Ist euer Compact auch in der Regional und Typenklasse hochgestuft worden??
Habe gestern ein Schreiben von meiner Versicherung bekommen. Beitrags-Rechnung nennt sich das Schreiben..
Darin steht jetzt:
Regionalklasse
alt neu
R 4 R 5 Haftpflichtversicherung
R 4 R 4 Fahrzeugversicherung
alt neu
17 18 Haftpflichtversicherung
20 19 Fahrzeugversicherung
ist das bei euch auch der Fall???
Obwohl ich in die KH-SF 5 "gerutscht" bin ergibt sich dadurch keine Ersparnis mehr...
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19 Antworten
Die Fahrzeugversicherung ist doch sogar eine Typklasse gesunken!
Gruss,
Mfg MICHA
ja aber ich habe trotzdem nichts gespart. Ja ich weiß das die Märchensteuer erhöht wird.
Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
ja aber ich habe trotzdem nichts gespart. Ja ich weiß das die Märchensteuer erhöht wird.
Nein, die Versicherungssteuer wurde in diesem Falle im Rahmen der Umsatzsteuererhöhung auch angepasst
Gruss,
Mfg MICHA
also ich bin irgendwo um eine klasse gestiegen. deswegen wäre meine versicherung auch teurer geworden, wenn ich einen neuen vertrag abgeschlossen hätte. hab dann meinen alten vertrag bearbeiten lassen und zahle somit, sehr viel weniger wie letztes jahr
Haftpflicht:
Schadenfreiheistklasse
alt 3, neu 4 (70%->60%)
Regionalklasse
alt 9, neu 8
Typklasse
alt 20, neu 21
Teilkasko:
Regionalklasse
alt 2, neu 2
Typklasse
alt 21, neu 21
Gesamt ist meine Versicherung 2007 nur rund 4,50eur günstiger als 2006. Irgendwie doof.
Was gibt für den Preis den Ausschlag?
jops...da ist bei mir auch irgendwas gestiegen...ersparnis ist nicht so hoch wie ich erwartet hatte zu diesem jahr
Hi !
Ist ein Grund die Versicherung zu kündigen ! Innerhalb 3o Tagen nach Erhalt der Erhöhung.
Sprecht mal mit Eurem Versicherungsfritzen. Jede Versicherung hat Handlungsspielraum.
Ich hab dieses Jahr 101,41 im Vierteljahr bezahlt, bei 45% und Teilkasko mit 150 SB. Ab Januar sollte ich mit 40% und 150SB in der TK 111.87 bezahlen.
Nach Verhandlung mit meinem Versicherungsvertreter bezahle ich nun 99,77 ab Januar. Ist nicht viel, aber immerhin knapp EUR 45.- im Jahr.
Also, ran ans Telefon.
Noch einen schönen 2.Advent
Reddeer2000
Hi,
ihr müsst bitte bei eurer Beitragsberechnung darauf achten, daß diese auch nach dem neuen Tarif berechnet worden sind...
Viele Versicherungen, übernehmen nur die Daten aus dem laufenden Vetrag des Versicherer und berechnen somit nur die neuen SF Jahre und nicht die komplett neue Beitragsberechnung, welche zum 01.10 rausgekommen ist...
Bin auch nur durch Zufall darauf gestoßen, da sich einige Arbeitskollegen von mir, über die teilweise unverschämte Erhöhung der Versicherungsprämie gewundert haben...
Fragt also bei eurer Versicherung ruhig mal nach, fragen kostet ja bekanntlich nichts...
Bär
@Lalelubär: bitte nochmal so das ich es auch verstehe
Zitat:
Original geschrieben von dk123
@Lalelubär: bitte nochmal so das ich es auch verstehe
Du rufst einfach bei deiner Versichrung an und möchtest dir gerne deine neue Prämie, unter Berücksichtigung der neuen Beitragsberechnung für KFZ Versicherungen berechnen lassen...,)
Bär
es ist ja noch ok. Hauptsache die Versicherung steigt net. Nur ich find das komisch das es nichts billiger geworden ist obwohl ich wieder ein Jahr ohne Schaden gefahren bin ( einmal ne neue Frontscheibe bekomen ). Mein Versicherungsvertreter ( ist ein langjähriger guter Freund ) hat mir versichert das er schon die meisten % bei mir raus geholt hat ( ich habe bisher keine günstigere Versicherung gesehen ).
Aber das ist kein Kündigungsgrund wie oben erzählt wurde.
Die Versicherung ist ja net teurer geworden. Ist gleich geblieben. Und wegen der Märchensteuer darf man nicht kündigen. Ist kein Grund...
Aber du darfst kündigen, sobald du eine neue Beitragsberechnung bekommen hast, nach dem neuen Tarif...
Das ist dann glaube ich ein Sonderkündigungsrecht....
Bär
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn ohne die Änderung einer Typklasse, Regionalklasse oder SF-Klasse ein höherer Beitrag zustande kommen würde. (Daher gibt es auch auf der Beitragsrechnung immer diesen Vergleichsbetrag, an dem man das erkennen kann.) Eine Erhöhung der Kosten, die durch Umstufung des Fahrzeuges in eine andere Typ- oder Regionalklasse bzw. die Umstufung des Versicherungsnehmers in eine andere SF-Klasse so wie eine Erhöhung der Versicherungssteuer ergeben kein Sonderkündigungsrecht.
Die jährlichen Änderungen von Typklassen, Regionalklassen und SF-Klassen werden übrigens von den Versicherungen automatisch fürs neue Jahr zugrunde gelegt (ist gesetzlich geregelt), eine Nachfrage zwecks Umstellung der Typklasse lohnt sich daher nur bei Verträgen, die noch nach dem alten Typklassensystem berechnet werden, also schon mehrere Jahre alt sind.
PS: Wenn Eure Beiträge steigen, fahrt Ihr offenbar alle das falsche Auto, meiner wird nächstes Jahr 35,00 EUR billiger.
HI !
Wenn keine Tarifänderung angefallen wäre, würde sich der Beitrag per 01.01.2007 in Haftpflicht auf EUR 73,55 und in Teilkasko auf EUR 26,63 belaufen.
Hat sich im Vergleich dazu der neue auf der Vorderseite ausgewiesene Betrag erhöht, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für die von der Erhöhungbetroffene Versicherungsart oder den gesamten Vertrag. Eine entsprechende Erklärung muß schriftlich erfolgen und innerhalb eines Monats ( nach Zugang dieser Mitteilung ) bei uns eingehen. Sie hat sofortige Wirkung, gilt aber frühestens zum 01.01.2007.
So steht es in meiner Beitragsrechnung. Und da ich meinem Versicherungsvertreter mit Kündigung gedroht habe, wurde freundlicherweise der Beitrag gesenkt.
Vielleicht solltest Du nochmal mit deinem Kumpel reden.
VG
Reddeer2000