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Irmscher Rückleuchten - noch ne Frage

Themenstarteram 17. April 2005 um 19:59

So,

Die Irmscher Rückleuchten, also die dunklen, sind ja trotz e-Zeichen nicht eintragungsfrei und es gibt keine ABE, nur einen Prüfbericht, den ich grade in den Händen halte.

So weit so gut.

Habe mir mehrfach sagen lassen, dass es nicht nur dieses Berichtes bedarf, um die Leuchten eintragen zu lassen, es müssen auch noch zusätzliche Rückstrahler (bereits geschehen) und eine externe, also in der Stoßstange angebrachte, NSL montiert werden.

Nun bin ich etwas verdutzt, denn in dem Prüfbericht vor mir steht:

" Die Leuchten erhalten keine Nebelschlussleuchte, daher ist bei serienmäßiger Ausstattung mit Leuchten, die eine Nebelschlussleuchte enthalten, das entsprechende Kabel abzuklemmen und abzuisolieren, oder an eine seperat anzubauende Nebelschlussleuchte anzuschließen."

 

Was mich an diesem kleinen Text stört, ist das oder.

Ich meine, Serienmäßig sind die NSL bei mir ja in den Rücklichtern (fahre Cabrio, nebenbei).

Also soll man das Kabel abklemmen oder an eine externe NSL anschließen.

War davon überzeugt, dass eine EXTERNE nötig ist zur Eintragung.

Das hier interpretiere ich aber eher als optional !

Wer kann weiterhelfen?

 

Gruß

der sub

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16 Antworten
am 17. April 2005 um 20:14

Hallo submach,

aaalso, der etwas missverständliche Text der Einbauanweisung besagt eigentlich, dass eine NSL dann anzuschließen ist, wenn werkseitig eine NSL verbaut wurde und das Baujahr des Fahrzeuges nach - leg mich jetzt nicht fest - 1990 - liegt.

Convoy hat zu diesem Thema eine genaue Vorschrift, was das Baujahr anbelangt, gepostet. Frag mich jetzt nicht, unter welcher Rubrik dieser Thread zu finden ist.

Gehe mal davon aus, dass du die NSL anschließen musst - in diesem Falle separat.

Gruß ChrisBremen

Themenstarteram 17. April 2005 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von ChrisBremen

Convoy hat zu diesem Thema eine genaue Vorschrift, was das Baujahr anbelangt, gepostet. Frag mich jetzt nicht, unter welcher Rubrik dieser Thread zu finden ist.

jo war auch mein Problem, hab es nicht gefunden.

Ok, was du sagst scheint einleuchtend zu sein.

Ist Bauhjahr 1990!

Hm. NSL in der Stoßstange hatte nur der GSi wa?

Heißt das ich brauch ne GSi stoßstange?

Weil meine jetzige ist eigentlich schick.

Außerdem wären da noch die teuren Lackier kosten

:-(

Irgendwer sagte mir nämlich mal das ne NSL nur in die GSi stange passt....

stimmts?

grml

Gruß

der sub

am 17. April 2005 um 20:18

Hier ist es:

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Sieht aus wie Irmscher.

Hast Du eine ABE bzw. eine Eintragung dafür?

Wenn ja: o.k. ... dann sollten ja die Auflagen klar sein

Wenn nein: Ganz schnell drum kümmern! Kann sonst teuer werden.

Zu der Aussage des ATU-Typen:

Generell gilt die Pflicht für die Ausrüstung mit NSL für alle Fahrzeuge mit EZ ab 1991.

Wenn allerdings die NSL in der Fahrzeug-ABE enthalten und nicht ausdrücklich als "wahlweise" bzw. "möglich" gekennzeichnet ist und / oder der betreffende Fahrzeugtyp die NSL als Serienausstattung und nicht als aufpreispflichtige Mehrausstattung im Lieferumfang hatte, gilt die Grenze des EZ-Datums nicht, sondern das Datum der Aufnahme in die ABE bzw. das Datum der Aufnahme in die Serie.

Leider habe ich die Ausstattungslisten nur sehr lückenhaft vorliegen, kann mich daher in diesem Punkt auch irren. Aber ich glaube, dass das Modelljahr 87 das letzte war, in dem die NSL noch aufpreispflichtig gesondert bestellt werden musste.

@ submach :

Danke für die Blumen ! ;)

am 17. April 2005 um 20:20

Hatte genau das selbe problem.

Autos die von Werk keine NSL hat braucht nur Reflektoren.

Ab 01.01.1991 ist es vorgeschrieben eine NSL anzubringen.

Themenstarteram 17. April 2005 um 20:23

joa danke Chris!

aber

 

wuha ich werd konfus.

 

Da die Wagen vor `91 keine serienmäßig hatten brauchen sie auch keine.

Da die nach `91 eine hatten brauchen sie eine.

Und die die vor`91 trotzdem eine hatten... öh?

am 17. April 2005 um 20:25

Ist klar, oder?

Wenn es bei dir nicht serienmäßig war bei Baujahr 90,

dann könntest du die NSL abklemmen.

Separat kannst du natürlich auch eine von Hella u.s.w. anbringen - fragt sich, ob das gut aussehen würde...

Ich für meinen Teil möchte nicht auf NSL verzichten,

werde demnächst GSI-Stangen anbauen, aber vorerst

meine alten Rücklichter (ein RFS, eine NSL) behalten.

Sollte ich dann eine GSI-NSL finden, baue ich die Rücklichter dann auf GSI um.

Chris

Themenstarteram 17. April 2005 um 20:29

jau klar schon. War nur verwirrt, da mir der Sinn nicht gleich klar wurde. Und auch immernoch nicht ist.

Aber ich lerne von Tag zu Tag mehr, dass man grundsätzlich nicht nach dem Sinn fragen sollte -.-

 

Ok, ich danke dir.

Dann darf ich also ohne NSL rumfahren *rolleyes*

 

gruß

der sub!

am 17. April 2005 um 20:29

Okay, lass mich nachdenken..

ich habe das so verstanden, dass man die NSL dann

nicht weiterverwenden muss, wenn die NSL ein Extra bzw. als möglich eingetragen ist - vorausgesetzt, das Baujahr liegt VOR 1991. Allerdings gilt dies dann nicht, wenn die NSL dem gültigen Serienstand entsprach und verbaut werden musste. Also gilt dann auch nicht die Erstzulassungsgrenze.

Ergo: in diesem Fall müsste die NSL beibehalten werden.

Chris

am 17. April 2005 um 20:33

Für dich heißt das:

1. Szenario:

1. Dein Wagen hat EZ 1990.

2. NSL war nicht Serienstand

also: keine NSL erforderlich.

 

2. Szenario:

1. wie gehabt

2. NSL war Serienstand

also: NSL erforderlich.

@ Convoy: Habe ich gut aufgepasst?

Chris

Themenstarteram 17. April 2005 um 20:33

Ehm moment, wenn die NSL dem gültigen Serienstand ensprechen würde, wäre es denn dann noch ein Extra?

 

**edit**

 

ok habe mein problem erkannt.

Bin nur vom Kadett ausgegangen. Handelt sich vermutlich aber wohl um die allgemeine umschreibung.

 

Also gilt es jetzt festzustellen ob die NSL Serie oder Extra ist...

am 17. April 2005 um 20:38

Genau, nur darum geht's jetzt in deinem Fall.

Du sagst, du fährst das Cabrio. Hängt dann wohl an der Ausstattung. Ist die NSL serienmäßig, sprich: für deine spezifische Ausstattung verbautworden, dann

gehört sie zum Fahrzeugstandard.

NSL wäre notwendig, trotz EZ 1990.

Schweiß wisch...

Gruß Chris

Oh je ...

Ich geb's ja zu, sowohl der Gesetzestext als auch meine Antwort waren nicht hanz unmissverständlich.

  1. Für alle Fahrzeuge gilt ab EZ 01.01.1991 die Pflicht zur Ausstattung mit (mindestens) einer Nebelschlussleuchte.
  2. Diese Vorschrift greift so nicht beim Kadett.
  3. Der Kadett E wurde ab Modelljahr 1989 (="Facelift") in Deutschland serienmässig mit Nebelschlussleuchte ausgeliefert.
  4. Daher gilt streng genommen bei allen Kadett ab Modelljaht 1989 bei Leuchten-Umrüstungen die Verpflichtung, ggf. eine separate Nebelschlussleuchte zu montieren, sofern diese nicht bereits in den zu montierenden Rückleuchten enthalten ist.

Ich hoffe, dass es jetzt unmissverständlich ist. :)

Themenstarteram 17. April 2005 um 20:43

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Oh je ...

Ich geb's ja zu, sowohl der Gesetzestext als auch meine Antwort waren nicht hanz unmissverständlich.

  1. Für alle Fahrzeuge gilt ab EZ 01.01.1991 die Pflicht zur Ausstattung mit (mindestens) einer Nebelschlussleuchte.
  2. Diese Vorschrift greift so nicht beim Kadett.
  3. Der Kadett E wurde ab Modelljahr 1989 (="Facelift") in Deutschland serienmässig mit Nebelschlussleuchte ausgeliefert.
  4. Daher gilt streng genommen bei allen Kadett ab Modelljaht 1989 bei Leuchten-Umrüstungen die Verpflichtung, ggf. eine separate Nebelschlussleuchte zu montieren, sofern diese nicht bereits in den zu montierenden Rückleuchten enthalten ist.

Ich hoffe, dass es jetzt unmissverständlich ist. :)

Ja, danke dir...

Hast mal wieder Klarheit gebracht nachdem wir uns hier so abgemüht haben, hehe.

Antwort ist zwar klar, aber minder schön ausgefallen

:-`/

 

Danke trotzdem!

 

Gruß

der sub

am 17. April 2005 um 20:48

Ich liiiebe schwere Geburten....

....wenn sie endgültige Klarheit bringen.

nun ist es also vollbracht, :)

Und danke, Convoy!

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