- Startseite
- Forum
- Auto
- Opel
- Astra, Cascada & Kadett
- Astra J & Cascada
- Inspektionen bei ATU
Inspektionen bei ATU
Höre gerade aus meinem Kameradenkreis...Inspektionen bei ATU. Hmmm... Hat jemand Erfahrung dahingehend? Und wenn, wie steht es mit der Opel-Garantie? Bin "ein wenig" skeptisch!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Solinger1968
Zitat:
Für eine zusätzlich abgeschlossene Anschlußgarantie eines privaten Versicherungsunternehmens gilt die Vertragsfreiheit. Die können fordern, was sie wollen, wenn es um ihre Leistungspflicht geht. Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (nicht "Gleichstellungsverordnung") greift hier nicht.
greift wohl. die können nicht abschliessen was sie wollen denn der zweck der "eu-verordnung" soll sein das man kein sachkundiger sein muss um sich sicher zu fühlen.
ausserdem muss genauestens aufgeführt werden was bestandteil und umfang der garantie ist.
auch für solche verträge gibt es strickte vorgaben.
deine argumentation ist völlig falsch - sorry.
Dann liess dir bitte die entsprechende EU-Verordnung 461/2010 durch und sag mir, wo hier entsprechende Regelungen für einen Garantieversicherer zu finden sind.
Vertragsfreiheit bedeutet nicht, dass man sich nicht an bestehendes Recht halten muss, das wäre sittenwidrig. Jedoch kann der Versicherer bestimmen, welche Wartungsarbeiten, wo durchgeführt werden müssen, damit er Leistungen nach seinem Versicherungsvertrag vornimmt. Das ganze hat nichts mit gesetzlicher Gewährleistung zu tun, sondern bezieht sich auf eine Zusatzversicherung, die der Versicherungsnehmer freiwillig abschliesst.
Ähnliche Themen
28 Antworten
Die Qualität der ATU Werkstätten variiert sehr stark. Die Opel Herstellergarantie ist nicht eingeschränkt, sofern ATU nachweisen kann, dass sie die Herstellervorgaben einhalten können. Dazu müssen sie zum Zeitpunkt der Inspektion ein aktives Abonnement von GME Info Tech gehabt haben, sonst könnte es im Zweifelsfall schwierig werden.
Bei der Anschluß- oder Flex Garantie hängt es von ab, welcher Wortlaut im Garantievertrag steht. Es gibt Dokumente, die fordern Inspektionen bei einer Opel Vertragswerkstatt und welche, in denen "nach Herstellervorgaben" steht.
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Die Qualität der ATU Werkstätten variiert sehr stark. Die Opel Herstellergarantie ist nicht eingeschränkt, sofern ATU nachweisen kann, dass sie die Herstellervorgaben einhalten können. Dazu müssen sie zum Zeitpunkt der Inspektion ein aktives Abonnement von GME Info Tech gehabt haben, sonst könnte es im Zweifelsfall schwierig werden.
Bei der Anschluß- oder Flex Garantie hängt es von ab, welcher Wortlaut im Garantievertrag steht. Es gibt Dokumente, die fordern Inspektionen bei einer Opel Vertragswerkstatt und welche, in denen "nach Herstellervorgaben" steht.
danke Dir für die schnelle Information. Bin mit der Insp. noch nicht dran, werde auch dann mit dem FOH vorher sprechen. Sollte es sich um 20-30 € drehen, werde ich natürlich beim Händler die Insp. erledigen lassen. An Dich erst mal...thanks for info.!! SW
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
...
Bei der Anschluß- oder Flex Garantie hängt es von ab, welcher Wortlaut im Garantievertrag steht. Es gibt Dokumente, die fordern Inspektionen bei einer Opel Vertragswerkstatt und welche, in denen "nach Herstellervorgaben" steht.
Dokumente/Vorschriften, die eine Inspektion bei einer Marken-Vertragswerkstatt fordern, sind EU-weit ungültig. Nur "nach Herstellervorgabe" ist gültig.
Genau das ist der Inhalt der EU-Gleichstellungsverordnung, die dieses Monopol beendet hat, und zwar gründlich. Jede "qualifizierte" Werkstatt ist zu gültigen Inspektionen berechtigt. In Deutschland sind das i.d.R. die Kfz-Meister-Werkstätten (-also nicht die Altgesellen-Schraubbuden), und somit die meisten Freien.
MfG Walter
Zitat:
Original geschrieben von Walter4
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
...
Bei der Anschluß- oder Flex Garantie hängt es von ab, welcher Wortlaut im Garantievertrag steht. Es gibt Dokumente, die fordern Inspektionen bei einer Opel Vertragswerkstatt und welche, in denen "nach Herstellervorgaben" steht.
Dokumente/Vorschriften, die eine Inspektion bei einer Marken-Vertragswerkstatt fordern, sind EU-weit ungültig. Nur "nach Herstellervorgabe" ist gültig.
Für eine zusätzlich abgeschlossene Anschlußgarantie eines privaten Versicherungsunternehmens gilt die Vertragsfreiheit. Die können fordern, was sie wollen, wenn es um ihre Leistungspflicht geht. Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (nicht "Gleichstellungsverordnung") greift hier nicht.
Ich würde trotz solcher von Walter4 angesprochener "EU-Gleichstellungsverordnung" im Zweifelsfall doch lieber zur Markenwerkstatt fahren, zumindest in der (Anschluss-)Garantiezeit. Denn auch ein evtl. Kulanzantrag kurz nach Garantieende wird fast unmöglich mit ATU-Stempeln im Serviceheft
Es ist auch fraglich, ob sich jede freie Meisterwerkstatt tatsächlich mit den entsprechenden Abonnements der Serviceunterlagen aller Hersteller versorgt und die entsprechenden Tester vorhält. Allein für Opel ist das ein jährlicher Aufwand von derzeit 4343,50 Euro, nur für den Zugriff auf die Unterlagen. Man kann das auch tageweise abschließen, aber der logistische Aufwand dafür wird immens.
Bei auf eine überschaubare Anzahl von Marken spezialisierten freien Werkstätten hätte ich da noch ein besseres Gefühl.
Ganz ohne Risiko ist das für die freie Werkstatt im Übrigen auch nicht. Es gibt mehrere Fälle, bei denen Gerichte die Werkstatt zu Schadenersatzleistungen verpflichtet hatten, weil sie nicht mit den aktuellsten Herstellerinformationen gearbeitet haben. Bekanntestes Beispiel ist hier ein Motorschaden durch gerissenen Zahnriemen. Der Hersteller hatte das Wechselintervall verkürzt, die freie Werkstatt sich aber an den Angaben im Serviceheft orientiert. Kurz nach der Inspektion riss der Riemen. Die freie Werkstatt musste für den Motorschaden aufkommen. Das Gericht entschied sogar, dass es keine Rolle spiele, dass der Hersteller sich weigere die aktuellsten Inspektionsvorgaben herauszugeben. Und hier ging es nicht um Garantieansprüche, sondern ein Auto mit 110.000 km Laufleistung.
Ich habe im Rahmen eines Werkstatttest mal meinen alten B-Vectra als Testfahrzeug zu A.T.U. in die Inspektion gegeben. Zum Glück war kurz darauf der nächste Werkstatttest beim Opel- Händler, so dass der mich gleich bei der Annahme darauf hinwies, dass der (neue) Kraftstoffilter auf dem Auspuff aufliegt...
A.T.U. hat beim Wechsel den org. Halter zerbrochen- stand einen neuen zu bestellen mußt die Funktion ein Kabelbinder erfüllen, der allerdings falsch herum montiert wurde....
was soll ich da zur fachlichen Qualifikation sagen. Und deren Beispiel kenne ich viele....
Auch als Sachverständiger hat ich mit A.T.U. zu tun... als Vertretung für einen Kollegen wurde ich immer wieder darauf hingewiesen für welches Fahrzeug grad Stoßdämpfer, Bremsen oder Auspuff etc. noch auf Lager liegen und langsam mal raus müßten...
A.T.U. war schon bei etlichen Stichproben von Autowerkstätten an letzter Stelle.
Die Vertragshändler meistens immer ganz vorne !
Zitat:
Original geschrieben von alex279
Ich würde trotz solcher von Walter4 angesprochener "EU-Gleichstellungsverordnung" im Zweifelsfall doch lieber zur Markenwerkstatt fahren, zumindest in der (Anschluss-)Garantiezeit. Denn auch ein evtl. Kulanzantrag kurz nach Garantieende wird fast unmöglich mit ATU-Stempeln im Serviceheft
Jaja, der Walter versucht es immer wieder mit seiner Billigschiene. .....und schon wieder auf die Schnauze gefallen.....
Daß netvoyager und bobyxsix hier als Autohausvertreter gemeinsam für ihre Opel-Werkstätten die Tröte blasen, sei ihnen zugestanden. Das überrascht inzwischen keinen mehr und ist ja auch -mit kleinen Anmistungen garniert- ganz lustig.
Über eine Reklame für irgendwelche Werkstätten habe ich hier nichts geschrieben, sondern die Rechtslage klargestellt. Auch wenn das den Betroffenen mal wieder nicht paßt.
MfG Walter
Zitat:
Für eine zusätzlich abgeschlossene Anschlußgarantie eines privaten Versicherungsunternehmens gilt die Vertragsfreiheit. Die können fordern, was sie wollen, wenn es um ihre Leistungspflicht geht. Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (nicht "Gleichstellungsverordnung") greift hier nicht.
greift wohl. die können nicht abschliessen was sie wollen denn der zweck der "eu-verordnung" soll sein das man kein sachkundiger sein muss um sich sicher zu fühlen.
ausserdem muss genauestens aufgeführt werden was bestandteil und umfang der garantie ist.
auch für solche verträge gibt es strickte vorgaben.
deine argumentation ist völlig falsch - sorry.
wer das unterstützen will das bei opel ausgebildet wird und arbeitsplätze geschaffen oder erhalten bleiben der ist dort sicher gut aufgehoben. wer ein paar euro sparen will weil er sein sparschwein geplündert hat um sich ein auto zu kaufen der kann auch jederzeit zum meisterschrauber seines vertrauens auf der ecke hingehn und damit prahlen wie billig er lebt.
und immer schön kontrollieren das nur originalteile verwendet werden ;-)
dann kann der unterschied bloss ein paar euros ausmachen, denn der gute mann will ja auch was verdienen :P
sry, doppelt
Zitat:
Original geschrieben von Walter4
Daß netvoyager und bobyxsix hier als Autohausvertreter gemeinsam für ihre Opel-Werkstätten die Tröte blasen, sei ihnen zugestanden.
Wenn ich meinem Arbeitgeber sage, er sei eine Opel-Werkstatt, kündigt er mich fristlos
Zitat:
Original geschrieben von Solinger1968
Zitat:
Für eine zusätzlich abgeschlossene Anschlußgarantie eines privaten Versicherungsunternehmens gilt die Vertragsfreiheit. Die können fordern, was sie wollen, wenn es um ihre Leistungspflicht geht. Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (nicht "Gleichstellungsverordnung") greift hier nicht.
greift wohl. die können nicht abschliessen was sie wollen denn der zweck der "eu-verordnung" soll sein das man kein sachkundiger sein muss um sich sicher zu fühlen.
ausserdem muss genauestens aufgeführt werden was bestandteil und umfang der garantie ist.
auch für solche verträge gibt es strickte vorgaben.
deine argumentation ist völlig falsch - sorry.
Dann liess dir bitte die entsprechende EU-Verordnung 461/2010 durch und sag mir, wo hier entsprechende Regelungen für einen Garantieversicherer zu finden sind.
Vertragsfreiheit bedeutet nicht, dass man sich nicht an bestehendes Recht halten muss, das wäre sittenwidrig. Jedoch kann der Versicherer bestimmen, welche Wartungsarbeiten, wo durchgeführt werden müssen, damit er Leistungen nach seinem Versicherungsvertrag vornimmt. Das ganze hat nichts mit gesetzlicher Gewährleistung zu tun, sondern bezieht sich auf eine Zusatzversicherung, die der Versicherungsnehmer freiwillig abschliesst.