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Ist es richtig...?
Hallo ihr lieben!
Ist es richtig, das, wenn man ein Auto von Österreich nach Deutschland impotieren will, man kein Zoll sondern nur 19% Steuer zahlen muß?
...und...
Ist, wenn der Wagen in der Vergangenheit 2 Hd. in Deutschland, 3 Hd. in Österreich war und dann eben jetzt 4 Hd. in Deutschland wäre, wieder eine Vollabnahme fällig?
P.s.: Es handelt sich um einen ´94 Buick Roadmaster der in Österreich steht.
Gruß,
Piot
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15 Antworten
Hi,
soweit ich weiß, muss man bei einem Import "EU-intern" weder Steuern noch Zoll zahlen.
Bin mir aber nicht 100% sicher.
Zum Thema Vollabnahme kann ich leider nichts sagen.
Trotzdem schöne Grüße
Stefan
Na das wäre ja echt super, wenn man EU-intern weder Zoll noch Steuern zahlen muß! Hoffentlich ist das so!!!
Wenn das jemand genau weiß, dann bitte raus damit
das ist so, europa ist ne wirtschaftseinheit, es fallen weder zoll noch märchensteuer an. die erneute vollabnahme ist dann nötig, wenn seit der abmeldung in deutschland mehr als ich glaube 18 monate vergangen sind.
Hallo
für die Mehrwerrtsteuer ist die einzige Ausnahme, Neufahrzeuge.
das ist hier ja nicht der Fall.
Zitat:
Original geschrieben von cuda74
das ist so, europa ist ne wirtschaftseinheit, es fallen weder zoll noch märchensteuer an. die erneute vollabnahme ist dann nötig, wenn seit der abmeldung in deutschland mehr als ich glaube 18 monate vergangen sind.
Alles klar,Danke!
Da der Wagen das letzte mal 2002 in Deutschland angemeldet war, müßte ja dann wohl doch ne Vollabnahme her.
Aber da der Buick ja früher und wie jetzt die Deutschen Umbauten schon erhalten bzw. immer noch hat, dürfte die Vollabnahme ja nicht so teuer werden!?
Das einzige was teuer werden könnte, wäre das Automatikgetriebe, da wohl kaputt ist, da er den 1.gang nicht schaltet, trotzdem aber fahrbar wäre.
gruß, piot
Wenn der Wagen diverse eintragungspflichtige goodies hat, müssen die alle wieder eingetragen werden, auch wenn das früher schon in Deutschland passierte.
Zitat:
Original geschrieben von f-Body-Fan
Wenn der Wagen diverse eintragungspflichtige goodies hat, müssen die alle wieder eingetragen werden, auch wenn das früher schon in Deutschland passierte.
Na der Wagen hat schon ne andere Auspuffanlage und Felgen (siehe Foto)!
Ist das wirklich nötig, die sachen nochmal einzutragen, obwohl es damals in Deutschland eingebaut bzw. eingetragen worden ist?
Tja, wenn der Wagen seit 2002 nicht mehr in D angemeldet war, hast du keinen gültigen Brief mehr. Ohne diesen ist eine Vollabnahme nötig. Ergo, begutachten aller Teile. Du musst nicht nur die zusätzlichen Teile eintragen lassen, sondern auch alles andere, was nicht der StvZO entspricht.
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von Jürgen2
Tja, wenn der Wagen seit 2002 nicht mehr in D angemeldet war, hast du keinen gültigen Brief mehr. Ohne diesen ist eine Vollabnahme nötig. Ergo, begutachten aller Teile. Du musst nicht nur die zusätzlichen Teile eintragen lassen, sondern auch alles andere, was nicht der StvZO entspricht.
Jürgen
Na zum Glück sind ja am Buick nicht wirklich teile dran, die nicht der StvZO entsprechen.
Felgen,Auspuffanlage und das Beltec-Fahrwerk dürften ja nicht so das Problem sein einzutragen, besonders nicht, wenn das alles ja schonmal in Deutschland gemacht worden ist!?
ein vollgutachten ist von machen her nicht so teuer das kostet ca. 100€ für den schein plus die sachen die eingetragen werden aber der umbau wird dann eher das problem, bei mir beläuft sich das gerade auf 400-500€
Zitat:
Original geschrieben von tomster80
ein vollgutachten ist von machen her nicht so teuer das kostet ca. 100€ für den schein plus die sachen die eingetragen werden aber der umbau wird dann eher das problem, bei mir beläuft sich das gerade auf 400-500€
Was meinst Du denn mit dem Umbau?
Bei dem Buick in Österreich sind Auspuffanlage und Felgen ja schon montiert und das bekomme ich ja eingetragen.
Beltec-Fahrwerk ist im Moment nicht eingebaut,war aber mal...sogar in Deutschland.
Ansonsten hat er alles nötige, was man für den Tüv braucht (extra Nebelschluß und Rückfahreuchte,etc.).
Die Verglasung, die Scheinwerfer.... alles nach US-Richtlinien gebaut. Nichts entspricht den Europäischen Vorschriften... Muss alles Begutachtet werden, und, sofern zulässig, eingetragen werden...
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von Jürgen2
Die Verglasung, die Scheinwerfer.... alles nach US-Richtlinien gebaut. Nichts entspricht den Europäischen Vorschriften... Muss alles Begutachtet werden, und, sofern zulässig, eingetragen werden...
Jürgen
Ja, mit den Scheinwerfern muß man(n) sich schon einen netten Prüfer finden.
Aber ist es denn egal, das die ganzen sachen schon mal eingetragen waren?
Immerhin ist der Wagen NUR in Deutschland und Österreich gefahren. Da wird doch wohl kein Prüfer stress machen!?
Nun, der Prüfer kommt ein Auto vorgesetzt, das aus dem Europäischen Ausland kommt. Keinen gültigen deutschen Brief hat, und soll dieses Abnehmen. Folglich interessieren ihn wohl auch nicht, was die Österreicher eintragen, denn es soll ja in D zugelassen werden, wofür du wiederum keine gültigen Papiere hast.
Was würdest du als Polizist machen, wenn einer mit einem Auto kommt, und sagt, irgendwann mal war das aber eingetragen, und keine gültigen Papiere vorweist?
Jürgen