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Ist in meiner Situation die 1 % Regel sinnvoll und angebracht?

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 0:59

Hallo liebe Leute,

ich habe eine kleine Firma (Vermittlungsagentur / Firmenform e.K.).

Der Sitz der Firma ist auch gleichzeitig meine Privatadresse (Homeoffice).

Der Jahresumsatz liegt zu Zeit bei etwa 20.000,00 Euro, der Gewinn ist relativ gering, etwa 13.000,00 Euro.

Da ich lediglich Vermittlungen durchführe und zu 90% von zu Hause aus arbeite, somit auch kaum dienstliche Fahrten entstehen werden und ich privat auch eher wenig fahren werde, fallen pro Jahr etwa max. 5000-10000 KM an!

Ich denke jedoch, dass ich privat mehr fahren werde als beruflich!

Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte entfallen komplett da (Homeoffice)!

Nun möchte ich ein kleinen neuen Wagen (Ford Fiesta) kaufen.

Es handelt sich hierbei um einen (Neuwagen) Eu Fahrzeug mit Tageszulassung.

Der Wagen hat 10 KM auf dem Tacho und ist im Okt. 2014 das erste Mal zugelassen worden.

Der Kaufpreis liegt bei Netto 6.932,77 + (19% MwSt.) 1.317,22.

Der aktuelle Listenpreis liegt bei € 11.675,00 inkl. Mwst.

Der Wagen soll Bar bezahlt werden!

Wenn ich den Wagen (Vollkasko + Teilkasko mit SB) auf die Firma zulassen würde, müsste ich mit etwa 1.090,00 € im Jahr an Versicherungskosten rechnen, privat mit nur 910,00 €.

Die KFZ Steuer liegt bei 70,00 € pro jahr!

Da der Wagen neuwertig ist, noch 2 Jahre Werksgarantie hat, und in den nächsten 2 Jahren wohl keine Reparaturen, Inspektionen, Tüv, Asu, etc. anfallen werden, entstehen wohl erst einmal auch keine weiteren Kosten.

Es stell sich mir nun die Frage, ob ich in Anbetracht meiner Situation den Wagen privat kaufen und zulassen soll um Ihn dann auch gewerblich zu nutzen, oder ob ich den Wagen auf die Firma kaufen und zulassen soll und die 1% Regel wähle???

Mein Steuerberater, rät mir den Wagen auf die Firma zu kaufen und anzumelden und die 1% Regel zu wählen!!!

Aber darf ich das denn überhaupt so einfach?

Ich kann jetzt noch nicht einschätzen, ob ich den Wagen mehr beruflich, oder privat nutzen werde, fest steht, ich werde den Wagen kaum nutzen und wenn eher mehr privat!

Denn es gilt ja folgendes:

Die 1 % Regelung kann zudem nur in Anspruch genommen werden, wenn die berufliche Nutzung mehr als 50 % der Gesamtnutzung beträgt. Dies kann entweder anhand eines repräsentativen Zeitraums von 3 Monaten, in denen die Nutzung privat und beruflich aufgeschlüsselt werden muss, die der Dokumentation eines Fahrtenbuchs entspricht, oder anhand eines längeren Zeitraums, in denen die Nutzung abhängig von Terminen, und beabsichtigten privaten und beruflichen Fahrten dargelegt wird.

Ein weiterer Nachteil ist, dass ich den Wagen aus dem Betriebsvermögen heraus, nur mit einer Gewährleistung von 1-2 Jahre an Privatpersonen verkaufen darf, egal wie alt er ist!!

Was ist Eurer Meinung nach, in meiner Situation, die für mich beste Lösung, um keine Probleme mit dem Fiskus zu bekommen und um den höchstmöglichen finanziellen und steuerlichen Vorteil dem Fiskus gegenüber zu erwirken?

Hat mein Steuerberater wohl doch recht, oder seht Ihr das anders!?

Ich freue mich über jeden Rat und Eure Tipps.

Vorab, vielen Dank für Eure Hilfe und für Eure Bemühungen!!! ;-)

Viele Grüße Jupp ;-)

Beste Antwort im Thema
am 30. Oktober 2014 um 7:54

Zitat:

@juppflupp schrieb am 30. Oktober 2014 um 01:59:59 Uhr:

 

Was ist Eurer Meinung nach, in meiner Situation, die für mich beste Lösung, um keine Probleme mit dem Fiskus zu bekommen und um den höchstmöglichen finanziellen und steuerlichen Vorteil dem Fiskus gegenüber zu erwirken?

Hat mein Steuerberater wohl doch recht, oder seht Ihr das anders!?

Ist das wirklich Dein Ernst? Du stellst den Rat Deines Steuerberaters in Frage und bevorzugst die Ratschläge eines anonymen Forums?

Es gibt zwar zweifellos kompetente Fachleute in diesem Forum - aber ehrlich: Wenn ich meinem Steuerberater nicht vertrauen könnte, würde ich mir einen anderen suchen.

Im übrigen haftet ein Steuerberater für falsche Beratung - das anonyme Forum wirst Du kaum haftbar machen können.

Gruß

Der Chaosmanager

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am 30. Oktober 2014 um 6:44

Wovon bestreitest du deinen Lebensunterhalt? Bei 13000 Euro Gesamteinkommen zahlst du ja kaum Steuern, was soll das absetzen da bringen?

Schon richtig, nur bei dem geringen Listenpreis des Fahrzeugs und dem geringen Steuersatz ist die 1%-Regel keine schlechte Sache. Knapp 120 Euro monatlich zu versteuern bei einem Mini-Steuersatz von vielleicht 10-15% ergibt 12-18 Euro je Monat an Steuerlast. Dafür würde ich überhaupt nicht lange überlegen --> 1%-Regel und gut ist. Allerdings ist da in der Tat die Sache mit der mindestens 50%igen betrieblichen Nutzung. Aber dazu hat doch des TE's Steuerberater sicher eine Antwort.

Allerdings hat mein Vorredner schon Recht...wo kaum oder keine Steuern gezahlt werden, kann auch keine Steuer gespart werden...

Also bei der 1%Regelung hast du einen fiktiven mtl. Gewinn von ca. 117 Euro (Listenpreis- nicht Kaufpreis!) durch das Auto, die zu versteuern sind. Du darfst aber alle Tankrechnungen, die Versicherung und Wartungskosten, Winterräder absetzen.

Wie der Wagen genutzt wird, wird vom FA meines Wissens nicht genau hinterfragt, hatte ich persönlich nie. Jedoch habe ich den Wagen tatsächlich zu 85% gewerblich genutzt und mich mit der Frage nicht näher beschäftig.

In deiner Situation hebt die 1% Regelung die entstehenden Kosten fast auf, mit Reparaturen ist nicht zu rechnen. Lediglich die Abschreibung über 5 Jahre senkt deine Steuerlast.

ABER: Zahlst du überhaupt Steuern? Ist in den nächsten Jahren eine Gewinnsteigerung erwartet?

Wenn ja, dann wie der Steuerberater.

Ansonsten würde ich privat kaufen und für die gewerblichen Fahrten 30 Cent pro km abrechnen, das ist aber mit einem Fahrtenbuch verbunden und etwas unbequem.

Mit der 1% Regelung ist alles abgegolten und man braucht kein Fahrtenbuch.

Kurz:

1% pro Monat = 12x 117= 1.404,- Gewinn p.a.

abzgl. Versicherung 1.090,-

abzgl. Abschreibung ca. 2.400,- p.a.

abzg. Tanken bei 10.000km = 1.015,- p.a. bei 7l a 1,45 Euro

Also senkst du dein Einkommen um ca. 3.100,- Euro. Also 10.000,- zu versteuern, statt 13.000,- Euro.

Aber je nach Steuerklasse zahlst du gar keine Steuern, dann bringt das nix.... Ausser der Gewinn wird höher.

am 30. Oktober 2014 um 7:54

Zitat:

@juppflupp schrieb am 30. Oktober 2014 um 01:59:59 Uhr:

 

Was ist Eurer Meinung nach, in meiner Situation, die für mich beste Lösung, um keine Probleme mit dem Fiskus zu bekommen und um den höchstmöglichen finanziellen und steuerlichen Vorteil dem Fiskus gegenüber zu erwirken?

Hat mein Steuerberater wohl doch recht, oder seht Ihr das anders!?

Ist das wirklich Dein Ernst? Du stellst den Rat Deines Steuerberaters in Frage und bevorzugst die Ratschläge eines anonymen Forums?

Es gibt zwar zweifellos kompetente Fachleute in diesem Forum - aber ehrlich: Wenn ich meinem Steuerberater nicht vertrauen könnte, würde ich mir einen anderen suchen.

Im übrigen haftet ein Steuerberater für falsche Beratung - das anonyme Forum wirst Du kaum haftbar machen können.

Gruß

Der Chaosmanager

am 30. Oktober 2014 um 8:02

Zitat:

@juppflupp schrieb am 30. Oktober 2014 um 01:59:59 Uhr:

Die 1 % Regelung kann zudem nur in Anspruch genommen werden, wenn die berufliche Nutzung mehr als 50 % der Gesamtnutzung beträgt

Das ist nicht ganz richtig. Bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung MUSS ein Fahrzeug ins Betriebsvermögen aufgenommen werden; bei einer betrieblichen Nutzung von 10%-50 % KANN das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugerechnet werden (sog. gewillkürtes Betriebsvermögen).

Im übrigen ist noch zu berücksichtigen, ob Du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Bei Deinen geringen Umsätzen hast Du ja das Wahlrecht. Durch den Vorsteuerabzug hast Du ja weitere Vorteile, wenn das Auto dem Betriebsvermögen zugerechnet wird.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@benprettig schrieb am 30. Oktober 2014 um 08:04:34 Uhr:

...

Also senkst du dein Einkommen um ca. 3.100,- Euro. Also 10.000,- zu versteuern, statt 13.000,- Euro.

Aber je nach Steuerklasse zahlst du gar keine Steuern, dann bringt das nix.... Ausser der Gewinn wird höher.

Steuerklasse bei einem Selbstständigen? Ist mir irgendwie ganz neu das der Selbstständige verschiedene Steuerklassen haben könnte. Ich war selber 8 Jahre Selbstständig und meine Frau Angestellte und sie hat die bessere Steuerklasse 3 da bei mir es keine Auswirkungen hat ob ich 1 oder 5 habe usw. Da Selbstständigkeit anders gehand habt wird.

am 30. Oktober 2014 um 8:24

Zitat:

@Clint-GT schrieb am 30. Oktober 2014 um 09:17:30 Uhr:

Da Selbstständigkeit anders gehand habt wird.

So isses!

Die Steuerklasse beim Angestellten dient ja lediglich dazu, die "Steuervorauszahlung" (Lohnsteuerabzug durch AG) realistisch einzuschätzen. Bei der Einkommenssteuerermittlung am Jahresende gibt es keine Unterscheidung mehr nach Steuerklassen.

Bei Selbstständigkeit ermittelt man die Steuervorauszahlung über eine Gewinnschätzung.

Gruß

Der Chaosmanager

Danke, ich habe schon gerade an mir gezweifelt ^^ ;)

Zitat:

@Chaosmanager

Im übrigen ist noch zu berücksichtigen, ob Du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Bei Deinen geringen Umsätzen hast Du ja das Wahlrecht. Durch den Vorsteuerabzug hast Du ja weitere Vorteile, wenn das Auto dem Betriebsvermögen zugerechnet wird.

Er ist vorsteuerabzugsberechtigt, da sein Umsatz bei € 20.000 liegt. Die Grenze für die so genannte Kleinunternehmerregelung liegt bei einem Jahresumsatz von € 17.500. Wird die Grenze überschritten oder wird für das folgende Jahr ein Umsatz > 50000 erwartet, entfällt die Kleinunternehmerregelung.

Grüße

SpyderRyder

am 30. Oktober 2014 um 12:12

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 30. Oktober 2014 um 11:20:08 Uhr:

 

Er ist vorsteuerabzugsberechtigt, da sein Umsatz bei € 20.000 liegt. Die Grenze für die so genannte Kleinunternehmerregelung liegt bei einem Jahresumsatz von € 17.500. Wird die Grenze überschritten oder wird für das folgende Jahr ein Umsatz > 50000 erwartet, entfällt die Kleinunternehmerregelung.

Grüße

SpyderRyder

Ok, dann sollte dieser Aspekt auf jeden Fall berücksichtigt werden (was sein Steuerberater vielleicht ja getan hat, als er seine Empfehlung aussprach).

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 30. Oktober 2014 um 09:02:07 Uhr:

Zitat:

@juppflupp schrieb am 30. Oktober 2014 um 01:59:59 Uhr:

Die 1 % Regelung kann zudem nur in Anspruch genommen werden, wenn die berufliche Nutzung mehr als 50 % der Gesamtnutzung beträgt

Das ist nicht ganz richtig. Bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung MUSS ein Fahrzeug ins Betriebsvermögen aufgenommen werden; bei einer betrieblichen Nutzung von 10%-50 % KANN das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugerechnet werden (sog. gewillkürtes Betriebsvermögen).

...

Gruß

Der Chaosmanager

Das war schon richtig, was der juppflupp geschrieben hat. Die 1% Regelung geht nur, wenn die betriebliche Nutzung mindestens 50% beträgt. §6 Abs.1 Nr.4 Satz2 EStG. ;)

Wobei zu beachten ist, dass - streng genommen - die 1%-(vereinfachungs)regelung nur für die ESt und nicht für die USt gilt.

am 31. Oktober 2014 um 13:12

1% Regel rentiert sich bei solch billigen Neuwagen nicht. Wenn dir einer dazu rät kennt er sich nicht aus.

110,- Geldwerter Vorteil

200-350,- Kosten je monat für das Fahrzeug (Rate/Versicherung/Steuer)

110,- Nettokosten wegen Geldwerten Vorteil

500-600 Euro Kosten bei 1% ohne Sprit und Reifen

Im Gegenzug bei Privatkauf+Privatleasingangebot kannst du mit <200,- ohne Sprit und Reifen

Leasing+Versicherung+Service davon kommen

+ 30 Cent je km Ansetzen. Bei dem billigen Wagen rentiert sich das sogar.

am 31. Oktober 2014 um 14:15

Zitat:

@dadampa schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:12:40 Uhr:

 

110,- Geldwerter Vorteil

200-350,- Kosten je monat für das Fahrzeug (Rate/Versicherung/Steuer)

110,- Nettokosten wegen Geldwerten Vorteil

500-600 Euro Kosten bei 1% ohne Sprit und Reifen

Im Gegenzug bei Privatkauf+Privatleasingangebot kannst du mit <200,- ohne Sprit und Reifen

Leasing+Versicherung+Service davon kommen

+ 30 Cent je km Ansetzen. Bei dem billigen Wagen rentiert sich das sogar.

Abgesehen davon, dass Deine Rechnung irgendwie konfus aussieht und man nicht schlau daraus wird, was Du da berechnet hast ... offenbar hast Du den Eingangsthread gar nicht richtig gelesen: Der TE will das Fahrzeug bar bezahlen - von Leasing etc. ist gar nicht die Rede.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 31. Oktober 2014 um 15:15:56 Uhr:

Zitat:

@dadampa schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:12:40 Uhr:

 

110,- Geldwerter Vorteil

200-350,- Kosten je monat für das Fahrzeug (Rate/Versicherung/Steuer)

110,- Nettokosten wegen Geldwerten Vorteil

500-600 Euro Kosten bei 1% ohne Sprit und Reifen

Im Gegenzug bei Privatkauf+Privatleasingangebot kannst du mit <200,- ohne Sprit und Reifen

Leasing+Versicherung+Service davon kommen

+ 30 Cent je km Ansetzen. Bei dem billigen Wagen rentiert sich das sogar.

Abgesehen davon, dass Deine Rechnung irgendwie konfus aussieht und man nicht schlau daraus wird, was Du da berechnet hast ... offenbar hast Du den Eingangsthread gar nicht richtig gelesen: Der TE will das Fahrzeug bar bezahlen - von Leasing etc. ist gar nicht die Rede.

Gruß

Der Chaosmanager

Und wenn das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, hat man keine Wahl. ;)

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