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ist bastuck kompatiebel mit eisenmann?

BMW 3er E36
Themenstarteram 17. März 2012 um 19:35

Hi

ich habe 2 323ti compact auf dem einen ist eine eisenmann anlage drauf wo der vorbesitzer leider den mittelpott leergeräumt hat (hört sich jetzt an wie ne blechdose:-( ) auf dem anderen ist ne bastuck anlage drauf jetzt meine frage passt der endtopf von eisenmann auf die bastuck anlage?

vielen dank im voraus

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11 Antworten

Sofern die Rohrdurchmesser gleich sind (---> Messschieber und nachmessen) passt das selbstverständlich, nur wie sich das anhört ist ne andre Frage ;) probiers einfach aus!

Zitat:

Original geschrieben von bmwqwertz

Hi

ich habe 2 323ti compact auf dem einen ist eine eisenmann anlage drauf wo der vorbesitzer leider den mittelpott leergeräumt hat (hört sich jetzt an wie ne blechdose:-( ) auf dem anderen ist ne bastuck anlage drauf jetzt meine frage passt der endtopf von eisenmann auf die bastuck anlage?

vielen dank im voraus

Soweit ich weiß passt das nicht d.h. muss angepasst und geschweißt werden.

Fals du den Eisenmann verkaufen willst ich such grad einen :D:D:D:D:D:D

Viele Grüße

am 27. März 2012 um 19:29

Ob es mechanisch passt, weiß ich nicht. Rechtlich zulässig ist es auf alle Fälle nicht. Bauteile unterschiedliche Teilegutachten dürfen nicht gemischt werden. Wenn das Resultat zu laut wird, gibt es Ärger mit der Rennleitung und du hast den schwarzen Peter. Erloschene Betriebserlaubnis, Punkte in Flensburg, Zwangsstillegung, Rückbau...

Dicke Wintersocken passen, Cowboystiefel passen - aber mit dicken Wintersocken kommst du nicht in die Cowboystiefel :-)

 

Darum lass es besser

mfG

Coda

Zitat:

Original geschrieben von coda144

Ob es mechanisch passt, weiß ich nicht. Rechtlich zulässig ist es auf alle Fälle nicht. Bauteile unterschiedliche Teilegutachten dürfen nicht gemischt werden. Wenn das Resultat zu laut wird, gibt es Ärger mit der Rennleitung und du hast den schwarzen Peter. Erloschene Betriebserlaubnis, Punkte in Flensburg, Zwangsstillegung, Rückbau...

Dicke Wintersocken passen, Cowboystiefel passen - aber mit dicken Wintersocken kommst du nicht in die Cowboystiefel :-)

 

Darum lass es besser

mfG

Coda

Dazu muss ich was sagen,

Ich hab den Umbau seit gestern hinter mir. Also Bastuck VSD und

Eisenmann ESD ( DS-Motorsport ). Hab leider keinen original ESD vom

323ti und auch nie gehabt, leider kaufbedingt. Bastuck war schon verbaut beim Kauf. Also ich hab den TÜVer die Sache erklärt und er hat ihn eingetragen, weil er meinte das der Originale MSD nichts bringt, also nichts

an Schall schluckt. Er kennt auch das Problem das die MSD und ESD beim

323ti Zusammenhängen. Er hat das so abgenommen und eingetragen.

Rechtlich gesehen können sie dir allerhöchstens eine Mängelkarte ausstellen und mehr nicht ;)

Kumpel ist Cop von mir und die Infos

hab ich aus erste Hand. Die Rennleitung darf dir nurnoch die Karre

stilllegen wenn es sich um sicherheitsrelevante Teile handelt, also Felgen und Fahrwerk usw.

Wer sich jedoch unfreundlich gegenüber der Rennleitung aufführt und seine

Rechte nicht kennt muss sich nicht wundern. Die Messungen von ihnen sind jederzeit gerichtlich anzuzweifeln außer es wurde von einer Fachkraft ( TÜVer ) durchgeführt ;)

Edit: Bastuck VSD hat eine E Nummer also braucht man ja "eigentlich"

keine ABE ;)

am 27. März 2012 um 20:38

zum thema auspuff hab ich gestern auch was interessantes erfahren!

man darf sich nen auspuff sleber bauen. aus nem alten blechkanister z.b.

man muss nur ne phonmessung beim tüv machen lassen (kann man aber nur bei n paar) und braucht nochmal son gutachten, mir fältl leidernciht mehr ein, wie das geheißen hat... abgasführungsnachweiß oder so ähnlich... ka.

jedenfalls wird die phonemssung normalerweiße bei 2000-3000 umdrehungen gemacht. -> wenn mans resonanztechnisch drauf hat, nen auspuff zu bauen, der unter 4000 nicht viel lauter ist als der originale, kann man sich ab 4000 praktisch straight pipes machen (ka wies mitklappenauspuff aussieht ;) ), der hat das damals mit seinem motorradauspuff so durchgezogen. hat allerdings dann die phonmessung an ner nicht annerkannten stelle machen lassen, worauf hin ihm die lust vergangen ist :D dürfte kostenmäßig aber sicher nicht teurer sein als ne neue eisenmann anlage oÄ :)

Zitat:

Original geschrieben von m-r-10

zum thema auspuff hab ich gestern auch was interessantes erfahren!

man darf sich nen auspuff sleber bauen. aus nem alten blechkanister z.b.

man muss nur ne phonmessung beim tüv machen lassen (kann man aber nur bei n paar) und braucht nochmal son gutachten, mir fältl leidernciht mehr ein, wie das geheißen hat... abgasführungsnachweiß oder so ähnlich... ka.

jedenfalls wird die phonemssung normalerweiße bei 2000-3000 umdrehungen gemacht. -> wenn mans resonanztechnisch drauf hat, nen auspuff zu bauen, der unter 4000 nicht viel lauter ist als der originale, kann man sich ab 4000 praktisch straight pipes machen (ka wies mitklappenauspuff aussieht ;) ), der hat das damals mit seinem motorradauspuff so durchgezogen. hat allerdings dann die phonmessung an ner nicht annerkannten stelle machen lassen, worauf hin ihm die lust vergangen ist :D dürfte kostenmäßig aber sicher nicht teurer sein als ne neue eisenmann anlage oÄ :)

Stimmt da magst du wohl Recht behalten, aber eine Einzelabnahme mit Messung etc. kostet gut und gerne mal 600€ aufwärts :D

Dann kann man sich das bauen auch sparen und sich gleich einen Eisenmann holen :p

am 28. März 2012 um 16:20

läuft anscheinend nicht mal al einzelabnahme sondern iwie anderst... aber dürfte sich wolh preislich auch in dem rahmen befinden. klar, aber dann hat man eben genau den (einizgartigen) sound, den man haben will^^ fand ich nur erstaunlich, dass sowas geht im deuschen staat :D

Da muss ich dir vollkommen recht geben.

Aber wäre dir der Aufwand das Wert?? Was wenn der TÜV Faxen macht

usw.? Das zum Thema Rechtsstaat.

Wenn ich das machen würde, will ich sowieso so einen

Klang wie der von den Eisenmännern :D

interessant wäre es aber allemal ein Unikat zu bauen ;)

am 28. März 2012 um 19:17

Zitat:

 

Rechtlich gesehen können sie dir allerhöchstens eine Mängelkarte ausstellen und mehr nicht ;)

Kumpel ist Cop von mir und die Infos

hab ich aus erste Hand. Die Rennleitung darf dir nurnoch die Karre

stilllegen wenn es sich um sicherheitsrelevante Teile handelt, also Felgen und Fahrwerk usw.

Wer sich jedoch unfreundlich gegenüber der Rennleitung aufführt und seine

Rechte nicht kennt muss sich nicht wundern. Die Messungen von ihnen sind jederzeit gerichtlich anzuzweifeln außer es wurde von einer Fachkraft ( TÜVer ) durchgeführt ;)

Edit: Bastuck VSD hat eine E Nummer also braucht man ja "eigentlich"

keine ABE ;)

"...und beschlagnahmen dürfen sie die Karre nur, wenn nachweislich mindestens 3 gestohlene Teile dran sind" - Träum weiter! Solchen Blödsinn verbreiten Ahnungslose im Netz.

Fakt ist: Der Fachbegriff lautet "Sicherstellung zur Beweissicherung" - und dann filzt ein Sachverständiger von TÜV oder DEKRA das Ding durch, und das wird richtig teuer. Wenn du jetzt oberklug den Beamten was über die Rechtslage erzählst und der Sicherstellung widersprichst, wird eine Beschlagnahme daraus. Der Staatsanwalt ordnet die sang und klanglos an. Ein Richter entscheidet dann, wenn das schriftliche Gutachten des Sachverständigen vorliegt - und das kann Wochen dauern; solange bleibt dann dein Auto bei den Cops (auch wenn die Untersuchung vom Sachverständigen längst fertig ist). Stilllegen tut immer die Zulassungsstelle - hier auf Veranlassung durch die Cops.

Wer's nicht glaubt, fahre mal röhrend durch München oder Köln....

Zitat:

jedenfalls wird die phonemssung normalerweiße bei 2000-3000 umdrehungen gemacht.

Das heißt richtig "Schallpegelmessung". Phon werden schon seit 1966 nicht mehr gemessen, jetzt sind es dB(A). So einfach schnell geht die Standgeräuschmessung - beim PKW 3/4 Nenndrehzahl (Nenndrehzahl = die Zahl hinter der Leistungsangabe im Schein). Für die Zulassung entscheidend ist das Fahrgeräusch nach 70/157/EWG in der zur Erstzulassung zutreffenden Fassung. Das ist riesen Messaufwand (z.B. Anfahrtsgeschwindigkeit auf +-1,5km/h genau) für den man ein Messgelände (Iso-Belag etc) braucht. Mehr Leistung darfst du nach 70/157/EWG nicht durch die Auspuffanlage rausholen, also zzgl Leistungsmessung. Wegen Abgasverhalten darf der Abgasgegendruck nur um bestimmte Prozentzahlen abweichen - also Extra-Messung.

Für's Moped geht es so ähnlich nach 78/1015/EWG bzw. 97/24 Kap. 9 EWG (Standgeräusch bei 1/2 Nenndrehzahl, wenn die über 5000 liegt).

Das berühmte E-Prüfzeichen besagt nur, dass ein Schalldämpfer in Verbindung mit restl. Originaltöpfen genehmigt ist oder als ganze Anlage. Mischen aus verschiedenen Anlagen ist nicht genehmigt. Beispiel: Anlage A dämpft mit dem VSD 25% und mit dem ESD 75%. Anlage B mit dem VSD 50% und dem ESD 50%. Wenn du jetzt von A den VSD nimmst und von B den ESD ist die Wirkung schlechter und der Genehmigungswert wird nicht mehr eingehalten.

mfG

coda

Zitat:

Original geschrieben von coda144

Zitat:

 

Rechtlich gesehen können sie dir allerhöchstens eine Mängelkarte ausstellen und mehr nicht ;)

Kumpel ist Cop von mir und die Infos

hab ich aus erste Hand. Die Rennleitung darf dir nurnoch die Karre

stilllegen wenn es sich um sicherheitsrelevante Teile handelt, also Felgen und Fahrwerk usw.

Wer sich jedoch unfreundlich gegenüber der Rennleitung aufführt und seine

Rechte nicht kennt muss sich nicht wundern. Die Messungen von ihnen sind jederzeit gerichtlich anzuzweifeln außer es wurde von einer Fachkraft ( TÜVer ) durchgeführt ;)

Edit: Bastuck VSD hat eine E Nummer also braucht man ja "eigentlich"

keine ABE ;)

"...und beschlagnahmen dürfen sie die Karre nur, wenn nachweislich mindestens 3 gestohlene Teile dran sind" - Träum weiter! Solchen Blödsinn verbreiten Ahnungslose im Netz.

Fakt ist: Der Fachbegriff lautet "Sicherstellung zur Beweissicherung" - und dann filzt ein Sachverständiger von TÜV oder DEKRA das Ding durch, und das wird richtig teuer. Wenn du jetzt oberklug den Beamten was über die Rechtslage erzählst und der Sicherstellung widersprichst, wird eine Beschlagnahme daraus. Der Staatsanwalt ordnet die sang und klanglos an. Ein Richter entscheidet dann, wenn das schriftliche Gutachten des Sachverständigen vorliegt - und das kann Wochen dauern; solange bleibt dann dein Auto bei den Cops (auch wenn die Untersuchung vom Sachverständigen längst fertig ist). Stilllegen tut immer die Zulassungsstelle - hier auf Veranlassung durch die Cops.

Wer's nicht glaubt, fahre mal röhrend durch München oder Köln....

Zitat:

Original geschrieben von coda144

Zitat:

jedenfalls wird die phonemssung normalerweiße bei 2000-3000 umdrehungen gemacht.

Das heißt richtig "Schallpegelmessung". Phon werden schon seit 1966 nicht mehr gemessen, jetzt sind es dB(A). So einfach schnell geht die Standgeräuschmessung - beim PKW 3/4 Nenndrehzahl (Nenndrehzahl = die Zahl hinter der Leistungsangabe im Schein). Für die Zulassung entscheidend ist das Fahrgeräusch nach 70/157/EWG in der zur Erstzulassung zutreffenden Fassung. Das ist riesen Messaufwand (z.B. Anfahrtsgeschwindigkeit auf +-1,5km/h genau) für den man ein Messgelände (Iso-Belag etc) braucht. Mehr Leistung darfst du nach 70/157/EWG nicht durch die Auspuffanlage rausholen, also zzgl Leistungsmessung. Wegen Abgasverhalten darf der Abgasgegendruck nur um bestimmte Prozentzahlen abweichen - also Extra-Messung.

Für's Moped geht es so ähnlich nach 78/1015/EWG bzw. 97/24 Kap. 9 EWG (Standgeräusch bei 1/2 Nenndrehzahl, wenn die über 5000 liegt).

Das berühmte E-Prüfzeichen besagt nur, dass ein Schalldämpfer in Verbindung mit restl. Originaltöpfen genehmigt ist oder als ganze Anlage. Mischen aus verschiedenen Anlagen ist nicht genehmigt. Beispiel: Anlage A dämpft mit dem VSD 25% und mit dem ESD 75%. Anlage B mit dem VSD 50% und dem ESD 50%. Wenn du jetzt von A den VSD nimmst und von B den ESD ist die Wirkung schlechter und der Genehmigungswert wird nicht mehr eingehalten.

mfG

coda

Also du gehst ja vom extremsten Fall aus ;) selbst da würde ich noch an Ort und stelle meinen Anwalt hinzuziehen, was viele Leute nicht machen.

Was auch der entscheidende Fehler ist. Wer sich nicht wehrt hat schon verloren. Fakt ist, ich verbreite kein halbwissen, nur das was ich von einem Polizisten selber gehört habe. Was du beschreibst ist wirklich der übelste

Extremfall. Wenn ein ESD eingetragen ist und nichts nachweislich manipuliert wurde, dann hat man schonmal keine schlechten Karten.

Man kann natürlich auch Pech haben, und einen Sternchenjäger erwischen,

aber der Sucht dann auch so lange an deiner Kiste bis er was findet.

Und nur mal so nebenbei, 95% der "Sporttöpfe" sind schon von Anfang zu laut.

Wenn ich in München wohnen würde hätte wahrscheinlich keine getunde Karre, weil auf die bekannte Action mit den grünen dort hätte ich absolut

keine Lust :D

 

 

Was ich noch vergessen habe als Beispiel:

Wenn sie einen richtig am A.... Kriegen wollen, dann brauchen sie nur

zu fragen wo die Gesamtabnahme von deiner Kiste ist.

Die haben nämlich die wenigsten Leute. Was ich damit sagen will,

wenn sie suchen, finden sie auch. Egal bei wem von uns ;)

Man kann Glück aber auch Riesen Pech haben.

Viele Grüße

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