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IPF-Tuning mit TÜV beim Vectra OPC GTS?
Moin,
bin neu hier im Forum und hab gleich mal ne Frage:
Ich fahre einen Vectra OPC als Gts und habe mir bei EDS das IPF für eine Leistungssteigerung bestellt und gleich das Teilgutachten für 50,-€ mitbestellt, da ich gerne eine Tüv Eintragung hätte. Sicher ist sicher!
Naja, das Problem ist, dass dieses Teilgutachten nur für den Caravan und den Signum gilt.
Zitat EDS:
"*TÜV Gutachten nur gültig für Vectra Caravan und Signum
mit 6gang Schalt- oder Automatikgetriebe"
Bei EDS wurde mir gesagt, dass es auf den Tüv Prüfer ankommt und das man auch mit der Limo ne Eintragung bekommt. Ich habe nun beim nächsten Tüv nachgefragt und der wiederum sagte mir, dass dies nicht ginge und man müsste eine Einzelabnahme machen, die sehr teuer würde, weil eine Abgasuntersuchung notwendig wäre, die schon mindestens 1.000,-€ kostet. Ich meinte dann, dass die beiden Autos ja technisch gleich sind (Motor, Abgasanlage usw). Da meinte der Tüv Prüfer, es käme auf das Gewicht des Autos an! Ich habe nun recherchiert und rausgefunden, dass der Caravan 1613,-kg und die Limo 1.580,-kg wiegt. Macht das wirklich einen Unterschied bei der Abgasuntersuchung?
Hat hier irgendjemand einen Vectra Opc als Gts und die Leistungssteigerung eingetragen bekommen? Hat sonst jemand einen Rat, was ich machen könnte? Bin für jeden Tip oder Hinweis dankbar!
Gruß Sascha
Beste Antwort im Thema
Was heißt hier "Paragraphenreiter"? Diese Leute nehmen im Falle einer Eintragung die Verantwortung auf sich, daß das alles seine Ordnung hat. Warum sollten die Prüfer wissentlich falsche Eintragungen machen wenn der eigene Beruf dran hängt? Ist doch nicht die Schuld des Prüfers, daß EDS den GTS aussen vor gelassen hat. Also manche hier haben ja schon eine sehr eigenartige Sichtweise...
Gruss
Jürgen
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15 Antworten
wo kommst Du her ??
Am einfachsten wäre wohl eine Eintragung direkt bei EDS ....
Wobei viele TÜV Prüfer sich auf begründete Tatsachendiskussionen einlassen
Vectra Caravan ist schwerer, weniger Aerodynamisch (Steiles Heck) . Somit sollte derselbe Motor in der leichteren Limo auch ohne Abgasgutachten weniger Abgase verursachen als der Kombi .
Evtl gibts ja auch Datenblätter (Bedienungsanleitung) wo man diese DAten bei gleichen Motorisierungen belegen kann
Die Schlussfolgerung für das Chiptuning ist dann auch ohne Gutachten logisch ....
Also ich an deiner Stelle würde zu GTÜ fahren, die machen auch eintragungen und sind eigentlich relativ gelassen. hab ich selbst erlebt und von vielen gehört. einfach papiere mitnehmen und fertig ists. ^^
Zitat:
Original geschrieben von ulridos
Vectra Caravan ist schwerer, weniger Aerodynamisch (Steiles Heck) . Somit sollte derselbe Motor in der leichteren Limo auch ohne Abgasgutachten weniger Abgase verursachen als der Kombi .
....aber auch eine höhere Höchstgeschwindigkeit erreichen
Das wäre ein berechtigter Punkt.
@TE
Kommt auf den Prüfer drauf an.
Entweder du kommst an einen Paragraphenreiter oder Du kommst an jemanden, der 1 und 1 zusammenzählen kann.
Habs auch an meinen Stufenheck MY03 eingetragen bekommen.
MfG
W!ldsau
Danke für die Antworten! Hab bis jetzt nur Paragraphenreiter angetroffen, wenn Caravan draufsteht geht auch nur Caravan... blabla
@ Wildsau:
Stimmte denn deine e1*2001/116...... aus dem Gutachten mit der im Fahrzeugschein überein oder nicht? Bei weicht die letzte Ziffer ab, deswegen ist wohl alles komplizierter... Wie hast du den argumentiert beim Tüv, wieso man kein neues AGA braucht usw.? Würdest du mir den Tüv nennen, wo du es hast eintragen lassen. gerne PN sonst... Wäre dir sehr dankbar!
@ ulridos:
Komme aus Schleswig Holstein aus der Nähe von Rendsburg ;-)
Fahren denn sonst hier Leute den Gts mit dem IPF? Würd mich interessieren wär es hat eintragen lassen und wer nicht? Und vorallem wer die Eintragung bekommen hat?!
Gruß Sascha
Was heißt hier "Paragraphenreiter"? Diese Leute nehmen im Falle einer Eintragung die Verantwortung auf sich, daß das alles seine Ordnung hat. Warum sollten die Prüfer wissentlich falsche Eintragungen machen wenn der eigene Beruf dran hängt? Ist doch nicht die Schuld des Prüfers, daß EDS den GTS aussen vor gelassen hat. Also manche hier haben ja schon eine sehr eigenartige Sichtweise...
Gruss
Jürgen
Jedes Gutachten kostet ein horrerndes Geld für EDS .
Es liegt im Ermessen des TÜVers ein Gutachten auf ein ähnliches Auto zu übertragen . Es gibt eben welche .... nennen wir sie "Paragraphenreiter" machen es einfach grundsätzlich nicht ....
andere nutzen Ihre Kompetenz (und Ihr Hirn ) um eben auch logisch schlußfolgernd einzutragen .
Ohne letztere gäbe es keinerlei individuelles Tuning .....
Gerade im Falle von Motorleistungssteigerung ist das nun wirklich kein Hexenwewrk, da man in der Bedienungsanleitung genau ersehen kann das ein CAravan bei gleicher Motorisierung langsamer als die Limo ist und auch mehr verbraucht .
Somit hat EDS das ungünstigere Auto absichtlich für das Gutachten gewählt um eben auch die Übertragung auf die Limo zu ermöglichen ( ohne nochmal ein Gutachten erstellen zu müssen)
Das Abgasverhalten ist aufgrund des geringeren Verbrauchs zwingend besser als beim Kombi ... die Endgeschwindigkeit etwas höher, was sich aber hinreichend genau abschätzen lässt ....
Es hat einfach eine rechtliche Konsequenz für den Prüfer, wenn er eine Leistungssteigerung, welche mit Fahrzeug A erstellt wurde, einfach so für Fahrzeug B einträgt. Dabei gehts doch gar nicht darum, ob man das mit Hirn abschätzen könnte oder nicht. Dabei gehts rein um das, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist.
Bitte bedenkt auch, daß so eine Gefälligkeitseintragung auch nur die Hälfte wert ist. Der deutsche "Paragraphenstaat" ist nämlich lange nicht so dumm, wie manche denken. Es ist doch ein Kinderspiel, herauszufinden, ob ein Gutachten für dieses oder jenes Auto gemacht wurde.
Zitat:
Original geschrieben von ulridos
Somit hat EDS das ungünstigere Auto absichtlich für das Gutachten gewählt um eben auch die Übertragung auf die Limo zu ermöglichen ( ohne nochmal ein Gutachten erstellen zu müssen)
Das Abgasverhalten ist aufgrund des geringeren Verbrauchs zwingend besser als beim Kombi ... die Endgeschwindigkeit etwas höher, was sich aber hinreichend genau abschätzen lässt ....
Was "hinreichend genau" bedeutet, legt wieder jeder anders aus. Daher geht kein Weg an tatsächlich am Fahrzeug gemessenen Abgaswerten vorbei. Schätzen zählt nunmal nicht. Das weiß EDS und das weiß jeder Prüfer. An der Tankstelle bezahlst Du ja auch nicht nach der Schätzung des Tankwartes sondern nach der Messung der Tankuhr.
Gruß
Jürgen
Hallo Leute,
also ich muss Jürgen schon Recht geben !!!
Wenn die Versicherungen z.B. ein Schlupfloch finden
dann werden die das nutzen.
Ich hatte auf meinen CalibraV6 einen Sebringsportauspuff!
Dann bin ich zum Tüver und habe mir einen K&N Sportluftfilter
eintragen lassen, no Probs
Aber ich war mir nie sicher ob meine ABE nicht erloschen war
LG aus dem schönen Allgäu
Zitat:
Original geschrieben von tresas
@ Wildsau:
Stimmte denn deine e1*2001/116...... aus dem Gutachten mit der im Fahrzeugschein überein oder nicht? Bei weicht die letzte Ziffer ab, deswegen ist wohl alles komplizierter... Wie hast du den argumentiert beim Tüv, wieso man kein neues AGA braucht usw.? Würdest du mir den Tüv nennen, wo du es hast eintragen lassen. gerne PN sonst... Wäre dir sehr dankbar!
Ich habe noch eine alte e1*98. Diese ist auch nicht im EDS-Gutachten drin. Habe allerdings auch den 2.8l Turbo nachgerüstet.
Die Eintragung war aber kein Problem. Eine kurze Mail an das Opel Kundencenter mit einer Anfrage, wurde mir bestätigt, dass es keine technischen Bedenken gibt, die gegen eine Umrüstung sprechen. Die Auflagen des Opel Umrüstkataloges sind halt zu beachten.
Da das EDS-Gutachten ja für den Caravan und Signum. Also laut Gutachten für die schwersten Modelle in der Baureihe. Da Limosine und GTS bauartbedingt leichter sind, gibt es hier keine Bedenken zwecks Schadstoffausstoss. Einzig die Höchstgeschwindigkeit ist hier für die leichteren und demnach schnelleren F68/F69 nicht berücksichtigt. Da der Unterscheid der angegebene Höchstgeschwindigkeit aus dem Opel Umrüstkatalog zwischen Caravan und Limosine keine allzu großen Differenzen aufweißt, war dies auch kein Hinderniss für die Eintragung. Sowas ist auch Ermessensspielraum eines amtlich anerkannten Prüfingenieur.
Des weiteren sollte man auch das Fett geschriebene unter Punkt II im EDS-Gutachten mal durchlesen und "wirken" lassen.
Es gibt halt Prüfingenieure die ihr Hirn nicht bei Arbeitsbeginn ausschalten und auch noch 1 und 1 zusammenzählen können. Aber es gibt auch genügend "Paragraphenreiter" welche einfach nur ihre Standart-HU machen und fertig. Auf alles andere haben die halt keine Lust, da sie sich auch erst reinlesen müssten, was Denken erfordern könnte.
Eine Prüfstelle meinte gleich, dass man durch den geänderten Motor und der anderen Sonderbremsanlage, welche bei mir verbaut ist, auf eine Teststrecke müsste, obwohl die Serienbremsanlage aus dem Testfahrzeug (Caravan mit 3.0 Diesel und Automatik - also das schwerste was so geht) aus dem das Gutachten der Sonderbremsanlage erstellt wurde und die Serienbremsanlage des 2.8ers absolut und nachweißlich identisch waren und die Sonderbremsanlage selbstverständlich auch Leistungsfähiger ist. Auf den Papier wollten die es gar nicht sehen. Ein klassischer "Null-Bock-Prüfingenieur".
Meiner hat das bei der Eintragung des Motors angehört, die Angaben überprüft und abgenickt. Sache von keine 5 Minuten.
Wenn die technischen Parameter erfüllt sind und es auch nachweißbar und erklärbar ist, dann sollte einer Eintragung ncihts im wege stehen, auch wenn z.B. eine Zahl im Gutachten nicht mit dem in den Fahrzeugpapieren deckt. Ein Prüfingenieur kann und darf dann so etwas auch eintragen. Dafür sind es ja auch Prüfingenieure.
Zum anderen sind diese Geschichten "Eingetragen und doch kein Versicherungsschutz" recht hinfällig.
Wenn etwas in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurde, dann ist es auch so in Ordnung. Sollte tatsächlich wirklich etwas nicht stimmen, dann ist der Prüfer dran, der es eingetragen hat, und nicht der Fahrer oder Halter.
Diese Geschichten basieren meistens darauf, dass im nachhinein noch Änderungen an den betroffenen Teilen vorgenommen wurden und sich nicht mehr in den Zustand bei der Abnahme befinden.
Auch wird sich die Versicherung nicht um die Zahlung drücken können, wenn Dir hinten einer reinfährt und Du vorne unerlaubterweiße LED-Standlichter verbaut hast. Im Falle des Falle wirds man vielleicht eine Strafe bekommen. Aber den Unfall hätte dies auch nicht vermieden oder verändert. Anders sieht es wiederum würde es bei nicht zugelassenen Rück/Bremsleuchten aussehen, welche z.B. noch zusätzlich zu dunkel sind.
MfG
W!ldsau
Zitat:
Original geschrieben von W!ldsau
Zum anderen sind diese Geschichten "Eingetragen und doch kein Versicherungsschutz" recht hinfällig.
Wenn etwas in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurde, dann ist es auch so in Ordnung. Sollte tatsächlich wirklich etwas nicht stimmen, dann ist der Prüfer dran, der es eingetragen hat, und nicht der Fahrer oder Halter.
Vermutlich ist genau das der Punkt, warum nicht jeder Ingenieur alles einfach so einträgt. Und da jeder Ingenieur solche Dinge unterschiedlich sehen wird, ist es auch nicht legitim, die etwas "schärferen" Ings. als Paragraphenreiter zu titulieren. Und mit "Hirn ausschalten" hat das in den aller häufigsten Fällen auch nichts zu tun. Die machen lediglich ihre Arbeit, weiter nichts.
Ich arbeite als Ingenieur im Bereich Anlagensicherheit/Risikomanagement/Explosionsschutz. Da sehe ich auch nicht immer alles gleich wie meine Kollegen. Hab ich nun mein Hirn immer zu Hause?
Gruss
Jürgen
Lange Rede kurzer Sinn: Im Zweifelsfall kann Dir die Polizei trotz Eintragung das Auto bei einer Kontrolle vor Ort stilllegen.
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Vermutlich ist genau das der Punkt, warum nicht jeder Ingenieur alles einfach so einträgt. Und da jeder Ingenieur solche Dinge unterschiedlich sehen wird, ist es auch nicht legitim, die etwas "schärferen" Ings. als Paragraphenreiter zu titulieren.
Also um es auf den aktuellen Fall was die IPF-Sache angeht (oder Vergleichbare Fälle) zu beschränken, zweifle ich nach wie vor die Kompetenz eines Prüfers an, welcher es strickt ablehnt. Wenn anscheinend nicht speziell für genau das Fahrzeug schon ein Gutachten vorliegt, welches ein anderer Prüfingenieur schon erstellt hat, sich mit Händen und Füßen gegen eine Eintragung gewehrt wird, dann ist es für mich (in diesen Fall) ein Paragraphenreiter. Alle Dokumente sind vorhanden. Das wird auch ein Prüfingenieur feststellen, wenn er das Gutachten liest und dann noch 1 und 1 zusammenzählt, kann er es ohne Probleme verantworten. Technische Bedenken gibt es ja nicht. Wenn er nicht in der Lage ist, dies fest zu stellen und dann auch ordenltich ein zu tragen, dann ist es ein überbezahlter Paragraphenreiter. Wenn ich als Prüfingenieur immer nur etwas eintrage, wenn schon Gutachten für genau dieses Fahrzeug vorhanden sind, dann müsste man sich Gedanken machen, ob man den richtigen Job gewählt hat.
Im übrigen wurde das EDS-Vectra C Caravan/Signum Gutachten anhand eines Saab 9-3 Cabrio erstellt... Und da dann noch den 2. Absatz lesen und gut.
Bei anderen Sachen gebe ich dir recht. Wenn keine Gutachten vorhanden sind, dann muss man es eben selbst Anhand der gesetzlichen Parameter überprüfen/testen und dann entscheiden ob ja oder nein oder hier und da noch abändern. Aber das ist halt immer mit Aufwand verbunden und nicht jeder Prüfer hat auf so etwas lust.
Wie es in deienr Branche aussieht, weiß ich nciht und möchte mir da auch kein Urteil drüber erlauben. Wollte es explizit nochmal auf das EDS-Gutachten eingehen
Zitat:
Original geschrieben von Barus
Lange Rede kurzer Sinn: Im Zweifelsfall kann Dir die Polizei trotz Eintragung das Auto bei einer Kontrolle vor Ort stilllegen.
Ja...die Polizei kann das und soll das auch, wenn diese einen dringenden Verdacht haben. Jedoch geht die Polizei hierbei auch ein Risiko ein, wenn die sich getäuscht haben. Dann zahlen nämlich die (bzw. im Endeffekt wir Steuerzahler im allgemeinen) die Abschleppkosten, Prüfkosten, Nutzungsausfall bzw. Leihwagen und Entschädigung. Wäre nicht das erste mal das so ewtas passiert
Im anderen Fall wird wohl der Prüfer dafür gerade stehen müssen. Dem Halter wird man in den meisten Fällen wohl kaum einen Vorwurf machen können, wenn dem Prüfer ein großer Fehler unterlaufen sein sollte.
Und ich bezweifle dass sich einer dran aufgeilen wird, wenn ein GTS von 169kW auf 220kW gechippt ist und es auch in den Papieren steht.
MfG
W!ldsau
Wi!dsau hats ja schon geschrieben, das EDS Gutachten basiert auf Saabs - dort wurden nie Vectras getestet. Wenn dann ein Tüver wegen 30kg Gewichtsunterchied rumlamentiert, ist der nicht ganz dicht. Da macht es doch schon mehr aus, ob Beifahrer an Bord sind oder nicht.
Ich hab ja absolut Verständnis dafür, dass die Typen mit ihren Stempeln für ihren Lebensunterhalt haften und das es heutezutage etwas strenger zugeht als früher. Aber trotzdem wäre es manchmal echt nett, wenn die sich für ihr Geld auch mal auf ne sachliche Diskussion einlassen würden und ihr Gehirn benutzen.
Meine Einstellung und Erfahrung zu dem Thema deckt sich zu 120% mit Wildsaus Ausführungen .
HAbe einen Sehr guten Freund , der Prüfing ist ... und zwei weitere im entfernteren Bekanntenkreis
Einer von denen hat wirklich Spaß an seinem Beruf und freut sich , wenn er solche Auto mit Umbauten etc . eintragen kann . Es macht ihm einfach Spaß ... auch wenns Mühe macht, die Unterlagen etc . zu sichten und zu prüfen ... ist auch mal was anderes als die Alltagsroutine ...
Ein andere lehnt es einfach rigoros ab irgend was anderes zu machen als HU . Argumentation (von ihm) : In der Zeit wo er eine solche Kiste abfertigt mitsamt dem ganzen Schreibkram , macht er 5-10 HU = mehr Kohle als eine §21
Muss man so hinnehmen
Der andere hat mehr Spaß an seinem Job ... aber weniger Kohle .... arm isser auch nicht
Liegt vielleicht auch an der Dienststelle ... wie so die Umsatzvorgaben liegen ....