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Ist das eine Sperrfläche nach StVO Zeichen 298?

Themenstarteram 30. Juni 2024 um 11:52

Moin Gemeinde!

Ich möchte mal eure Einschätzung hören ,ob dies eine Sperrfläche Zeichen 298 ,eurer Meinung, nach ist.

Habe mich bewusst dort an die linke Seite ( Ohne Behinderung oder Gefährdung)neben die Fahrradbügel mit meinem Krad gestellt, und habe

eine Verwarnung von 25 € erhalten.

Zeichen 298 sagt aus, das weder Kraftfahrzeuge noch Fahrräder die Sperrfläche überfahren, sowie dort

nicht Halten und Parken dürfen.

Die Fläche ist mit Unterbrechungen für Ein und Ausfahrt für Zweiräder umrandet und bietet 4 Fahrradbügel zum Abschließen an?

Für mich wird hier ein Zweiradparkplatz suggeriert und keine Sperrfläche.

Erfüllt diese "Sperrfläche" die Vorgaben der STVO ?

Sperrfläche Zeichen 298?
Sperrfläche Zeichen 298?
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14 Antworten

Ich sehe das nicht als Sperrfläche, denn dann dürften dort auch keine Fahrräder hinfahren.

Außerdem ist die Fläche nicht schraffiert, was eine Sperrfläche kennzeichnet.

Ich würde der Bußgeldstelle schreiben.

Die sind auch nicht fehlerfrei.

Was anderes wäre es, wenn ein Verkehrszeichen das Parken nur für Fahrräder ausweisen würde, was aber nicht der Fall zu sein scheint.

Immerhin steht hier ein absolutes Haltverbot, und nur nach rechts sind Parkflächen freigegeben.

Außerdem suggerieren die ringsum angebrachten "Bodenhindernisse" schon, daß man da nicht rein soll.

----> Ich halte es auch für unzulässig dort zu parken, aber die Begründung "Sperrfläche" ist wohl falsch.

Sperrflache ist das nicht. Aber parken darfst du da mit einem krad wohl auch nicht . Da man ja sieht das es von der Fahrbahn abgegrenzt ist

Themenstarteram 30. Juni 2024 um 14:54

@ Oetteken

Da hier keine schraffierte Fläche vorgegeben ist ,habe ich das auch nicht als Sperrfläche gesehen.

Ist ja im Zeichen 298 exakt so vorgeschrieben.

Von erhöhten Kunststoffbegrenzungen mit Durchlässen steht da nichts.

Ich hab denen gleich ne Mail geschrieben um vor Ablauf der Sieben Tages-Zahlungsfrist ,von denen ne Rückmeldung zu kriegen,ob Sie das nachvollziehen können.

Bisher hat sich noch niemand gemeldet.

@ nogel

Die beziehen sich ja auch auf Parken im absoluten Halteverbot bei Benutzung einer Sperrfläche.

Wenn da keiner rein soll, wären die "Bodenhindernisse" eigentlich nicht durchbrochen und

vier Fahrradbügel im Angebot?

Es sollen Fahrräder rein, aber keine kfz oder krad ;)

Themenstarteram 30. Juni 2024 um 15:17

@ vanguardboy

Da sollen auch keine Fahrräder rein !

Was ist eine Sperrfläche?

Eine Sperrfläche stellt einen Bereich auf der Fahrbahn dar, der für Fahrzeuge tabu ist. Daher dürfen weder Kraft- noch Fahrradfahrer eine Sperrfläche überfahren. Auch das Halten oder Parken auf einer Sperrfläche ist verboten.

Wie sieht eine Sperrfläche aus?

Eine Sperrflächenmarkierung besteht aus einem Bereich mit weißen, gestrichelten Linien, die wiederum von einer weißen, durchgehenden Linie umrandet sind. Gemäß Anlage 2 zu § 41 StVO handelt es sich bei der Markierung einer Sperrfläche um das Zeichen 298.

Ich sagte doch oben schon, daß (nur) die Begründung "Sperrfläche" falsch ist.

Beschwer dich halt, dann bekommst du einen neuen Bescheid mit anderer Begründung/Tatbestandsnummer :)

Da sind Fahrradbügel y klar sollen da Fahrräder rein. Ist ja keine sperrfläche.

Das man da mit einem krad oder Pkw da nicht parken soll ergibt sich schon an den am Boden befindlichen Abgrenzung .

Mit etwas gutem Willen ist dort eine Sperrfläche zu erkennen.

Weiße Umrandung mit schrägen Linien. Allerdings stehen die Fahrradbügel im Widerspruch dazu, weshalb es anscheinend alte nicht ordentlich entfernte Markierungen sind.

Ein Krad hätte da durchaus Platz ohne zu stören und wäre für mich völlig in Ordnung

@24eddy

 

Bringt dir nichts. Da du ja sowieso nicht hättest parken dürfen. Selbst wenn da keine Linien/Fahrradständer wären.

 

Da herrscht absolutes Halteverbot, außer auf den separat markierten Parkflächen.

 

Das macht auch mindestens 25€ ;)

Es ist alles gesagt, aber wohl noch nicht von jedem :)

Wenn dort eine Sperrfläche sein soll dann frage ich mich, was die Haltebügel für Fahrräder dort sollen.

Das sind doch keine Fahrradbügel, sondern eindeutig Motorradbügel. ;)

Das Haltverbot gemäß Zeichen 283 kann sich ja nur auf die Fahrbahn beziehen. Auf der hat der TE sein Fzg. ganz sicher nicht abgestellt. Da ist jemand sauer weil es keine wirksame Beschilderung gibt, für die 2-Rad-Insel einen Parkschein zu lösen.

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