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Interessante Leasing Bedingung bei Rückgabe

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 15:39

Hi,

"ich" tendiere vielleicht dazu einen 208er zu leasen. Da gibt es von Peugeot ja gerade ein Angebot.

In den den Leasingbedingungen finde ich:

8. Rückgabe des Leasinggegenstandes

(2) Ist das Fahrzeug nicht in diesem Zustand, übernimmt der Leasingnehmer die Kosten, die erforderlich sind, um es in den in Abs. (1) beschriebenen Zustand versetzen zu lassen.

Abs. (1) habe ich unten auszugsweise angehängt.

Frage: Ist (2) eigentlich so haltbar?

Denn das würde ja bedeuten, dass alle Schäden die über die normale Abnutzung hinausgehen repariert werden müssten. Also alle hierfür anfallenden Kosten sind zu erstatten. Das würde m.M. aber der gängigen Rechtsprechung widersprechen, laut der m.M. gilt:

  • Liegt übermäßige Abnutzung vor, so sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist.

Gibt es hier diesbezüglich. Erfahrungswerte oder kennt sich jemand damit sogar genau

aus?

Schon mal Danke,

Torsten

Auszug Abs (1): Am Tag der Beendigung des Vertrages ist das Leasingfahrzeug in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden verkehrs- und betriebssicheren sowie in fahrbereitem Zustand, frei von Schäden, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hinausgehen, am Ort der Auslieferung der Lieferfirma .....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@TomJon schrieb am 3. Januar 2019 um 18:53:50 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Januar 2019 um 18:04:46 Uhr:

Antwort:

Wenn Du den Vertrag so unterschreibst,ist das erstmal so festgehalten.

Danke,

das nehme ich jetzt einfach mal als sachliche Antwort auf die Frage. Wobei eine Begründung für diese Sichtweise noch schön gewesen wäre. Denn nicht alles was irgendwo steht ist auch verbindlich, daher meine Frage.

Auf den rein provokativen Teil reagiere ich mal nicht oder kennen wir uns?

Das "ich" stand in der Frage übrigens bewusst in Anführungszeichen, denn ich lease nicht.

Finde dass Windelexpress im Großen und Ganzen recht hat mit seinem Post. Das ist ganz normal, dass man für Schäden, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehen aufkommen muss. Habe vor kurzem mein Fahrzeug auch zurückgegeben und es wurden einige Dellen festgestellt, die ich vorher gar nicht gesehen hatte. Scheibe hatte einen großen Steinschlag, musste neu gemacht werden. Insgesamt ist die Sache aber fair abgerechnet worden.

Im Prinzip ist das aber beim Verkauf nicht anders. Da versucht der Käufer eben auf Grund solcher Beschädigungen den Kaufpreis zu senken.

Es gibt aber, zumindest von BMW, Rücknahmebedingungen. Hier werden Beschädigungen anhand von Bildern dargestellt, die für den Leasinggeber in Ordnung sind oder nicht. Vielleicht gibt es sowas bei Peugeot ja auch.

Und das mit dem ich mit Ausrufezeichen hab ich auch noch nie gehört. Dann stell doch die Frage anders, so dass jeder weiß dass du nicht leasen willst. Hört sich so nämlich komplett anders an.

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Antwort:

Wenn Du den Vertrag so unterschreibst,ist das erstmal so festgehalten. Das bei der Rückgabe Deine Ansicht von üblichen Gebrauchsspuren und die des Ah auseinandergehen werden,scheint mir schon so gut wie sicher,sonst würdest Du nicht fragen ob das haltbar wäre. Gab hier mal einen Thread,wo sich ebenfalls ein Leasingnehmer beschwerte,dass er fast 10k für die Instandsetzung des Fzg zahlen sollte. Nach einstellen der Bilder gab es keine Zweifel daran,dass dies auch rechtes war. Die Karre war runtergerockt bis aufs letzte.

Also mein Tip,kauf Dir das Auto, dann brauchst mit niemandem über die üblichen Gebrauchsspuren zu diskutieren.

 

Gruß m

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 17:53

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Januar 2019 um 18:04:46 Uhr:

Antwort:

Wenn Du den Vertrag so unterschreibst,ist das erstmal so festgehalten.

Danke,

das nehme ich jetzt einfach mal als sachliche Antwort auf die Frage. Wobei eine Begründung für diese Sichtweise noch schön gewesen wäre. Denn nicht alles was irgendwo steht ist auch verbindlich, daher meine Frage.

Auf den rein provokativen Teil reagiere ich mal nicht oder kennen wir uns?

Das "ich" stand in der Frage übrigens bewusst in Anführungszeichen, denn ich lease nicht.

Zitat:

@TomJon schrieb am 3. Januar 2019 um 18:53:50 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Januar 2019 um 18:04:46 Uhr:

Antwort:

Wenn Du den Vertrag so unterschreibst,ist das erstmal so festgehalten.

Danke,

das nehme ich jetzt einfach mal als sachliche Antwort auf die Frage. Wobei eine Begründung für diese Sichtweise noch schön gewesen wäre. Denn nicht alles was irgendwo steht ist auch verbindlich, daher meine Frage.

Auf den rein provokativen Teil reagiere ich mal nicht oder kennen wir uns?

Das "ich" stand in der Frage übrigens bewusst in Anführungszeichen, denn ich lease nicht.

Finde dass Windelexpress im Großen und Ganzen recht hat mit seinem Post. Das ist ganz normal, dass man für Schäden, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehen aufkommen muss. Habe vor kurzem mein Fahrzeug auch zurückgegeben und es wurden einige Dellen festgestellt, die ich vorher gar nicht gesehen hatte. Scheibe hatte einen großen Steinschlag, musste neu gemacht werden. Insgesamt ist die Sache aber fair abgerechnet worden.

Im Prinzip ist das aber beim Verkauf nicht anders. Da versucht der Käufer eben auf Grund solcher Beschädigungen den Kaufpreis zu senken.

Es gibt aber, zumindest von BMW, Rücknahmebedingungen. Hier werden Beschädigungen anhand von Bildern dargestellt, die für den Leasinggeber in Ordnung sind oder nicht. Vielleicht gibt es sowas bei Peugeot ja auch.

Und das mit dem ich mit Ausrufezeichen hab ich auch noch nie gehört. Dann stell doch die Frage anders, so dass jeder weiß dass du nicht leasen willst. Hört sich so nämlich komplett anders an.

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 19:06

Zitat:

@AS60 schrieb am 3. Januar 2019 um 19:22:01 Uhr:

Das ist ganz normal, dass man für Schäden, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehen aufkommen muss.

Hier scheinen wir ja prinzipiell einer Meinung zu sein. Darum ging es in der Frage aber nicht. Die ist schon so gemeint, wie sie da im Kontext steht.

Ich versuche das am besten mal mit einem Beispiel allgemein verständlicher darzustellen.

Nehmen wir also an, ein geleaster Wagen wird zurück gegeben und dabei werden Schäden festgestellt, deren Reparatur 1000€ kosten würde. Nehmen wir auch an, die Schäden sind unstrittig. Der verringerte Restwert des Wagens ist aufgrund der Schäden jedoch nur 700€.

Abs. (2) aus obigen Leasingvertrag sagt m.M., man muss die Reparaturen durchführen lassen. Sprich das kostet den LN dann 1000€ bei der Rückgabe. Die gängige Rechtsprechung sagt aber, dass nur die Wertminderung des Wagens zu erstatten ist. Das würde den LN in diesem angenommenen Beispiel bei der Rückgabe also 700€ kosten.

Ich hoffe das ist so verständlicher.

@ Vielleicht ist der Link interessant, falls du ihn nicht schon kennst.

https://www.dekra-infoportal.de/.../...roschure_Schadenkatalog_Pkw.pdf

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 19:50

Zitat:

@AS60 schrieb am 3. Januar 2019 um 20:36:27 Uhr:

@ Vielleicht ist der Link interessant, falls du ihn nicht schon kennst.

https://www.dekra-infoportal.de/.../...roschure_Schadenkatalog_Pkw.pdf

Danke,

speziell den Dekra Schadenskatalog kannte ich noch nicht. Zur Beantwortung meiner Frage hilft er jedoch leider nicht. Sehr grob steckt m.M. auf Seite 5 im Satz:

Zitat:

Die Anrechnung der Kosten (Minderwerte) erfolgt entweder wertabhängig (anteilig) oder zu 100 % (voll).

das, was ich bereits in der Fragestellung bei der Threaderstellung als gängige Rechtsprechung erwähnt hatte.

Zitat:

Liegt übermäßige Abnutzung vor, so sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist.

Aus meiner Sicht hebelt Abs. (2) des Leasing Vertrages diesen Wertminderungspunkt jedoch aus. Ich habe ja versucht das mit dem Beispiel deutlich zu machen. Daher meine Frage.

Zitat:

@TomJon schrieb am 3. Januar 2019 um 20:50:13 Uhr:

 

Aus meiner Sicht hebelt Abs. (2) des Leasing Vertrages diesen Wertminderungspunkt jedoch aus. Ich habe ja versucht das mit dem Beispiel deutlich zu machen. Daher meine Frage.

Das kann man in der Tat so auslegen. Vielleicht bei Peugeot mal direkt fragen.

Diese Formulierung will m.E. die Sache recht einfach im Sinne des Leasinggebers halten:

"Liegt übermäßige Abnutzung vor, so sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist."

Es wird nicht darüber gestritten, wie teuer die Reparaturen zu beheben sind, sondern es wird mittels einer Methode oder einer unabhängigen Stelle der Schaden ermittelt.

Die Streiterei "Ob das jetzt günstig ist oder nicht", wird damit ausgehebelt. Das Wörtchen "lediglich" soll das verharmlosen, was letztendlich ziemlich teuer für den Kunden kommt - eine perfide Wortwahl.

Hierzu kann ich nur raten zum Leasingende das Fahrzeug drei verschiedenen Smart-Repairbetrieben für einen Kostenvoranschlag vorzustellen und dann das beste Angebot zu nehmen... - billiger wird es m.E. dann nicht werden... - nur noch teurer.

Nur mal so ein Denkanstoß: Nicht alles was in Verträgen geschrieben steht (und vom Leasingnehmer akzeptiert wurde) hat vor Gericht Bestand. Das deutsche AGB Recht ist da sehr streng. Jeder Zweifel geht zu Lasten des AGB Verwenders.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 4. Januar 2019 um 08:50:54 Uhr:

Nur mal so ein Denkanstoß: Nicht alles was in Verträgen geschrieben steht (und vom Leasingnehmer akzeptiert wurde) hat vor Gericht Bestand. Das deutsche AGB Recht ist da sehr streng. Jeder Zweifel geht zu Lasten des AGB Verwenders.

Also wenn mir ein Vertrag suspekt vorkommt und ich denke dieser ist ggf vor Gericht anfechtbar, unterschreib ich den doch nicht. Schon gar nicht,wenn ich mich im Vorfeld so intensiv mit dem Inhalt beschäftigt habe. Da das die wenigsten machen,gibt es hier reichlich Threads wo sich der LeasingGeber und -nehmer über den Zustand des Fzg bei Rückgabe streiten.

@TE

Das Deine Frage hier hypothetischer Natur ist,lässt sich für mich an Deinem EröffnungsPost nicht erkennen.

Und wenn "Du" nicht least,dann hast Du doch kein Grund Dir Sorgen zu machen,wo der Streitpunkt bei der Rückgabe des Fzg aufkommen könnte.

Blackmen hat den richtigen Weg aufgezeigt. Vor Rückgabe einmal aufbereiten,dann gibt es wenig bis nichts zu beanstanden.

Gruß M

Wer musste denn schon für ein normal genutztes Fahrzeug ohne echte Beschädigungen mehr als 1.000 Euro bei Abgabe drauflegen? Das sind in 36 Monaten auch nur 30 Euro pro Monat und ein Bruchteil der Leasingrate. Bei den üblichen Leasingfaktoren hier würde ich von Anfang an 5 bis 10% plus rechnen (wenn Rate damit noch ok, abschließen) und das gedanklich ansparen. Bei Rückgabe ist es dann psychologisch eine ganz andere Sache.

Themenstarteram 4. Januar 2019 um 16:50

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Januar 2019 um 09:18:52 Uhr:

@TE

Das Deine Frage hier hypothetischer Natur ist,lässt sich für mich an Deinem EröffnungsPost nicht erkennen.

Welche Relevanz hat das bezüglich der Frage?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Januar 2019 um 09:18:52 Uhr:

Blackmen hat den richtigen Weg aufgezeigt. Vor Rückgabe einmal aufbereiten,dann gibt es wenig bis nichts zu beanstanden.

Das ist sicherlich ein allg. vernünftiger Ratschlag, hat mit der Frage aber auch nichts zu tun.

 

 

Ich muss hier dem TE mal beistehen. Er fragt, ob ein Passus in den AGB mit der bisher bekannten Rechtsprechung haltbar ist und 90% der Antworten sind komplett irrelevant.

Vielleicht meldet sich also zur Abwechslung mal jemand, der entweder zur Auflösung aus eigener Erfahrung beitragen kann oder aber über genügend Rechtskenntnis verfügt, zu sagen, dass die AGB entweder durch explizite Nennung einer anderen Regelung die bekannte Rechtssprechung von Wertminderung "aushebelt" oder aber der Passus in Wirklichkeit unwirksam ist und nur ein "netter Versuch" seitens Peugeot bleibt.

...hier gibt es keine Rechtsberatung.

Der Laden hier nennt sich "Motor..."

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :D :p

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