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Ist die Angabe im Serviceheft nur eine freundliche Empfehlung...?
Hallo zusammen,
habe gerade in meinem Service-, bzw. Wartungsheft den Hinweis gelesen, dass die Service-Arbeiten "Mindestens 1x im Jahr", oder nach Laufleistung durchgeführt werden sollen...?!?
Ist das mit dem Jahresintervall nur so eine Floskel?
Oder hätte eine Missachtung Einflüsse auf Garantieleistungen...?!?
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Gruss
Nico
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@princeton schrieb am 27. Mai 2016 um 10:26:49 Uhr:
Habe inzwischen mal meinen HD-Stützpunkt auf die "Floskel" angesprochen...!
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Die Reaktion war: "Bist Du noch bei Trost? Nach 1000Km machen wir keinen Ölwechsel...!"
Das Problem bei solchen Aussagen ist oft, dass sich im Fall der Fälle später niemand mehr daran erinnern kann (spontane Demenz ).
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37 Antworten
Dazu schau doch einfach in deine Garantie Bedingungen, muss da drin stehen.
Du hast doch eigentlich gar keine Garantie (Gewährleistung) mehr, oder doch ? Anschlußgarantie ?
Wenn ja, könnte dir das bei einem Schaden sicher irgendwie zur Last gelegt werden, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang bestünde, denn es ist eine Herstellervorgabe, die dir unmittelbar zur Kenntnis gebracht wurde.
Da du dein Bike eh schon selbst ziemlich heftig umgebaut hast, soweit ich das verfolgt habe (Auspuff, Kat, Nockenwelle, Lufi, "RockerLocker", Tuning etc.), würde es meines Erachtens sowieso schwierig werden.
Gruß Michel
Ja, eine Anschlussgarantie hätte ich schon...!
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Wahrscheinlich wird nur noch mein Blinkerrelais, da unverbaut original, abgedeckt...!
Aber meine Frage war auch eher allgemein gehalten, ob sich daran jemand hält...!?
Gruss
Nico
Zur Sicherheit würde ich es 2x/Jahr machen lassen, viel hülft viel.....
Zitat:
@Bikermaxx schrieb am 26. Mai 2016 um 14:19:53 Uhr:
Zur Sicherheit würde ich es 2x/Jahr machen lassen, viel hülft viel.....
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Gilt das auch für importierte Möhren...?
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Ahhhh, impotente Möhren lassen es sich 2 mal im Jahr machen, oder habe ich das jetzt total durcheinander gebracht ?
Gruß Michel
Zitat:
@princeton schrieb am 26. Mai 2016 um 14:28:11 Uhr:
Zitat:
@Bikermaxx schrieb am 26. Mai 2016 um 14:19:53 Uhr:
Zur Sicherheit würde ich es 2x/Jahr machen lassen, viel hülft viel.....
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Gilt das auch für importierte Möhren...?
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Keine Ahnung, hatte noch nie eine.....
In Garantiebedingungen stehen halt Bedingungen , und keine Floskeln höflicher Art , komische Frage .
Wenn du dich daran nicht hälst , macht HD u.U. das gleiche ( Geschäft ist halt wenn beide Lachen ).
Nach Ablauf der Garantie kannst du nur auf Kulanz hoffen , und das ist eine freiwillige Leistung von HD.
Und auch hier schaut HD auch darauf , ob du auch Wartungen hast machen lassen , ansonsten ist das auch Essig .
HD hat gar kein Interesse daran dir Geld hinterher zu werfen , und wenn es was abzulehnen gibt , dann tun die das.
Deine Anschlussgarantie ist normal nur eine Versicherung , und der Garantiegeber in dem Falle ist gar nicht HD , im Schadensfall bezahlt diese ( oder halt nicht ) , und bei der steht noch mehr "Kleingedrucktes" drin , das man beachten sollte .
hi nico,
im wesentlichen ist es schon so, wie orestor schreibt.
den echten service eines unternehmens lernst du erst im kulanzfalle kennen.
zu garantie- oder gewährleistungsansprüchen bzw. deren durchsetzung gibt es (leider) einiges an rechtsprechung, die oftmals in den einzelnen fällen stark voneinander abweicht. "verlassen" kannst du dich da auf nichts.
im zweifel: innerhalb einer garantiezeit in den sauren apfel beissen, und nachweislich alle bedingungen zur garantieerfüllung wahrnehmen. beim authorisierten händler hast du dann den vorteil, das du im zweifel eine streitverkündung vornehmen kannst.
ein freier schrauber müsste erstmal nachweisen, dass er alle evtl. meldungen von hd an seine authorisierten händler auch gekannt hat. wenn es bei diesen meldungen z.b. um die prophylaktische prüfung bestimmter bauteile ging (also unterhalb der schwelle eines offiziellen rückrufes).
grundvorraussetzung jeder garantie/gewährleistung ist übrigens, dass der fehler eines bauteiles/baugruppe bereits bei auslieferung angelegt war. und das muss der käufer (nach ablauf der gesetzlichen gewährleistungsfrist) nachweisen! (beweislastumkehr).
besser: du hast keinen anlass zu garantieleistungen
grüzi
Wer eine Garantieleistung (oder auch Kulanz) wegen eines formellen Versäumnisses bei der Wartung ablehnt, hat sicher auch gute Gründe so zu handeln, weil die erforderlichen Nachbesserungen dann nämlich sehr oft auch in seinem Verantwortungsbereich liegen.
Ein Hersteller hochwertiger und dazu auch noch hochpreisiger Produkte hat so etwas deshalb eigentlich auch nicht nötig. Manche anscheinend aber wohl auch erst recht.
Zitat:
@Orestor schrieb am 26. Mai 2016 um 16:15:33 Uhr:
In Garantiebedingungen stehen halt Bedingungen , und keine Floskeln höflicher Art , komische Frage.
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Ja wirklich zu komisch die Frage...!!!
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In meinem konkreten Fall war ich bei im Herbst 2014 bei knapp 8000Km bei der regulären Inspektion.
Wegen eines Defekts + einiger solider Umbaumaßnahmen konnte ich 2015 nur knapp 1000Km fahren.
Lt. "Floskel" hätte ich aber dann trotzdem in dem Jahr die 16.000er Inspektion vorziehen sollen/müssen...?!?
Macht das wer...?
Also, ich nicht...!
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Gruss
Nico
Wozu brauchst du dann die Garantie? Fährst ja eh nicht, da kann auch nix kaputt gehen
Kenne Leute die fahren 500 km im Jahr und lassen jedes Jahr eine 8.000er Inspektion machen. Das soll wohl so ca. 31 Jahre gut gehen, dann wir auf die 16.000er gewechselt...
...und wenn sie nicht vom Bike gefallen sind, dann stehen sie noch heute.
Gruß Michel