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Ist mein Auto ein Unfallwagen?

Ford Fiesta Mk7 (JA8)
Themenstarteram 19. Oktober 2013 um 13:41

Hallo,

ich möchte mein Fiesta verkaufen und bin mir nicht sicher, ob ich mein Auto als Unfallwagen verkaufen muss. Ich hatte einen Lackschaden, den ich habe richten lassen. Das Schadensbild kann man hier sehen.

Was meint ihr?

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21 Antworten

wenn ich mich richtig erinnre müßen schäden ab 1000€ gemeldet werden,lasse mich gerne belehren?

Ich würde einfach ehrlich damit umgehen, wenn du dem Käufer das Bild vom Schaden zeigst und ihm sagst, was alles gemacht wurde und was es gekostet hat kann er selbst entscheiden was er davon hält.

Ich würde das nicht als Unfallwagen sehen. Wenn das so wäre würden wohl 50%aller Autos als Unfallwagen gelten. Zeige dem Käufer was war und was instsndgesetzt wurde. Willst du auf Nummer sicher gehen schreibe es mit in den Kaufvertrag

am 20. Oktober 2013 um 10:30

Das ist doch kein Unfall, sondern ein Lackschaden. Ich würd dich auslachen als Käufer, wenn du mir das als Unfall verkaufen möchtest. :-)

Sieht mehr nach einem reinen Lackschaden aus. Das Blech wurde ja sicher nicht verdellt oder in der Art.

Parkrempler haben viele Autos, in verschiedenen Größen.

Themenstarteram 20. Oktober 2013 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von MITSUBISHI_FREAK

Sieht mehr nach einem reinen Lackschaden aus. Das Blech wurde ja sicher nicht verdellt oder in der Art.

Parkrempler haben viele Autos, in verschiedenen Größen.

Der Kratzer musste gespachtelt werden.

Und wenn ein Auto eine Roststelle hat, die gespachtelt werden muss ist es ja auch kein Unfallwagen.

Nein ist wirklich kein Unfallwagen.

Nur wenn du den verkaufen willst, würde ich es trotzdem mal mit bei der Begutachtung sagen das da mal eine Schramme war, nix wildes und so, wurde wieder super neu gemacht.

so weit mir bekannt, wird das rechtlich jedoch etwas anders gesehen. Grundsätzlch handelt es sich um einen Umfallschaden sobald ein von außen auf das Fahrzeug einwirkende Ereignis zu einem Schaden am Fahrzeug führt.

Unfallschäden müssen dem Käufer bekannt gegeben werden.

Ich würde das Fahrzeug mit repariertem Lackschaden inserieren. Wie bereits gesagt, zeig dem Käufer die Fotos und die Reparaturrechnung. Somit bist du auf jeden Fall aus dem Schneider.

Zitat:

Original geschrieben von LJ1 .

so weit mir bekannt, wird das rechtlich jedoch etwas anders gesehen. Grundsätzlch handelt es sich um einen Umfallschaden sobald ein von außen auf das Fahrzeug einwirkende Ereignis zu einem Schaden am Fahrzeug führt.

Unfallschäden müssen dem Käufer bekannt gegeben werden.

Ich würde das Fahrzeug mit repariertem Lackschaden inserieren. Wie bereits gesagt, zeig dem Käufer die Fotos und die Reparaturrechnung. Somit bist du auf jeden Fall aus dem Schneider.

So siehts aus!

Angenommen du tauscht einen Kotflügel aus weil er verkratzt ist. Sprich ein neuer Kotflügel an dem nie etwas repariert wurde. Technisch gesehen hast du jetzt einen Unfallwagen, weil das Teil ausgetauscht wurde.

Ich würde den Wagen im Internet nicht mit dem Hinweis Unfallwagen angeben, das sind für mich auch größere Schäden. Allerdings würde ich dann dem zukünftigen Käufer sagen was dran war und das Bild zeigen.

Dann müsste ja jedes Auto mit einem Steinschlag auch ein Unfallauto sein?? Weil der Lack ist ja kaputt.

rein theoretisch ja.

Das ist halt der Unterschied zwischen Praxis und Theorie.

Theorie, also die Rechtsprechung, ist da ganz eindeitig und teilweise auch von den Jungs aus Brüssel vorgegeben.

Die Praxis, also dein 'normaler' Fahrzeugverkauf ist das gänige und es weint auch keiner wenn du ihm den Kratzer zeigst und die Sache so im Vorfeld klärst.

Hast du jedoch das nicht gemacht und dein Käufer ist schlau wenn er den Vorschaden findet kann er dich in Regress nehmen, auf gut deutsch verklagen den Preis zu reduzieren (sollten die Vorgespräche zu keinem Ergebnis führen).

Mittlerweise ist bei Fahrzeugverkäufen als Verkäufer Vorsicht geboten wie du den Wagen anbietetst.

am 22. Oktober 2013 um 5:45

Ich würde mal sagen sofern es keine inneren Schäden gegeben hat die sich auf Trägerteile beziehen ist es auch kein Unfallwagen sondern nur ein optischer Schaden.

Wenn du Mitglied in einem Club bist wie zb ADAC oder so ist es wohl am sichersten wenn du dort mal nachfragst und die das Auto beurteilen sollen was du eintragen sollst dann bist du auf der sicheren Seite :-)

Zitat:

Original geschrieben von Glitti

 

Angenommen du tauscht einen Kotflügel aus weil er verkratzt ist. Sprich ein neuer Kotflügel an dem nie etwas repariert wurde. Technisch gesehen hast du jetzt einen Unfallwagen, weil das Teil ausgetauscht wurde.

Dann ist ein Auto auch ein Unfallwagen wenn man einen Kotflügel wegen massiver Rosteritis austauscht?:D

 

Bei Reparaturen einfach schriftlich den Kunden auf den Anlass und den Umfang hinweisen und Kopien der Rechnungen mitgeben und sich den Erhalt dieser Kopien quittieren lassen. Dann kann der Käufer hinterher Rumpelstilchen spielen wie Er will aber Er hat nichts in der Hand um wirklich Ärger zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von JigsawAUT

Ich würde mal sagen sofern es keine inneren Schäden gegeben hat die sich auf Trägerteile beziehen ist es auch kein Unfallwagen sondern nur ein optischer Schaden.

Wenn du Mitglied in einem Club bist wie zb ADAC oder so ist es wohl am sichersten wenn du dort mal nachfragst und die das Auto beurteilen sollen was du eintragen sollst dann bist du auf der sicheren Seite :-)

Was du hier definierst ist deine eigene Interpretation von Unfallschäden. Die ist der Gesetzgebung abberdings recht schnurtz egal.

Deine Aussage mit ADAC zu Rate ziehen kann ich jedoch beführworten. Wobei der Mitarbeiter am Schalter dir die Antwort auch nicht geben kann. Eine rechtsverbindliche Aussage kann dir nur der Rechtsverdreher des ADAC geben. Also eine Mail an die Rechtsberatung.

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