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Inspektion ASX, was zahlt ihr so?
Hi.
Ich habe mit meinem ASX (Diesel, 150 PS) jetzt die 2. Inspektion (30t km) hinter mir und habe für die erste rund 260 und für die zweite rund 450 € bei einem Vertragshändler bezahlt. Ich wollte mal wissen, was ihr so zahlt und was z.B. Inspektionen bei nicht-Vertragshändlern kosten.
Lohnt sich das? Ich bin etwas misstrauisch, was andere Händler angeht.
Der Vertragshändler hat einen guten Service und bei denen habe ich das Gefühl, dass ich ihnen vertrauen kann.
Außerdem würde mich mal interessieren, was die Inspektion bei einem ASX-Benziner kostet und welche Inspektionsintervalle da vorgeschrieben sind. Kann mir da jemand weiter helfen?
Besten Gruß!
Euer Evil
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17 Antworten
450 sind teuer, es sollte ca. 300,-- € kosten. Freie Händler darfst Du nicht wegen der Garantie.
Liebe Grüße, Viviane
teuer hin, teuer her, die kohle macht jede werkstatt über die teile und vor allem über das öl. kannst ja beim nächsten mal öl (nach din) mitliefern oder ein paar arbeiten weglassen. 260 die erste und 450 für die zweite inspektion habe ich auch hingeblättert. du kannst natürlich zu einer freien werkstatt fahren und die inspektionen dort durchführen lassen, jedoch wird mitsubishi dies bei garantiefällen (freiwillige leistungen des herstellers) sicher nicht berücksichtigen.
die asx benziner in germany haben einen 20.000 km intervall. kosten liegen auch so bei um die 300 für die erste inspektion.
gruß bigm
sorry jungs 22000 euro auto kaufen aber am 400 euro für die Inspektion knausern . ich weis nicht so recht wäre da ein alter Pinin nicht besser?
Zitat:
Freie Händler darfst Du nicht wegen der Garantie.
Das ist Quatsch. Mittlerweile kann man Inspektionen in jeder freien Werkstatt durchführen lassen ohne dass dies Einfluss auf die Werksgarantie des Herstellers hat. Die Werkstatt muss natürlich die Inspektion nach den Vorgaben des Herstellers machen, sonst geht die Garantie wirklich flöten.
Zitat:
Das ist Quatsch. Mittlerweile kann man Inspektionen in jeder freien Werkstatt durchführen lassen ohne dass dies Einfluss auf die Werksgarantie des Herstellers hat. Die Werkstatt muss natürlich die Inspektion nach den Vorgaben des Herstellers machen, sonst geht die Garantie wirklich flöten.
Im Grunde hast du recht aber sollte es mal um Kulanz gehen stellt sich dein Händler quer.
Hatten das selbe Problem gerade erst bei einem Corsa D im Bekanntenkreis.
Baujahr 2008 19Tkm!!!!
Letzte Inspektion in einer freien Werkstatt durchgeführt, umfasste eigentlich nur den jährlichen Ölwechsel.
Nun macht der Motor Geräusche...Diagnose Wasserpumpe defekt.
Kulanzantrag abgelehnt wegen fehlender Inspektion in Vetragswerkstatt.
Naja war der letzte Opel...eine neuer Mitsubishi ASX ist bestellt.
Ok, bei einem Kulanzantrag hast Du natürlich recht, da sieht es bestimmt anderster aus. Aber da ist ja die Werksgarantie schon abgelaufen.
Innerhalb der Garantiezeit haben die aber keine Möglichkeit sich rauszumogeln. Aber ich vermute dass es trotzdem viele Hersteller versuchen und viele Kunde es schlucken.
vielen dank für die vielen und guten antworten.
ich bleibe bei dem händler. er ist gut und der service stimmt auch.
bei jeder inspektion machen die kostenfrei eine innenraumreinigung dazu. ist doch auch was wert
besten gruß
Zitat:
Original geschrieben von multiplex79
sorry jungs 22000 euro auto kaufen aber am 400 euro für die Inspektion knausern . ich weis nicht so recht wäre da ein alter Pinin nicht besser?
Vorsicht, ja !!
Im September habe ich fast 1200 Euro für die Inspektion
an meinem Pinin hingelegt. Gut, es waren noch einige
andere Dinge zu erledigen, aber hat er jetzt gerade, mit
11 Jahren auf dem Buckel, seine TÜV-Plakette OHNE
Mängel bekommen..
Neupreis 2001 übrigens auch schon 20.000 Euro..
VG Herbert
Hallo, will mich auch mal zu dem Thema melden.
Also theoretisch sollten ja die Teilepreise lt. UPE bei jedem Mitsubishi-Partner gleich sein und auch die Richtzeit für die Durchführung der Wartung ist ja vorgegeben. Lediglich der Stundensatz der Werkstatt sollte die Preisunterschiede ergeben.
Leider arbeiten manche Werkstätten mit Preisaufschlägen auf die UPE, verrechnen pauschal Kleinteile oder Scheibenreiniger usw., die Stunde in der Dorfwerkstatt kostet 50,- EUR, in der Stadt vielleicht 80 oder 90. So kommen dann die Preisunterschiede zustande. Einfach mal Vergleichsangebot beim benachbarten Mitsubishi-Händler einholen.
Und noch zum Thema Garantie:
Hier wird oft Garantie mit Gewährleistung verwechselt. Gewährleistung ist das, was der Hersteller / Verkäufer lt. Gesetz "gewähren" bzw. "leisten" muss, also gewährt er (kostenlos) die Leistungen die notwendig sind um den Gebrauchswert einer Sache herzustellen oder zu erhalten. 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung.
Garantie ist eine freiwillige Leistung deren Inhalt und Vorraussetzung vom Garantiegeber selbst festgelegt werden kann.
Die Wartung in einer freien oder markenfremden Werkstatt setzt also nicht zwingend die Gewährleistung aus, die Garantie (oder auch evtl. Kulanzentscheidungen) kann aber hierdurch ausgeschlossen werden wenn das der Garantiegeber so festlegt.
So ähnlich ist es dann auch bei der Anschlussgarantie.
Ich bin kein Anwalt oder so, also nagelt mich nicht fest ....
15.000 km Kd = 208 €
30.000 km Kd = 350 €
in der Vertragswerkstatt
ASX 150 PS Diesel
Hallo für Benziner 1,6 im Saarland
Erste bei 15000 Km 256€
Zweite 40000 Km soll bei Mitsubishi ca.340-350€ kosten.
Bei einer freien die mir seit Jahren immer nach den 3 Jahren die Wartungen ausführte(fahre nur Mitsubishi vorher immer Galant)
etwa 200-220€ nach Wartungsprotokoll Öl Filter Bremsflüssigkeit und Aktivkohlefilter
Hy,
1 Inspektion 15 000 km
SKL Konzentrat 0,5 l
Ölabl: Dichtung, Ölfilter, Innenraumfilter, neue Verbandstasche,
5 liter 5W30 Vollsynth:, Kraftstoffschlauch und Schutzschläuche wegen Marder..........
Gesamtbetrag inkl. MwSt. 230,14 Euro.
Chaos13
hallo jungs und mädels.
hab mein asx diesel 150 PS instyle zur 30tkm inspektion abgegeben. auto ist nun fertig und es soll 443 € kosten.
find ich sehr happig!!!
hab das auto noch nicht zurück. hol ihn erst freitag. aber sehr komisch ist auch, das ich im februar 2012 nen neuen dieselfilter auf garantie bekommen hab. (wegen den niedrigen temperaturen) jetzt wurde das ding wieder getauscht. macht doch kein sinn oder wie? das nächste ist, das die bremsen zerlegt gereinigt und wieder zusammengesetzt wurden. hab ich nicht beauftragt. gehört das zur inspektion? soll die lebensdauer der bremsen erhöhen.
der luftfilter wurde nicht getauscht nur durchgepustet.
komm mir nen bissel verarscht vor!
hat jemand nen tipp?
danke
Zitat:
Original geschrieben von lancerlot
Ok, bei einem Kulanzantrag hast Du natürlich recht, da sieht es bestimmt anderster aus. Aber da ist ja die Werksgarantie schon abgelaufen.
Innerhalb der Garantiezeit haben die aber keine Möglichkeit sich rauszumogeln. Aber ich vermute dass es trotzdem viele Hersteller versuchen und viele Kunde es schlucken.
...auch nicht richtig: Hier wird mal wieder Herstellergarantie mit gesetzlicher Gewährleistung verwechselt.
Die Mitsubishi Garantie geht weiter als die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Nach diesen zwei Jahren kann Mitsubishi auch die Garantie verwehren, wenn sie wollten.
Denn das ist eine freiwillige Leistung, keine gesetzliche.
Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.
Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
• Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
• Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers (Die Hersteller bieten ganz unterschiedliche Servicearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return, BringIn, usw.). Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe oben. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.