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Innenumbau TÜV?

Themenstarteram 8. August 2009 um 10:05

Hallo zusammen,

hab mal ne Frage, und zwar hab ich mal gehört das man bis zu einem bestimmten Baujahr im Innenraum umbauen darf wie man will.

Ist da was dran und wenn ja bi szu welchen Baujahr?

13 Antworten

blödsinn

 

Also bei uns hier wird das folgemassen gehandhabt.

 

ist der ausbau verschraub mit dem chassi geklebt usw und über die hinten sitze  wird der ausbau eingetragen und als 2 sitzer eingetragen.

 

löse teile die jederzeit demontiert werden können sind so zu fahren ohne eintragung usw

Themenstarteram 9. August 2009 um 19:06

Ich meinte ehrer sitze usw...

am 10. August 2009 um 11:03

halbschalen und vollschalen sitze sind soweit ich weiß beide eintragungspflichtig.

soweit ich weiß verändern sie die sicherheit und müssen daher vom tüv abgenommen werden.

bin mir aber auch nicht ganz sicher.

ruf doch einfach mal beim tüv an und frag nach.

Wenn du schalen sitze/sportsitze verbauen willst, nehme am besten welche die ne ABE haben, oder wenigstens ne verstellbare rückenlehne(sind leider selten) da die leichter eingetragen bekommst.(hat mir mein dekra mann gesagt)

am 10. August 2009 um 16:53

beim 2-türer musste sogar soweit ich weiß klappbare sitze nehmen oder halt die hinteren sitze austragen lassen.

am 13. August 2009 um 12:33

Halbschale ist eintragungsfrei

Themenstarteram 13. August 2009 um 19:41

So hab hier mal einiges dazugefunden im BMW-Syndikat

Zitat:

Das mit "müssen geprüft sein" ist bei Sitzen bis Fz-Baujahr 01.Juni.1998 nicht erforderlich.

Begründung:

Im §22a StVZO stehen Sitze nicht als BG-Pflichtiges Ausrüstungsteil drin. Somit benötigen Sie erst mal keine BG.

Im § 35a (2) StVZO wird folgendes verlangt:

"Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein."

Diese " im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen" sind im allgemeinen EG/ECE-Rili´s.

Im Anhang zur StVZO finden wir dann zu § 35a (2) dies:

"Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III, und IV der Richtlinie 74/408/EWG, geändert durch die Richtlinie 81/577/EWG und die Richtlinie 96/37/EG"

Folglich gelten die Sitze dann als zulässig, wenn sie den Vorschriften der Rili entsprechen. Und das wird durch das E-Zeichen = die nach der Rili geforderte BG nachgewiesen.

Was steht in der Rili 74/408 EWG inkl. den Nachträgen:

"Anhang I, Abschnitt 6:

Auf jedem Sitz muss das EWG-Typgenehmigungszeichen angebracht sein, also das E-Zeichen.Anhang II befasst sich mit den M1-Fahrzeugen, also PKW bis 3,5 to zul.Ges.Gewicht ( zGG) neudeutsch: Gesamtmasse, zGM. In diesem Anhang II unter 2.6 werden die "Einstelleinrichtungen" definiert: Diese sind Einrichtungen, mit denen der Sitz oder seine Teile in eine Stellung gebracht werden können, die der Körperform des Sitzenden angepasst sind.Die Einstelleinrichtung ermöglich insbesondere:

2.6.1 Längsverstellung

2.6.2 Höhenverstellung

2.6.3 Winkelverstellung(...)

Anhang III ist für Busse und AnhangIV für alle anderen Fz, die bisher nicht genannt sind."

Es ist nicht von der Lehne explizit die Rede, nur von einer allg. Winkelverstellung. Und diese kann m.E. auch mit der Konsole bewerkstelligt werden.

Nun gilt obiges aber nach den Übergangsvorschriften § 72(2) StVZO erst für Fz ab folgenden Stichtagen:

"§ 35a Abs 2, 3, 4, 5 Satz 1 und Abs 7 (Sitze, Sitzverankerungen, Kopfstützen,Anforderungen an Verankerungen und Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme) ist spätestens anzuwenden 1 für erstmals in den Verkehr kommende neue Typen von

a) Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juni 1998,

b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 1999 und

2 für alle erstmals in den Verkehr kommendena) Kraftfahrzeuge ab dem 1. Oktober 1999,

b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 2001.Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juni 1998 oder 1. Oktober 1999 (Nr 1a und Nr 2a) oder Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die vor dem 1. Oktober 1999 oder 1. Oktober 2001 (Nr 1b und Nr 2b) erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35a einschließlich der dazugehörenden Übergangsbestimmungen in § 72 Abs 2 in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung anwendbar."

Ergo darf ein Fz, das vor dem entsprechenden Stichtag zugelassen wurde, Sitze nach der "alten" Fassung haben.

Darf ! Weil "spätestens" dort steht. D.h., dass natürlich die EG/ECE- Rili´s auch angewendet werden dürfen und somit Sitze mit E-Kennzeichnung zulässig, jedoch eben nicht vorgeschrieben sind.

Diese Fassung lautet wie folgt:

"§ 35a (2) StvZO i.d.F. vor dem 1.6.1998:Die Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigung müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln; dies gilt nicht für seitlich klappbare Sitze (z. B. im Gang von Kraftomnibussen).Die Entriegelungseinrichtung muß von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rükkenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind."

Kein Wort von Lehnenverstellung, Bauartgenehmigung,...

Die angesprochene Lehnenverstellung findet man in der "Führerhausrili":

"Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zgm u Arbeitsmaschinen (FührerhausRili). BMV/StV – 13/36.25.01-12 vom 26. 5. 1986,VkBl S 303:Diese Rili stellen eine Unterlage für den Sachverständigen dar, die angibt, auf welche Weise das Ziel einer sicheren Gestaltung u Ausrüstung der Führerplätze u Führerhäuser erreicht werden kann u mit welchen der vom Konstrukteur angewendeten Mitteln dieses Ziel aufgrund vorangegangener Prüfungen des Sachverständigen als gesichert zu betrachten ist. Der Sachverständige ist bei seiner Gutachtertätigkeit an diese Rili, die gewissermaßen eine Vorarbeit für die ihm gestellte Aufgabe bedeuten, ebensowenig gebunden wie der Konstrukteur, der auch unter anderen als den hier aufgeführten Konstruktionslösungsmöglichkeiten bei der Gestaltung u der Ausrüstung der Führerplätze u der Führerhäuser wählen kann. In solchen Fällen ist vom Sachverständigen in eine sorgfältige umfassende Prüfung einzutreten, für die der Hersteller den erforderlichen Zeitaufwand billigerweise berücksichtigen muß u seine Mithilfe bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise nicht versagen kann."

Hier fallen mir die Worte KANN und EBENSOWENIG WIE...GEBUNDEN auf.

Ein Wort noch zum min. geforderten Verstellbereich nach der Rili:

"Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebenenach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal u senkrecht zur Sitzlängsachse liegen."

Somit wäre für ältere Fz vor oben genannten Stichtagen der Rili nach eine Lehnenverstellung von max. 10° ausreichend.

Wenn sie verbindlich anzuwenden wäre. Was sie aber laut ihrer eigenen Aussage nicht ist.

 

Zitat Ende.

Also sollte doch eig kein Problem sein die bei BJ 96 eingetragen zubekommen.

am 14. August 2009 um 12:30

Tu dir und deinem Rücken aber dennoch den Gefallen und kaufe weder Sitze von FK oder VTSP und wie die Billigmarken alle heißen.Sie sind das Geld nicht wert.

Ich habe das Innenleben dieser Sitze gesehen-und mir fehlen die Worte.

Themenstarteram 14. August 2009 um 13:13

die Vtps macheten eig auf den Bildern nen guten eindruck ...

Aber irgendwo muss ja der Preis herkommen .. ist überall so.

Naja villt find ich aufn schrottplatz paar schöne...

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909

die Vtps macheten eig auf den Bildern nen guten eindruck ...

Aber irgendwo muss ja der Preis herkommen .. ist überall so.

Naja villt find ich aufn schrottplatz paar schöne...

Auf der Optik kannst Du nur leider nicht sitzen.

Hol Dir vernünftige Sitze, z.B. Recaro, Eku, Monacco; Du zahlst zwar in erster hinsicht etwas mehr, hast dafür aber eine ABE/ein Gutachten was auch Gültigkeit hat und zudem auch noch Langstreckentaugliche Sitze.

Themenstarteram 14. August 2009 um 22:15

Am liebesten wären mir ja die original Audi Sportsitze die auch im C4 verbaut wurden ...

Nur leider habe ich die noch nie mit meiner Musterung gefunden. Daher würde ich geren Schwarze mit Stoff bezug haben :) also wer was hat sollt sich melden ...

am 20. August 2009 um 11:54

also an Recaros mangelt es bei mir nicht.

Bist aber zu weit weg um mal eben vorbei zu kommen und ein Paar mit deinem Wunschbezug auszusuchen.

Themenstarteram 3. November 2009 um 6:57

Zitat:

Original geschrieben von schnuffistoffel

also an Recaros mangelt es bei mir nicht.

Bist aber zu weit weg um mal eben vorbei zu kommen und ein Paar mit deinem Wunschbezug auszusuchen.

Und bist du wieder in der Nähe?

Welche Recaros hättest du den?

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