keinen TÜV bekommen hat,muß der Händler dies beheben,da der TÜV ja Neu gemacht(versprochen) wurde....
Sind es nur geringfügige Mängel und das Auto bekommt trotzdem Tüv,ist es Verhandlungssache zwischen dir und dem Händler....
Der 110 Punkte Check und die TÜV-Untersuchung,sind voneinander unabhängig....
Die Frage ist nur, zählen die aufgeführten Sachverhalte als Mängel? Im TÜV-Bericht steht: keine Mängel.
Nur unter Bemerkungen ist das mit den Reifen und den Bremsen aufgeführt.
Der Verkäufer könnte argumentieren, dass das Fzg. fahrtüchtig ist, womit er sicherlich auch Recht hat, aber ich möchte keine Stange Geld hinlegen, für ein Fahrzeug dass es zweifelsohne Wert ist um dann 1000km zu fahren und dann wieder eine Stange hinzulegen,weil es dann eben nicht mehr fahrtüchtig ist.
Wüsste gern, inwiefern man sich als Käufer in solchem Fall auf Rechte oder Sonstiges berufen kann.
Schließlich steht im Kaufvertrag, dass das Fahrzeug keine Mängel hat. Mit dem Wissen abgeschlossen und unterschrieben kann der Verkäufer doch hinterher nicht sagen, es müssten in naher Zukunft noch Reparaturen im Wert von (hier nachgelesen) mindestens 1000€ durchgeführt werden. Sicherlich sind Bremsen Verschleißteile, aber wenn der TÜV diese schon „bemängelt“, sollten sie doch vorher erneuert werden, oder?
Bremsen die abgelaufen oder an der Verschleissgrenze sind, sind sicherlich kein Minor in deinem Tüvbericht und sollten von einem seriösen Händler beseitigt werden.
@ Airway:
Der überfällige Service wurde mir vom Verkäufer telefonisch und seitens meines ?? hier vor Ort bestätigt. Der Hiesige meinte, es sollte der 120er durchgeführt werden, wobei ich mich darauf bei dem Hickhack am Telefon bezüglich diverser Sachen beim Verkäufer des Audis nicht festlegen würde.
...schwieriger Fall...das Auto bekommt,so wie es ist Tüv...der "fällige" Service,dürfte auch kein Problem sein...ob der Händler nun noch auf seine Kosten die Bremsen erneuert oder auf einen anderen Käufer wartet,kann ich nicht (vorher)sagen...Du kannst probieren zu handeln und wenn das nicht zu deiner Zufriedenheit verläuft,dich nach einem anderen Auto umsehen...
Wie gesagt,der Kaufvertrag ist bereits beschlossene Sache. Der neue TÜV ist Bestandteil dessen. Jetzt ist die Frage,ob er die Bremsen noch machen muss oder nicht.
Ich kann ja auch keine Maschine als funktionierend verkaufen und anschließend erst testen, ob alles daran i. O. ist und dem Käufer die Kosten aufs Auge drücken, falls etwas nicht der Norm entspricht!
Böse Zungen könnten gar im schlimmsten Fall von arglistischer Täuschung sprechen...
..ich verstehe dich ja...es würde mir ja auch nicht gefallen....ein seriöser Händler kommt dir sicher entgegen...Du kannst aber auch vom Kaufvertrag zurücktreten...
Worin die Frage besteht, wenn es kein vom TÜV anerkannter sicherheitsrelevanter Makel ist. Ansonsten steh ich da und guck in die Röhre.
Also, ich hab meinen im Feb. geholt...
Bei der Probefahrt bemerkte ich das die Hinteren Bremsbeläge am ende sind...
Der Verkäufer wollte sie nicht ersetzen, solange der TÜV sie nicht beanstandet. (Neuer TÜV war Pflicht für den Kauf meinerseits)
Der TÜV hat sie auch nicht beanstandet, aber ich hab bei der Abholung trotzdem neue Bremsen entdeckt
Da im 110Punkte-check auch der Zustand der Bremsen abgefragt wird, sind se bestimmt getauscht worden...
Zitat:
Original geschrieben von Kabuner
Worin die Frage besteht, wenn es kein vom TÜV anerkannter sicherheitsrelevanter Makel ist. Ansonsten steh ich da und guck in die Röhre.
Mach doch da kein Fass auf,
entweder wird der " Mangel " behoben, der Kaufpreis reduziert sich entsprechend oder Du nimmst das Auto nicht...
Ist doch eigentlich ganz einfach oder???
Ich würde erst auf die höffliche art versuchen.
Bremsen sind ja verschleissteile deshalb sollte man dann auch unterscheiden können ob tüv es bemängelt oder empfohlen hat. Wenn es nicht unter der verschleissgrenze lag kann der tüv es auch nicht bemängeln sondern nur empfehlen dass die dem nächst gewechselt werden sollten.
Als ich meinen FL bei Mahag in München ungesehen über das Telefon gekauft habe, wurde mir gesagt, dass die Bremsen/Schweiben und Reifen zwar noch "ok" wären, allerdings nur noch für ca. 10-15.000km.
Dann hat man mir ohne nachzufragen komplett alles getauscht. Man meinte nur, dass es bei einem so teuren Gebrauchtwagen üblich sei, alles tiptop abzugeben.
Nur der Tank war leer...wie üblich.
Genau der selben Meinung bin ich eben auch. Gerade in solchen Fällen, wo man auf die Aussage vom Verkäufer vertrauen muss, weil das Wunschauto eben nicht grad mal um die Ecke steht. Zumal war wie gesagt bei Vertragsabschluss (verbindliche Bestellung per Telefon) nicht die Rede von solchen „Mängeln“.
Schön zu hören, dass es solche Fälle gibt, wo die Autohäuser so kulant sind. Blöd nur, dass sich mein Verkäufer zu allem bitteln und betteln lassen muss.
Die Frage,die sich für mich stellt, ist halt nur, wie lang ich mit den Bremsen noch fahren kann. Gibt es da Richtwerte,ab wann der TÜVER so etwas ins Protokoll schreibt?Gerade in Bezug auf noch mögliche Fahrleistung?Mit mm komm ich nicht weit.