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Ist das ein Bastlerfahrzeug?!

Mercedes CLK 209 Cabrio

Hallo liebe Motortalk Gemeinde, ich habe jetzt für neun Monate ein Übergangsfahrzeug gesucht, bis mein Bestelltes endlich fertig wird (die üblichen Halbleiterprobleme) und wurde bei eBay Kleinanzeigen fündig:
Ein CLK 320 Cabrio, Baujahr 2004 mit 340.000 km. Vollausstattung, achtfach bereift meiner Meinung nach in einem super Zustand. HU bis 9/23. 3200€
Hab ihn heute Probe gefahren, 500 € angezahlt und will ihn am Donnerstag abholen.
Im Kaufvertrag bestand der Verkäufer aber auf den Begriff „Bastlerfahrzeug“ sowie gekauft wie gesehen. Er sagte aufgrund der hohen Kilometer Anzahl würde er das gerne so drin stehen haben.
Ich hab mir dabei nichts gedacht und unterschrieben.. Mir ist nun klar das der Verkäufer sich so jeglicher Gewährleistung entziehen will. Nur habe ich leider schon unterschrieben. Im Nachhinein kamen mir Zweifel und ich recherchierte ein wenig. Dabei fand ich heraus, dass ein Bastlerfahrzeug nur so genannt werden darf, so lange es nicht mehr verkehrssicher, oder verkehrstauglich ist.

Wie haben aber zusammen eine Probefahrt gemacht und das Fahrzeug war dabei alles andere als fahruntauglich.

Ich würde es wirklich gerne nehmen, aber ich habe ein ungutes Gefühl… habe ich jetzt noch irgendwelche Möglichkeiten, oder bin ich auf Gedeih und Verderb ausgeliefert, wenn der Wagen mir bei der Überführung auseinander fällt? Hat vielleicht jemand einen Tipp?

Grüße
Kai

28 Antworten

Frei wiedergegeben von einer Anwaltsseite:
Wenn der Begriff Bastlerfahrzeug nur verwendet um den Gewährleistungsanspruch auszuschließen, das Fahrzeug aber grundsätzlich verkehrstauglich, und der Preis oberhalb des Schrottwerts liegt, ist die Verwendung des Begriffs unzulässig und entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung (rechtswidriges Umgehungsgeschäft). Bei einem Preis von 3200€ für ein so altes Auto mit 320.000 Kilometern Laufleistung würde ich also davon ausgehen, dass dieser Passus ungültig ist. Muss aber natürlich im Zweifel vor Gericht geklärt werden. War das denn ein Händler oder von Privat?
Bei letzterem hast du ohnehin kaum eine Chance außer bei arglistiger Täuschung irgendwas mit Gewährleistung durchzubekommen. Wenn es ein Händler ist, wird es nichts bringen das Teil einfach als Bastlerfahrzeug zu deklarieren, oder den guten alten "Im Kundenauftrag" Trick durchzuziehen.
Wenn die Kiste aber gut da steht, sie bei der Probefahrt unauffällig war und u sie ohnehin nur für 9 Monate benötigst, würde ich mir bei dem doch recht Standfesten 320er nicht so große Sorgen machen.
VG

Wenn das Auto so ist wie Du schreibst, ist es kein Bastlerauto. Du und der Verkäufer gehen ja davon aus das der CLK ohne Probleme weiter am Verkehr teilnehmen kann. TÜV hat er ja.
Da kann er reinschreiben was er will, wenn das Auto grobe oder verschwiegene Mängel hat, kommt er damit nicht durch.
Nur wenn wirklich was ist, dann wird die Rückabwicklung sicherlich nicht einfach. Der Verkäufer wird sich sicherlich nur Gerichtlich zu irgendeiner Maßnahme zwingen lassen.
Aber wenn der Wagen sonst Top ist und Dir gefällt, dann nimm ihn und fertig. Die Kilometerleistung würde mich beim M112 nicht schrecken.
Karosse, Dachhaut /Funktion und Getriebe (Schaltvorgänge) das wäre für mich wichtig.

Fahre auch einen 209 320 mit 339tkm schon 1 Jahr problemlos bis auf Lichtmaschine einmal.

Mach dir keine Sorgen die sind bulletproof wenn man sich bisschen beschäftigt

Auch 320er Fahrer. Schließe mich der Meinung der Anderen an!
Kriegst du nur mutwillig kaputt!

Es kann etwas vorkommen, was kein Reparatur mehr lohnt, dann hat aber das Auto einen Restwert, so deine finanzielle Schaden halten sich auch im Grenzen, i.v.m. Mietauto für 9 Monaten.

Zitat:

@tb_220 schrieb am 18. Januar 2022 um 07:31:16 Uhr:



Er ist von privat…vielleicht lässt er sich ja drauf ein den passus nachzutragen. „Wagen ist verkehrstauglich“ nachzutragen. Ich werde den Wagen aber noch mal in einer Werkstatt checken lassen. Und wenn es nur fürs Gewissen ist.
Danke für die Rückmeldung.

Frei wiedergegeben von einer Anwaltsseite:
Wenn der Begriff Bastlerfahrzeug nur verwendet um den Gewährleistungsanspruch auszuschließen, das Fahrzeug aber grundsätzlich verkehrstauglich, und der Preis oberhalb des Schrottwerts liegt, ist die Verwendung des Begriffs unzulässig und entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung (rechtswidriges Umgehungsgeschäft). Bei einem Preis von 3200€ für ein so altes Auto mit 320.000 Kilometern Laufleistung würde ich also davon ausgehen, dass dieser Passus ungültig ist. Muss aber natürlich im Zweifel vor Gericht geklärt werden. War das denn ein Händler oder von Privat?
Bei letzterem hast du ohnehin kaum eine Chance außer bei arglistiger Täuschung irgendwas mit Gewährleistung durchzubekommen. Wenn es ein Händler ist, wird es nichts bringen das Teil einfach als Bastlerfahrzeug zu deklarieren, oder den guten alten "Im Kundenauftrag" Trick durchzuziehen.
Wenn die Kiste aber gut da steht, sie bei der Probefahrt unauffällig war und u sie ohnehin nur für 9 Monate benötigst, würde ich mir bei dem doch recht Standfesten 320er nicht so große Sorgen machen.
VG

Du kaufst ein 18 Jahre altes Fahrzeug mit über 300tkm von Privat. Da sollte es einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass du den Wagen ohne jede Gewährleistung/Garantie kaufst.

Vielen Dank, die Leute kaufen billig schrottkisten mit 300 k und meckern rum, wenn überhaupt dann nur vom Opa 1. Hand lückenlos Scheckheft gepflegt, alles andere ist Wahnsinn und verbastelt

So, ich habe den Verkäufer noch mal angeschrieben!
Hallo, ich wollte mich noch mal kurz melden. Mir macht der Begriff Bastlerfahrzeug im Kaufvertrag etwas Kummer Bzw Kopfschmerzen. Wäre es für Sie in Ordnung, wenn wir ihn rausnehmen, oder zumindest um folgenden Passus erweitern würden:
„Eine sichere und reibungslose Teilnahme am Straßenverkehr ist möglich. Das Fahrzeug weist keine erheblichen Schäden und Mängel auf.“
Denn laut Definition darf es nur dann als Bastlerfahrzeug bezeichnet werden, wenn einer oder beide Punkte nicht zutreffen.
Damit wäre mir wirklich wohler.
Viele Grüße
Antwort:
Hallo,
eine sichere und reibungslose Teilnahme am Straßenverkehr ist auf jeden Fall möglich. Da bin ich mir sicher, weil der Besitzer ist ein sicherheitsfanatiker. Das können wir gerne reinschreiben.
Jetzt bin ich doch etwas beruhigter.
Ich werde den Wagen aber trotzdem sicherheitshalber noch mal in einer Werkstatt begutachten lassen.

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 18. Januar 2022 um 18:06:30 Uhr:


Du kaufst ein 18 Jahre altes Fahrzeug mit über 300tkm von Privat. Da sollte es einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass du den Wagen ohne jede Gewährleistung/Garantie kaufst.

Das sehe ich etwas anders. Rechtlich gesehen bin in jedem Fall der Gekniffene und der Verkäufer ist völlig aus dem Rennen, wenn es beim Bastlerfahrzeug bleiben würde. Eine Garantie will ich auch gar nicht.

Wenn ein Käufer so käme, würde ich als Verkäufer sagen, such weiter.

Aber es spricht für den Verkäufer.

Deine Gewissens Entscheidung.

Aus Erfahrung kann ich sagen, alle Autos mit solchen km Leistungen sind verbastelt und Schrott. Würde ich nie kaufen.

Da ist fast alles so alt mit so viel km. Würde ich nicht haben wollen

Bei 130 ist bei mir schluss und das ist viel

Über 6000 Mark für ein altes Auto mit über 320 000 km? Ernsthaft???

Völliger Schwachsinn der hier verbreitet wird. Nur weil ein Auto über 200tkm hat ist es nicht verbastelt oder schlechter! Ganz im Gegenteil, die meisten Probleme treten bei 100/150tkm auf. Ich finde es sogar vorteilhaft ein auto mit etwas mehr Laufleistung für weniger Geld zu kaufen, da die einfachsten Dinge wie klimakompressor/wasserpumpe etc getauscht worden sein müssen, sprich Ruhe für weitere 150tkm! Natürlich nur bekanntlich wenn ein Motor wie m112/m113 oder so verbaut ist..

Also bitte nicht sowas raten wenn man selber keine Ahnung hat.

Zitat:

@balero-2404 schrieb am 18. Januar 2022 um 19:26:51 Uhr:


Wenn ein Käufer so käme, würde ich als Verkäufer sagen, such weiter.

Aber es spricht für den Verkäufer.

Deine Gewissens Entscheidung.

Aus Erfahrung kann ich sagen, alle Autos mit solchen km Leistungen sind verbastelt und Schrott. Würde ich nie kaufen.

Da ist fast alles so alt mit so viel km. Würde ich nicht haben wollen

Bei 130 ist bei mir schluss und das ist viel

Über 6000 Mark für ein altes Auto mit über 320 000 km? Ernsthaft???

Wer rechnet denn noch in DM um? :rolleyes:
Also dieser Wagen ist keineswegs verbastelt und Schrott schon mal gar nicht. Optisch sieht er nach einem maximal 10 jährigen aus. Jeder so wie er mag, aber das zu pauschalisieren ist Humbug.
Für den Verkäufer spricht das absolut nicht. Ein Bastlerwagen ist ein Wagen, der auf den Schrott gehört, aber kein Wagen ohne offensichtliche Mängel und mit 1,5 Jahren TÜV. Was auch gegen den Verkäufer spricht:
Im der Anzeige stand: reparierter Unfallschaden, im Kaufvertrag kreuzt er aber „keine Angabe“ bei Unfall ja, oder nein. Er verkauft den Wagen für einen Freund, hat aber keine Vollmacht?! Ist für mich alles nicht wirklich seriös. Trotzdem überzeugt mich das Fahrzeug und ich hoffe es stellt sich nicht als Fehler raus.

Hier noch ein paar Bilder

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