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Ist dieser Steinschlag/Kratzer TÜV relevant?

Themenstarteram 14. August 2018 um 18:37

Die Frage steht im Titel :-)

Ist der angefügte "Steinschlag" TÜV relevant? Ist hier evtl. sogar ein TÜV-Prüfer?

Er ist zwar im Sichtfeld aber so klein und nur oberflächlich, dass ich denke, er ist nicht TÜV-relevant.

Aber vielleicht werde ich ja eines Besseren belehrt.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zum einen gehts beim Schadenersatz also um das Thema normaler Verschleiß vs. Schaden. Da spricht manches für Verschleiß.

Du sagst es sei ein Firmenmietwagen. Wenn das bei einer Fahrt im Rahmen des Arbeitsverhältnisses passiert ist, dann haftest Du nicht. Der Arbeitgeber haftet dann.

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Dann warte das doch einfach ab...

am 14. August 2018 um 18:48

...jag die Kiste vor der HU durch ein paar Mückenschwärme und drück ein fettes Insekt direkt auf den Steinschlag.

Außerdem ists hilfreich mit dreckiger Scheibe bei richtigem Regenwetter zur HU zu fahren... bei all den Mücken und Regentropfen fällt der Steinschlag nicht weiter auf.

Themenstarteram 14. August 2018 um 18:50

Es geht nicht darum, wie ich den TÜV "umgehen" kann sondern ob es relevant wäre, wenn das Auto gereinigt und bei gutem Licht begutachtet wird.

Kommt das Auto durch den TÜV oder nicht? :-)

Das Auto war ein Mietauto und jetzt wollen sie mir die Scheibe als Mangel anhängen.

am 14. August 2018 um 19:04

...nach den Bildern ist das mit Sicherheit im Sichtfeld des Fahrers. Außerdem ist dort eine Reparatur der Scheibe nicht zulässig.

siehe Verkehrsblatt 71. Jahrgang 2017 Heft 23 (1013-1088) vgl. Seite 1033

a) Steinschlag (ohne Rissbildung), verfärbt (außerhalb des Fernsichtbereichs) = geringfügiger Mangel

Beschädigung im Fernsichtbereich = erheblicher Mangel

Beschädigung der Frontscheibe mit Rissbildung = erheblicher Mangel

Sichtbeeinträchtigung im Fernsichtbereich oder auf die Aussenspiegel = erheblicher Mangel

Auf den Bildern sehe ich am ehesten eine oberflächliche Beschädigung ohne Relevanz für die HU.

Sehe ich auch so.

Die Scheibe meines alten W202 (der Rumäne sei seiner Seele gnädig) war nach 270tkm wie vernarbt. Übersäht von so kleinst-Einschlägen. Davon genauso viele im Sichtfeld, wie daneben.

Hat den TÜV nie gejuckt.

 

 

Das sind die kleinen Macken, die man bei vom Vordermann aufgewirbelten Steinchen nunmal bekommt.

Zitat:

@Bamako schrieb am 14. August 2018 um 21:49:04 Uhr:

Übersäht von so kleinst-Einschlägen. Davon genauso viele im Sichtfeld, wie daneben.

Hat den TÜV nie gejuckt.

 

Das sind die kleinen Macken, die man bei vom Vordermann aufgewirbelten Steinchen nunmal bekommt.

Die Autovermietung ist aber eben nicht so entspannt und moniert zu Recht den Steinschlag.

Eine Reparatur in diesem Bereich dürfte nicht möglich/zulässig sein.

Die Frage wäre hier noch, wie hoch die Selbstbeteiligung sein soll ?

Hi , bin unlängst mit zwei Fahrzeugen ohne Probs. durch die HU gekommen - beide hatten sehr ähnliche Einschläge , auch von der Lage her .

Alternativ kannst du auch einen niederländischen Carglass Betrieb aufsuchen und es dort für 70 .- reparieren lassen . Dort ist die Rep. nicht an die Lage des Einschlags gebunden .

Sinnvoll wäre es dabei natürlich das du rel. grenznah wohnst .

Gruß , Stefan

..oder mal einen Ausflug an die Nordsee planst. ..

Man lernt immer wieder was dazu bei MT! ;) :) :D

 

Wenn die Vermietung aber bereits von Schaden weiß klappt es wohl nicht .. :o

Achso, dass es ein Mietwagen ist, hatte ich glatt überlesen.

 

Tja dann kann das strittig werden. Im Grunde ist es nicht besonders gefährlich, bzw TÜV relevant. Natürlich kann man da an nen Prüfer gelangen, der das moniert.

 

Die können jetzt halt behaupten, dass das jederzeit ein Riss werden kann und nicht über den TÜV geht. Das problem: das ist schwer widerlegbar, selbst von einem Gutachter.

 

Es ist jetzt die Frage, was die AGB des Vermieters hergeben. Bei Steinschlägen dieser Größe auf Blech wird einem eher nichts berechnet. Wie es mit Glas aussieht, ist deinerseits nachzulesen.

 

Hat der Mieter nicht eine verringerte Haftung? Die Selbstbeteiligung liegt doch selten über 150€ (grob fahrlässiges verhalten und Vorsatz ausgenommen). Natürlich, ein teurer Spaß.

 

Das hilft dir nicht mehr weiter, aber bei nem Mietwagen zahle ich grundsätzlich den Aufpreis für vollkasko. Da kannste den Karren gegen den Baum setzen und dich 3x überschlagen, du bezahlst keinen Cent....

 

 

Nun ja, bleib freundlich in Kontakt mit denen. Wenn's nix hilft, solltest du dir überlegen, welche Schritte dich weiter bringen. Mal einen Gutachter befragen oder einen Anwalt.

Themenstarteram 15. August 2018 um 7:00

Die Selbstbeteiligung liegt bei 500,00€ für Teilkasko.

Es ist sozusagen ein Firmen-Mietwagen, ich hatte also keine Einsicht in die Rahmenbedingungen. 500,00 € für Teilkasko ist natürlich viel zu hoch. Keine Ahnung was da meine Firma verhandelt hat...

Die Scheibe zu tauschen kostet 673,00€. Da hilft die Selbstbeteiligung auch nicht mehr viel. Auf die 173,00€ sind dann auch gesch***en ;-)

Ich sehe hier eben auch nur einen mini oberflächlichen Kratzer der Scheibe, klar im Sichtfeld aber trotzdem mini.

Da wird wohl das erste mal meine Verkehrsrechtsschutzversicherung zum Einsatz kommen :-)

Zitat:

@rwurzer schrieb am 15. August 2018 um 09:00:08 Uhr:

Die Selbstbeteiligung liegt bei 500,00€ für Teilkasko.

Es ist sozusagen ein Firmen-Mietwagen, ich hatte also keine Einsicht in die Rahmenbedingungen. 500,00 € für Teilkasko ist natürlich viel zu hoch. Keine Ahnung was da meine Firma verhandelt hat...

Wenn der Wagen ueber deine Firma angemietet wurde, haben die die Ansprueche einfach an dich weitergeleitet? Ansprechpartner fuer den Vermieter ist ja deine Firma. Dann sollten die meiner Meinung nach auch unberechtigte Ansprueche abweisen.

 

Zitat:

Da wird wohl das erste mal meine Verkehrsrechtsschutzversicherung zum Einsatz kommen :-)

Ob die bei bei einer geschaeftlichen Reise die Deckung zusagt?

Zum einen gehts beim Schadenersatz also um das Thema normaler Verschleiß vs. Schaden. Da spricht manches für Verschleiß.

Du sagst es sei ein Firmenmietwagen. Wenn das bei einer Fahrt im Rahmen des Arbeitsverhältnisses passiert ist, dann haftest Du nicht. Der Arbeitgeber haftet dann.

Zitat:

@Bamako schrieb am 15. August 2018 um 08:43:48 Uhr:

...

Das hilft dir nicht mehr weiter, aber bei nem Mietwagen zahle ich grundsätzlich den Aufpreis für vollkasko. Da kannste den Karren gegen den Baum setzen und dich 3x überschlagen, du bezahlst keinen Cent....

...

Und (zumindest bei den großen Vermietern) steht danach sogar innerhalb einer Stunde ein Ersatzwagen da :D.

Das kann ich nur unterschreiben. In Deutschland existieren für mich Mietwagenpreise anders als mit einer SB von 1 cent gar nicht. Das sind alles mindestens neuwertige Autos, i.d.R. maximal wenige Monate alt. Ich hatte sogar schon welche mit 10 km drauf, die sind praktisch gerade vom Transporter gerutscht. Und dann fahre ich damit bei Wind und Wetter über Berg & Tal auf allen Straßentypen 3.000 km und jemand soll danach nicht minimalste Fitschen, Kratzerchen etc. entdecken. Geht gar nicht. Man parkt, tankt, lädt ein und aus etc.

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