Integrierte Dashcam aus MBUX - aktiviert
Wie oft schon haben wir uns gewünscht, die integrierte Dashcam
zu aktivieren und ein Loop-Video so wie man es erwartet auf
einem USB-Stick zu speichern, um für evtl. Fälle gerüstet zu sein.
Es könnte so einfach sein, aber seht selbst...
https://www.youtube.com/watch?v=j66I9HVxnbA
Ich hoffe und wünsche mir, dass die Coder hier einen Weg finden.
Und für alle Hobby-Rechtsanwälte hier...lasst es stecken.
Mord ist auch verboten und bei rot über die Ampel gehen ebenso und doch gibt es genügend Mörder und Menschen, welche über eine rote Ampel gehen.
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28 Antworten
Hallo ins Forum,
ich habe Daimler schon offiziell angefragt, da z.B. in Luxemburg die Option (für rund 200 EUR) ab Werk im W213 verfügbar ist. Aus Maastricht habe ich auch die Bestätigung, dass bei meinem 213er alles Notwendige drin ist. Man wollte sich aber nicht äußern, wie die Freischaltung geht. Dies sei Sache von Mercedes me, da liegt die Anfrage jetzt. Mal schauen, was sich da ergibt.
An dem Thema bleibe ich auf jeden Fall dran, da die Technik ja an Bord ist. Rein rechtlich ist es auch zulässig, was man auch daran sieht, dass es BMW ab Werk liefert (auch in Deutschland). Daimler kann sich auch nicht mehr wirklich auf den Datenschutz berufen, wenn man es in Luxemburg liefert. Schließlich gelten dort diesselben Datenschutzregeln wie in Deutschland.
Viele Grüße
Peter
PS: Ich hatte auf der Vorführfahrt und jetzt auch schon einen Fall, in dem ich gern einen Film gehabt hätte. Gottlob war die Technik so gut, dass es haarscharf gerade nicht gekracht hat.
Hallo Peter,
ja, richtig, es gibt keinen Grund das Daimler dieses Feature vor dem deutschen Kunden zurückhält.
Je mehr hier ihren Unmut darüber kundtun, desto mehr wird Daimler auch verstehen, dass dieses Feature - gerne für einige € - freischalten muss.
Steter Tropfen höhlt den Stein...
Und auch in der Schweiz ist die Dashcam bestellbar: Code 21U, Preis CHF 249 - das sind ca. € 225,--
(https://www.mercedes-benz.ch/.../saloon.module.html , aktuelle Preisliste E-Klasse, Seite 77/95).
...es wird Zeit, Mercedes...
Ihr sprecht mir da voll aus der Seele.
Ich würde da auch gerne etwas investieren.
Es ist so extrem ärgerlich wenn man diese Funktion SEHR gerne hätte und man fährt täglich damit herum und kann es aber nicht nutzen.
Das ändert sich hoffentlich bald.
Ich glaube es aber ehrlich gesagt nicht.
Ist eine super Lösung gegenüber den hängenden Kabelstrippen die an gweöhnlichen Dashcams rumhängen. Außerdem noch im MBUX integriert. Also ich wäre auch dabei.
Habe heute ein abgestelltes Polizeifahrzeug gesehen (S213 MoPf).
Das hatte eine integrierte Dashcam, welche werksseitig am Rückspiegel montiert war.
Ich dachte da wird die Kamera von den Assistentzsystemen verwendet.
Oder hat die Polizei ggf. hier was anderes bekommen?
Gruß
Zitat:
@jooonaaassssss schrieb am 24. April 2021 um 09:39:53 Uhr:
Habe heute ein abgestelltes Polizeifahrzeug gesehen (S213 MoPf).
Das hatte eine integrierte Dashcam, welche werksseitig am Rückspiegel montiert war.
Ich dachte da wird die Kamera von den Assistentzsystemen verwendet.
Oder hat die Polizei ggf. hier was anderes bekommen?
Gruß
Meinst du diese? https://images.app.goo.gl/8C6hxHvxe3fgydpH6
Ist für AR...
Zitat:
@Martin E240T schrieb am 24. April 2021 um 10:19:58 Uhr:
Zitat:
@jooonaaassssss schrieb am 24. April 2021 um 09:39:53 Uhr:
Habe heute ein abgestelltes Polizeifahrzeug gesehen (S213 MoPf).
Das hatte eine integrierte Dashcam, welche werksseitig am Rückspiegel montiert war.
Ich dachte da wird die Kamera von den Assistentzsystemen verwendet.
Oder hat die Polizei ggf. hier was anderes bekommen?
Gruß
Meinst du diese? https://images.app.goo.gl/8C6hxHvxe3fgydpH6
Ist für AR...
Ja so sah es aus! Dachte das wäre eine Dashcam
Sieht ja schon so aus, zumal ich nicht mit AR Navigation in den Polizeifahrzeugen gerechnet habe.
Danke und Gruß
Ich denke die wird für beide Funktionen genutzt...!?
Die Kamera da hinter der Frontscheibe ! (Nicht die IN der Scheibe) ist für AR und Ampelansicht UND ist auch die Dashcam wenn man Sie denn nutzen könnte. Nur die Paragraphenreiter sind zu beschränkt den Kunden die Verantwortung einfach selber zu überlassen.
Hallo ins Forum,
die Kamera(s) der Assistenzsysteme kann man für eine Dashcam nicht nutzen. Die Teile sind von der Bilderkennung her so, dass die bereits in den Modulen eine Erkennung machen, so dass bereits am Ausgang nur noch ein Datenstrom anliegt. Hier kann man kein Bildsignal abgreifen. Dies ist schon seit vorherigen Baureihen so.
Die AR-Kamera liefert aber ein sauberes Bildsignal, welches für die Dashcam nutzbar ist. In den Ländern, in denen es geht, wird auch genau diese Kamera genutzt. Warum dies in Deutschland nicht geht, ist das Geheimnis von Daimler. Wenn man in Luxemburg (selbes EU-Datenschutzrecht) es liefert, muss es auch hier gehen. Dass es geht, zeigt ja BMW. Ich bin mal gespannt, was sich ergibt.
Ob bei dem Polizeifahrzeug überhaupt eine Dashcam drin ist, ist schon fraglich. Wenn die Fahrzeuge MBUX-high haben, ist die AR-Kamera din. Mir ist nicht bekannt, ob die AR-Kamera in ProVida-Fahrzeugen für das Frontbild zertifiziert wird. Normal werden für die Videowagen eigene Kameras eingesetzt, zumal die auch nach hinten eine Kamera haben.
Viele Grüße
Peter
Die Polizeifahrzeuge haben auch noch ein geplantes Leben nach dem Streifendienst, deswegen sind die für eine attraktive Wiedervermarktung ausgestattet.
Hallo zusammen,
als Update: Ich war gerade beim Freundlichen, um den aktuellen Stand zu erfahren, da mich der online-Kundendienst mich vor mehr als einem Jahr auf kürzlich kommende Entscheidungen verwiesen hat.
Das Ergebnis war ernüchternd. Freischaltung 21U ist technisch möglich (mein Auto hat alles), aber in Deutschland aus "gesetzlichen Gründen" nicht zulässig. Als Alternative wird der Einbau der Dashcam aus dem Zubehör empfohlen, der auch für mein Fahrzeug zugelassen wäre. Damit als Zusammenfassung: Zubehör-Dashcam von Mercedes (mit eigenen Kameras vorne und hinten) darf verbaut werden, aber die Freischaltung der eingebauten Kamera (nur nach vorne) ist aus gesetzlichen Gründen verboten.
Muss ich nicht verstehen, daher habe ich Mercedes jetzt um nachvollziehbare Darlegung der angeblichen Gründe gebeten, zumal diese doch eigentlich für alle Varianten der Dashcam gleichermaßen gelten müssen. Außerdem sollen sie mir erklären, was im Datenschutzrecht (und nur darum kann es eigentlich gehen) in Luxemburg (da hat's Daimler selbst angeboten) und in Deutschland anders ist (die DSGVO gilt gleichermaßen) und warum z.B. BMW eine vergleichbare Lösung (BMW Drive Recorder) schon länger und aktuell auch für den deutschen Markt anbietet.
Mal schauen, was daraus wird.
Viele Grüße
Peter