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Injektor unter Gewährleistung?

Themenstarteram 20. März 2008 um 22:01

Hallo,

C220 CDI, BJ 01/2000, Kaufdatum Okt2007 bei MB-Häbdler

Nach 4 Monaten Injektorproblem.

Aussage DB, angeblich grenzwertiger Verschleiss von einem Injektor.

Jetzt zu meiner Frage, ist es ein normaler Verschleiss oder ein aussergewöhnlicher Verschleiss bzw. eine Mängelerscheinung, die im Rahmen der Gewährleistung von MB zu reparieren ist.

MB behauptet normaler Verschleiss, daher keine Gewährleistung.....

 

Zudem ist der Zuheizer defekt.

Ehrlich gesagt, dachte ich dass der Zuheizer funktioniert, doch der hat wohl nie funktioniert. Man soll hören, wenn der anspringt. Ich dachte dass er ausgeht, wenn die Leuchte leuchtet, doch der hat nie geleuchtet, ausser bei manueller Betätigung.

Jetzt hat sich beim Check herausgestellt dass er erst gar nicht angeht ;-)

Auch die übernimmt MB nicht, da angeblich beim Verkauf alles geprüft wurde und der damals funktioniert hat und als Protokoll festgehalten wird.

Habe telefonisch bereits ein Anwalt konsultiert, werde nach Ostern weiteres unternehmen...

Brauche evtl. ein Anwalt, der auf dieses Thema im Ruhrgebiet spezialisiert ist,

Sollte ich den Wagen bei Dekra Sachverständigen checken lassen....oder Kostenvoranschlag bei einem anderen DB-Händler....

Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Problemen vor Gericht...

Danke vorab für Ihre Hilfen und Tipps!

 

PS: Bevor Bemerkungen diesbezüglich aufkommen, Gewährleistung + Injektor keine Treffer

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11 Antworten

Hi...

also, die Injektoren sind ein bekanntes Problem bei den CDI´s.. Von daher räume ich dir mal schlechte Chancen ein, aber wer nich waagt, der nicht gewinnt... Wieviel km hat der denn auf der Uhr?

Zum Zuheizer: Die Leuchte im Schalter zeigt nur an, dass du ihn manuell Deaktiviert hast. Also, Lampe an=Zuheizer manuell aus. Ansonsten leuchtet die in keinem Zustand. Der Zuheizer macht sich durch Geräusche bemerkbar und ab un d zu durch Abgaswölkchen am rechten, vorderen Radkasten. Über einen Sachverständigen könnte aber eventuell festgestellt werden ob er längere Zeit nicht funktioniert hat.. Wobei da wohl das Protokoll von MB vor Gericht genauso anerkannt werden würde...

Grüße

Stefan

Dir muß Mercedes nachweisen, daß die Dinger bei Übergabe in Ordnung waren. Ich kenne Niederlassungen (Mercedes, BMW, VW, Audi), da ist es durchaus anzuzweifeln, daß der Meister überhaupt weiß was ein Auto ist.

Von demher brauchst Du garnichts unternehmen, der Anwalt wird das schon richten.

Zitat:

Original geschrieben von MasQ

Jetzt zu meiner Frage, ist es ein normaler Verschleiss oder ein aussergewöhnlicher Verschleiss bzw. eine Mängelerscheinung, die im Rahmen der Gewährleistung von MB zu reparieren ist.

MB behauptet normaler Verschleiss, daher keine Gewährleistung.....

Grundsätzlich ist der Injektor auszutauschen, wenn der Fehler bei Einbau bereits vorgelegen hat und erst nach dem Einbau entdeckt wurde. So das Gesetz.

Bekommst Du also durch einen Sachverständigen heraus, dass der Inkektor schon bei Einbau bzw. im Lager von Mercedes einen (wenn auch für das menschliche Auge nicht sichtbaren) Fehler hatte (zB Haar-Riss im Metall o.ä.) kommt Mercedes um einen Austausch nicht herum.

Ist der Fehler / später durch den Verbrauch/Gebrauch entstanden, geht die Diskussion mit den Gerichten los. Dann nämlich ist die Frage, ob die Beschaffenheit einer wie auch immer gearteten längeren Laufzeit der Teils vereinbart ist. Das wird man wohl kaum nachweisen können, weil ja auf dem Reparaturvertrag nicht draufsteht: "Injektor mit drei Jahren Haltbarkeit ausgetauscht".

Als nächstes schließt sich die Frage an, ob der Injektor eine objektiv übliche Qualität aufgewiesen hat und der Verbraucher von einer bestimmten Laufzeit hat ausgehen dürfen. Und beim letzten sind wir beim Thema. Mercedes argumentiert dann mit Betriebsdrücken, Fertigungstoleranzen, Betriebstemperaturen etc.... Meist hat man Glück, wenn der Mangel eine absolute Rarität ist (Pleuel bricht bei 5tkm :P ) . Kommt der selbe Fehler aber ab und zu mal vor, wird es eng.

Ein Extrembeispiel: Autoreifen neu gekauft, draufgezogen und nach 15000km hin (kein nachweislicher "Burnout", kein Luftunterdruck).... Was hätte man erwarten können? Jeder sieht das anders.

Also hier ist ein Anwalt wohl ratsam, da Mercedes in Sachen §§434 BGB ff. BGB recht sperrig ist.

Zitat:

Dir muß Mercedes nachweisen, daß die Dinger bei Übergabe in Ordnung waren.

Ich bitte um Vergebung, dass ich das anzweifle. Das Bestehen eines Mangels bei Gefahrübergang (Gefahrübergang = Auto wird von der Werkstattabgeholt, Rechnung bezahlt und unterschrieben) ist vom Kunden nachzuweisen - §363 BGB.

Die Beweislastumkehr (Mercedes muss beweisen) greift nur, wenn eine Laufzeit irgendwie vereinbart ist. Dann muss Mercedes beweisen, dass keine Laufzeitvereinbarung getroffen wurde, bzw. dass eine bestimmte Beschaffenheit so oder anders vereinbart war. So eine Laufzeit- oder Beschaffenheitsvereinbarung liegt aber nie vor, weil der Hersteller sich allein aus wirtschaftlichen Erwägugen gar nie so ausdrücklich binden würde. Der Vertrag lautet immer nur "Injektor" und nie "3 Jahres Injektor" oder "Lifetime Injektor". Es ist also immer vereinbart, dass BEI FERTIGSTELLUNG der Reparatur das Teil funktioniert - und nicht ist vereinbart, dass es noch in zwei Wochen läuft.

Lediglich die Frage ist ausschlaggebend: "Was darf üblicherweise erwartet werden? (§ 434 I Nr. 2 BGB). Und der Kunde hat hier glaubhaft darzulegen, dass eine viermonatige Betriebsdauer absolut unüblich ist.

Sorry... Juristenvorträge sind immer Romane.... schöne Ostern noch! :-)

Themenstarteram 21. März 2008 um 12:47

Zitat:

Original geschrieben von Electican3

Hi...

also, die Injektoren sind ein bekanntes Problem bei den CDI´s.. Von daher räume ich dir mal schlechte Chancen ein, aber wer nich waagt, der nicht gewinnt... Wieviel km hat der denn auf der Uhr?

Zum Zuheizer: Die Leuchte im Schalter zeigt nur an, dass du ihn manuell Deaktiviert hast. Also, Lampe an=Zuheizer manuell aus. Ansonsten leuchtet die in keinem Zustand. Der Zuheizer macht sich durch Geräusche bemerkbar und ab un d zu durch Abgaswölkchen am rechten, vorderen Radkasten. Über einen Sachverständigen könnte aber eventuell festgestellt werden ob er längere Zeit nicht funktioniert hat.. Wobei da wohl das Protokoll von MB vor Gericht genauso anerkannt werden würde...

Grüße

Stefan

Ich habe bzgl. des Zuheizers nie Geräusche gehört, er hat nie funktioniert, das kann man bestimmt per Gutachten nachweisen.

Zu den Injektoren: Den Wagen habe ich bei 136.000 km, gekauft. Jetzt hat er 154.000 km. Ich meine die 18.000 km alleine können doch nicht für das Injektorproblem verantwortlich sein.

Zitat:

Ich meine die 18.000 km alleine können doch nicht für das Injektorproblem verantwortlich sein

Das musst Du eben beweisen.... Weise nach, dass vorher der Fehler schon da war... Der Gegner oder Richter muss überzeugt werden, dass die Anlage schon beim Kauf einen Fehler hatte....

Nö nach §476 BGB muß er das nicht, da die 6 Monate ja noch nicht um sind und es nach §474 Abs. 1 BGB ein Verbrauchsgüterkauf war.

 

Deine Zweifel vergebe ich Dir natürlich sehr gerne :D :D :D

...würg! Wieder ein Fehler... *michselbstohrfeig*

Danke Dir!

Themenstarteram 21. März 2008 um 13:21

MB meint, dass Injektor ein Verschleissteil wie eine Zündkerze ist.

Insgesamt wäre es doch traurig, dass ein Injektor nur 155.000 km hält.

Es steht auch in keiner Spezifikation oder Richtlinie, dass ein Injektor alle 150.000 km auszutauschen ist.

Bei klassischen Verschleissteilen wie z.B. Zündkerze, Kupplung, Bremsen etc. gibt es diese Angaben.

Ausserdem denke ich, dass der Schaden beim Injektor vor meinem Kauf schon angefangen haben muss....wie gesagt es kann nicht sein, dass nur in meiner Fahrzeit der Schadenbeginn und die Schadensbemerkung war.....das sollte zu beweisen sein hoffe ich....

Wenn hier schon juristische Meinungsunterschiede auftreten, bin ich gespannt wie es beim Verfahren abgeht....

hoffentlich dauert es nicht all zu lang...

Es gibt keine Meinungsunterschiede, die haben wir geklärt. Darüber hier weiter zu spekulieren bringt auch null komma nix!

Dein Anwalt wird denen schreiben und die müßen reagieren. Und nicht was daherlabern...

Themenstarteram 21. März 2008 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Es gibt keine Meinungsunterschiede, die haben wir geklärt. Darüber hier weiter zu spekulieren bringt auch null komma nix!

Dein Anwalt wird denen schreiben und die müßen reagieren. Und nicht was daherlabern...

Meinst du cih soll nicht daerlabern?!

Oder MB nicht daherlabern......

Nach deinen Aussagen müsste ich doch gute Chancen haben....

Du hast geschrieben MB sagt. Wahrscheinlich ist das lediglich die Aussage des dortigen Meisters oder nicht? Bitte lies auch Du das was ich schreibe. Nämlich:

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Ich kenne Niederlassungen (Mercedes, BMW, VW, Audi), da ist es durchaus anzuzweifeln, daß der Meister überhaupt weiß was ein Auto ist.

Wenn dem so ist, dann ist es Deinen Aussagen nach zu urteilen ein Dahergelaber Deiner Niderlassung und des Aussagenden im Speziellen.

Und ob Du Chancen hast oder nicht und ob Du den Sachverhalt noch mehrfach wiederholst, noch weitere Details rein bringst oder nicht, die Kilometer neu übschlägst und Vermutungen aufstellst, hilft Dir das alles nicht weiter und es lohnt auch nicht drüber zu sprechen.

Die Sachlage für Dich ist klar:

1. Es liegt ein Mangel vor

2. Muß Dein Verkäufer Dir nachweisen, daß der Mangel bei Übergabe noch nicht bestanden hat.

Anspruchsgrundlage ist der Kaufvertrag und keine Kilometerleistungen oder was in dieser Hinsicht.

Wenn sich Mercedes quer stellt müßen die mit einem gerichtlich verwertbaren Gutachten nachweisen,daß es entweder kein Mangel ist sondern ein Verschleiß oder, der Mangel bei Übergabe noch nicht bestanden hat.

Sowas können aber nur Gutachter und Juristen klären aber keine Auto Foren, da steckt etwas mehr dahinter.

Verstehst Du jetzt?

Also der Kontakt zu Deinem Anwalt war in diesem Fall das einzig Richtge! Spekulationen, Mutmaßungen und Wünsche helfen Dir nicht im Geringsten weiter.

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