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Interessantes Urteil des OLG Koblenz bzgl. Radfahrern
http://www.n-tv.de/.../...all-haftet-Radler-allein-article3738561.html
Bemerkenswert, wie ich finde, neigten die Gerichte bislang doch dazu grundsätzlich dem Kraftfahrer die Schuld zuzuschreiben, woraus sich auch die sehr optimistische Forderung des Unfallverursachers ableiten lässt.
Beste Antwort im Thema
Und es gibt ihn doch noch, den mit Herz und Verstand agierenden Richter.
Gut zu wissen!
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164 Antworten
Und es gibt ihn doch noch, den mit Herz und Verstand agierenden Richter.
Gut zu wissen!
Zitat:
Original geschrieben von tomato
http://www.n-tv.de/.../...all-haftet-Radler-allein-article3738561.html
Bemerkenswert, wie ich finde, neigten die Gerichte bislang doch dazu grundsätzlich dem Kraftfahrer die Schuld zuzuschreiben, woraus sich auch die sehr optimistische Forderung des Unfallverursachers ableiten lässt.
Jaaaaaahhh, endlich mal wieder ein Radfahrer-bashing-Fred. Wat ham wa´s doch vermisst
Auch wenn ich ja um die im schönsten Doppelsinne "Apothekerpreise" im Gesundheitswesen weiß, muss der für 80.000€ Behandlungskosten ja schon ganz schön eins auf die Glocke gekriegt haben
Natürlich wird jetzt gleich wieder das Lamento bezüglich der Differenzierung zwischen "Schuld" und Sühne ähhhh Haftung losbrechen, aber dennoch muss ja bei DER Kummulation von Fehlern auch mal irgendwo Schlusss sein mit der Gefährungshaftung
Da kann ich mal wieder auf den Klassiker verweisen... (s. Anhang)
Locker bleiben, HerrLehmann, wenn ich einen Radfahrer bashen möchte, geh ich auf die Straße und bieg rechts ab...
Zitat:
Original geschrieben von OhLord
Und es gibt ihn doch noch, den mit Herz und Verstand agierenden Richter.
Gut zu wissen!
Wieso Herz?
Der hat einfach nur Recht gesprochen. Ganz normal.
250000€ Schmerzensgeld???
LoL wohnt der in Amerika oder was
ich hätte gleich 1 Millionen gefordert ist etwa genauso realistisch
Wir wissen ja nicht, was der Radfahrer für Verletzungen hatte. Bei dieser Höhe dürften es schon massive Dinge sein (wie abgetrennte Gliedmaßen oder ähnliches), was auch die Höhe der Behandlungskosten erklären würde.
Ich finde das Urteil schon etwas überraschend, da man ja in den letzten Jahren immer wieder gehört hat, dass die Autofahrer selbst bei unverschuldeten Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern eine teilweise Haftung auferlegt bekamen. Ich glaube das Stichwort hieß "Betriebsgefahr"?
Im vorliegenden Fall wurde die Betriebsgefahr des beteiligten Kraftfahrzeuges zu Recht vollkommen außen vor gelassen, da der Radfahrer den Unfall ja durch die vollkommene Mißachtung der StVO quasi provoziert hat. Der Kraftfahrer hatte praktisch keine Chance, den Unfall zu verhindern.
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Wir wissen ja nicht, was der Radfahrer für Verletzungen hatte. Bei dieser Höhe dürften es schon massive Dinge sein (wie abgetrennte Gliedmaßen oder ähnliches), was auch die Höhe der Behandlungskosten erklären würde.
Ich finde das Urteil schon etwas überraschend, da man ja in den letzten Jahren immer wieder gehört hat, dass die Autofahrer selbst bei unverschuldeten Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern eine teilweise Haftung auferlegt bekamen. Ich glaube das Stichwort hieß "Betriebsgefahr"?
80000€ soll viel sein im Vergleich zu 250000€ Schmerzensgeld?
wohl nicht im Ansatz
für 80000 könntest du nichtmal die Nationnalmannschaft oben rum besser ausstatten
und da ist kein Krankenhaus Aufenthalt nötig
@ Drahkke: Falls der gegenteilige Eindruck entstanden sein sollte: Ich begrüße das Urteil.
@ Counderman: Ich habe jetzt mehrmals deinen Beitrag gelesen, aber ich habe keine Ahnung, was du mir bzw. den anderen Forenteilnehmern sagen willst.
Counderman meint wohl Silikon-Implantate.
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
@ Drahkke: Falls der gegenteilige Eindruck entstanden sein sollte: Ich begrüße das Urteil.
@ Counderman: Ich habe jetzt mehrmals deinen Beitrag gelesen, aber ich habe keine Ahnung, was du mir bzw. den anderen Forenteilnehmern sagen willst.
das 80000€ Behandlungskosten nicht die Welt sind wenn man von einem LKW zamgefahren wird
und soviel Schmerzensgeld höchstens ein Rollstuhlfahrer der ab dem Hals gelähmt is kriegen würde
Ach so, DIIIIEEEE Nationalmannschaft. Sorry, stand auf der Leitung (obwohl TV an ist und ich das Spiel gesehen habe).
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Im vorliegenden Fall wurde die Betriebsgefahr des beteiligten Kraftfahrzeuges zu Recht vollkommen außen vor gelassen, da der Radfahrer den Unfall ja durch die vollkommene Mißachtung der StVO quasi provoziert hat. Der Kraftfahrer hatte praktisch keine Chance, den Unfall zu verhindern.
Wobei man sich ja echt fragen muss, was sich der Radfahrer dabei gedacht hat...muss man doch irgendwie erkennen, dass man einen Unfall absichtlich provoziert! Der muss ja fast suizidgefährdet gewesen sein!
Wenn das Gericht auf "grob fahrlässig" erkennt, bedeutet das doch, dass der Radfahrer genau wusste, dass der LWK rechts abbiegt, und ist dennoch gefahren.
der Radfahrer wird warscheinlich wieder einen Zacken drauf gehabt haben das er warscheinlich nichtmehr richtig Bremsen konnte
wär ja nichts neues