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Inzahlungnahme: Eigentümer, Halter, Versicherungsnehmer unterschiedlich, Vollmacht nötig?
Grüß Euch,
irgendwie finde ich nichts zu meinem "Problem" - oder ich bin mal wieder zu doof zum Suchen.
In meinem Bekanntenkreis soll ein neues - gebrauchtes - Auto angeschafft werden, Händler steht noch nicht fest, da der Gebrauchtwagen halt erst noch gefunden werden muss.
Das alte Fahrzeug soll in Zahlung gegeben werden. Und nun kommt die eigentliche Frage: Gekauft wurde das Fahrzeug von der Mutter, zugelassen ist das Fahrzeug auf den Vater, versichert ist es inzwischen auf die im selben Haushalt lebende Tochter.
Tochter will nun ein anderes Fahrzeug und das bisher genutzte (vom Vater gehaltene) Fahrzeug mit Zustimmung des Vaters Inzahlung geben. Muss der Halter mit zum Kauf oder muss er gar das neue Fahrzeug kaufen und die Tochter kann es dann mit Vollmacht auf sich selbst zulassen?
Oder reicht eine Vollmacht für den Kauf vom Halter, dass das alte Fahrzeug Inzahlung gegeben werden darf?
Ich weiß, man könnte auch den Händler später fragen, vorbereitet sein kann aber auch nicht schaden, finde ich.
Danke Euch und Gruß
Ulf
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8 Antworten
Man könnte auch einfach eine Verkaufsvollmacht vom Vater schreiben lassen und zur Inzahlungsgabe mitnehmen. Wenn der Händler eine Vollmacht haben will, sie ihm aushändigen, wenn er sie nicht haben will, könnte man Abends den Kamin damit anzünden.
Wenn die Tochter geschäftsfägig ist, braucht sie für die Zulassung eines neuen Fahrzeugs keinen Papa dabei, auch keine Vollmacht.
Danke Dir, hilft mir doch weiter.
Ok, Vollmacht zum Verkauf des Altfahrzeuges. Dann wäre nur noch interessant, ob der Händler Bedingungen bzgl. Inzahlungnahmeprämien hat. Aber das wird sich später zeigen.
Anmelden kann Tochter selbst, so lange sie das Fahrzeug gekauft hat, is klar. Für die Anmeldung wäre nur dann eine Vollmacht notwendig, wenn sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, ok.
Für die Anmeldung ist nur eine Vollmacht nötig, wenn sie es nicht auf ihren eigenen Namen anmeldet. Wer das Auto gekauft hat, interessiert die Zulassungsstelle nicht.
Es geht hier nicht ums ANmelden, sondern um Inzahlungnahme eines Autos, das von einem anderen Familienmitglied gehalten wird.
Die Antwort ist: Nein, der Wagen kann ohne besondere Vollmacht des Halters=Vaters an das Autohaus verkauft werden. Sollte das vom Halter=Vater unerwünscht sein, muß er sich mit seiner Tochter auseinandersetzen.
Wer den Brief in der Hand hat, hat die Macht über das Auto.
Ein Händler kauft das Auto an (egal wer vorher im Brief steht), und er meldet vermutlich das Auto nicht auf sich selbst an.
Wer also im Brief drin steht ist völlig egal. Die Frage ist: Wer ist der Eigentümer? Und der darf das Auto verkaufen. Inzahlungnahme ist letztlich hier nichts anderes.
Der inzahlungnehmende Händler erfährt möglicherweise nicht, wer der Eigentümer ist. Könnte ja auch die Ex des Vaters sein.
Er sieht nur den Brief mit dem eingetragenen Halter. Tochter sagt "Das ist mein Papi".
Dann kann der Händler wohl davon ausgehen, daß die Tochter im Einverständnis mit ihrem Vater oder dem Eigentümer handelt, oder?
Wenn der Wagen geleast oder gemietet oder finanziert ist, hat die Tochter keinen Brief.
Danke Euch allen. Sollte es zum Kauf kommen - und ich dran denken - berichte ich, wie es lief.
Das Kleingedruckte beachten. Ob der Ankäufer in der Praxis auf einem Eigentumsnachweis besteht, bleibt ihm überlassen.