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ist es seins, meins oder das der bank???

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 14:37

hallo!!!

per zufall bin ich auf diese seite hier aufmerksam geworden und hab mich angemeldet.

vielleicht ist ja jemand hier,der auf meine frage eine antwort hat.

muss da ein wenig ausholen, da es eine etwas längere sache ist,die zugleich auch total verrückt ist,aber das habe ich mir leider nicht aussuchen können,steckt mich bitte nicht gleich in die "böse ex-frau" schublade...also:

ich fahre ein supi auto, welches ich auch gerne länger behalten würde, nur leider fängt mein ex-mann nun an rum zu zicken.

er hat mir den wagen ende´07gekauft, natürlich finanziert, weil er das geld nicht bar hatte.

anfang´08 habe ich mich von ihm getennt und er hat mir das fahrzeug überlassen. beim kauf war er halter und hat er das darlehn beim autohaus als darlehnsnehmer unerschrieben,mein name oder unterschrift kommt darin nicht vor.

ende´08 ist er in eine andere stadt gezogen und hat mir das angebot gemacht, den wagen auf mich anzumelden,damit ich meine kennzeichen behalte und kein hin und her hab(die bank weiss nicht das wir zudem zeitpunkt schon getrennt waren!)...nur hat er nicht dran gedacht,dass ich somit zu halter werde und im brief stehe, was ihm erst einige zeit später aufgefallen ist.

nun möchte er in nächster zeit einen kredit bei seiner bank aufnehmen, für eigenheim und bald fällige kosten für seinen demnächst endenden leasingvertrag seines fahrzeugs(es stehen einige reparaturen an und die vertraglich festgelegten kilometer sind weit überschritten!).

diesen bekommt er aber nur, wenn er aus der finanzierung für mein fahrzeumg raus kommt.

da er einen erhöhten fahrzeug verbrauch hatte, alle finanziert, die natürlich längst nicht mehr den wert beim verkauf hatten,wie beim kauf, ist das darlehn nicht nur mit meinem fahrzeug belastet, sondern auch noch offene posten durch frühere fahrzeuge.

für unsere gemeinsamme tochter ist er unterhaltsverpflichtet, welchen ich ihm schon erlasse,damit er das

darlehn für mein fahrzeug bedient.

ich sehe es nun aber nicht ein, das darlehn auf meine kappe zu nehmen,da ich ihm zum einen seit 2000 jeden monat ne menge geld auf sein konto überwiesen habe bis ich mich von ihm getrennt habe(das fahrzeug habe ich schon mindestens 1 1/2 mal bezahlt!)und zum anderen, er bei unserer scheidung zum richter gesagt hat er kommt für alle aussenstände die er in der ehe gemacht hat selbst auf.

so, meine frage nun: kann er den wagen von mir zurück verlangen, obwohl ich inzwischen halter bin und den darlehnsvertrag nicht unterschrieben habe???

soweit ich das weiss,kann er das nicht und wenn er die raten nicht mehr bedienen würde, könne mir die bank das fahrzeug nicht von mir fordern, da ich mit dem darlehn ja nix zu tun hab, oder liege ich da falsch???????

ich weiss, ist ne lange geschichte, aber irgentwie erzählt mir jeder was anderes...

über ne info würd ich mich freuen..

 

 

 

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19 Antworten

So lange das Darlehen nicht vollständig (inklusive Schlussrate) bezahlt ist, ist die Bank der Eigentümer. Du bist nur Besitzer. Und nein, das ist nicht das Selbe. Das ist bei jeder Finanzierung so. Nicht nur Auto. Ohne Auslöse wird es bei Leasingende dann zum Händler zurückgehen. Ob du willst oder nicht. Und die Mehrkilometer müssen auch bezahlt werden. Ein paar andere einzelfallabhängige Kosten können auch noch kommen, wie eine Wertminderung für gebrauchsuntypische Schäden usw.

Zitat:

Original geschrieben von slklein

hallo!!!

 

anfang´08 habe ich mich von ihm getennt und er hat mir das fahrzeug überlassen. beim kauf war er halter und hat er das darlehn beim autohaus als darlehnsnehmer unerschrieben,mein name oder unterschrift kommt darin nicht vor.

 

 

so, meine frage nun: kann er den wagen von mir zurück verlangen, obwohl ich inzwischen halter bin und den darlehnsvertrag nicht unterschrieben habe???

soweit ich das weiss,kann er das nicht und wenn er die raten nicht mehr bedienen würde, könne mir die bank das fahrzeug nicht von mir fordern, da ich mit dem darlehn ja nix zu tun hab, oder liege ich da falsch???????

 

ich weiss, ist ne lange geschichte, aber irgentwie erzählt mir jeder was anderes...

 

über ne info würd ich mich freuen..

Wenn man Halter ist, ist man nicht notwendigerweise auch Eigentümer.

Aufgrund des Gesagten dürfte der Ex Eigentümer sein, da er das Fahrzeug mit Kredit gekauft hat.

 

Mündliche Absprachen haben wenig Beweiskraft. Wirst also auch nicht beweisen können, dass er Dir das Fahrzeug Auto auf Dauer überlassen hat, wobei noch zufragen ist, was hier unter Überlassung zu verstehen ist. Es sieht also schlecht für Dich aus, wenn es nicht weitere schriftliche Vereinbarungen oder Zeugen gibt. 

 

O.

um das zu prüfen ob

a) Bank ist Eigentümerin wie Karsten sagt oder

b) Ex ist Eigentümer wie go4golf sagt oder gar

c) Du die Eigentümerin bist

folgende Sachen prüfen:

1. Kreditvertrag anschauen mit der Bank incl. Nebendokumenten

ist dort eine Sicherungsübereignungsvertrag beigelegt gilt a), dies ist auch der wahrscheinlichste Fall

wenn nicht:

2. Kaufvertrag anschauen mit dem Verkäufer (Autohaus o.ä.)

ist er dort als Käufer angegeben gilt erstmal b)

3. Du sagtest, er hätte Dir das Fahrzeug überlassen. Wenn Du das schriftlich hast (und zwar nicht nur zur Nutzung überlassen (Leihe) sondern als Eigentum) oder dies anderweitig beweisen kannst, dann gilt c)

Daraus folgt

1. auf Deine Frage: kann er das Fahrzeug herausverlangen? Im Fall b) und a): ja

2. auf Deine Frage: kann die Bank das Fahrzeug verlangen, wenn er seine Schulden nicht bedient? Im Fall a): ja

Dies ist keine Rechtsberatung sondern eine Meinung nach 2 Semestern Schuldrecht als Nebenfach (ist aber schon mehr als 10 Jahre her).

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von slklein

 

... dürfte der Ex Eigentümer sein, da er das Fahrzeug mit Kredit gekauft hat.

 

O.

Das ist leider Unsinn. Wie ein Vorredner bereits sagte:

Eigentümer ist und bleibt die BANK.

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

... dürfte der Ex Eigentümer sein, da er das Fahrzeug mit Kredit gekauft hat.

 

O.

Das ist leider Unsinn. Wie ein Vorredner bereits sagte:

Eigentümer ist und bleibt die BANK.

nur, wenn eine Sicherungsübereignung vorliegt (üblich ja, zwingend nein).

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

... dürfte der Ex Eigentümer sein, da er das Fahrzeug mit Kredit gekauft hat.

 

 

O.

Das ist leider Unsinn. Wie ein Vorredner bereits sagte:

Eigentümer ist und bleibt die BANK.

Leider weiss der Vorredner aufgrund der Schilderung des TE auch nicht, ob die Bank Eigentümer ist. Er vermutet es.

Im übrigen: Bei Aufnahme eines Kredites für den kauf eines Fahrzeuges ist die Bank nicht in jedem Fall Eigentümer. Ist der Kredit z. B. durch ein Grundstück abgesichert, ist der Käufer Eigentümer des Fahrzeuges.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

um das zu prüfen ob

a) Bank ist Eigentümerin wie Karsten sagt oder

b) Ex ist Eigentümer wie go4golf sagt oder gar

c) Du die Eigentümerin bist

folgende Sachen prüfen:

1. Kreditvertrag anschauen mit der Bank incl. Nebendokumenten

ist dort eine Sicherungsübereignungsvertrag beigelegt gilt a), dies ist auch der wahrscheinlichste Fall

wenn nicht:

2. Kaufvertrag anschauen mit dem Verkäufer (Autohaus o.ä.)

ist er dort als Käufer angegeben gilt erstmal b)

3. Du sagtest, er hätte Dir das Fahrzeug überlassen. Wenn Du das schriftlich hast (und zwar nicht nur zur Nutzung überlassen (Leihe) sondern als Eigentum) oder dies anderweitig beweisen kannst, dann gilt c)

Dies ist keine Rechtsberatung sondern eine Meinung nach 2 Semestern Schuldrecht als Nebenfach (ist aber schon mehr als 10 Jahre her).

zu 1 kann man recht easy prüfen:

Liegt der KFZ-Brief (nicht Schein) dem Kreditnehmer vor?

Falls ja, hat er andere Sicherheiten hinterlegt und wäre Eigentümer.

Der Regelfall bei einer Fahrzeugfinanzierung ist allerdings, ich denke in diesem Fall kann man auch davon ausgehen, dass die Bank das Fahrzeug als Sicherungsübereignung verlangt.

Dann liegt der Brief bei der Bank und diese hat, sofern die Raten nicht bedient werden, auch ein volles Pfandrecht.

 

Aber: Viel fraglicher ist ob der Kreditnehmer (EX) vertraglich überhaupt dazu berechtigt war den Halter zu verändern.

Das kann man aber ohne Einblicke in den Vertrag nicht beantworten.

Fakt ist:

Eigentümer = Bank

Besitzer (unmittelbar) = "böse Ex-Frau"

A-Karte = EX

Allerdings, jetzt kommt wieder die volle Wucht, sollte der EX vertraglich gar nicht dazu ermächtigt gewesen sein, den Halter zu ändern.....dann wäre die "böse Ex-Frau" Besitzdiener :D

Sie hätte nämlich dann keinen Besitz, wohl aber den Gewahrsam über das Auto....

Gott wie kompliziert :D

Soll hier kein Jura-Kurs werden (bin selber nur halbstudierter im Nebenfach), Besitz ist nunmal recht komplex...mittelbar, unmittelbar, besitzdienend....gibt zig Varianten.

Allerdings....wenn das Auto "überfinanziert" ist, sprich diverse Altschulden auf den Kreditvertrag mit umgeschuldet wurden....dann wird es richtig kompliziert. Wer schuldet wem was....

Abschließend kann man nur sagen: Wie bescheuert muss jemand eigentlich sein um finanziell so zu handeln???? Erst nen Haufen Schulden mit Autos machen, die dann auch noch überfinanzieren, die nächsten Schulden durch Mehrkilometer aufbauen (da wollte wohl jemand günstig leasen und hat VIEL zu wenig angegeben...) und dann noch die Ex-Frau (hat nichts mit der Person zu tun!) als Halter eintragen lassen. HAlloooo????:rolleyes:

Ich hätte mich glaube ich auch getrennt ;)

@slklein

frag da doch lieber deinen Anwalt, ich bin mir unsicher, ob du hier passende Antworten kriegen kannst. Keiner hier weiss doch, wie ihr eure Vermögensverhältnisse über eure Anwälte bei Scheidung habt regeln lassen (Stichwort: Zugewinngemeinschaft). Dein Anwalt wird sich darüber doch sicherlich Gedanken gemacht haben.

Wurde dir denn das Auto bei Scheidung zugesprochen?

Zitat:

Original geschrieben von vollkommenegal

@slklein

frag da doch lieber deinen Anwalt, ich bin mir unsicher, ob du hier passende Antworten kriegen kannst. Keiner hier weiss doch, wie ihr eure Vermögensverhältnisse über eure Anwälte bei Scheidung habt regeln lassen (Stichwort: Zugewinngemeinschaft). Dein Anwalt wird sich darüber doch sicherlich Gedanken gemacht haben.

Wurde dir denn das Auto bei Scheidung zugesprochen?

Recht haste. Alles andere hier wäre eh nur orakeln...

Aber: Welches Auto sollte ihr denn zugesprochen werden?

Das überfinanzierte und noch nicht bezahlte, das höchstwahrscheinlich irgendeiner Bank (oder mehreren?) gehört?

Das hätte ich mal nicht haben wollen :D

Zitat:

Original geschrieben von slklein

ich fahre ein supi auto, welches ich auch gerne länger behalten würde,

Ist doch kein Problem: löse den Kredit ab und es ist Dein Auto. Momentan bist Du Besitzerin des Autos. Ich geh mal davon aus, daß der Wagen unter (erweitertem) Eigentumsvorbehalt verkauft wurde, also ist je nach Vertragsgestaltung Bank oder Händler Eigentümer des Autos. Du oder Dein Mann definitiv nicht bis zur korrekten Abwicklung des Darlehens. Fahrzeugpapiere belegen kein Eigentum.

Zitat:

Original geschrieben von slklein

er hat mir den wagen ende´07gekauft, natürlich finanziert, weil er das geld nicht bar hatte.

anfang´08 habe ich mich von ihm getennt

Dann solltest Du Dich rechtlich beraten lassen hinsichtlich Zugewinngemeinschaft u.ä, die Ihr wahrscheinlich gewählt habt. Das ist weniger eine Frage der Fahrzeugfinanzierung.

Zitat:

Original geschrieben von slklein

so, meine frage nun: kann er den wagen von mir zurück verlangen, obwohl ich inzwischen halter bin und den darlehnsvertrag nicht unterschrieben habe???

Hat wie oben beschrieben nichts mit der Fahrzeugfinanzierung zu tun, es ist eine Frage des Unterhalts/Ehevertrag usw, die nur ein Anwalt beantworten kann.

Zitat:

Original geschrieben von slklein

soweit ich das weiss,kann er das nicht und wenn er die raten nicht mehr bedienen würde, könne mir die bank das fahrzeug nicht von mir fordern, da ich mit dem darlehn ja nix zu tun hab, oder liege ich da falsch???????

Finanzierungsaspekt:

Bank fordert Fahrzeug vom Mann > Mann fordert Fahrzeug von Dir.

Beziehungsaspekt:

ggf. hast Du aus der Ehe einen Anspruch auf den Wagen oder tlw. finanzielle Erstattung, wenn er wegkommt.

Letzteres wäre der worst case, denn wenn die Finanzierung platzt wird der Wagen wahrscheinlich versteigert. Das bedeutet, daß die Schulden Deines Mannes noch mehr steigen, denn der Verkaufserlös wird aller Wahrscheinlichkeit nicht zur Befriedigung des Darlehens ausreichen. Muß Dich Dein Mann noch für den Wegfall Deiner Fahrzeugnutzung entschädigen, ist er restlos pleite was bedeutet, daß höchstwahrscheinlich sämtliche Zahlungen seinerseits eingestellt werden wegen Privatinsolvenz.

Du kannst nicht auf die Unterhaltszahlungen für deine Tochter verzichten, das kann nur deine Tochter. Wenn du das in ihrem Namen doch machst, könntest du Probleme mit dem Sorgerecht bekommen. Kindesunterhalt ist ausnahmslos bar zu leisten. Dein EX ist da echt gekniffen, denn den Unterhalt kann deine Tochter rückwirkend verlangen, egal was da für ein Auto vor dem Haus steht und wer es bezahlt. Von Geld und Rechtsgeschäften scheint dein Ex noch weniger zu verstehen als du.

Bei mir war es btw ähnlich: Ex hatte das Auto und war Halter, ich hatte bezahlt, den Brief und stand alleine im Kaufvertrag, war aber bar bezahlt. Ex wollte den Brief, wusste also wo er war. Nachdem ich 'nö' gesagt hatte, hat sie sich einfach auf Rat ihres Anwalts einen neuen Brief 'geholt' und das Auto verkauft. Das Verfahren wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung, Urkundenfälschung und Unterschlagung wurde von mehreren Staatsanwaltschaften eingestellt, da 1. kein öffentliches Interesse, wegen Scheidungshintergrund und 2. Frau bisher unbescholten. Das ist doch eine Option.

Die solide Lösung ist: du musst ihm das Auto übergeben oder abkaufen und für euer Kind Bargeld bekommen, Kinder gehen vor. Was dann mit deinem Unterhalt wird und wie dein Ex existieren kann, ist sekundär. Ich weiss aber, dass ihr Frauen mangels Selbstbewusstsein noch schärfer hinter Autos herseid als wir - ohne Auto, was sollen die Nachbarn denken - daher ist diese Lösung wohl doch keine Option.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

Du kannst nicht auf die Unterhaltszahlungen für deine Tochter verzichten, das kann nur deine Tochter. Wenn du das in ihrem Namen doch machst, könntest du Probleme mit dem Sorgerecht bekommen. Kindesunterhalt ist ausnahmslos bar zu leisten. Dein EX ist da echt gekniffen, denn den Unterhalt kann deine Tochter rückwirkend verlangen, egal was da für ein Auto vor dem Haus steht und wer es bezahlt. Von Geld und Rechtsgeschäften scheint dein Ex noch weniger zu verstehen als du.

Bei mir war es btw ähnlich: Ex hatte das Auto und war Halter, ich hatte bezahlt, den Brief und stand alleine im Kaufvertrag, war aber bar bezahlt. Ex wollte den Brief, wusste also wo er war. Nachdem ich 'nö' gesagt hatte, hat sie sich einfach auf Rat ihres Anwalts einen neuen Brief 'geholt' und das Auto verkauft. Das Verfahren wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung, Urkundenfälschung und Unterschlagung wurde von mehreren Staatsanwaltschaften eingestellt, da 1. kein öffentliches Interesse, wegen Scheidungshintergrund und 2. Frau bisher unbescholten. Das ist doch eine Option.

Die solide Lösung ist: du musst ihm das Auto übergeben oder abkaufen und für euer Kind Bargeld bekommen, Kinder gehen vor. Was dann mit deinem Unterhalt wird und wie dein Ex existieren kann, ist sekundär. Ich weiss aber, dass ihr Frauen mangels Selbstbewusstsein noch schärfer hinter Autos herseid als wir - ohne Auto, was sollen die Nachbarn denken - daher ist diese Lösung wohl doch keine Option.

Ähnlich denke ich auch, vor allem macht es sich ihr Ex da recht einfach. Angenommen ihm gehört das Auto, dann zahlt er die Finanzierung seines Autos weiter und spart sich nach der Absprache den Kindesunterhalt.

Wunderbar, damit spart er sich ordentlich Geld, die Finanzierung hätte er eh zahlen müssen. Am Ende der Finanzierung gehört ihm das Auto und währendessen ist er dem Kindesunterhalt entfleucht. Ob sich das für slklein wirklich rechnet, immerhin würde sie dadurch keinerlei Eigentumsrechte an dem Auto erwerben (zerfleischt mich nicht, ich bin kein Jurist). Und nur für das bisschen Mobilität auf den kompletten Kindesunterhalt zu verzichten..... (da rechnet sich vermutlich Taxifahren schon)

Irgendwie kommt mir das spanisch vor, zu sowas rät doch kein Anwalt.

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 16:54

sagenaft, ihr seit ja echt fix hier...

erstmal danke für die ganzen antworten!!!!

zu heltino: es handelt sich hierbei um einen sicherungsübereignungsvertrag,der brief liegt der bank vor.

somit kommt also variante a.) in betracht.

und nein, er war nicht dazu berechtigt den halter zuverändern. er hat bank und verkäufer in dem glauben gelassen wir würden zusammen leben.

ich hätte auch nicht gedacht das ein mensch so bescheuert sein kann und jemanden als halter eintragen lässt und sich ersat wochen später bewusst wird was er da überhaupt für nen vogel abgeschossen hat und finanziell so leichtfertig handelt, aber man wird ja immer wieder vom gegenteil überzeugt...

 

 

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 17:19

zu ChrisCRI:

meine tochter geht vor.

das sie ihren unterhalt auch noch nach jahren bei ihm einklagen kann ist mir klar.

ich habe die ganzen monate auf den unterhalt verzichtet, weil ich seine finanzielle situation kenne. es war weder dem kind, noch mir, noch meinem ex mann damit geholfen, das ich die "böse ex-frau" spiele und in die vollen haue. wir sind im friedlichen auseinander gegangen bis ihm klar wurde das er finanziell im eimer ist...wie das ja immer so ist, bis der größte idiot einen lichtblick hat.

ich weiß ja nicht was du für frauen kennen gelernt hast, aber ich zähle mich definitiv nicht zu der sorte frauen, den es an selbstbewusstsein mangelt und schon gar nicht im bezug auf autos. was die nachbarn denken könnten ist mir relativ egal...

 

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