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Ist das MPPSK jetzt eigentlich legal oder nicht?
Hi,
ich weiß, dass es diese Frage schon einige Male im Forum gab, aber ich habe immer noch keine klare Antwort gefunden.
Zu meiner Situation:
Ich habe mir vor paar Wochen einen BMW 440i mit MPPSK gekauft. Alles legal (Original von BMW eingebaut) und vom TÜV damals 2018 abgenommen. Im Fahrzeugschein habe ich aber immer noch die 90db, wie auch die Modelle ohne MPPSK.
Diese hält der im Comfort/Eco Pro ein, aber im Sport/Sport+ ist es dann ja eine Straight Pipe und kommt auf etwas mehr als 100db (Bei 3750 Umdrehungen).
Ist es dann trotzdem alles legal? Oder kann die Polizei da was machen? Weil hier lese ich manchmal dass es komplett legal ist und die Polizei auch nur im Comfort (mit Klappe zu) messen darf.
Hat vielleicht hier wer eine klare Antwort darauf?
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31 Antworten
Es war immer und bleibt auch für immer legal!!!! (Solange eingetragen, logisch)
Zitat:
@ShinyMoon schrieb am 25. Januar 2023 um 23:37:56 Uhr:
Es war immer und bleibt auch für immer legal!!!! (Solange eingetragen, logisch)
Alles klar, danke für deinen Beitrag. Kann die Polizei denn etwas machen, wenn sie den Wagen auf über 100db messen, aber nur 90db eingetragen sind? Weil ich glaube das ist dann ja in jedem MPPSK Modell im Sport Modus auf über 100db.
Also ich meine jetzt natürlich Strafen außer eine Strafe wegen Ruhestörung, die kann es ja so oder so immer geben wenn man extra laut durch die Stadt fährt.
Zitat:
@marco03 schrieb am 25. Januar 2023 um 23:30:53 Uhr:
Ist es dann trotzdem alles legal? Oder kann die Polizei da was machen? Weil hier lese ich manchmal dass es komplett legal ist und die Polizei auch nur im Comfort (mit Klappe zu) messen darf.
Bei älteren Fahrzeugen ist das so. Neue müssen die Fahrgeräuschemessung in allen Modi bestehen. Das Standgeräusch ist für die Zulassung sowieso nicht relevant und dient nur als Anhaltswert.
Sollte dein MPPSK ordnungsgemäß verbaut und eingetragen worden sein, wird das Fahrzeug nur im Standard-Betriebsmodus gemessen (der, der nach dem Start aktiv ist).
Zitat:
@66speedy schrieb am 26. Januar 2023 um 06:42:54 Uhr:
Hier im letzten Beitrag sollte deine Frage zur Messmethode beantwortet sein
Grüße,
Speedy
Alles klar, danke.
Also wird der Wagen nur im Comfort Modus gemessen, richtig?
Zitat:
@Fregel999 schrieb am 26. Januar 2023 um 11:41:40 Uhr:
Zitat:
@marco03 schrieb am 25. Januar 2023 um 23:30:53 Uhr:
Ist es dann trotzdem alles legal? Oder kann die Polizei da was machen? Weil hier lese ich manchmal dass es komplett legal ist und die Polizei auch nur im Comfort (mit Klappe zu) messen darf.
Bei älteren Fahrzeugen ist das so. Neue müssen die Fahrgeräuschemessung in allen Modi bestehen. Das Standgeräusch ist für die Zulassung sowieso nicht relevant und dient nur als Anhaltswert.
Sollte dein MPPSK ordnungsgemäß verbaut und eingetragen worden sein, wird das Fahrzeug nur im Standard-Betriebsmodus gemessen (der, der nach dem Start aktiv ist).
Achso okay alles klar, danke für deine Antwort.
Der Wagen ist von 2017, das MPPSK wurde damals auch noch original von BMW verbaut und sollte daher ordungsgemäß verbaut worden sein. Ist auch alles im Fahrzeugschein.
Der Wagen wird im Comfort (Mit Klappe zu) gestartet.
Heißt das dann also, dass er nur im Comfort gemessen werden darf? Und was passiert wenn der Polizist dennoch meint, dass er es auch mit Klappe offen messen will?
Diese Antwort steht doch ebenfalls in dem verlinkten Thread
Grüße,
Speedy
Zitat:
@66speedy schrieb am 26. Januar 2023 um 12:58:31 Uhr:
Diese Antwort steht doch ebenfalls in dem verlinkten Thread
Grüße,
Speedy
Achso na klar, sorry.
Ich war mir jetzt nur nicht 100% sicher, ob das auch für den 440i mit MPPSK gilt, weil hier von einem M4 die Rede war, mit einer geschlossenen Klappe rechts und einer offenen Klappe links.
Aber deiner Antwort zu entnehmen denke ich mal, dass es bei dem 440i genau so ist, danke.
Die Messungen haben - MPPSK oder nicht - in dem Zustand zu erfolgen, in dem das Fahrzeug mit den Werten originär homoligiert wurde, bzw. durch Nachrüstung entsprechend in der Ziffer nachgetragen wurde.
Dieser Wert wird durch offene Klappen im Sportmodus mutwillig und unbegründet angehoben und kann nicht als zu ahndender Verstoß gewertet werden. BMW hat mit der Klappensteuerung seins getan, um die Lärmbelastung entsprechend zu regeln, aber wir alle wissen, daß es immer Mittel und Wege gibt, lauter zu sein. Das hat aber nichts mit dem ursprünglichen Bauzustand, bzw. Ausrüstzustand zu tun.
Das Schalten in den Sportmodus ist eine Willenserklärung des Fahrer, in dem er weiß, daß die Geräuschbelastung zunimmt und das billigend in Kauf nimmt.
BMW hat daher die default Stellung COMFORT gesetzt, weil damit der Hersteller seine Pflicht erfüllt, den Wagen deutlich innerhalb der zugelassenen Grenzen zu halten.
Ich hoffe, das ist so deutlich genug.
Zitat:
@Dang3r schrieb am 26. Januar 2023 um 14:53:56 Uhr:
Die Messungen haben - MPPSK oder nicht - in dem Zustand zu erfolgen, in dem das Fahrzeug mit den Werten originär homoligiert wurde, bzw. durch Nachrüstung entsprechend in der Ziffer nachgetragen wurde.
Dieser Wert wird durch offene Klappen im Sportmodus mutwillig und unbegründet angehoben und kann nicht als zu ahndender Verstoß gewertet werden. BMW hat mit der Klappensteuerung seins getan, um die Lärmbelastung entsprechend zu regeln, aber wir alle wissen, daß es immer Mittel und Wege gibt, lauter zu sein. Das hat aber nichts mit dem ursprünglichen Bauzustand, bzw. Ausrüstzustand zu tun.
Das Schalten in den Sportmodus ist eine Willenserklärung des Fahrer, in dem er weiß, daß die Geräuschbelastung zunimmt und das billigend in Kauf nimmt.
BMW hat daher die default Stellung COMFORT gesetzt, weil damit der Hersteller seine Pflicht erfüllt, den Wagen deutlich innerhalb der zugelassenen Grenzen zu halten.
Ich hoffe, das ist so deutlich genug.
Danke, jetzt habe ich das verstanden.
Es liegt also nicht am Auto selbst, sondern am Fahrer, wenn er die Klappen öffnet.
Eine Frage die ich mir aber stelle ist jetzt: Was genau begehe ich denn dann für einen Verstoß? Kann mir das Auto damit weg genommen werden oder bekomme ich nur als Fahrer selbst eine Strafe? Und ist es dann nur eine Geldstrafe oder schon ein Fahrverbot?
Ermessensspielraum des Kontrollierenden, musst dich halt ggf. wehren.
Am besten in bewohnten Gebieten Klappe zu, dann muss man nichts befürchten und sich weniger Gedanken machen.
So ist es, der Dämlack bei uns im Dorf, der ständig mit offenen Klappen am WE die Hauptstrasse rauf und runter gefahren ist, pöppelnd und spotzend natürlich, wurde zum Glück endlich aus dem Verkehr gezogen und durfte inzwischen eine Strafe im unteren 4-stelligen Bereich zahlen.
Die Soko Poser achtet ua (nicht nur in München) primär auf Autos, die sich so schon lauter anhören oder eben bewußt Lärm produzieren. Am Ende hat es jeder selbst in der Hand und auch mit einer unveränderten Serienanlage kann man schlecht auffallen und belehrt werden.
Kann man die Abgasanlage MPESD eigl noch irgendwoher besorgen.. hätte den gerne mal unter meinem 435i. In Deutschland werden diese ja nicht mehr produziert. Wie ist es eigl wenn Leute ein Unfall hatten oder die Anlage beschädigt wird.. bekommen sie denn keinen neuen?
Lg