Is das normal?
Bekomm ich heute eine Postkarte vom Mein Fahrzeug ist TÜV fällig.
Was steht auf der für jeden ersichtlichen POSTKARTE? Name, Adresse, Fahrgestellnummer, Erstzulassung und das Kennzeichen.
Also ich find das eine riesen Sauerei, so mit den Daten umzugehen. Was meint Ihr dazu?
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11 Antworten
Wo ist das Problem? Darf ja keiner lesen (Postgeheimnis!!)
Am Porsche ist die Fahrgestellnummer durch die Windschutzscheibe sichtbar. TÜV kann jeder an der Plakette ablesen. Und wer nicht ganz dumm ist, kann 1 und 1 zusammen zählen und anhand des Arbeitsplatzes oder des Hauses, wo der Wagen geparkt wird, die Adresse herausfinden.
VG
dento
Wenn man sich nicht gerade getarnt durch sein PLZ-Gebiet mit dem Kfz bewegt, weiß spätestens nach 1 bis 2 Monaten jeder aus der Umgebung wem der Wagen gehört. (Einkaufen, Arbeit, Parken vor dem Haus bzw. Fahren in die Garage)
Und was die restlichen Angaben angeht, so schließe ich mich meinem Vorredner an.
Gruß
Auch, wenn es kein Weltuntergang ist, gut finde ich es nicht.
Unsere Daten sind mittlerweile so verbreitet (Forum, Ebay, Online-Händler, Preisausschreiben, Payback, Bewegungsprofile, etc.), daß es ehrlich keinen Unterschied mehr macht ob sie auf einer Postkarte zulesen sind oder nicht.
Wer etwas über uns rausfinden will, der schafft es auch. Ist nur ne Frage von höchstens ein paar Tagen.
Sorry, aber die schöne, heile, sichere Welt, die sich manche vorstellen gibt es einfach nicht.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Blackdivision
Sorry, aber die schöne, heile, sichere Welt, die sich manche vorstellen gibt es einfach nicht.
Gibt es nicht MEHR!!
Und warum?
Unter anderem nicht zuletzt wegen solcher Leute, die durch Ebay, Online-Händler, Payback oder Preisausschreiben (du meine Güte!) bedenkenlos alle Schranken des gesunden Datenschutzes durchbrechen und sich der langfristigen Konsequenzen nicht mal ansatzweise bewusst zu sein scheinen.
Nicht mehr schön, nicht mehr heil ... aber durchaus sehr naiv diese Welt
Setz doch mal bitte nen Bild von der Karte hier rein.
MfG groschi72
Ich sage immer,"Nur weil ich meinen Fuß in Gips habe
haue ich mir nicht noch auf den Daumen!". Fakt ist, daß
bei dieser Sache scheinbar personenbezogene Daten
an eine unbestimmte Anzahl Dritter ohne Rechtsgrundlage
übermittelt wurde. Das ist nach dem BDSG eine Ordnungs-
widrigkeit und kann mit bis zu 25000€ bestraft werden.
Ein Datenschutzverstoß wird nur auf Antrag verfolgt.
Es sei aber vorher zu prüfen, ob ggf. bei der Abgabe der Daten
irgendwo eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung oder
Übermittlung dieser Daten abgegeben wurde.
Zu den Experten, die auf Ebay, Payback und Co. hinweisen sei
gesagt, daß gerade bei diesen "Datensammlern" der Betroffene
gerne und fleißig mithilft und das für ein paar läppische Pünktchen.
Der andere Fraktion (viele Grüße an meinen Lieblingsdentisten, der
sich mit sehr sensiblen Personendaten auskennt), die auf die Möglicheiten hinweist man könne
durch geschicktes recherchieren mit der Fahrgestellnummer im Fenster,
offensichtliche Kennzeichen und TÜV Informationen und der Möglichkeit
den Wonhort des Besitzers und damit den Rest der Daten auszuspähen,
sei gesagt, daß in dem geschilderten Fall einer Werkstatt/Händler die Daten zur
reinen Vertragserfüllung mitgeteilt wurden und nicht dazu eine
leicht einzusehende Datenkombination öffentlich zu machen.
Ich kann mich als Datenverarbeiter nicht auf unzulässige
Möglichkeiten berufen. Zweckbestimmung beachten!
Außerdem ist jedes Datum eines Betroffenen schützenswert.
Die Brisanz der Daten ergibt sich deren Verwendung.
Die Sache mit dem Postgeheimnis bezieht sich auf Stellen,
die geschäftsmäßig Postdienste erbringen. Summasumarum
ist die Angelegenheit grenzwertig. Bei einer Anzeige, bei den zuständigen
Aufsichtbehörden, bliebe abzuwarten welche tatsächlichen Folgen dies
für den mutmaßlich, unrechtmäßigen Datenübermittler hätte.
Klagen auf Schadensersatz oder gar Schmerzensgeld halte
ich dabei für unangemessen und unrealistisch. Fazit für den Themenstarter:
Wende Dich an den Laden und verleihe Deinem Unmut Ausdruck und bitte
darauf zukünftig zu verzichten, rege zusätzlich an, die Datenmenge soweit zu
reduzieren, so daß es nur für Dich als Kunden möglich ist, das richtige Fahrzeug
zu identifizieren, mehr nicht.
Jede weitere Information ist überflüssig und widerstrebt auch den Vorgaben
des BDSG §3a Datensparsamkeit Datenvermeidung.
Das wars.
Zitat:
Original geschrieben von NX31
Ich sage immer,"Nur weil ich meinen Fuß in Gips habe
haue ich mir nicht noch auf den Daumen!". Fakt ist, daß
bei dieser Sache scheinbar personenbezogene Daten
an eine unbestimmte Anzahl Dritter ohne Rechtsgrundlage
übermittelt wurde. Das ist nach dem BDSG eine Ordnungs-
widrigkeit und kann mit bis zu 25000€ bestraft werden.
Ein Datenschutzverstoß wird nur auf Antrag verfolgt.
Es sei aber vorher zu prüfen, ob ggf. bei der Abgabe der Daten
irgendwo eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung oder
Übermittlung dieser Daten abgegeben wurde.
Zu den Experten, die auf Ebay, Payback und Co. hinweisen sei
gesagt, daß gerade bei diesen "Datensammlern" der Betroffene
gerne und fleißig mithilft und das für ein paar läppische Pünktchen.
Der andere Fraktion (viele Grüße an meinen Lieblingsdentisten, der
sich mit sehr sensiblen Personendaten auskennt), die auf die Möglicheiten hinweist man könne
durch geschicktes recherchieren mit der Fahrgestellnummer im Fenster,
offensichtliche Kennzeichen und TÜV Informationen und der Möglichkeit
den Wonhort des Besitzers und damit den Rest der Daten auszuspähen,
sei gesagt, daß in dem geschilderten Fall einer Werkstatt/Händler die Daten zur
reinen Vertragserfüllung mitgeteilt wurden und nicht dazu eine
leicht einzusehende Datenkombination öffentlich zu machen.
Ich kann mich als Datenverarbeiter nicht auf unzulässige
Möglichkeiten berufen. Zweckbestimmung beachten!
Außerdem ist jedes Datum eines Betroffenen schützenswert.
Die Brisanz der Daten ergibt sich deren Verwendung.
Die Sache mit dem Postgeheimnis bezieht sich auf Stellen,
die geschäftsmäßig Postdienste erbringen. Summasumarum
ist die Angelegenheit grenzwertig. Bei einer Anzeige, bei den zuständigen
Aufsichtbehörden, bliebe abzuwarten welche tatsächlichen Fogen dies
für den mutmaßlich, unrechtmäßigen Datenübermittler hätte.
Riesen Klagen auf Schadensersatz oder gar Schmerzensgeld halte
ich dabei für unangemessen und unrealistisch. Fazit für den Themenstarter:
Wende Dich an den Laden und verleihe Deinem Unmut Ausdruck und bitte
darauf zukünftig zu verziechte, rege zusätzlich an, die Datenmenge soweit zu
reduzieren, so daß es für Dich als Kunden nur möglich sein soll, das richtige Fahrzeug
zu identifizieren, mehr nicht.
Jede weitere Information ist überflüssig und widerstrebt auch den Vorgaben
des BDSG §3a Datensparsamkeit Datenvermeidung.
Das wars.
Ja, das ist schon klar.
Aber wegen dieser Kleinigkeiten auf der Karte würde ich beim Anwalt oder Händler keinen Aufstand machen.
Klar, Daten wie z.B. Kontodaten, Passwörter, PIN und ähnliches sind schützenswert und haben bei Unbefugten nichts zu suchen.
Aber Name, TÜV Termin, Fahrgestellnr und Kennzeichen sind meiner Meinung nach nicht sonderlich sensibel bzw. relevant. Und vorallem sowieso jeden zugänglich.
Man läuft ja nicht mit geschlossenen Augen durch die Gegend und die Fahrzeuge seiner Nachbarn, Freunde, Bekannten, Arbeitskollegen, Familie und Verwandten kann man ja auch zuordnen.
Aber habe ich etwas davon?
Nein sicherlich nicht.
Denn was bringt mir die Info ob XY am XX.XX.XXXX zum TÜV muß?
Nix. Außer ich bin ein 80jähriger Rentner, der den ganzen Tag am Fenster sitzt und Leute beobachtet.
Ja dann würde mir auch einer abgehen, sobald ich weiß welches Kennzeichen zu welcher Person gehört.
So, weiter mit Dienst.
Gruß
Was die reinen Informationen des Fahrzeuges angeht,
so sind die tatsächlich offensichtlich. Der Punkt ist es,
daß diese Daten auf der Postkarte mit einer Person
in Verbindung gebracht werden, incl. der Postanschrift.
Ich habe bei meinen Betrachtungen auch primär nicht die Nachbarn im
Blick; klar wissen die über die Autos in der Siedlung Bescheid.
Es geht auch eher um die, zwar zugegeben wenig wahrscheinliche,
Möglichkeit eines Mißbrauchs durch Dritte. Banales aber durchaus
denkbares Beispiel: Der Mitarbeiter des privaten Postdienstes,
der die Karten beim Händler abholt, zieht die Karten automatisch
durch einen Scanner und verscherbelt die Datei an Gott weiß wen.
Anwendungsmöglichkeiten, sowohl "normaler" als auch krimineller Natur,
fallen mir spontan genug ein.
Ich verstehe, daß die meisten hier im Forum das möglicherweise
für übertrieben oder unmöglich halten.
Frage Dich mal, warum so viele Telefonbesitzer ihre Rufnummer aus dem
öffentlichen Rufnummernverzeichnis streichen lassen, das sind doch auch nur
Telefonnummern, was kann man damit schon anfangen.....
Nun ja, ich dachte natürlich nicht an Anwalt und so. Aber ich finde ebend auch, das hier zusammenhängende Daten öffentlich gemacht werden, die, so es einer will, für Gesetzesverstöße verwendet werden können.
Frage zwischendurch. Wie komm ich in einer Stadt, in der ich nicht täglich bin, über das Autokennzeichen an die Adresse und so? Wohnsitz und Werkstatt(Post) sind nämlich 20km voneinander entfernt.
Meinen Händler hab ich diesbezüglich schon meinen Unmut kund getan. Dabei will ich es aber auch lassen.
Es ist wirklich kein Weltuntergang, aber wie schon jemand vor mir sagte, wehret den Anfängen. Da wurde in früherer Zeit schon einiges versäumt.
Gruß und Danke für die Beiträge