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interessanter fund XENON Nachrüsten

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 19. Oktober 2010 um 19:43

hallo,

hab auf ebay dieses xenon nachrüstkid gefunden :

http://cgi.ebay.at/.../220680874270?...

normal hatt man da keine fehlermeldung wenn man die einbaut. ??? die brauchen ja auch 55 watt genau wie die verbauten birnen!

mfg manuel

Beste Antwort im Thema

Ich kann nur raten, Finger weg von dem Zeugs. Wie der Anbieter schon richtig schreibt, nicht zulässig im Bereich der StVZO.

Die Dinger blenden wie verrückt, und beim nächsten TÜV fällt man damit sowieso durch, falls der Prüfer nicht gerade im Tiefschlaf ist.

Und auch der Schutzmann ist nicht mehr so unbeleckt und sieht durchaus, daß da paar andere Lämpchen drin sind. Und dann ist die Betriebserlaubnis für das Auto ruckzuck weg, und es kostet einfach nur noch viel Geld, alles wieder umzurüsten.

Investiere das Geld lieber in paar ordentliche H1er oder H7er Markenbirnchen, die machen auch schon schickes Licht.

Grüße der Gardiner

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fehlermeldung? warum denn? nein, der computer bleibt leise.

ich mach hier nicht auf oberlehrer, aber ich möchte zu bedenken geben, daß 55w illegal sind. zumindest in österreich.

(was nicht heißt, daß ich nicht 2 x 55w im motorrad hab. zu hell, keine waschanlage, keine niveuregelung kein nix. aber schei$$hell!)

was ich wirklich ulkig finde: DEN PREIS!

ich verkauf dir gleichwertiges um 75,- + versand. ok?

nein - im ernst: guckst du hier: http://www.vvme.com/...rsion-kit-h7-hid-conversion-kit-c-44_45_23.html

ich hab schon einige sätze von denen gekauft und die funktionieren alle.

ist doch egal ob du die chinesische ware aus china oder usa oder deutschland beziehst, oder?

technisch gesehen meine ich.

finanziell gibts durchaus unterschiede ;-)

Themenstarteram 19. Oktober 2010 um 20:21

Najaherkömmliche haben 55w und die xenon haben 35 Watt deswegen bekommt man immer eine Fehlermeldung (Lampe defekt) in den bordcomputer .

Und diese Birnen würden meiner Meinung nach dieses Problem lösen!( da sie auch 55watt brauchen) Deswegen sind sie ja so teuer !

Das gleiche ist mit den LEDs für die Kennzeichen Beleuchtung z.b. die normalen Birnen ziehen 5 Watt oder 10 Watt, Weiss ich jetzt nicht genau . Auf jeden Fall brauchen die LEDs nicht so viel und man hat ne Fehlermeldung wenn man nicht die LEDs mit wiederständen einbaut ...

MfG Manuel

hab schon geschrieben: keine fehlermeldung!

wenn sich dein auto über irgendwelche lämpchen ärgert setz parallel einen entsprechenden widerstand damit verbrauchst du gleich viel wie im urzustand und der computer ist wiederum leise.

Ich kann nur raten, Finger weg von dem Zeugs. Wie der Anbieter schon richtig schreibt, nicht zulässig im Bereich der StVZO.

Die Dinger blenden wie verrückt, und beim nächsten TÜV fällt man damit sowieso durch, falls der Prüfer nicht gerade im Tiefschlaf ist.

Und auch der Schutzmann ist nicht mehr so unbeleckt und sieht durchaus, daß da paar andere Lämpchen drin sind. Und dann ist die Betriebserlaubnis für das Auto ruckzuck weg, und es kostet einfach nur noch viel Geld, alles wieder umzurüsten.

Investiere das Geld lieber in paar ordentliche H1er oder H7er Markenbirnchen, die machen auch schon schickes Licht.

Grüße der Gardiner

So ist es. Diese Kits taugen nur für die Tonne. Anstatt hier Geld sinnlos zu verpulvern sollte man davon lieber ein- oder zweimal schön essen gehen.

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Ich kann nur raten, Finger weg von dem Zeugs. Wie der Anbieter schon richtig schreibt, nicht zulässig im Bereich der StVZO.

Die Dinger blenden wie verrückt, und beim nächsten TÜV fällt man damit sowieso durch, falls der Prüfer nicht gerade im Tiefschlaf ist.

Und auch der Schutzmann ist nicht mehr so unbeleckt und sieht durchaus, daß da paar andere Lämpchen drin sind. Und dann ist die Betriebserlaubnis für das Auto ruckzuck weg, und es kostet einfach nur noch viel Geld, alles wieder umzurüsten.

Investiere das Geld lieber in paar ordentliche H1er oder H7er Markenbirnchen, die machen auch schon schickes Licht.

Grüße der Gardiner

Hallo,

Du bist wohl noch nicht mit solch ein Licht gefahren?

Fahrzeuge vor dem 1.April 2000 brauchten all diese Bestimmungen nicht, es gab sogar eine ABE dazu, für Xenon Kits.

Um vom Zurückrüsten hast Du wohl gar keine Ahnung, die normalen H 4 Stecker verbleiben im Scheinwerfer, H4 Brenner raus und normale Halogen H4 rein, Kabel für Brenner beiseite, das wars. Umrüstzeit 1 min.

Erst mal schlau machen !!! bevor.......

Grüße krumgu

Zitat:

Original geschrieben von 65amg

hallo,

hab auf ebay dieses xenon nachrüstkid gefunden :

http://cgi.ebay.at/.../220680874270?...

normal hatt man da keine fehlermeldung wenn man die einbaut. ??? die brauchen ja auch 55 watt genau wie die verbauten birnen!

mfg manuel

also ich habe mir bei ebay die normalen 35w birnen geholt und habe keine Fehlermeldung

ich fahr mit dem hier oft zitierten mülltonnenxenon + projektorscheinwerfer.

um ehrlich zu sein... besseres licht als das serienxenon von mercedes (verglichen mit dem 220cdi w211 eines kollegen) und so klar abgegrenzt, daß jeder serienwagen aus deutschland mehr blendwirkung zeigt.

mit projektorscheinwerfern wohlgemerkt!

in den normalen reflektorgehäusen blendet eine hid-lampe dermaßen, daß es fast kriminell ist.

Zitat:

Original geschrieben von krumgu

Fahrzeuge vor dem 1.April 2000 brauchten all diese Bestimmungen nicht, es gab sogar eine ABE dazu, für Xenon Kits.

Auch Fahrzeuge, die vor dem 1. April 2000 zugelassen wurden, dürfen nicht mit den Xenon-Kits bestückt werden, wenn sie im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden, da diese Xenon-Kits keine Bauartzulassung besitzen. Die ABE ist für eine Zulassung nicht ausreichend.

Zitat:

Original geschrieben von krumgu

...Fahrzeuge vor dem 1.April 2000 brauchten all diese Bestimmungen nicht, es gab sogar eine ABE dazu, für Xenon Kits...

Klar, die paar Blatt buntes Papier die man seid mehreren Jahren im Auktionhaus erwerben kann.

 

1. Das sind alles Kopien und damit absolut Wertlos.

2. Das vervielfältigen verstößt auch noch gegen das Urheberrechtsgesetz.

3. Ausserdem gibt es keine solche ABE die 100% wasserdicht ist, alles Auslegungssache und schwammig formuliert.

4. Zitat aus der ABE "Xenoneinbau in Xenonscheinwerfer" :rolleyes:

5. Zudem sind einige Seiten dieser ABE schon lange nicht mehr gültig da sie schon mindestens 1 mal überholt worden sind.

 

Zitat:

Original geschrieben von krumgu

Erst mal schlau machen !!! bevor.......

Richtig, aber irgendwie hat das bei dir nicht funktioniert.

 

Habe das bei meiner kurzen Suche gefunden. Ich glaube da steht genug drin um sagen zu können das diese ABE absolut Wertlos ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900

§50 STVZO Absatz 10

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen

ausgestattet sind, müssen mit:

- einer automatischen Leuchtweiteregelung ,

- einer Scheinwerferreinigungsanlage und

- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.

Ergänzend dazu: § 72 stvzo

§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.

Das bedeutet, daß Fahrzeuge, die vor dem ersten 1.4.2000 ab Werk mit Xenonlicht ausgeliefert oder die bis zu diesem Stichtag umgerüstet wurden, nicht mit den genannten Systemen nachgerüstet werden müssen. Dies betrifft aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, etwa A8, BMW 7er, der eine oder andere Porsche, wo diese Systeme damals optional erhältlich waren. Die Xenonscheinwerfer sind dann in der Fahrzeug- ABE vermerkt und dort steht dann auch, ob das Fahrzeug mit oder ohne automatischer Leuchtweitenregelung genehmigt wurde. (Die korrekte Scheinwerferkennzeichnung mußte natürlich trotzdem beachtet werden, also auch hier geht es nicht, bei einer Umrüstung einfach die Brenner in die alten Gehäuse zu stopfen.)

Es sind "Gutachten" im Umlauf, in denen behauptet wird, für diesen oder jenen Fahrzeugtyp gebe es eine Ausnahmeregelung vom §50 STVZO und die dort genannten technischen Anforderungen seien nicht nötig. Die "Gutachten" sind plumpe Fälschungen. Es kursiert auch ein veraltetes Schreiben des KBA an die Firma Hella von 1996, welches inzwischen rechtlich überholt ist.

Falls dir das nicht reicht kannst du ja gerne weiter die Suchfunktion bei MT benutzen oder einfach mal nach diesem Schwachsinn bei google suchen. Informationen findest du mehr als genug.

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