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Internetzugang einfach deaktiviert

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 7. Juli 2020 um 9:16

Mal wieder:

Laut interner MB - Mitteilung wurde der Dienst für NTG 4.5 - 4.7 - 5 und 5.5 zum 31.01.2020 eingestellt. Sollen wir uns nicht zusammenschließen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen? Die Rechtslage ist m.E. klar.

peso

Beste Antwort im Thema

Hallo ins Forum,

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 10. Juli 2020 um 00:37:29 Uhr:

Peter,

meiner ist von 2015 und das NTG 5.5 ist auch noch betroffen. Im Übrigen solltest du mal das Kleingedruckte lesen.

was soll dieser arrogante Ton? Ich habe das Kleingedruckte gelesen. Änderung erfasst eben neben Funktionseinschränkungen oder -erweiterungen auch die volle Funktionseinschränkung. Damit ist dies alles in Ordnung (hat Dir Daimler ja jetzt auch geschrieben).

Zitat:

Im Übrigen gilt selbstverständlich eine alte Preisliste als Grundlage fuer zugesicherte und erworbene Leistungen.

Jetzt mal davon abgesehen, dass Du nicht gesagt hast, ob Du Neuwagenkäufer warst (der und nur der könnte sich - wenn überhaupt - auf die Preisliste beziehen), hilft Dir dies nix. In der Preisliste war der Änderungsvorbehalt drin und damit ist da nichts passiert, was auch nur in die Nähe der rechtlichen Ansprüche kommen würde.

Beim Gebrauchtwagenkauf ist die Ursprungspreisliste ohnehin egal, da gekauft wie besehen.

Viele Grüße

Peter

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Was sollte das bezwecken?

Das war eine Serviceleistung auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Die können diese Leistung einstellen wann immer sie wollen.

War auch schon sehr lange davor bereits angekündigt.

Themenstarteram 7. Juli 2020 um 10:37

Doch hat man, lies Dir mal einfach die Preisliste durch.

peso

Das können die einfach so machen nach sehr vielen Jahren und keinen juckts. Es gibt aber mögliche Alternativen auch Internetradio über eine App und Bluetooth aufs Comand Online zu bekommen.

Unterschied lediglich die etwas bescheidene Handhabung. Alle anderen Dienste waren eh von Ar..h und kaum zu gebrauchen.

Ich würde da jetzt nicht auf den langen Zug des Klagewegs aufspringen. Recht haben und bekommen, sind immerhin noch zwei Paar Schuhe ;-)

Genieße das Leben ;-)

Gruß Icke

Themenstarteram 7. Juli 2020 um 13:55

Hallo Icke,

die Frage ist, ob hier nicht ein Vertragsbruch vorliegt. Schau mal, der Dieselskandal scheint denen nicht zu reichen.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 7. Juli 2020 um 12:37:03 Uhr:

Doch hat man, lies Dir mal einfach die Preisliste durch.

peso

dann lies mal das Kleingedruckte unten...

Themenstarteram 7. Juli 2020 um 14:55

Habe ich. Und was steht da??

Möglichkeit zur freien Nutzung integrierter MB Apps, sowie zum Aufrufen von Internetseiten.

Punkt 3 der Fussnoten bezieht sich alleine auf Änderungen der Apps, aber nicht auf das komplette Abschalten.

 

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 7. Juli 2020 um 16:55:24 Uhr:

Habe ich. Und was steht da??

3) gilt für Apps

2) gilt nur für den Notruf ;-)

Also ich lese eigentlich hier nur still mit. Aber das lesen dieser Zeilen erzeugt bei mir nur Kopfschütteln. Nimm das mal nicht persönlich. Bis Mitte Juni lief alles problemlos. Somit frage ich mich warum es ( deiner Information zufolge) seit Februar noch problemlos funktionierte. Und du willst doch wohl dieses ( ich nenne es vorsichtig) einstellen der Funktion nicht Ernsthaft mit dem Dieselskandal vergleichen? Wenn du deiner Sache so sicher bist strebe doch eine Klage an. Ich denke der Rechtsanwalt schmunzelt. Damit ich nicht missverstanden werde. Ich würde das abschalten auch bedauerlich finden. Es gab vor Wochen schon einmal dieses Problem. Nach einiger Zeit funktionierte es wieder. Man sollte das ganze mal ein wenig entspannter betrachten. Schönen Tag noch. ;)

Themenstarteram 7. Juli 2020 um 15:07

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 7. Juli 2020 um 16:56:47 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 7. Juli 2020 um 16:55:24 Uhr:

Habe ich. Und was steht da??

3) gilt für Apps

2) gilt nur für den Notruf ;-)

Du irrst. Der wichtige Satz wurde doch von mir zitiert. Es dreht sich um das komplette Abschalten des Internetzuganges. Notruf ist davon nicht betroffen.

peso

Themenstarteram 7. Juli 2020 um 15:09

Zitat:

@eisbaer30880 schrieb am 7. Juli 2020 um 17:05:03 Uhr:

Also ich lese eigentlich hier nur still mit. Aber das lesen dieser Zeilen erzeugt bei mir nur Kopfschütteln. Nimm das mal nicht persönlich. Bis Mitte Juni lief alles problemlos. Somit frage ich mich warum es ( deiner Information zufolge) seit Februar noch problemlos funktionierte. Und du willst doch wohl dieses ( ich nenne es vorsichtig) einstellen der Funktion nicht Ernsthaft mit dem Dieselskandal vergleichen? Wenn du deiner Sache so sicher bist strebe doch eine Klage an. Ich denke der Rechtsanwalt schmunzelt. Damit ich nicht missverstanden werde. Ich würde das abschalten auch bedauerlich finden. Es gab vor Wochen schon einmal dieses Problem. Nach einiger Zeit funktionierte es wieder. Man sollte das ganze mal ein wenig entspannter betrachten. Schönen Tag noch. ;)

Ich habe doch heute von der Werkstatt die klare Auskunft bekommen, dass es dauerhaft abgeschaltet wurde. Die haben das Auto zwei Tage da gehabt und als die nicht weitergekommen sind, nachgefragt. Somit haben wir kein ComandONLINE mehr, sondern nur noch ein Comand.

Und ob der Rechtsanwalt schmunzelt, lassen wir mal offen. Hier wurde eine gekaufte Dienstleistung einfach abgeschaltet. Beispiele hinken im Übrigen immer.

Ich habe seinerzeit sehr viel Geld bezahlt, weil ich mit dem Auto in Netz wollte. Erst hat man einfach GoogleMaps rausgeworfen und jetzt das Internetradio, dass ich im Ausland immer genutzt habe.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 7. Juli 2020 um 17:07:14 Uhr:

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 7. Juli 2020 um 16:56:47 Uhr:

 

3) gilt für Apps

2) gilt nur für den Notruf ;-)

Du irrst. Der wichtige Satz wurde doch von mir zitiert. Es dreht sich um das komplette Abschalten des Internetzuganges. Notruf ist davon nicht betroffen.

peso

eben: der Satz „Lebenszeit des Fahrzeugs“ bezieht sich auf den Notruf: nicht die Apps oder den Internetzugang...

Themenstarteram 7. Juli 2020 um 15:41

Du meinst also MB kann eine gekaufte Eigenschaft einfach abschalten? Das sind alles Halbsätze, die man auch durch Punkte hätte trennen können.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 7. Juli 2020 um 17:41:19 Uhr:

Du meinst also MB kann eine gekaufte Eigenschaft einfach abschalten? Das sind alles Halbsätze, die man auch durch Punkte hätte trennen können.

peso

Ich befürchte Mercedes hat das von Anfang an so geplant und deshalb die Fußnote 3) aufgenommen - ob das „vorsätzliche, arglistige Täuschung“ ist muss dir ein Richter sagen - aber ich sehe da erstmal ein klares Statement, das dem Käufer bei Kauf des Fzgs. klar mitgeteilt wurde...

am 7. Juli 2020 um 16:09

Frage eines Unwissenden: Ist Live Traffic damit auch nicht mehr verfügbar?

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