- Startseite
- Forum
- Motorrad
- Suzuki Motorrad
- IST DIE SUZUKI GSXR 600 K7 MIT A2 ERLAUBT?
IST DIE SUZUKI GSXR 600 K7 MIT A2 ERLAUBT?
Hallo zusammen. Darf ich eine Suzuki GSXR 600-K7 mit einem A2 Führerschein fahren ? Also ich weiss,dass grundsätzlich Motorräder nicht mehr als 98PS für A2 haben dürfen, aber was ist denn ,wenn das Bike A2 Papiere hat ?
Ähnliche Themen
14 Antworten
Abend.
A2 Inhaber, dürfen nur gedrosselte Motorräder fahren die nicht mehr als 95 PS haben. Hat sie das als offene Leistung? Dann darfst du das auch fahren. Hat sie offene Leistung von 96 PS, darfst sie nicht fahren. Egal was der Händler, oder wer auch immer, schreibt.
Mfg Mirko
Zitat:
@W124_King_V8 schrieb am 10. Februar 2022 um 19:00:06 Uhr:
Hallo zusammen. Darf ich eine Suzuki GSXR 600-K7 mit einem A2 Führerschein fahren ? Also ich weiss,dass grundsätzlich Motorräder nicht mehr als 98PS für A2 haben dürfen, aber was ist denn ,wenn das Bike A2 Papiere hat ?
Danke dir. Wie sieht es den bei neuen Bikes aus, also Neufahrzeugen ? Weil ein bekannter von mir fährt eine Aprillia Rs660 mit A2 ,die hat aber 100PS. Ist das dann erlaubt , weil das ein Neufahrzeug ist ?
Das egal ob neues oder altes Motorrad. Darf nicht mehr als 95 PS offene Leistung haben. Da ist dein Kollege leider illegal unterwegs. Es sei denn, er hat den großen Schein und hat es aus überlebens Gründen gedrosselt.
Mfg Mirko
Zitat:
@simitile schrieb am 10. Februar 2022 um 20:23:10 Uhr:
Das egal ob neues oder altes Motorrad. Darf nicht mehr als 95 PS offene Leistung haben. Da ist dein Kollege leider illegal unterwegs. Es sei denn, er hat den großen Schein und hat es aus überlebens Gründen gedrosselt.
Mfg Mirko
Danke dir. Echt nett, das du so schnell antwortest.
Zitat:
@simitile schrieb am 10. Februar 2022 um 20:23:10 Uhr:
Das egal ob neues oder altes Motorrad. Darf nicht mehr als 95 PS offene Leistung haben. Da ist dein Kollege leider illegal unterwegs.
Mfg Mirko
Das ist nicht so ganz richtig.
Denn:
Krafträder mit älterer Genehmigung und Fahrzegklasse 09,25 oder L3e dürfen auf Grundlage der technischen Vorschriften weiterhin auch von über 70 kW auf 35 kW oder weniger gedrosselt werden.
Anders wäre es bei Krafträdern die als L3e-A3 verschlüsselt sind, diese dürfen tatsächlich nur gedrosselt werden, wenn die ungedrosselte Motorleistung <70kW hat.
Da die GSX-R600 von 2007 als L3e verschlüsselt ist, darf die auch gedrosselt werden!
Zitat:
@simitile schrieb am 10. Februar 2022 um 19:09:28 Uhr:
Abend.
A2 Inhaber, dürfen nur gedrosselte Motorräder fahren die nicht mehr als 95 PS haben.
Ist natürlich auch nicht korrekt, max. 35kW.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 10. Feb. 2022 um 21:4:05 Uhr:
Ist natürlich auch nicht korrekt, max. 35kW.
War auf die offene Leistung bezogen. Und da sind es, wenn die Maschine nicht gedrosselt ist, 95 PS offen.
Mfg Mirko
Was soll der Artikel sagen, das da leider jemand geschrieben hat, der nicht alles weiß?
Bitte in den Vorschriften, und Verlautbarungen lesen.
VO (EU) 168/2013, 3/2014, 44/2014, FeV, §19-Clearingstelle AKE
Diese GSX-R600 Typ WVCV darf auch von > 70kW gedrosselt werden.
Im übrigen werde diese Drossel-Kits auch verkauft.
https://alphatechnik.de/.../04-wvcv-k35
Übrigens, wurde genau das gleiche Szenario hier besprochen:
https://www.motor-talk.de/forum/124-ps-auf-a2-t7172312.html?page=0
Hab jetzt nicht alles gelesen. Finde aber nirgends was deine Aussage bestätigt. Es ist immer nur die Rede von, das die Motorräder die gedrosselt gefahren werden dürfen, eine maximale offene Leistung von 95 PS haben dürfen. Und ich würde mich daran halten. Grundsätzlich finde ich es nur wieder Geld macherei. Aber das ist nen anderes Thema.
Am besten der TE wendet sich an die Fahrschule oder Dekra etc die ja auch die Prüfung machen. Die müssen es ja definitiv wissen.
Mfg Mirko
Wurde denn das gestrichen??
"
Es gibt einen Bestandschutz
Allerdings gilt für einige Führerscheininhaber ein sogenannter Besitzstandschutz: Wer den Führerschein der Klasse A2 im Zeitraum zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 26.12.2016 erworben hat, darf in Deutschland auch zukünftig gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung über 70 kW liegt. "
Ich verstehe einfach nicht,wieso Deutschland bzw. die Länder die das auch beschlossen haben, das alles so kompliziert und unlogisch machen müssen. Wenn man nur auf 48PS Drossel müsste, hätt ich das noch verstanden, aber so ist das einfach nur respeklos gegenüber den Bürgern, da es nur Geld macherei ist.
Mit dem offenen Schein hat man nicht dieses Problem. Aber ja, du hast Recht. Ich hätte die drosselei komplett abgeschafft. 48ps offen, nicht drosseln. Denn wo liegt der Sinn, 150ps auf 48 zu begrenzen? Bleibt da was von einem Motor übrig?
Nuja der Sinn ist schon da.
War es ja "früher" nicht groß anders. Da wurden aus 98Ps eben 34PS.
Sinn würde es auch schon machen die über 70kW zu drosseln (es müssen ja nicht gleich 150PS sein), denn mit A2 könnte man sich gleich die "Traummaschine" holen, und nach 2 Jahren A2 einfach mit einer Prüfung, offen zu fahren.
So ist aber nun diese Lösung. Muss sich also derjenige dann eine neue Maschine kaufen, insofern man mehr als 70 kW in Zukunft fahren möchte.
Hat also Vorteile gebracht (mit 18 schon 48PS fahren und nicht den kompletten neu machen), als auch den Nachteil mit der Drosselei.
Aber es bleibt ja jedem überlassen, sich eine Maschine zu holen, welche noch als 09,25 oder L3e eingestuft ist, mit über 70kw, und diese drosseln zu lassen.
Und da gibt es viele von!
Informiert euch bei DEKRA u.co.
Zitat:
@simitile schrieb am 10. Februar 2022 um 21:15:14 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 10. Feb. 2022 um 21:4:05 Uhr:
Ist natürlich auch nicht korrekt, max. 35kW.
War auf die offene Leistung bezogen. Und da sind es, wenn die Maschine nicht gedrosselt ist, 95 PS offen.
Mfg Mirko
Deswegen hat Suzuki die GSX S950 auf den Markt gebracht, 95 PS offen oder 48 gedrosselt...