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Inzahlungnahme und nachträglich Preis drücken
Hallo,
ich möchte mir ein neues Fahrzeug zulegen und mein jetziges Fahrzeug bei einem größeren Händler in Zahlung geben.
Ich habe mir ein Fahrzeug ausgesucht und es wurde mir ein Angebot für mein Fahrzeug durch den Einkäufer berechnet. Ich habe mich mit dem Verkäufer auf einen um 500 € höheren Preis geeinigt.
Als ich das von mir neu zu erwerbende Fahrzeug probegefahren bin wurde in dieser Zeit mein aktuelles Fahrzeug vor Ort von einem durch den Händler beauftragten Dekra Prüfer bewertet. Es wurde in etwa der gleiche Preis benannt, der mir auch vom Einkäufer genannt wurde. Alle Mängel wurden also von einem Gutachter dokumentiert, wenn ich das richtig verstehe? Das Fahrzeug hat Schäden an den Felgen, sowie an der Stoßstange vorne. Dies habe ich dem Verkäufer vor Ort gezeigt. Ich habe jedoch kein Gutachten o.ä. In Kopie erhalten. Es bliebt also bei dem vereinbarten Preis.
Ich habe daraufhin den Kaufvertrag und alles unterschrieben und wir haben einen Termin zur Abholung gemacht.
Jetzt meinte der Händler, falls Mängel hinzukommen zahlen sie mir nicht den vollen Preis sondern dann entsprechend weniger.
Wie ist das denn rechtlich? Wenn ich ein Fahrzeug kaufe mit einer Inzahlungnahme, dann ist das doch ein verbundenes Geschäft. Es wäre ja schlau für den Händler mir 30.000 € anzubieten und dann bei Abgabe nennt er mir nur noch 28.000 €. Z.B. falls der erste Prüfer nicht alle Mängel erfasst hat und der zweite dann doch die Mängel findet? Ich hatte dem Verkäufer zuvor alle o.g. Mängel vor Ort gezeigt. Oder einfach willkürlich um den Gewinn zu steigern.
Es könnte natürlich auch ein ungewollter Schaden beim Parken/ durch einen Unfall etc. Vor der Abgabe passieren.
Habe ich dann aufgrund dessen ein Rücktrittsrecht vom kompletten Kaufvertrag inkl. Finanzierungsvertrags mit der Bank? Bin ich dann noch an den Kauf gebunden?
MfG
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9 Antworten
Du hast einen Kaufvertrag unterschrieben. Der muss erfüllt werden. Und es wurde ein Preis festgesetztfür dein altes Fahrzeug. Und natürlich muss das in dem Zustand sein, wie es bei der Begutachtung auch war. Natürlich wird der Händler nichts sagen, solltest du noch eine Woche damit fahren. Im üblichen Rahmen. Nicht mal eben Algarve und zurück. Und auch ein defektes Birnchen wird kein Problem sein. Aber jetzt stell dir vor, du schrottest den Wagen. Soll dir der Händler dann auch den zuvor abgemachten Preis geben?
Du kannst den Wagen ja stehen lassen. Oder dich durch eine Versicherung absichern.
Solltest der Vertrag nicht zustande kommen, wird der Händler schon ein ganz schönes Sümmchen als Entschädigung in Rechnung stellen. Und sollte der Vertrag nicht zustande kommen ist ja auch nichts zum finanzieren da. Ich denke, das ist ein Kopplungsgeschäft und der Finanzierungsvertrag ist damit nichtig. Ich meine, man kann aauch 14 Tg zurücktreten von dem Kreditvertrag. Von welchem Zeitraum sprechen wir her?
Dass ist grundsätzlich ja auch korrekt, wenn ich das Auto schrotten sollte. Aber ich habe Angst, dass einfach willkürlich der preis gedrückt wird, wenn es eine zweite Begutachtung am Tag der Übergabe gibt und der Preis auf den wir uns geeinigt haben dann nicht mehr gilt. Zumal die erste Bewertung ohnehin niedriger war, als das was mir letztendlich aber angeboten wurde zu zahlen. Fahrzeug wurde auf 26.500 € geschätzt und ich habe 27.000 € rausgehandelt.
Ich habe genau 14 Tage nach Datum der Vertragsunterschrift erst die Übergabe.
Bei einem Widerruf der Finanzierung ist natürlich der Kaufvertrag auch nichtig, das weiss ich. Bei Widerruf der Finanzierung wäre ich aber doch nicht zum Schadenersatz verpflichtet?
MfG
Ein seriöses Autohaus hat das nicht nötig. Du schreibst grösserer Händler. Ich denke, der Verkäufer hat sich vlcht nur unglücklich ausgedrückt. Der Preis ist ja abgesprochen und schriftlich festgelegt.
Ob du nach Rücktritt der Finanzierung was zahlen musst müsste im Fliegendreck stehen, Also in den Bedingungen.
Hier ein paar Infos
Also es geht mir halt darum, dass zb. Auch im Vorvertrag bei Schäden steht, dass 3 Felgen zerkratzt und gemacht werden müssen. Dementsprechend gab es saftige Abzüge. Insgesamt - 1.500 € wegen der Felgen. Aber der Kratzer vorne an der Stoßstange wurde gar nicht erwähnt. Für mich ist das eine Kleinigkeit) lt. Meiner jetzigen Werkstatt wäre es ohnehin ein kleiner smartrepair Eingriff.
Der Händler kann dann doch nicht im Nachhinein den Kratzer noch abziehen Bspw. 2.000 € als Abzug wegen Stoßstange lackieren.
MfG
Zitat:
@Zebulon102 schrieb am 17. September 2022 um 13:32:09 Uhr:
Hier ein paar Infos
Danke, das hab ich schon gelesen. Wäre ja demnach in meinem Fall sogar unproblematisch, da ich das neue Auto nicht abnehmen werde, bevor ich den finalen Preis für mein Fahrzeug dann habe und ein richtiger Vertrag gemacht wurde. Ist bisher ja nur ein „Vorvertrag“ gemacht worden. Aber nächste Woche wäre es ja dennoch schon auf mich zugelassen.
Muss man Wertersatz zahlen für die Anmeldung, d.h. Ein Halter mehr im Schein? Oder kann die Zulassung zurückgenommen werden?
Selbst am 14. Tag kann man ja auch den Widerruf elektronisch per E-mail versenden oder?
MfG
Wenn er 2000 dafür abziehen möchte, kannst du den Wagen ja auch fachgerecht selbst lackieren lassen für 150 €. Er hat den Wagen begutachtet und einen Preis mit dir vereinbart. Hat sogar einen Dekra-Prüfer, also jemanden, der den ganzen Tag mit Autos zu tun hat, beauftragt, das Fahrzeug durchzuchecken. Deine Aufgabe ist es nicht, den Gutachter auf optische Mängel hinzuweisen.dein Preis istfix.
Und man kann auch bei Kratzern auf Kunststoff erkennen, ob sie frisch sind oder nicht.
Wenn dich das ganze so beschäftigt; warum hast du den Händler nicht angerufen und da mal nachgehakt? Ist der Kratzer bekannt? Ich kann dich nicht über rechtliche Belange beraten, nur nach meinen eigenen Erfahrungen Auskunft geben und nach gesundem Menschenverstand. Und warum kaufst du bei einem Händler dem du nicht traust, bzw dem du alles schlechte zutraust?
Der Verkäufer hatte mir gesagt das seie ein Witz mit dem Kratzer und das sieht der Prüfer sowieso.
Ich traue dem Händler nicht viel schlechtes zu, aber habe schon einmal eine Inzahlungnahme gehabt. Bei der Abgabe des alten Fahrzeugs wurde der Preis dann nochmal gedrückt.
Sowas will ich nie mehr haben. Aber damals wurde nichtmal mit einem Prüfer das Auto angeschaut, sondern einfach mir dem Verkäufer und dem Geschäftsführer.
MfG
Hier im Forenbereich wird der Verkauf eines bestimmten Fahrzeuges besprochen.
Vertragsrecht spielt generell bei MT keine Rolle da Rechtsberatungen hier nicht durchgeführt werden dürfen.
Geschlossen
Moorteufelchen
MT-Team/Moderator