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Interessantes Urteil zu Dashcams

http://...sprechung.niedersachsen.de/.../bsndprod?...

Beste Antwort im Thema

Ein im Datenschutzrecht geschulter Admin, da kommste nicht dagegen an. ;)

Daher aktivierte der Zeuge H. zum Zwecke der Beweissicherung für den etwaigen Fall eines Zusammenstoßes eine neben seinem Innenspiegel angebrachte Kamera (sogenannte Dashcam).

Was für ein Gesülze, er hat die Dashcam aktiviert um den Hintermann anzuzeigen.

Die Formulierung "Beweissicherung" stammt vom Anwalt des Zeugen.

Zu solchen Spielchen mit Ausbremsen, Drängeln und Schneiden gehören immer zwei.

Der Klügere gibt nach und der Abgewichstere hat ne Dashcam und weiß diese auch zu nutzen.

Typische AG-Rechtsprechung, das Urteil könnte von der nächsten Instanz leicht kassiert werden.

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Spiegel Artikel dazu: http://www.spiegel.de/.../...ttel-vor-gericht-zulaessig-a-1030116.html

Den Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

Der Zeuge H. ist ausgebildeter IT-Administrator. Er ist im Datenschutzrecht geschult. Kurz vor dem unter Ziffer 1. geschilderten Fahrverlauf fiel dem Zeugen H. das hinter ihm befindliche Fahrzeug des Angeklagten durch sehr dichtes Auffahren auf. Daher aktivierte der Zeuge H. zum Zwecke der Beweissicherung für den etwaigen Fall eines Zusammenstoßes eine neben seinem Innenspiegel angebrachte Kamera (sogenannte Dashcam).

...

Maßgeblich ist insoweit, dass die kurze, anlassbezogene Aufzeichnung nur die Fahrzeuge, aber nicht die Insassen der Fahrzeuge abbildet und nur Vorgänge erfasst, die sich im öffentlichen Straßenverkehr ereignen.

:D Also das Gericht stellt fest, dass Dashcams nur "anlassbezogen" zulässig sind. Wie das im Falle eines Unfalls geschehen soll, ist mir ein Rätsel. Die läuft natürlich immer!

Desweiteren hat das ein wenig Geschmäckle. Es wird da sicher eine Vorgeschichte geben, niemand schneidet einfach so und bremst einen anderen ohne weiteres aus. Natürlich "fehlt" dieser Teil auf dem Video des "Zeugen".

@-Xaron- wahrscheinlich wurde das Fahreignungsregister vom Angeklagten geprüft, dieses war nicht leer und damit kann man davon ausgehen, dass diese oder eine ähnliche Tat nicht die erste war:D

Ein im Datenschutzrecht geschulter Admin, da kommste nicht dagegen an. ;)

Daher aktivierte der Zeuge H. zum Zwecke der Beweissicherung für den etwaigen Fall eines Zusammenstoßes eine neben seinem Innenspiegel angebrachte Kamera (sogenannte Dashcam).

Was für ein Gesülze, er hat die Dashcam aktiviert um den Hintermann anzuzeigen.

Die Formulierung "Beweissicherung" stammt vom Anwalt des Zeugen.

Zu solchen Spielchen mit Ausbremsen, Drängeln und Schneiden gehören immer zwei.

Der Klügere gibt nach und der Abgewichstere hat ne Dashcam und weiß diese auch zu nutzen.

Typische AG-Rechtsprechung, das Urteil könnte von der nächsten Instanz leicht kassiert werden.

Zitat:

@-Xaron- schrieb am 23. April 2015 um 13:51:05 Uhr:

 

Desweiteren hat das ein wenig Geschmäckle. Es wird da sicher eine Vorgeschichte geben, niemand schneidet einfach so und bremst einen anderen ohne weiteres aus. Natürlich "fehlt" dieser Teil auf dem Video des "Zeugen".

Es ist vollkommen egal, ob es dazu eine Vorgeschichte gibt, Es ist einfach nicht die Aufgabe eines Autofahrers, andere auf mögliches Fehlverhalten hinzuweisen oder mit Fahrmanövern in dieser Hinsicht hinzuarbeiten. Oberlehrer sind das Letzte, was der Straßenverkehr benötigt.

@Gleiterfahrer: "Oberlehrer" kann aber auch gut der Kläger gewesen sein, wenn er notorisch links fährt und meint, den Nachfolgeverkehr "erziehen" zu müssen. Es gibt auch ein Rechtsfahrgebot, und wenn ein Bulli(!) rechts vorbei kommt, war rechts sicher Platz. Auch permanent links zu fahren _ist_ Nötigung! Natürlich war die Reaktion des Angeklagten letztlich falsch!

Zitat:

@-Xaron- schrieb am 23. April 2015 um 15:48:14 Uhr:

Natürlich war die Reaktion des Angeklagten letztlich falsch!

Genau. Und wenn ich noch einen kleinen Teil aus dem Gerichtsverfahren zitieren darf:,, Der Zeuge fuhr mit einer Geschwindigkeit von ungefähr Km/h 100. Auf Höhe der touristischen Unterrichtungstafel überholte der Angeklagte mit dem PKW VW T5, amtliches Kennzeichen …, auf der linken Fahrspur den auf der rechten Fahrspur fahrenden Zeugen H.. Die Geschwindigkeit des Angeklagten war im Verhältnis zum Zeugen leicht erhöht.

3

1. Als sich das Fahrzeug des Angeklagten etwas mehr als eine Fahrzeuglänge (gemessen am Fahrzeug PKW VW T5) vor das Fahrzeug des Zeugen geschoben hatte, wechselte der Angeklagte bei freier Bahn und ohne Anzeige der Fahrtrichtung von der linken auf die rechte Spur. Dort angelangt verlangsamte er seine Geschwindigkeit, so dass sich der Abstand der beiden Fahrzeuge sofort auf weniger als eine Fahrzeuglänge (wiederum gemessen an der Größe des PKW VW T5) verringerte. Mit diesem Fahrmanöver wollte der Angeklagte den Zeugen H. zum Abbremsen oder Ausweichen verleiten und so für ein vorausgehendes, vermeintlich verkehrswidriges Verhalten maßregeln.

Ich kann da eigentlich nix lesen, dass der Kläger als Oberlehrer unterwegs war. Zumal der Angenagte selbst auch nichts davon erwähnt hat.

am 23. April 2015 um 15:00

Bleibt zu hoffen das jetzt nicht jeder wie wild klagt wenn ihm was nicht passt. Kameras sind je genug im Umlauf.

Zitat:

@mattalf schrieb am 23. April 2015 um 17:00:05 Uhr:

Bleibt zu hoffen das jetzt nicht jeder wie wild klagt wenn ihm was nicht passt. Kameras sind je genug im Umlauf.

So wie ich das verstehe, wird das Video verwendet, wenn dich jemand nötigt oder so, also dich direkt beeinflusst. Wenn in einer 120er Zone einer mit 150 an dir vorbei fährt, ist quasi dieser eine Passus da nicht gegeben, dass dein Recht auf Rechtssicherheit höher ist als die Rechte des angeklagten, weils dir ja wurscht sein kann ob er zu schnell fährt.

Nur weils dich stört, betrifft es dich aber nicht, solange er dich dadurch nicht gefährdet hat.

Zitat:

@-Xaron- schrieb am 23. April 2015 um 13:51:05 Uhr:

Spiegel Artikel dazu: http://www.spiegel.de/.../...ttel-vor-gericht-zulaessig-a-1030116.html

Den Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

Der Zeuge H. ist ausgebildeter IT-Administrator. Er ist im Datenschutzrecht geschult. Kurz vor dem unter Ziffer 1. geschilderten Fahrverlauf fiel dem Zeugen H. das hinter ihm befindliche Fahrzeug des Angeklagten durch sehr dichtes Auffahren auf. Daher aktivierte der Zeuge H. zum Zwecke der Beweissicherung für den etwaigen Fall eines Zusammenstoßes eine neben seinem Innenspiegel angebrachte Kamera (sogenannte Dashcam).

...

Maßgeblich ist insoweit, dass die kurze, anlassbezogene Aufzeichnung nur die Fahrzeuge, aber nicht die Insassen der Fahrzeuge abbildet und nur Vorgänge erfasst, die sich im öffentlichen Straßenverkehr ereignen.

:D Also das Gericht stellt fest, dass Dashcams nur "anlassbezogen" zulässig sind. Wie das im Falle eines Unfalls geschehen soll, ist mir ein Rätsel. Die läuft natürlich immer!

Desweiteren hat das ein wenig Geschmäckle. Es wird da sicher eine Vorgeschichte geben, niemand schneidet einfach so und bremst einen anderen ohne weiteres aus. Natürlich "fehlt" dieser Teil auf dem Video des "Zeugen".

Entscheidend ist wohl eher das, was ich fett markiert habe und hier in jeden Thread diesbezüglich reinsch...reibe:

Nur für den eigenen Gebrauch filmen und im Falle des Falles, bevor man es dem Richter zeigt, die Personen und Kennzeichen unkenntlich machen.

Meine Meinung, ohne Gewähr, als Laie, aber wer soll einem da einen Strick draus drehen?

Keine Ahnung, meistens kann man doch eh keinen erkennen.

8 Monate Bewährung und 10 Monate FS-Entzug sind schon nicht ganz ohne.

}

Hierbei sind die Behauptungen des Angeklagten, er habe Rückschau gehalten und sei nur aus Unachtsamkeit auf die linke Spur gedriftet, nicht zu widerlegen. Weder die Aussagen der Zeugen, noch die sonstigen Beweismittel lassen zweifelsfrei den Schluss zu, dass der Angeklagte den Zeugen H. abdrängen wollte.

{

Der andere Punkt (3) ist schon von "Gleiterfahrer" angesprochen worden. Dann wäre es schon gerechtfertigt.

Die Beleidigungen sind aber nicht von der Hand zu weisen und passieren leider viel zu häufig.

Aber wer weiß, was da vorher passiert ist?

Wann hat wohl der "geschulte IT-Fachmann" seine Kamera angeschaltet?

Ich oute mich jetzt auch als Dashcamfahrer. Warum?

Einige Beinaheunfälle bzw. unsachgemäßes Fahrverhalten anderer, welches zu einem Unfall hätten führen können, habe ich mir mehrfach zuhause ansehen können - und daraus gelernt. Oft kann man gar nicht so blöd denken, wie es kommt.

am 23. April 2015 um 18:33

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 23. April 2015 um 15:46:08 Uhr:

Es ist einfach nicht die Aufgabe eines Autofahrers, andere auf mögliches Fehlverhalten hinzuweisen oder mit Fahrmanövern in dieser Hinsicht hinzuarbeiten. Oberlehrer sind das Letzte, was der Straßenverkehr benötigt.

Da hast du absolut recht. Daher, wenn ein Fussgänger einfach blindlings mir vor das Auto läuft, lasse ich extra das Gaspedal los (damit das Fahrzeug leiser wird) und hoffe das er mich nicht bemerkt, damit ich ihn überfahren kann. Bremsen und im Notfall sogar hupen, nein sowas macht man nicht.

Auch auf der Autobahn, wenn ich den Stau noch gerade erkennen kann, der hinter mir aber nicht, dann werde ich ihn garantiert nicht warnen sondern sogar noch extra dafür sorgen das er in mich reinknallt.

Und wenn ich mal wieder darauf warte das jemand ausparkt und der nicht lenken kann und daher drauf und dran ist in ein anderes Auto zu krachen, dann werde ich ihn ebenfalls nicht darauf hinweisen das er jetzt gleich in ein anderes Auto knallt, will ja kein Oberlehrer sein.

Neiiiiiiiiin, bitte nicht noch einen Dashcam-Thread...

Aber so langsam kommt Bewegung in die Sache.

Es muß ein konkreter Anlaß gegeben sein!?

Ist nachzuvollziehen.

Bei den meisten Dashcamproblemen ging es um generelles Hochladen o.ä.

nicht um ein konkretes Vergehen.

Mit dem Thema wird der Gesetzgeber sich noch einige Zeit beschäftigen müssen.

Ich glaube in einer Naviapp einen Dashcamrecorder gesehen zu haben,

der zwar permanent filmt, aber nur bei auffälligen Sensorendaten

( GSensor u.ä. schätze ich ) die letzten 5 Minuten abspeichert.

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