Ist es doch erlaubt, mit Standlicht am Tage zu fahren?
http://de.wikipedia.org/wiki/Standlicht
Zitat:
In Deutschland ist es verboten, bei Beleuchtungspflicht (also entsprechenden Licht- oder Witterungsverhältnissen) mit Standlicht alleine zu fahren, siehe §17 II StVO. Ansonsten ist das Fahren mit Standlicht (je nach Interpretation der gesetzlichen Regelungen) angeblich nicht explizit verboten und damit erlaubt, da sich der §17 II StVO auf den Abs.I bezieht.
Witzig ist das:
Zitat:
So ist es zum Beispiel in Frankreich gestattet, selbst Nachts, bei beleuchteten Verhältnissen, mit Standlicht zu fahren.
Beste Antwort im Thema
Nur gut, dass es die StVO auch im WWW gibt
§ 17 Beleuchtung (Auszug)
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Noch Fragen Hauser?
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23 Antworten
Ähem, wie heißt das Licht?
Ah, STANDlicht!!!
Und das andere?
FAHRlicht!!!
Ich währe da mal sehr vorsichtig.
Die Rennleitung kennt sich nicht so gut mit der StVO aus, wie sie sollte
Aber, mach doch mal nen Test und berichte dann. Bin schon sehr gespannt
Gruß
MiReu
An wen soll ich schreiben, um zu fragen? An den Kraftfahrt-Bundesamt?
Nach meiner Meinung ist der Gesetzestext eindeutig: Fahren mit Standlicht ist verboten
Hab an den KFB geschrieben. Bin gespannt auf die Antwort.
Zitat:
Original geschrieben von josch47cgn
Nach meiner Meinung ist der Gesetzestext eindeutig: Fahren mit Standlicht ist verboten
Quelle?
@TE:
1) Wikipedia ist eine schlechte Quelle.
2) Es gibt nur die Vorschrift, dass man entsprechend der Lichtverhältnisse das Abblendlicht zu benutzen hat (also bei Dunkelheit). Des weiteren ist die Nutzung von Nebelscheinwerfer geregelt. In Frankreich kommt hinzu, dass du bei Beleuchtung auch statt Abblendlicht das Standlicht benutzen kannst.
3) Wenn du also am hellichsten Tag mit Standlicht durch die Gegend fährst, wird keiner was dagegen haben. Fährst du allerdings bei dunklen Verhältnissen nur mit Standlicht, kostet's dich Geld.
Zitat:
Original geschrieben von MiReu
Aber, mach doch mal nen Test und berichte dann. Bin schon sehr gespannt
Lieber nicht, da ich LEDs drin hab und dann haben sie mich, weil ich mit Standlicht am Tag gefahren bin und wegen LED-Standlichtern^^
Leute Leute,
wie doof seit ihr denn????
Ist doch eure Sicherheit!!!!!!!
Ich darf auch mit Winterreifen bei Eis und Schnee mit einer Profiltiefe von 1,6mm fahren,
würde es aber NIE machen, da es meine und die Sicherheit anderer gefährdet!!!!!
Sparen um jeden Preis,
koste es was es wolle!!!!
*kopfschüttel*
Nur gut, dass es die StVO auch im WWW gibt
§ 17 Beleuchtung (Auszug)
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Noch Fragen Hauser?
Standlicht gibt es nicht.
Es gibt nur Begrenzungslicht.
Und fahren darf man damit allein generell gar nicht.
So siehts aus, ich mache es aber dennoch, da die Scheiß Dinger da vorne 110Watt nehmen und das frisst mir gleich 0,2l mehr suppe weg auf 100km .
Bei meinen Fahrleistungen rechne ich auch mit sowas.
Wenn es sein muss, dann klar. Aber nur weil es etwas dimmert mache ich nicht die funzel an. Gerade auf der Bahn mit 110 reicht es wenn mich die von hinten anfahrenden sehen können.
Schon klar, die 0,2L machen Dich natürlich arm.
Besser ist es natürlich wenn man nicht gesehen wird, und dann einen Unfall hat.
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Witzig ist das:
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Zitat:
So ist es zum Beispiel in Frankreich gestattet, selbst Nachts, bei beleuchteten Verhältnissen, mit Standlicht zu fahren.
Das ist definitiv falsch. Vor etwa 20 (!) Jahren wurde das geändert. Da blieben dann in Frankreich erstmal etliche Zeitgenossen stehen, weil sie einen vergammelten Laderegler und so alte Batterien im Auto hatten, daß es mit dem Einschalten des Abblendlichts zum Laden der Batterie nicht mehr langte.
Zitat:
Original geschrieben von rshunter
So siehts aus, ich mache es aber dennoch, da die Scheiß Dinger da vorne 110Watt nehmen und das frisst mir gleich 0,2l mehr suppe weg auf 100km .
Bei meinen Fahrleistungen rechne ich auch mit sowas.
Wenn es sein muss, dann klar. Aber nur weil es etwas dimmert mache ich nicht die funzel an. Gerade auf der Bahn mit 110 reicht es wenn mich die von hinten anfahrenden sehen können.
Ich würd wg. Spritverbrauch generell ohne Licht fahren. Vielleicht übersieht mich ja einer und ich geh drauf; dann paßt auch die Rendite meiner Lebensversicherung!
--- kopfschüttel ---
Zitat:
Sehr geehrter Herr pieeeeep,
ich danke Ihnen für Ihre Mail. Wenn es auch nicht zum Aufgabengebiet des KBA gehört, so ist gem. § 17 Abs. 2 das Fahren mit Begrenzungsleuchten = Standlicht allein verboten. Einen Ausnahmetatbestand ist hier unbekannt. Wenn bei Tage mit Licht gefahren wird, so ist stets mit Abblendlicht zu fahren.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Piep Pieeeep
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Also ist klar: Nix Standlicht, nur Abblend oder TFL punkt