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Ist es erlaubt in Österreich einen Anhänger (13-poliger E-Satz) mit einem 7-poligen Zugfahrzeug ?

Themenstarteram 12. Mai 2016 um 19:39

Hi,

ist es erlaubt in Österreich einen Wohnwagen-Anhänger mit 13-poligen E-Satz mit einem Zugfahrzeug mit 7-poligen E-Satz zu ziehen? Die Funktionen die hierdurch wegfallen sind neben dem Dauerplus und dem Ladeplus (beides Für kühlschrank, also eher egal) und das Aufleuchten der Rückfahrleuchten beim Retourgang!!

Ist es also erlaubt, hiermit dann den Retourgang im Wohnwagen nicht anzeigen zu lassen, oder muss man das Zugfahrzeug umbauen?

Mein Beitrag in einem anderen Forum-Bereich hier lautet:

http://www.motor-talk.de/forum/anhaengerkupplung-e-satz-tausch-von-7-auf-13-polig-t5690707.html#post47103297

Vielen Dank für Eure Antworten,

LG,

stinkesocken

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25 Antworten

Erlaubt ist das sicher nicht, würd ich meinen. Schliesslich ist die Rückfahrleuchte auch ein Signal an Aussenstehende, dass da etwas zurücksetzen will.

Ich will damit sagen, dass es die Polizei sicher nicht durchgehen lässt, wenn es ihr auffällt.

Die Adapter 7 Polig auf 13 Polig und umgekeht gibts dort zu kaufen. Somit dürften die nicht verboten sein...

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 13. Mai 2016 um 07:23:33 Uhr:

Erlaubt ist das sicher nicht, würd ich meinen. Schliesslich ist die Rückfahrleuchte auch ein Signal an Aussenstehende, dass da etwas zurücksetzen will.

Ich will damit sagen, dass es die Polizei sicher nicht durchgehen lässt, wenn es ihr auffällt.

Was hat die Rückfahrleuchte damit zu tun? :confused::confused::confused:

Ja, es ist erlaubt. Die Rückfahrleuchte sowie eine Nebelschlußleuchte müssen am Anhänger nicht vorhanden sein.

 

Gruß aus Ö

Es kommt auf die Länge, das Gewicht und das Baujahr des Anhänger an, ob der Rückfahrscheinwerfer braucht oder nicht.

Wenn der Anhänger bis 750kg wiegt, benötigt er keinen Rückfahrscheinwerfer

Anhänger der EG-Klasse O2 (750-3500kg) benötigen einen Rückfahrscheinwerfer ab BJ 2011

Wenn der Anhänger länger als 6m ist, sind immer zwei Rückfahrscheinwerfer vorgeschrieben.

Wie du schreibst - gilt für neu zugelassene Anhänger. Alles was Bestand ist kann so bleiben - auch die Anhängersteckdosen die noch nach der 7 poligen Norm montiert sind.

Zitat:

@kiaora schrieb am 13. Mai 2016 um 10:25:52 Uhr:

Wie du schreibst - gilt für neu zugelassene Anhänger. Alles was Bestand ist kann so bleiben - auch die Anhängersteckdosen die noch nach der 7 poligen Norm montiert sind.

Nein das habe ich nicht geschrieben!

WENN der Anhänger verpflichtend Rückfahrscheinwerfer benötigt, dann ist der Adapter unzulässig!

 

Ein Adapter von 13 Pol Auto auf 7 pol Anhänger geht immer, denn schließlich ist der Anhänger garnicht für Rückfahrlicht ausgerüstet.

Bei einem 7pol Auto und 13pol Anhänger fallen mit Adapter Funktionen am Anhänger weg, die unter Umständen vorgeschrieben sind.

am 13. Mai 2016 um 13:59

Zitat:

@querys schrieb am 13. Mai 2016 um 10:29:51 Uhr:

Zitat:

@kiaora schrieb am 13. Mai 2016 um 10:25:52 Uhr:

Wie du schreibst - gilt für neu zugelassene Anhänger. Alles was Bestand ist kann so bleiben - auch die Anhängersteckdosen die noch nach der 7 poligen Norm montiert sind.

Nein das habe ich nicht geschrieben!

Doch das hast du. kiaora hat nur etwas zuwenig ausführlich geantwortet. Denn das hast du geschrieben:

Zitat:

@querys schrieb am 13. Mai 2016 um 09:28:22 Uhr:

Wenn der Anhänger bis 750kg wiegt, benötigt er keinen Rückfahrscheinwerfer

Anhänger der EG-Klasse O2 (750-3500kg) benötigen einen Rückfahrscheinwerfer ab BJ 2011

kiaora nimmt wohl an das der TE einen Anhänger hat der älter ist. Vermutlich weil nur ältere Anhänger 7 polig sind?

Aber ich befürchte das Problem ist woanders. Wir wissen nun das ältere Wohnwagen keine Nachrüstung brauchen. Grosse Anhänger sogar zwei Leuchten brauchen, Anhänger bis 750kg gar keine und noch einiges mehr.

Doch woher wissen wir jetzt was der TE für einen hat?

Solche Missverständnisse kommen immer dann, wenn der TE geizig ist mit informationen und alle gleich los schiessen statt sich erst die informationen zu holen.

Da könnte ich auch fragen ob ich denn auch 70km/h fahren dürfte. Würde wohl jeder gleich sagen nein Ausserhalb ist 100km/h (in DE), doch ich meine innerorts und das nur, weil infos fehlen.

 

Also lieber TE, gib uns bitte die nötigen infos, dann können wir dir auch helfen.

Alternativ gibt es in jedem Land Ansprechpartner. Mir schwirrt sowas wie ÖAMTC durch den Kopf für A und ADAC für DE und zur Not TCS für CH

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 13. Mai 2016 um 15:59:10 Uhr:

 

kiaora nimmt wohl an das der TE einen Anhänger hat der älter ist. Vermutlich weil nur ältere Anhänger 7 polig sind?

Der Anhänger ist 13 polig! Das Auto hat nur ne Steckdose für 7-pol.

Und genau das liegt das Problem. Am Anhänger sind Rückfahrleuchten vorhanden und würden nicht mehr funktionieren mit dem Adapter.

Für die Zulässigkeit brauchen wir also die Infos des TEs

Wie lang ist der Anhänger?

Welches BJ ist der Anhänger?

@Benzli2013,

Ich hab schon richtig verstanden - Anh. 13 polig, Auto 7 polig.

Aber - wenn am Auto eine 7polige Steckdose vorhanden ist und diese normgerecht ausgeführt und abgenommen ist, besteht m.E. keine Verpflichtung diese gegen eine 13 polige auszutauschen.

Ist es aber nicht so: Was am Fahrzeug bzw. Hänger serienmässig montiert ist, muss auch funktionieren. Jetzt hat der Hänger ja Rückfahrleuchten, welche aber gar nicht leuchten können.

Ich meine, wenn ich ein Auto beim TÜV vorführe und die Rückfahrleuchte funzt nicht, werd ich sicher auch angezählt. Gleiches dürfte auch für den Hänger gelten. Oder irre ich mich ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 14. Mai 2016 um 08:16:21 Uhr:

Gleiches dürfte auch für den Hänger gelten. Oder irre ich mich ?

Du irrst. Wenn der Anhänger "freiwillig" verbaute Rückfahrscheinwerfer hat, müssen die nicht gehen.

Das liegt daran, dass es zumeist Leuchten im Zubehör gibt, die alle Funktionen abdecken können. Wenn der Anhänger tatsächlich keine braucht, müssen die auch nicht gehen.

Zitat:

@querys schrieb am 14. Mai 2016 um 21:23:01 Uhr:

 

Du irrst. Wenn der Anhänger "freiwillig" verbaute Rückfahrscheinwerfer hat, müssen die nicht gehen.

Das ist es ja gerade. Der Hänger hat ja einen 13-poligen Stecker. Und hier darf man von ausgehen, dass die Rückfahrscheiner bereits vom Werk aus verbaut wurden.

Mein 750 kg Rucksackanhänger hat auch nen 13 poligen Stecker aber keine Rückfahrleuchte(n).

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 14. Mai 2016 um 22:55:37 Uhr:

Mein 750 kg Rucksackanhänger hat auch nen 13 poligen Stecker aber keine Rückfahrleuchte(n).

Ja, weil bei diesem keine Rückfahrleuchten vorgeschrieben sind. Und bei neueren Anhängern werden nur noch die 13-poligen Stecker verbaut. Sonst bräuchte ja jeder mit einem Auto neueren Baujahrs einen Adapter, wenn er einen 750kg-Anhänger (ebenfalls neueren Baujahrs) verwenden will.

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