Ist eine erneuerte Stoßstange incl. Lackierung schon ein Unfallwagen?
Hi,
ist das Pflicht diese Sache anzugeben als Unfallschaden oder ist das Auto dann immer noch unfallfrei?
Wer hat da Erfahrungen dazu?
Danke
Tom
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17 Antworten
Warum war denn der Stoßstangen Wechsel?
Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
Warum war denn der Stoßstangen Wechsel?
Hätte ich jetzt auch erstmal gefragt...
Denke aber auch, dass sich die Leute da einen viel zu großen Kopf machen. Diese ewige Unfallwagen-Leier mag bei einem 2 bis 3 Jahre alten Fahrzeug noch was ausmachen, später dann aber interessiert sich kaum mehr einer dafür und es macht auch preislich kaum noch was aus - wenn es gut und fachgerecht gemacht wurde...
Gut, bei einem "echten" Schaden sieht das natürlich anders aus, aber mal ne nachlackierte Tür oder Stoßstange, da pfeifen die meisten eigentlich drauf...
Solange die Stoßstange nicht ersetzt wurde, kann man von einem Unfall wohl kaum sprechen. Selbst, wenn die neu gekommen ist, muss darunter ja nichts kaputt sein.
Der kleinste Parkrempler kann dieses Plastikding einreißen lassen, so dass es ersetzt werden muss. Ein Unfall ist das aber noch lange nicht.
Ich würde das beim Verkauf erwähnen, sonst kommen nachher Fragen, was war damit, ist das ein Unfallwagen. So geht man späteren Meckereien aus dem Weg.
Wenn bei meinem die Stoßstange neu gelackt wäre, hätte ich kein Problem damit, Hauptsache die Farbe stimmt und das Teil sitzt richtig.
Ich schreibe bei solchen Sachen immer in den Kaufvertrag rein - je nachdem wie alt das Auto ist und wieviele Vorbesitzer es hatte. Bei Ab Zwei vorbesitzer "Vorschäden unbekannt" (Woher soll man wissen ob der 1. Besitzer einen Unfall hatte?)
Und bei nur einem Vorbesitzer "Stoßstange wurde neu lackiert aus kosmetischen Gründen"
So ist es auch richtig. Die meisten interessiert das eh nicht, sofern die Farbe passt und die Spaltmaße stimmen...
Naja wieso der Wechsel war wissen wir leider nicht.
Im Kaufvertrag und im Angebot des Wagens stand Unfallfrei, laut Aussage des Händlers wurde an der Stoßstange nur Steinschläge ausgebessert (lackiert).
In der Rechnung des Autos stand dann auf einmal Stoßstange vorne !!erneuert!! und lackiert.
Kann ja praktisch alles gewesen sein vom Parkrempler, Wildschaden oder evtl. auch was ganz anderes.
Finde ich schon irgendwie seltsam das dies nicht beim Kaufvertrag und Angebot aufgeführt wurde und dann im Nachhinein auf der Rechnung des Gebrauchtwagenkaufs drinnen steht.
Tom
Habe ein Freund mit einen F10 der hatte eine wirklich verdammt kleine Macke an der Stoßstange der Lackierer hätte das ohne mit der Wimper zu zucken lackiert. BMW hat es aber komplett ersetzt da es über die Volkasko lief ich denke bmw kassiert bei sowas auch gerne gut ab bei den Versicherungen schicken falsches beweisfoto an die vs und fertig Kunde bekommt ja eh nix mit.
Es kommt noch ein ganz entscheidener Punkt hinzu: Eine Stoßstange die übersäht mit kleinen Steinschlägen ist, ist teurer instandzusetzen, als eine neue zu kaufen, die fertig grundiert ist. Da duscht der lackierer einmal rüber und fertig.
Eine alte muss komplett runtergeschliffen gespachtelt, gefillert etc werden und das Ergebnis ist dann noch lange nicht so gut wie bei einer ganz neuen.
Da muss ich wieder an die Allianz denken, mit der ich als Geschädigter zu tun hatte, an meinem Fahrzeug entstand damals ein Schaden an der Front in Höhe von rund 6.000 Euro. Ich machte eine entsprechende Wertminderung geltend, bzw. wurde diese Minderung auch vom durch die Allianz beauftragten Gutachter festgestellt.
Ich erhielt dann einen Brief der Allianz, in der die Wertminderung pauschal abgelehnt wurde, da nur geschraubte und genietete Teile ersetzt wurden und diese Reparatur mit einer Verschleiß- oder Garantiereparatur gleichzusetzten sei.
Ausgehend von dieser Argumentation muss mann also garnichts angeben. Wenn man neue Bremsbacken bekommen hat, gibt man das ja auch nicht an. --->Nicht ganz ernst gemeint.
Edit: Nach einem durch mich geführten Schriftverkehr zahlten sie dann doch.
Zitat:
Original geschrieben von MUC6666
Ich erhielt dann einen Brief der Allianz, in der die Wertminderung pauschal abgelehnt wurde, da nur geschraubte und genietete Teile ersetzt wurden und diese Reparatur mit einer Verschleiß- oder Garantiereparatur gleichzusetzten sei.
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Das ist schon ein starkes Stück ...und somit schon traurig daß man heute für jeden Parkrempler fast nen Anwalt braucht.
Was muss den denen ihrer Meinung nach kaputt gehen daß es als Wertminderung "zählt"? Muss man da erst nen Rahmenschaden vorweisen können?
Türen => geschraubt
Kotflügel => geschraubt
Stoßstangen => geschraubt
Scheinwerfer => geschraubt
...sind das dann alles Verschleißteile? Dann kann das Auto also fast komplett demoliert sein, ist aber nach Ansicht der Allianz "unfallfrei"!?
Als ich meinen Dicken gebraucht bei der NL in München geordert habe, hatte mich der Verkäufer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in der Rechnung "nicht unfallfrei" stehen wird, da die Nachlackierungen an Front und Motorhaube aufgrund von Steinschlägen eine vorgegebene Fläche überschreiten. Einen Unfall hatte das Fahrzeug aber ausdrücklich nicht. Offenbar gibt es zumindest bei BMW Anweisungen, wonach ab einem bestimmten Umfang von Nachlackierungen nicht mehr von Unfallfreiheit gesprochen wird.
Ich würde sicherheitshalber bei bekannten Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr unfallfrei angeben.
Zitat:
Das ist schon ein starkes Stück ...und somit schon traurig daß man heute für jeden Parkrempler fast nen Anwalt braucht.
Was muss den denen ihrer Meinung nach kaputt gehen daß es als Wertminderung "zählt"? Muss man da erst nen Rahmenschaden vorweisen können?
Türen => geschraubt
Kotflügel => geschraubt
Stoßstangen => geschraubt
Scheinwerfer => geschraubt
...sind das dann alles Verschleißteile? Dann kann das Auto also fast komplett demoliert sein, ist aber nach Ansicht der Allianz "unfallfrei"!?
Klar sind das keine "Verschleissteile" aber wo ist der Wert des Autos denn gemindert wenn eine Tür mit einem neuen Originalteil ersetzt wird?
Die Wertminderung soll den Minderbetrag ersetzen, der beim Verkauf entsteht, ist also keine "Mitnahmegelegenheit". Nach meiner Erfahrung wird beim Ankauf durch Händler nur gemindert wenn tragende Teile betroffen waren, dann in der Höhe von ca. 10% des Reparaturwertes.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Denke aber auch, dass sich die Leute da einen viel zu großen Kopf machen.
lieber vor dem verkauf einen viel zu großen kopf machen, anstatt nachher draufzuzahlen wenn der käufer durchsetzt, das man den wagen aufgrund falscher angaben wieder zurücknehmen muss!
btt: die sache ist komplizierter als man denkt, denn das fahrzeug ist zwar kein "unfallwagen", aber aufgrund der schadenshöhe auch nichtmehr "unfallfrei"....folglich beim verkauf weder unfallfrei noch unfallwagen ankreuzen, sondern die getauschten teile auflisten!
Zitat:
Original geschrieben von BigMäc
Das ist schon ein starkes Stück...
nö, das sind die normalen geschäftsgebahren der arroganz! ohne anwalt läuft bei denen nunmal nichts...
Im Streitfall einfach mal an den Ombudsmann der deutschen Versicherer wenden, wenn es nach einem Schaden Probleme dahingehend mit der versicherung gibt oder an das Schiedsgremium der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes, falls es Probleme mit dem Händler gibt.
Ist für den Antragsteller kostenfrei und unverbindlich, für den Versicherer oder den Händler ist die Entscheidung aber verbindlich. Besser als gleich die Rechtschutzversicherung und den Anwalt zu bemühen. Mit Antrag beim Ombudsmann der Versicherer oder der Schiedsstelle des Kraftfahrzeuggewerbes greift auch eine verjährungssicherheit für die Dauer des Verfahrens...
Abspeisen lassen würde ich mich jedenfalls nicht. Die Unfallfreiheit ist nicht mehr gegeben, ein Mindererlös bei späterem Verkauf fast schon sicher...