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Inspektion Intervall > Garantieansprüche?!

Ford Focus Mk3
Themenstarteram 27. April 2018 um 13:13

Hallo,

 

da ich gerade eine Mail von meinem FFH bekommen habe mit der Erinnerung zur Inspektion worin stand/

 

... Für die Aufrechterhaltung der Garantieansprüche ist die Einhaltung regelmäßiger Wartungsintervalle wichtig...

 

Wie viele Tage darf das denn abweichen? Ich hatte letztes Jahr am 25.04.17 Inspektion und jetzt am 07.05.18 (weil Autowäscher Urlaub hat).

 

Verliert man dadurch schon Garantieansprüche?

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14 Antworten

Meiner muss immer im Juni zur Inspektion, letztes Mal hatte ich einen Termin Ende Juni, es wurde dann aber doch Anfang Juli.

Da sagte man mir, dass das unproblematisch ist und etwas von "4 Wochen Kulanz".

Laut Türholzaufkleber und Mobilitätsgarantie müsste ich jetzt auch erst im Juli wieder zur Inspektion. Werde aber sicherheitshalber dennoch im Juni gehen.

am 27. April 2018 um 14:20

Hallo, ich hatte einen Motorschaden und Ford hat sich geweigert mir zu helfen, weil ich 2 Wochen über meinen Termin war. Dh die mobilitätsgarantie wurde nicht mehr berücksichtigt. Gott sei dank hat der adac mich angeschleppt. Grüße Lisa

Themenstarteram 28. April 2018 um 6:59

Guten Morgen,

 

die Mobilitätsgarantie gibt's aber doch dann wieder neu für 1 Jahr bei der Inspektion dann oder?

 

Aber was ist mit der richtigen Garantie, gibt's da Puffer?

 

Grüße,

fonya

erste Frage : ja

zweite Frage: nein, zumindest keinen Rechtsanspruch

am 28. April 2018 um 9:44

Meine aktuelle Erfahrung mit Ford —> Kulanz gleich null....

Kulanz on so einer Form bekommst du bei keinem Hersteller auf dieser Welt. Klingt hart-is aber so...

Themenstarteram 30. April 2018 um 6:11

Das heißt man muss jedes Jahr "auf den Tag genau" seinen Kundendienst machen da man sonst keinen Rechtsanspruch mehr hat?

Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...??

Moin,

offiziell gibt Ford wie einige andere Hersteller "Null Toleranz" was Überziehungen und damit verbundene Garantieansprüche angeht an.

In der Reaität ist das aber natürlich schwierig, da man im Regelfall weder genau mit z.B. 20.tsd Kilometern auf der Uhr auf den Händlerhof rollen kann, noch eine Inspektion immer auf den Tag genau 365 Tage nach der letzten Inspektion durchführen kann. Mein FFH hat mir mal gesagt, intern toleriert Ford eine Überschreitung von einem Monat/1000 Kilometern - aber das ist natürlich nur seine Aussage und von mir nicht prüfbar.

Meine persönlichen Erfahrungen gehen aber auch genau in diese Richtung.Meine erste Inspektion mit dem Focus war im selben Monat wie der Kauf, aber zeitlich nach dem Zulassungstag, bei der zweiten ebenso einige Tage nachdem das Jahr rum war - also hätte ich ein Jahr überschritten - trotzdem wurden Garantieleistungen (z.B. Scheinwerfertausch) problemlos erbracht.

Der Hersteller hat ja das Recht, Garantieansprüche zu verweigern, wenn vorgeschriebene Wartungsintervalle überschritten werden. Es gibt dazu im Fall der Fälle unterschiedlichste Gerichtsurteile.

Meist urteilen Gerichte so, dass eine geringfügige Überschreitungen von einigen Tagen oder wenigen Kilometern nach den Grundsätzen von Treu und Glauben hinzunehmen ist (so stand es auch schon öfters in diversen Autozeitschriften zu lesen).

Es gibt aber auch Gerichtsurteile die anders ausgingen, von daher wäre meine Empfehlung immer frühzeitig zu planen und nicht zu überschreiten.

Themenstarteram 30. April 2018 um 7:29

Hmm... mein Zulassungstag war der 11.05.16, erste Inspektion letztes Jahr am 25.04.17 also früher und dadurch überschreite ich jetzt weil Inspektion am 08.05.18 aber von der Zulassung her wäre es ja im Mai?!

Zitat:

@fonya schrieb am 30. April 2018 um 09:29:24 Uhr:

Hmm... mein Zulassungstag war der 11.05.16, erste Inspektion letztes Jahr am 25.04.17 also früher und dadurch überschreite ich jetzt weil Inspektion am 08.05.18 aber von der Zulassung her wäre es ja im Mai?!

Es wird immer ab der letzten Wartung gezählt. Du kannst die im letzten Jahr zu früh durchgeführte Wartung nicht wieder "aufholen".

Es steht Dir jederzeit zu, eine Wartung etwas zu früh (in Deinem Fall vor dem 25.04.) durchführen zu lassen, dann umgehst Du die Problematik.

Du "verschenkst" in diesem Fall zwar z.B. ein bis zwei Wochen oder 500 km, aber das ist über die Haltedauer von den Kosten her nicht relevant.

Aber diese Überlegung kommt heute am 30.04. schlicht und ergreifend zu spät.

Ja, das ist normal, nach der Erstzulassung folgen dann ab dem Datum alle weiteren Inspektionen im von Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervallen, bei uns also alle 20tsd/1Jahr je nachdem was zuerst eintritt.

Das gilt dann jeweils ab dem Datum der jeweils letzten Inspektion erneut, also ab da wieder 20tsd/1Jahr

Ich mache meinen Wartungstermin immer zwei bis drei Monate im Voraus in genau der Woche an dem der Fälligkeitstag ist.

Wir benutzen alle Mobiltelefon mit Kalender drin, da ist es ein leichtes Termine so zu machen bzw. sich daran erinnern zu lassen ihn zu machen, dass man sich garnicht erst fragen muss ob da irgendwelche Auswirkungen auf die Garantie hat.

Und sollte man zu der Zeit wo sie fällig wäre grade im Urlaub sein dann macht man es halt kurz davor.

Wir hatten es damals beim 20.000km Kundendienst der im August hätte stattfinden sollen nicht mehr vor dem Urlaub geschafft und sind dann erst Mitte September zum Service gefahren und hatten keine Probleme. Dementsprechend war der Service im nächsten Jahr auch erst im September fällig. Der Meister (bekannter von mir) von unserem FFH (größere Gruppe) meinte dass es im Nachhinein Wurscht ist ob das Intervall um 3 Wochen überzogen ist oder nicht. Es darf halt nichts in der Zeit passieren denn dann hat man halt ver..... Beim 40.000 er waren wir 250 km drüber, da wurde halt dann der nächste Kundendienst bei 60.250km anstatt wie normal 60.000 km angesetzt. Die Werkstatt hatte dies auch nicht bemängelt als auf Garantie ein Simmerring an der Vorderachse getauscht werden musste.

Meine Werkstatt hat mir damals auch gesagt, daß es bei knapper Überziehung eher keine Probleme gibt. Stammkunden wollen die Werkstätten ja auch nicht verprellen. Jedoch ist es einfach so, daß man absolut keinen Rechtsanspruch auf Garantieleistungen hat, wenn die vereinbarten Garantiebedingungen nicht eingehalten werden.

Dabei ist es sch... egal, ob es sich um ein Auto oder um Muttis Mixer aus der Küche handelt.

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